Projekt Diskussion:Soziale Ungleichheit

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Methodios in Abschnitt "Sozial"-"Demokraten"

75 Jahre verfehlte Bildungspolitik und fehlende Chanchengleichheit Bearbeiten

Abbau der Sozialwohnungen Bearbeiten

https://twitter.com/einwortmehr/status/1555123659672543234


Ich kann mir gut vorstellen, das viele von uns #IchbinArmutsbetroffen en in prekären Wohnsituationen sind. Es gibt einfach zu wenig bezahlbaren Wohnraum, auch weil der soziale Wohnungsbau vernachlässigt wurde. Ich fühle mich als armer Mensch von der Regierung im Stich gelassen

Sozialwohnung mit Belegungsbindung in Dtld.

1990: 2,87 Mio.

2020: 1,07

- 62,7 %

--Methodios (Diskussion) 16:59, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Grundsicherung Bearbeiten

Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass rund 40 Prozent aller dem Grunde nach Anspruchsberechtigten von staatlichen Grundsicherungsleistungen – wie die nach SGB XII geregelte Grundsicherung im Alter oder ALG II – diese gar nicht erst wahrnehmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) nennt in seinem Wochenbericht (49/2019) die erschütternde Zahl von rund 625.000 Privathaushalten oder 60 Prozent Leistungsberechtigter, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, vielleicht aus Scham, vielleicht aus Angst vor Ausgrenzung oder Angst vor der Bürokratie, vielleicht auch aus schierer Unwissenheit, verstreichen lassen.

https://drive.google.com/file/d/1YrEuVXW-xUdUfdxKjRuR5I9H75Jjxz6O/view

--Methodios (Diskussion) 17:00, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Zu hohe Mieten Bearbeiten

Die hohen Wohnkosten bringen einer Studie zufolge mehr als eine Million Haushalte in Deutschland in eine prekäre Lage. Besonders stark betroffen ist demzufolge die Gruppe der Alleinerziehenden.In Deutschland bleibt einer Studie zufolge rund 1,1 Millionen Haushalten nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zum Leben übrig. Damit befänden sich fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten in einer prekären wirtschaftlichen Lage, heißt es in der von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung der Humboldt-Universität zu Berlin.Demnach leben in den betroffenen Haushalten rund 2,1 Millionen Menschen. Besonders stark treffe das Problem Haushalte von Alleinerziehenden. In dieser Gruppe blieben jedem vierten alleinerziehenden Elternteil nur ein Resteinkommen unterhalb des Existenzminimums.Hohe Mieten verstärken soziale Ungleichheit"Die Wohnverhältnisse sind nicht nur Ausdruck, sondern selbst Faktor der sozialen Ungleichheit in unseren Städten. Die ohnehin schon bestehende Einkommenspolarisierung wird durch die Mietzahlung verstärkt", so die Forscherinnen und Forscher.Demnach verfügten die reichsten Haushalte vor Abzug von Warmmiete und Nebenkosten zuletzt über das 4,4-fache monatliche Nettoeinkommen verglichen mit einem Haushalt aus der niedrigsten Einkommensklasse. Nach Abzug von Warmmiete und Nebenkosten stieg dieser Faktor auf 6,7."Wohnen kann arm machen"Ärmere Haushalte müssten einen weit überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden, obwohl sie auf deutlich weniger Wohnraum in schlechter ausgestatteten Wohnungen lebten. Laut Studie gebe jeder zweite Haushalt in Mietwohnungen (49,2 Prozent) mehr als 30 Prozent des Nettogehaltes für die Warmmiete aus. "Wohnen kann arm machen", lautet das Fazit der Forscherinnen und Forscher.Betrachtet man nur die Haushalte, die an der Armutsgrenze leben, geben sogar 92 Prozent mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen aus, 39 Prozent sogar mehr als die Hälfte.38 Quadratmeter pro Kopf bei niedrigem EinkommenMieterinnen und Mieter mit niedrigen Haushaltseinkommen - maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Großstadthaushalte - haben den Angaben zufolge im Mittel 38 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf zur Verfügung, Küchen oder Bäder bei Mehrpersonenhaushalten anteilig eingerechnet.In Mieterhaushalten mit hohen Einkommen betrage die Wohnfläche pro Kopf 51 Quadratmeter. Wenig überraschend hätten Paare mit Kindern mit 27 Quadratmetern die geringste Pro-Kopf-Wohnfläche zur Verfügung. Es folgten Alleinerziehende (33), Paare ohne Kinder (40) und Alleinstehende (56).Grundlage für die Untersuchung war der Mikrozensus 2018. Die Stadt-Soziologen der Humboldt-Universität zogen zudem Vergleichsdaten für die Jahre 2006, 2010 und 2014 sowie detaillierte Zahlen für 77 deutsche Großstädte heran.

Hohe Mietpreise. Eine Million Haushalte am Existenzminimum

tagesschau Stand: 04.08.2021 14:43 Uhr

--Methodios (Diskussion) 08:41, 5. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Folgen des Wohnungsverlusts Bearbeiten

+++Die Hinnahme von unfreiwilliger Armut in der Gesellschaft stellt ein gesellschaftliches wie individuelles Versagen dar.+++

Unsere Gesellschaft verfügt über ein in der Geschichte der Menschheit noch nie dagewesenes Ausmaß an Ressourcen: deswegen gibt es keine Entschuldigung, unzureichende Teilhabe und Armut nicht entschieden überwinden zu wollen.

Viele Menschen werden durch umverteilende sozialstaatliche Leistungen vor Armut geschützt: ohne sie läge die Quote der von Armut Bedrohten gut doppelt so hoch, wie sie heute ist. Aber dennoch gibt es auch in unserem reichen Land Formen von Armut, die mit sozialer Ausgrenzung von Menschen einhergehen, die Wahrnehmung von Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen oder verhindern und als gesellschaftliche Vernachlässigung von Menschen zu verstehen ist.

Armut ist nicht nur die Frage nach mangelnden materiellen Mitteln, sondern danach, wie man innerhalb einer reichen Gesellschaft menschenwürdig leben kann. Armut ist immer relativ zu Reichtum.

Die Wohnfähigkeit ist die Übereinstimmung und das konfliktlose "Zusammenpassen" dieser drei Faktoren: Umfeld, Wohnung und Mieter. Aufgrund dieser Situation ist es schwer für einen Obdachlosen, wohnfähig zu werden. Es widerspricht der Würde des Menschen, anstelle einer Unterbringung durch die Behörde auf das Wohlwollen Dritter angewiesen zu sein.

Die negativen Auswirkungen der Obdachlosen-Unterbringung bzw. des Lebens auf der Straße verletzen mehrere Grund- bzw. Menschenrechte.

"Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet ..." heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 25 Abs. 1)“.

Die Menschenwürde wird angetastet, wenn das Selbstwertgefühl des Menschen zerstört wird und er unter Lebensbedingungen aufwachsen muss, die ihn zum Objekt erniedrigen.

Die Folgen von Obdachlosigkeit sind deutlich sichtbar in bezug auf die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Die Ausgrenzung vom gesellschaftlichen Leben, das Ausgeliefertsein in das willkürliche Verhalten Dritter und die schweren psychosomatischen Folgen machen die Ausübung der Grundrechte des GG Artikel 2 unmöglich.

Der Art. 6 Abs. 1 GG enthält die Verpflichtung zum besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung. Die Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte wirken sich negativ auf die Familie und hier insbesondere auf die Kinder aus. Suchtprobleme und Verwahrlosungseffekte sind Folgen des Obdachlosendaseins und machen ein normales Familienleben unmöglich.

Da nach Art. 6 Abs. 2 GG die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist, sind die Kinder häufig schwerwiegenden Schädigungen ausgesetzt.

Wenn das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot vor allem den sozial schwächeren Teil der Bevölkerung fördert und die Belange der Allgemeinheit den Vorrang vor der Verfolgung eigensüchtiger Interessen haben, dann steht den Menschen für ein angemessenes Leben in Würde zumindest ein moralisches "Grundrecht" zu. Die überragende Bedeutung des Wohnens für ein menschenwürdiges Leben wird auch in Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich") unterstrichen.

Es gibt unterschiedliche Kategorien von Menschenrechten, insbesondere in Hinblick auf die rechtliche Einklagbarkeit. Für alle Kategorien ist die Würde des Menschen in gleicher Weise der entscheidende Kern. Vor allem die sozialen Menschenrechte haben immer auch eine Schutzfunktion. Sie schützen gegen mögliche Verletzungen durch Dritte und gegen staatliche Verordnungen. Gleichzeitig fördern sie positive Maßnahmen zur Verwirklichung der sozialen Menschenrechte.

Wenn es auch kein grundgesetzlich verankertes Recht auf Wohnen gibt, so bedeuten die Folgen des Wohnungsverlusts eine erhebliche Verletzung der Menschenrechte und des Sozialstaatsgebots. Angesichts dieser Tatsachen würde es durchaus Sinn machen, den Art. 20 durch ein Grundrecht auf angemessene Wohnung zu ergänzen.-

https://www.facebook.com/deVachroi/photos/a.2114793178817244/2944643602498860/

--Methodios (Diskussion) 17:24, 5. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Soziale Politik im Allgemeinen Bearbeiten

Der Gesetzgeber schafft es nicht einmal, allen #IchBinArmutsbetroffen|en die nötigen individuellen sozialen Leistungen zukommen zu lassen. Wie schafft er es dann erst, die durch das #Sozialstaatsprinzip geforderte "soziale Politik im Allgemeinen" zu machen? #Grundgesetz @BVerfG

https://twitter.com/UweBudaeus/status/1555797835123228672

--Methodios (Diskussion) 08:42, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Armutsbetroffen Bearbeiten

Jede Spontanität kann dir das finanzielle Genick brechen und du sitzt am Ende mit Schuldgefühlen da, die das Spontane, das du dir geleistet hast, komplett negieren

https://twitter.com/Finkulasa/status/1555805239269376000

--Methodios (Diskussion) 09:07, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Selbstverteilte Philanthropie Bearbeiten

"Erst das Blut der Proletarier bis zum letzten Tropfen saugen und dann mit ihnen eine selbstverteilte Philanthropie üben, die sich der Welt als Wohltäter der Menschheit präsentieren, wenn man dem blutigen einen Centstel von dem, was ihnen gehört, spendet! "

  1. FriedrichEngels, Die Haltung der Bourgeoisie zum Proletariat, 1845

--Methodios (Diskussion) 10:53, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

"Sozial"-"Demokraten" Bearbeiten

Was ist eigentlich bei der #SPD los?

Altkanzler #Schröder irrlichtert als Putinversteher durch die Presse und bei #Scholz-Buddy Johannes #Kahrs wurden 200.000€ gefunden. Lars Klingbeil sollte sich langsam mal um seinen Laden kümmern.

https://twitter.com/MarioCzaja/status/1555887000749854720

  • Nicht zu vergessen der größte Volksschädling Peter Hartz, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 Euro (insgesamt also 576.000 €) verurteilt. Er verurteilte Millionen zu Hartz IV.

https://twitter.com/AhamAberniya/status/1555919621953388544

--Methodios (Diskussion) 16:35, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten



Steuerpolitik: Reiche reicher machen Bearbeiten

KLASSENPOLITIK

Reiche reicher machen JW vom 13. Mai 2024 -S. 12

Vorabdruck. Wie die Regierungen der Bundesrepublik mit ihrer Steuerpolitik die Wohlhabenden systematisch begünstigten

Von Christoph Butterwegge

Der Steuersenkungswahn der Marktradikalisten ist Klassenpolitik der Umverteilung von unten nach oben.

Wahlplakat der FDP im September 2002

Christoph Butterwegge: Umverteilung des Reichtums, Papy-Rossa-Verlag, Köln 2024, 223 Seiten, 16,90 Euro

Christoph Butterwegge lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.

In diesen Tagen erscheint im Kölner Papy-Rossa-Verlag von Christoph Butterwegge der Band »Umverteilung des Reichtums«. Wir veröffentlichen daraus mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Autor einen Auszug aus dem Kapitel »Regierungspolitik als Verstärker der sozialen Polarisierung«. (jW)

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren zwar mitnichten alle Menschen gleich, wie es der Titel eines Buches nahelegt, das der österreichische Historiker Walter Scheidel geschrieben hat. Aufgrund der starken Zerstörungen, der militärischen Niederlage des Naziregimes und veränderter politischer Kräfteverhältnisse im vormaligen Deutschen Reich wuchsen jedoch die Chancen für eine Nivellierung der Sozialstruktur eine Zeitlang. Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ungleichheit nahmen damals die Siegermächte, deren Maßnahmen und politische Leitlinien über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der jeweiligen Besatzungszone entschieden. Während die Sowjetunion auf eine rasche Enteignung von Unternehmern und Großgrundbesitzern drängte, um die Wurzeln von Faschismus, Rassismus und Militarismus zu beseitigen, sorgten die westlichen Alliierten dafür, dass die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse erhalten blieben.

Weniger zögerlich agierten Großbritannien und die USA als einflussreichste Besatzungsmacht im Hinblick auf die Besteuerung hoher und sehr hoher (Kapital-)Einkommen, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit allerdings recht selten waren. Marc Buggeln nennt als einen Grund für die extrem hohen Spitzensteuersätze den Wunsch der US-Administration, die deutsche Wirtschaftselite wegen deren Mitverantwortung für die NS-Kriegspolitik stark zu belasten, relativiert seine Einschätzung jedoch durch die Feststellung, »dass hinter den verordneten hohen Steuersätzen nicht allein der Wille zur Bestrafung stand. Vielmehr hielt die Mehrzahl der amerikanischen wie britischen Ökonomen damals ein stark progressives Steuersystem für vorteilhaft für die wirtschaftliche Entwicklung.«¹ Diese Position wurde seinerzeit nicht nur von Keynesianern, sondern auch von einzelnen Vertretern der Neoklassik bezogen. Und das anschließende »Wirtschaftswunder« in Westdeutschland gab ihnen recht, denn die Steuerbelastung der Unternehmen wie ihrer Eigentümer war zwar durch Bemühungen der Bundesregierung, den Wohlstand zu fördern und das Kapital zu begünstigen, im Laufe der 1950er Jahre gesunken, aber im Vergleich mit der heutigen noch immer exorbitant hoch.

Vergünstigungen für Spitzenverdiener

Steuerpolitisch nahm der Alliierte Kontrollrat entscheidende Weichenstellungen vor, die sogar noch wirkten, als die Bundesrepublik aufgrund der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 ihre Souveränität erlangte. Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Kontrollratsgesetz Nr. 12, mit dem die Finanzbehörden der Besatzungszonen am 11. Februar 1946 zu einer progressiveren Besteuerung von Spitzenverdienern verpflichtet wurden, als es sie hierzulande je gegeben hatte. So betrug die veranlagte Einkommenssteuer für Jahreseinkommen über 100.000 Reichsmark rückwirkend ab 1. Januar 1946 nicht weniger als 85.513 Reichsmark plus 95 Prozent des 100.000 Reichsmark überschreitenden Betrages. Grenz- und Spitzensteuersatz lagen für Höchsteinkommensbezieher also bei 95 Prozent, und auch ihr Durchschnittssteuersatz war nur unwesentlich geringer. Spitzeneinkommen belastete die Bundesrepublik im Gründungsstadium damit gezwungenermaßen so hoch wie die USA in der Tradition des New Deals von Präsident Franklin Delano Roosevelt. Und laut Art. IV Abs. 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 betrug die Körperschaftssteuer ab 500.000 Reichsmark 65 Prozent.

In den nächsten Jahren arbeiteten die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen mit Hochdruck an Steuersatzsenkungen und Steuervergünstigungen für Spitzenverdiener und Unternehmen. Zunächst wurde die Bemessungsgrundlage »verschlankt« und später der Spitzensteuersatz im Rahmen einer »kleinen« und einer »großen« Steuerreform, die 1953 und 1955 in Kraft traten, nach unten gedrückt. Trotz intensiver Bemühungen der bürgerlichen Regierungsparteien, die Steuerbelastung von Wohlhabenden und Reichen zu senken, betrug die Einkommenssteuer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.001 D-Mark zu Beginn der 1950er Jahre immer noch 186.215 D-Mark plus 95 Pfennig auf jede weitere D-Mark. Einkommensmillionäre zahlten damals, wenn es sie schon gab, also nicht weniger als 898.715 D-Mark Einkommenssteuer, was knapp 90 Prozent entsprach. Bei noch höheren Einkommen näherte sich der Durchschnittssteuersatz immer mehr 95 Prozent.

1953 sank der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von 95 auf 80 Prozent. Auch nach der im darauffolgenden Jahr beschlossenen Großen Steuerreform behielt das westdeutsche Steuersystem seinen ausgesprochen progressiven Charakter: »Die Gehälter der Arbeiter und Angestellten waren zwar deutlich stärker durch Sozialbeiträge und indirekte Steuern belastet als die Einkommen Selbständiger, doch dies wurde durch deren stärkere Belastungen bei der Einkommens- und Vermögensbesteuerung mehr als ausgeglichen.«² Trotz des immer noch relativ hohen Spitzensteuersatzes wuchs jedoch die Einkommensungleichheit in Westdeutschland, wie Buggeln feststellt:

»Insbesondere der Anteil der absoluten Spitzeneinkommen im obersten Prozent nahm von 1949 bis 1961 deutlich zu, während derjenige der obersten zehn Prozent der Einkommen eher moderat anstieg.« ³

Am 1. Januar 1958 wurde das besonders männliche Gutverdiener in einer »Hausfrauenehe« begünstigende Ehegattensplitting eingeführt und der Einkommensspitzensteuersatz auf 53 Prozent gesenkt. Die sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt hob diesen zum 1. Januar 1975 wieder leicht auf 56 Prozent an, wo er bis zum Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl verharrte. Kaum hatten der neue Bundeskanzler und seine Minister am 4. Oktober 1982 unter dem Motto »Leistung muss sich wieder lohnen!« ihre Ämter angetreten und sie in der vorgezogenen Bundestagswahl am 6. März 1983 verteidigt, senkten CDU, CSU und FDP die Vermögensteuer, später auch die (damals noch 56 Prozent auf einbehaltene Gewinne betragende) Körperschaftsteuer und den ebenso hohen Einkommenssteuerspitzensatz. Seither folgt die Steuerpolitik aller Bundesregierungen dem Matthäus-Effekt, heißt es doch in dem Buch dieses Evangelisten sinngemäß: Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das noch genommen.

Während man alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern, die es hierzulande gab, in den vergangenen Jahrzehnten entweder wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft, wie die Vermögensteuer einfach nicht mehr erhoben, wie die Erbschaftssteuer durch Firmenerben privilegierende Sonderregelungen nach und nach »aufgeweicht« oder wie die Einkommens-, die Kapitalertrags- und die Körperschaftsteuer durch Senkungen des jeweiligen (Spitzen-)Steuersatzes ihrer redistributiven Wirksamkeit beraubt hat, wurde die Arme und Geringverdienende am härtesten treffende Steuerart, die zum 1. Januar 1968 als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und einem Normalsteuersatz von zehn Prozent eingeführte Mehrwertsteuer, wiederholt angehoben.

Statt der verfassungsrechtlich gebotenen Armutsbekämpfung betrieben die etablierten Parteien systematisch Reichtumsförderung, was sich vor allem für Spitzenverdiener, Firmenbesitzer, Kapitaleigner, Finanzinvestoren und Hochvermögende auszahlte. Diese mussten ihr Geld also gar nicht in ferne Steueroasen transferieren, um es vor dem Zugriff des Fiskus zu bewahren.

Aushöhlung des Steuersystems

Nach der Vereinigung von BRD und DDR bürdete die liberalkonservative Bundestagsmehrheit den Sozialkassen versicherungsfremde Leistungen in einer dreistelligen Milliardenhöhe auf. Hierdurch vermied sie – mit Ausnahme einer zweimaligen Erhöhung der Mineralöl- und der Versicherungsteuer sowie einer Anhebung der Erdgas-, der Tabak- und der Mehrwertsteuer – Steuererhöhungen für den »Aufbau Ost«, die Helmut Kohl als »Kanzler der Einheit« rigoros ausgeschlossen hatte. Abgesehen vom Solidaritätszuschlag, der als Ergänzungsabgabe auf die Lohn-, Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben wurde, handelte es sich ausschließlich um indirekte, Verbrauch- bzw. Massensteuern, die sozial Benachteiligte härter trafen als materiell Privilegierte.

Dass es zu einer Umverteilung von unten nach oben kam, führt Norbert Walter-Borjans auf die Aushöhlung des gut durchdachten Steuersystems der Bundesrepublik zurück.⁴

Die schwarz-gelben Koalitionen sorgten in den 1990er Jahren mit ihrer Steuerpolitik dafür, dass sich die Einkommensverteilung zulasten der Arbeitnehmer und ihrer Familien verschob, wohingegen massiv begünstigt wurde, wer Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen erzielte. Während die Gewinne der Unternehmen stiegen und die Vermögen ihrer Eigentümer bzw. Aktionäre wuchsen, wurden die Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern gesenkt. Genannt sei in diesem Kontext neben den schon genannten Maßnahmen vor allem die Aussetzung der Vermögensteuer ab 1. Januar 1997, von einer Vielzahl von Sonderabschreibungsregelungen für Investoren in den neuen Bundesländern ganz zu schweigen.

Hatte die SPD/FDP-Koalition mit der Kindergeldreform 1975 die steuerlichen Freibeträge abgeschafft, von denen Wohlhabende besonders profitierten, und ein Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 50 D-Mark eingeführt sowie das Kindergeld für ein zweites Kind auf 70 D- Mark und für alle weiteren Kinder auf 120 D-Mark erhöht, kehrte die liberal-konservative Bundesregierung zum dualen Familienlastenausgleich (Kombination von Kindergeld und Steuerfreibetrag) zurück. Eltern, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens die steuerlichen Freibeträge nicht (voll) ausschöpfen konnten, gewährte man einen Kindergeldzuschlag, der jedoch niedriger als der Steuervorteil für die Besserverdienenden ausfiel. Die negativen Folgewirkungen des horizontalen Familienlastenausgleichs in verteilungspolitischer Hinsicht nahm man bewusst in Kauf. Da kein vertikaler Lastenausgleich erfolgte, der vor allem die Kinder sozial Benachteiligter ins Zentrum familienpolitischer Bemühungen gerückt hätte, fand eine Umverteilung von unten nach oben statt. »Denn ein horizontal ausgerichteter Familienlastenausgleich hat zum Ergebnis, dass bestehende Einkommens- und Chancenungleichheiten nachhaltig verschärft werden.«⁵

Als die SPD nach Stimmengewinnen bei der Bundestagswahl im September 1998 erstmals zusammen mit den Bündnisgrünen die Parlamentsmehrheit stellte, schien es für einen kurzen historischen Moment, als ob die Chance für eine verteilungspolitische Kurskorrektur bestünde. Der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, am 27. Oktober 1998 zum Finanzminister ernannt, hatte sich erheblich mehr Kompetenzen als seine Amtsvorgänger gesichert und mit Heiner Flassbeck und Claus Noé zwei neokeynesianisch, d. h. nachfrageorientierte Ökonomen zu Staatssekretären gemacht. Bereits am 11. März 1999 erklärte Lafontaine allerdings überraschend seinen Rücktritt vom Amt des Bundesfinanzministers, was zu Kurssprüngen an den internationalen Aktienmärkten führte. Hans Eichel, der sein Nachfolger wurde und für strenge Haushaltsdisziplin stand, leitete eine steuerpolitische Kehrtwende ein, die maßgeblich zur Verschärfung der sozialen Ungleichheit beigetragen hat. Nun ging es wieder ausschließlich um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des »Wirtschaftsstandorts D«, die Stärkung seiner großen Kapitalgesellschaften und die spürbare Entlastung der Aktionäre. Wahrscheinlich hat keine Bundesregierung vor ihr bessere Verwertungsbedingungen für das Kapital, günstigere Anlagemöglichkeiten für (Groß-)Aktionäre und niedrigere Steuersätze für Unternehmer geschaffen als die rot-grüne Regierungskoalition unter Gerhard Schröder. Ungeachtet einzelner Akzentverschiebungen knüpfte sie an die Steuerpolitik ihrer Vorgängerinnen an, welche sie als Opposition noch bekämpft und lange mit Erfolg blockiert hatte.

Kurz vor dem Jahrtausendwechsel erfreute die Börsianer ein regelrechtes Kursfeuerwerk, als die Entscheidung der Bundesregierung zur Auflösung der »Deutschland AG« bekannt wurde. Darunter verstand man ein durch personelle und Kapitalverflechtungen zwischen Industrieunternehmen, Handelskonzernen und Großbanken gekennzeichnetes Wirtschaftsmodell, das – von den politisch Verantwortlichen jahrzehntelang mittels Steuervergünstigungen gestützt – zwar ein hohes Maß an Stabilität, aber nicht genug Flexibilität aufwies, um den Herausforderungen einer globalisierten Ökonomie und einer sich verschärfenden Weltmarktkonkurrenz gewachsen zu sein. Dies führte zu einer von Rot-Grün politisch flankierten und subventionierten Umstrukturierung der Unternehmenslandschaft.

Löcher im Staatshaushalt

Die später wenigstens partiell wieder rückgängig gemachte Steuerbefreiung der Erlöse aus dem Verkauf inländischer Kapitalbeteiligungen und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Hinblick auf Dividenden und Kursgewinne rissen tiefe, schwer zu schließende Löcher in den Staatshaushalt. Hauptprofiteure waren die (Mit-)Eigentümer von Kapitalgesellschaften und die Großaktionäre ertragreicher Konzerne. Man reduzierte den Satz der (von diesen zu entrichtenden) Körperschaftsteuer stark, ohne die Vermögensteuer wieder zu erheben oder die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Hatte das Aufkommen der (von 45 bzw. 30 Prozent auf einheitlich 25 Prozent gesenkten und mit günstigeren Verrechnungsmöglichkeiten versehenen) Körperschaftsteuer im Jahr 2001 noch bei über 46 Milliarden D-Mark gelegen, brach es im darauffolgenden Jahr völlig ein: Nunmehr musste der Staat ca. 800 Millionen D-Mark an die Unternehmen (zurück)zahlen.

Am 1. Januar 2004 sank der Eingangssteuersatz der Einkommenssteuer von 19,9 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Gleichzeitig traten zahlreiche Verschlechterungen in Kraft, die hauptsächlich Arbeitnehmer trafen: So wurden der Arbeitnehmerpauschbetrag, die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die sog. Pendlerpauschale, der Sparerfreibetrag und die Eigenheimzulage verringert. Die zur Gegenfinanzierung der Steuersenkung neben einer Ausweitung der öffentlichen Kreditaufnahme vereinbarte Privatisierung von Bundeseigentum erschloss neue Gewinnquellen für Anleger, verringerte den Handlungsspielraum des Staates allerdings weiter.

Die genannten Reformen der Einkommens- und der Unternehmensbesteuerung haben zu einer weiteren Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich beigetragen. Nun wurden hohe (Kapital-) Einkünfte und Unternehmensgewinne geringer als jemals zuvor nach 1945 besteuert. Mit dem privaten Reichtum, der sich aufgrund der rot-grünen Steuerpolitik noch mehr bei den finanzkräftigsten Bevölkerungsgruppen konzentrierte, wuchs auch die öffentliche Armut. Erst nach der Abwahl von SPD und Bündnisgrünen – im Jahr 2006 – wurden die fünf Jahre zuvor beginnenden Einnahmeausfälle des Staates ausgeglichen und erreichten die Steuereinnahmen wieder das frühere Niveau.

Die im November 2005 gebildete erste Große Koalition unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte die Steuerpolitik nach dem Matthäus-Effekt fort: Während sie den Höchstsatz der Mehrwertsteuer, also der Steuerart, welche Arme am härtesten trifft, weil diese ihr gesamtes Einkommen verausgaben (müssen) und dabei genauso hoch besteuert werden wie Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, senkte sie die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, die am Ende der Kanzlerschaft von Helmut Kohl noch 45 bzw. 30 Prozent für einbehaltene bzw. ausgeschüttete Gewinne (statt 56 bzw. 36 Prozent zu Beginn seiner Amtszeit) betragen hatte, zum 1. Januar 2008 auf 15 Prozent.

Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück führte eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein, die er mit dem flotten Spruch »25 Prozent Steuern auf einen Betrag von x sind besser als 42 Prozent auf gar nix« (wegen der Anlage- und Steuervermeidungsmöglichkeiten im Ausland) begründete. Später stellte sich heraus, dass es für den Staat fortan 25 Prozent auf fast gar nix gab, denn natürlich holten die reichen Anleger ihr Kapital nicht wie er hofft reumütig aus »Steueroasen« wie Luxemburg, mittelamerikanischen Bananenrepubliken oder den britischen Kanalinseln zurück nach Deutschland.

Nach der von Steinbrück initiierten Gesetzesänderung entrichteten auch die gesetzestreuen Kapitalanleger erheblich weniger Steuern als vorher, was sie für den Staat trotz der vollmundigen Ankündigung des Bundesfinanzministers zu einem milliardenschweren Verlustgeschäft machte. Dividenden, die bisher dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterlagen, mussten ab 1. Januar 2009 voll und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanteilskäufen erstmals ohne Rücksicht auf eine (zuletzt zwölf Monate betragende) Spekulationsfrist versteuert werden. Beide unterlagen fortan aber genauso wie Zinsen einer Abgeltungsteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt und die Steuerprogression im Einkommenssteuerrecht somit unterläuft. Davon profitierten hauptsächlich jene sehr wohlhabenden Einkommensbezieher, die den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 bzw. 45 Prozent (sog. Reichensteuer) entrichten müssen, während sich Kleinaktionäre, die mittels entsprechender Wertpapiere privat für das Alter vorsorgen wollen, aufgrund ihres niedrigeren Steuersatzes nunmehr eher schlechter als vorher standen.

Die duale Einkommenssteuer führte dazu, dass Kapitalerträge nunmehr geringer besteuert wurden als Arbeitseinkommen. Während ein Großaktionär nur 25 Prozent Abgeltungsteuer entrichtete, wurde einem Techniker, Ingenieur oder sehr gut entlohnten Facharbeiter bei zahlreichen Überstunden nunmehr vom Finanzamt im Extremfall der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auferlegt.

Der Kölner Sozialwissenschaftler Tim Engartner weist darauf hin, »dass ein Steuersystem, das Arbeit diskriminiert und Kapital privilegiert, nicht nur die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft, sondern auch den Privatisierungsdruck erhöht.«⁶

Da die Kapitalertragsteuer zu einer Abgeltungs- bzw. Quellensteuer umgestaltet worden ist, wissen Staat und Öffentlichkeit heute außerdem weniger über die Kapitaleinkünfte ihrer Höchsteinkommensbezieher, denn die Banken führen deren Steuerschuld als Pauschalbetrag ohne persönliche Veranlagung unter Wahrung der Anonymität des Steuerpflichtigen an den Fiskus ab.

Wie die im November/Dezember 2014 publizierten Dokumente der »Luxemburg-Leaks«, die im April 2016 veröffentlichten »Panama Papers«, die im November 2017 erschienenen »Paradise Papers« und die im Oktober 2021 von investigativen Journalisten ausgewerteten »Pandora Papers« unter Beweis stellten, boomten Strategien der Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung vielmehr weiterhin, etwa mittels anonymer Briefkastenfirmen, dubioser Treuhandfonds und Offshore-Banken.

Aufgrund des von massiven Störmanövern begleiteten Ankaufs von Steuerdaten-CDs aus der Schweiz durch das nordrhein-westfälische Finanzministerium unter Norbert Walter-Borjans, die eine Verschiebung von Riesensummen ins Ausland belegten, gab es allein 130.000 Selbstanzeigen im gesamten Bundesgebiet. Folglich handelte es sich bei diesem Delikt keinesfalls, wie zur Beschwichtigung der Gemüter häufig vorgebracht wurde, um einen nur von wenigen »schwarzen Schafen« begangenen Gesetzesverstoß.

Wachsende Ungleichheit

Die im Oktober 2009 gebildete CDU/CSU/FDP-Koalition unter Angela Merkel hatte noch weniger Hemmungen, Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche durch ihre steuerpolitischen Entscheidungen zu begünstigen, als ihre Vorgängerinnen. Angesichts des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürften die Champagnerkorken in den feinsten Kreisen unserer Gesellschaft am Silvesterabend lauter als sonst geknallt haben, weil deren Mitglieder nunmehr noch weniger Steuern entrichten mussten. Die darin enthaltenen »Korrekturen« der Unternehmens- und Erbschaftssteuerreform boten den Vorteil, dass sie von der breiten Öffentlichkeit weniger stark wahrgenommen wurden als massive Senkungen des Einkommenssteuerspitzensatzes oder die Abschaffung der Gewerbesteuer, wie sie die FDP (und später auch die AfD) forderte. Statt dessen weichte die schwarz-gelbe Koalition eher Regelungen auf oder nahm sie ganz zurück, die ein drastisches Absinken des Steueraufkommens im Unternehmensbereich durch Finanzmanipulationen verhindern sollten, etwa die während der kurzen Amtszeit von Oskar Lafontaine eingeführte »Zinsschranke«, die Mindestbesteuerung der Konzerne sowie die zeitweilige Aussetzung der degressiven Abschreibung.

Der lobbygetriebene Rückbau des Steuersystems zeitigte erhebliche Folgen im Hinblick auf die weitere Spreizung der Einkommen und Vermögen. Selbst die EU-Kommission attestierte der Bundesregierung in einem Länderbericht, die sozioökonomische Polarisierung vorangetrieben zu haben:

»Im Zeitraum 2008–2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind.«

Als für die genannten Spaltungstendenzen ursächlich erwähnte der Bericht auch den Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer, die Absenkung des Einkommenssteuerspitzensatzes von 53 Prozent auf 42 Prozent und die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.

Nach den Erbschafts- und Schenkungssteuerreformen der ersten beiden Koalitionsregierungen unter Angela Merkel, die sich negativ auf die gesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse auswirkten, können Firmenerben heute von ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen ganzen Konzern übertragen bekommen, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen zu müssen. »So wurde im Ergebnis aus einer Steuer, die vor allem die Vermögenden treffen sollte, nach und nach eine Steuer, von der die Vermögenden immer stärker befreit sind.«⁸ Dies hat die seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich tendenziell noch verschärft.

Die von CDU, CSU, FDP, SPD und Teilen der Bündnisgrünen vorgenommenen Neuregelungen fördern die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation.

In der Bundesrepublik findet eine systematische Reichtumsförderung statt, obwohl eine konsequente Armutsbekämpfung nötig wäre, um das Land sozial zu befrieden. Wie viel Geld dem Staat entgeht, das ihm die Bewältigung sozialer Probleme und der jüngsten Krisen erleichtern würde, offenbaren die Steuerstatistiken des Bundes und der Länder.

Bei gleichen Steuern und gleichen Steuersätzen wie in der »Kohl-Ära« wäre das jährliche Gesamtsteueraufkommen heute um weit mehr als 100 Milliarden Euro höher, die öffentliche Armut sehr viel geringer und die sozioökonomische Ungleichheit deutlich weniger bedrückend.

Anmerkungen

1 Marc Buggeln: Das Versprechen der Gleichheit. Steuern und soziale Ungleichheit in Deutschland von 1871 bis heute. Suhrkamp-Verlag, Berlin 2022, S. 572

2 Ebd., S. 627

3 Ebd., S. 689

4 Norbert Walter-Borjans: Steuern – der große Bluff. Kiwi-Verlag, 2. Aufl. Köln 2018, S. 19 f.

5 Peter Flieshardt und Johannes Steffen: Renaissance der Familie? – Praktische Tips und kritische Fragen zur »neuen« Steuer- und Sozialpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 1986, S. 19

6 Tim Engartner: Staat im Ausverkauf. Privatisierung in Deutschland. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2021, S. 13 f.

7 Europäische Kommission, Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.2.2017

8 Yannick Haan: Für mehr Gleichheit: Erben für alle! In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2024, S. 119

9 Bundesministerium der Finanzen: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 (29. Subventionsbericht)

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