Internetsicherheit/Schöpfungshöhe

Einstein- Gymnasium Angermünde

Definition der Schöpfungshöhe Bearbeiten

Man unterscheidet vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:

  • Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
  • Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
  • Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
  • Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

Fotografie Bearbeiten

Fotos besitzen in Deutschland immer Schöpfungshöhe §2 (1) 5. UrhG: Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: ... Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden. Als Urheber kommt dabei in der Regel nur ein (oder mehrere) Menschen in Frage, Tieren wird eine schöpferische Leistung aberkannt.

Fotos aus einem Paßbildautomaten werden allgemein als einfache Lichtbilder bewertet (somit nicht als Lichtbildwerke), sie genießen also nur den Urheberrechtsschutz gem. § 72 UrhG. Wird in solch einem Automat jedoch eine Szene gestellt, die eine persönliche Schöpfung aufweist, kann auch ein Werk vorliegen.

Eine weitere Ausnahme sind Bilder, die von einem zufälligen Passanten im Auftrag angefertigt wurden. Hat der Kamerabesitzer die Szene arrangiert, die Kamera (Brennweite, Zeit, Blende...) eingestellt usw. fungiert der Passant lediglich als Ersatz für den Selbstauslöser, der Kamerabesitzer ist der Urheber.

Gemälde Bearbeiten

Logos Bearbeiten

Wappen Bearbeiten

Viele Wappen benutzen Elemente, die schon seit Jahrhunderten in Wappen existieren. Wappen sind oft eine Zusammenstellung verschiedener oftmals benutzter Symbole (Adler, Schild, Karos, Krone, Eichenlaub usw.). Die allermeisten Wappen besitzen somit keine Schöpfungshöhe. Amtliche Wappen sind außerdem als amtliche Werke gemeinfrei.

Manipulationen an Werken Bearbeiten

Ab wann sind Veränderungen an Werken ein eigenes Werk?

Quellen Bearbeiten