Kurs:Urheberrecht/Zusammenfassung Gruppe 1
Zwecke des Urheberrechts Bearbeiten
- Der Urheber soll etwas von seiner geistigen Leistung haben, damit er von geistiger Arbeit leben kann. Außerdem soll er davor geschützt sein, dass man seine Werke in verfälschter Form wiedergibt, so dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, er hätte ein anderes Werk geschaffen als das, was er wirklich geschaffen hat.
- Außerdem will aber auch der Verleger möglichst viel mit seiner verlegerischen Leistung verdienen. Da stören Raubdrucke genauso wie in anderen Bereichen Markenpriraterie.
Beispiel Bearbeiten
Schillers Erben müssten sich dagegen wehren können, wenn andere Leute behaupten, sein Gedicht "Der Taucher" laute "Gluck, gluck. Weg war er." [1]
Anmerkungen Bearbeiten
Anmeldepflichtige Rechte vs. Urheberrecht Bearbeiten
Das Urheberrecht entsteht automatisch bei der Schöpfung, es muss nirgendwo angemeldet werden.
Literatur Bearbeiten
Beweis des eigenen Urheberrechts Bearbeiten
logischer Beweis Bearbeiten
Man kann die innere Stimmigkeit von Aussagen des Bildes und Aussagen über das Bild überprüfen.
Beispiele:
- Das Aufnahmejahr kann anhand von Bauwerken überprüft werden. (bekannte Veränderungen einbeziehen)
- jahreszeitliche Stimmigkeit
- Stimmigkeit von Uhrzeit und Schatten (Anhand der Uhrzeit in der Datei kann man die Echtheit der Aufnahme relativ genau überprüfen.)
- Fotomontagen können manchmal anhand von Schattenmustern als solche entlarvt werden, da stimmen etwa der Lichteinfall bei der einen Person nicht mit dem bei einer anderen überein.
technischer Beweis Bearbeiten
Alle technischen Beweise sind fälschbar! Im Zweifelsfall sind nur logische Beweise sicher.
Territoriale Aspekte des Urheberrechts Bearbeiten
Trotz der bestehenden internationalen Abmachungen unterscheidet sich das Urheberrecht von Land zu Land. Im Einzelfall gilt das Recht des Staates, in dem der Schutz beansprucht wird. (Schutzlandprinzip)
Literatur Bearbeiten
Schutzlandprinzip, Territorialitätsprinzip Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Sowie von RalfRs Seite: Kurs:Urheberrecht_im_Internet:
- http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html
- http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2003-6-6&nr=27285&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf#search=%22bundesarbeitsgericht%20hundertwasser%20urteil%22
- http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Hotel_Maritim