Gemeinfreiheit

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Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. (...falls nicht andere Rechte dies einschränken)

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  3. Amtliches Werk

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Foto: Ralf Roletschek
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Bei weiterführenden Fragen: goo.gl/cMuNVp (19./26. März, IHK Eberswalde)