Benutzer:Maria Langmann/Arbeitsseite SS 2017

Österreich ist eine Repräsentative Demokratie. Das heißt politische Entscheidungen werden nicht direkt von Stimmbürgerinnen oder Stimmbürgern getroffen, sondern Abgeordnete beschließen in Vertretung des Volkes die Gesetze. Die direkte und die repräsentative Demokratie haben beide Eigenschaften, welche wichtig sind für eine funktionierende Politik. Deshalb entsteht auch ein Spannungsfeld zwischen diesen.

Direkte Demokratie

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Die Entscheidungen der direkten Demokratie (bzw. unmittelbare Demokratie oder sachunmittelbare Demokratie) erfolgen durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Entscheidungen werden nicht über ihre Repräsentanten (Mandatare, Wahlmänner) getroffen. Die legitime politische Macht, die Staatsgewalt, liegt beim Volk. Nach Abraham Lincolns Formel ist damit die "Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk" gemeint. Sie ist grundsätzlich etwas anderes als Wahlen, die direkte Demokratie machen direkte Sachentscheidungen der Bürger und Bürgerinnen aus.

Direkte Demokratie ist zum einen

  • eine Herrschaftsform. Durch Abstimmungen wird ein Teil der Macht direkt vom Volk ausgeübt.
  • Weiters existieren verschiedene politische Entscheidungsverfahren. Das Volk stimmt direkt über Sachfragen ab.

Entscheidungsinstrumente

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Die wichtigsten Entscheidungsinstrumente der Direkten Demokratie sind Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung.

Volksabstimmung
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Diese wird oft auch als Referendum bezeichnet. Volksabstimmungen sind rechtlich verbindlich, der Gesetzgeber muss der Entscheidung des Volkes folgen. Zu einer Volksabstimmung wurden Bürger und Bürgerinnen in Österreich erst zweimal berufen: Beim Atomkraftwerk Zwentendorf und beim Beitritt zur Europäischen Union.

Volksbegehren

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Diese sind im Gegensatz zur Volksabstimmung nicht rechtlich bindend. Das Thema der Volksbefragung muss aber im Parlament behandelt werden, sobald mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt wurden. In Österreich gab es bereits viele Volksbegehren. Politiker respektieren diese auch, wenn das Volksbegehren breit von der Bevölkerung unterstützt wird. Es zeigt was der Bevölkerung zurzeit wichtig ist und welche Ziele sie verfolgt.

Volksbefragung

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Volksbefragungen haben nur politische Auswirkungen, keine rechtliche. Diese hat in Österreich nur wenig Bedeutung, daher findet sie auch kaum Anwendung. Die Angelegenheit der Volksbefragung muss gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung der Bundesgesetzgeber zuständig ist. Die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der Wehrpflicht in Österreich war bisher die einzige bundesweite Volksbefragung.

Repräsentative Demokratie

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Österreich ist eine repräsentative Demokratie (bzw. parlamentarische Demokratie). Im Gegensatz zur direkten Demokratie werden in der repräsentativen Demokratie (bzw. indirekte Demokratie oder mittelbare Demokratie) politische Sachentscheidung nicht unmittelbar durch das Volk bestimmt, sondern durch Abgeordnete.

Im Bundesverfassungsgesetz steht „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.” Gesetze werden aber nicht von Bürgern und Bürgerinnen selbst beschlossen. Stattdessen bestimmen sie VertreterInnen, welche die Arbeit an den Gesetzen erledigen, diese sind Abgeordnete zum Nationalrat. Die Volksvertreter entscheiden eigenverantwortlich nachdem sie gewählt worden sind. Ein Kennzeichen jeder Demokratie sind freie Wahlen.

Bürger und Bürgerinnen können auch hier politische Entscheidungen mittels Instrumenten der direkten Demokratie beeinflussen: der Volksabstimmung, dem Volksbegehren oder der Volksbefragung. Gesetze können aber nicht vom Volk selbst beschlossen werden. Dazu wird die Zustimmung des von ihm gewählten Parlaments benötigt.

In Österreich gibt es fünf verschiedene Wahlen:

Machtverhältnisse

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Die Machtverhältnisse im Parlament resultieren aus der Mandatsverteilung der Parteien. Diese ergeben sich aus den Wählerstimmen und dem Wahlrecht, das Verhältnis der zu vergebenen Sitze und der abgegebenen Stimmen bestimmt die Zahl der erreichten Mandate. Die Regierung bildet sich nach den Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger sind mit ihrer Entscheidung auf die Auswahl der Volksvertreter und damit der Abwahl einer Regierung zum Wahltermin beschränkt. In der Plebiszit|plebiszitären Demokratie (wird auch als direkte Demokratie bezeichnet) können z.B. in Form von Volksabstimmungen während der Legislaturperiode eigene politische Richtungsentscheidungen durch das Wahlvolk getroffen werden. In der direkten Demokratie hingegen kann das Volk jederzeit fast alle Entscheidungen direkt treffen. Das allgemeine freie Wahlrecht soll garantieren, dass alle Bürger und Bürgerinnen das politische Geschehen mitbestimmen, deshalb ist es auch so wichtig. Direkt oder indirekt leiten sich alle von der Verfassung eingerichteten politischen Institutionen von den Wahlen ab. Weiters ist es auch Teil der Demokratie, dass Politiker oder Politikerinnen sowohl abgewählt werden können.


Die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes beschränkt sich auf die Auswahl der Volksvertreter (beim Personenwahlrecht, die Spitzenkandidaten und Wahllisten werden von den Parteien selbst auf Parteitagen bestimmt) und damit die Abwahl einer Regierung zum Wahltermin. In der plebiszitären Demokratie – üblicherweise als „direkte Demokratie“ bezeichnet – kann das Wahlvolk auch während einer Legislaturperiode eigene politische Richtungsentscheidungen unmittelbar treffen, etwa in Form von Volksabstimmungen. Im Gegensatz dazu steht die Extremform der direkten Demokratie, in der das Volk nahezu alle Entscheidungen jederzeit unmittelbar treffen kann und muss.

Parlament, Bundesregierung, BundeskanzlerIn, BundespräsidentIn: Alle von der Verfassung eingerichteten politischen Institutionen leiten sich direkt oder indirekt von Wahlen ab. Das allgemeine freie Wahlrecht ist deshalb so wichtig, weil es garantieren soll, dass alle BürgerInnen das politische Geschehen mitbestimmen.

PolitikerInnen können übrigens auch abgewählt werden: Auch das ist Teil der Demokratie.

Das Spannungsfeld

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Die direkte Demokratie ist in der Schweiz sehr stark ausgeprägt. In Österreich kommt sie nur minimal vor, in der Europäischen Union hingegen überhaupt nicht.

  • Die repräsentative Demokratie hat den Vorteil, dass die Entscheidungsfindung schneller und preisgünstiger geschieht, als die direkte Demokratie. Volksabstimmungen nehmen mehr Zeit und auch mehr Geld in Anspruch. Dennoch geben Bürger und Bürgerinnen mit den Wahlen die tatsächliche Regierungsgewalt an die gewählten Vertreter ab. Dadurch bestehen keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Die Gefahr von falschen Wahlversprechen besteht, mit dem Ziel gewählt zu werden, ohne die Versprechen tatsächlich einzuhalten. Dadurch könnten Einzelinteressen in den Vordergrund treten, die Interessen des Volkes jedoch nicht oder nur minimal berücksichtigt werden.
  • Einerseits können sich die gewählten Repräsentanten auf die politische Arbeit konzentrieren und den politischen Entscheidungsprozess professionalisieren, da diese meist auf politische Themen spezialisiert sind und sich positiv einbringen können. Durch den Fakt, dass Entscheidungen nur von bestimmten Personen getroffen werden erhöht sich andererseits auch die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus. Unplausible Entscheidungen könnten vom Volk aufgehoben werden, deshalb ist die Bestechung führender Vertreter oder die Ausnützung persönlicher Beziehungen bei der direkten Demokratie weniger wirksam. Wenn das Volk entscheidet, gewinnt auch jenes Interesse, hinter welchem die Mehrheit der Bevölkerung steht. Ein weiterer Grund, weshalb es in der direkten Demokratie schwieriger für Lobbyisten oder sonstigen manipulierenden Einfluss.
  • Gegner der direkten Demokratie meinen jedoch, dass in der direkten Demokratie die Wortgewandtheit, das Auftreten und die Ausstrahlung der Person geht, welche bestimmte Entscheidungen vertritt und weniger um die Argumentation. Andererseits wird der repräsentativen Demokratie vorgeworfen, dass die Person, welche z.B. eine Partei vertritt Ausstrahlung haben muss und wortgewandt sein muss, sonst wäre die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie gewählt wird. Dies habe nichts mit politischen Entscheidungen zu tun. Daher wird angenommen, dass Parteien eher auf Emotionen, vor allem auch auf Angst, zielen würden und die Klärung von Sachthemen weniger wichtig sei.
  • Bei Wahlen geben Bürger und Bürgerinnen einer Partei deren Stimme, d.h. dass man auch zustimmt, mit allen zukünftigen Entscheidungen zufrieden zu sein - von welchen man aber noch nichts wissen kann. Daher entspricht dies auch nicht dem demokratischen Grundgedanken. Man kann bei Wahlen also nur ein Gesamtpaket wählen. Allerdings kann man auch in der direkten Demokratie unzufrieden mit dem Ergebnis sein, z.B. wenn man Abstimmungen verliert. Weiters ist es auch möglich eine neue Partei zu gründen, wenn man mit keiner anderen zufrieden ist. Im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie sind die Wähler in der direkten Demokratie nicht für vier oder fünf Jahre von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen. Wenn Bürger und Bürgerinnen mehr in dem Entscheidungsprozess eingebunden sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie sich mehr mit Politik befassen, dies würde zu einer höheren Beteiligung und Zufriedenheit unter dem Volk führen.

Literatur

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  • Theo Schiller: "Direkte Demokratie. Eine Einführung." Campus Verlag GmbH, Frankfurt/Main, 2002, ISBN 3-593-36614-2.
  • Kost, Andreas: "Direkte Demokratie." Springer, Wiesbaden, 2008, ISBN 3-531-15190-8.
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http://www.wien-konkret.at/politik/

https://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/WAHLEN/

http://www.politischebildung.com/pdfs/28_demomod.pdf

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