August 1984: Niedersächsischer Landtag Drs. 10/3067 Bearbeiten

Die Bundesregierung hat am 30. 12. 1983 erklären lassen, daß Bund und Länder bei der Eingliederung der Übersiedler jede mögliche Hilfe gewähren wollen.

Eingliederungshilfen des Bundes:

- Begrüßungsgeld 150 DM

- zinsverbilligte Einrichtungsdarlehen bis 10.000 DM

- Beihilfen aus dem sog. Garantiefond für junge Zuwanderer bis zum 35. Lebensjahr zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung, ggf. in Ergänzung zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Die Schwerpunkte der Eingliederungshilfen des Landes Niedersachsen liegen in folgenden Bereichen:

- Unterbringung und endgültige Wohnraumversorgung durch die Kommunen

Wohnraumversorgung:

Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 1984 ist daher - wie auch in den Vorjahren - bestimmt, daß Aussiedler sowie Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR, die noch über keine familiengerechte Wohnung verfügen, bevorzugt mit angemessenem Wohnraum zu versorgen sind.

ausgegeben am 16.8.1984

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_10_5000/3001-3500/10-3067.pdf

--Methodios (Diskussion) 18:27, 8. Mai 2023 (CEST)

November 1984: Bundesinnenminister Zimmermann Bearbeiten

Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann formulierte im November 1984 mit Blick auf die Zuwanderer aus der DDR: "Für ihre Eingliederung muss ihnen die Hilfe zuteil werden, die notwendig ist, um vorhandene Startnachteile auszugleichen und Chancengleichheit herzustellen."

Wie dieses Programm zu verstehen ist, erschließt sich, wenn man die Erläuterungen des Migrationsforschers Michael Bommes zur Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern in der Bundesrepublik nachvollzieht. Er beschreibt ein Prinzip, das trotz sonstiger Unterschiede etwa hinsichtlich der Sprache für beide Gruppen galt: Bommes argumentiert, dass der Wohlfahrtsstaat die abweichenden Biografien der Migranten gleichsam reparierte. Abweichend waren ihre Lebensläufe, weil Bildungs- und Ausbildungswege nicht dem entsprachen, was man in der Bundesrepublik kannte und erwartete; und auch, weil sich das an Eigentum und sozialer Absicherung Akkumulierte nicht ohne Verluste in das Leben nach der Wanderung transferieren ließ.

  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten von Schmude u.a., Drucksache 10/2101, in: Deutscher Bundestag, Drucksache 10/2412, 23.11.1984, S. 10; namens der Regierung antwortete Bundesinnenminister Zimmermann; Michael Bommes, Migration und Lebenslauf: Aussiedler im nationalen Wohlfahrtsstaat, in: Sozialwissenschaften und Berufspraxis 23 (2001) 1, S. 9–28.


Diese Problematik struktureller Anschlussfähigkeit traf auch auf die Lebensläufe von DDR-Zuwanderern zu. Der Staat begegnete ihr mithilfe des gleichen Eingliederungsinstrumentariums, das er für Aussiedler nutzte; unter anderem in Gestalt des Bundesvertriebenen-, Fremdrenten- und Lastenausgleichsgesetzes war dieses Instrumentarium bis Mitte der 1960er Jahre in wesentlichen Zügen entwickelt worden. Gelder für Wohnungsbau und Hausratsbeschaffung, Kredit- und Steuererleichterungen, auch Hilfen zur wirtschaftlichen Existenzgründung: Diese Mittel erlaubten, Defizite infolge der Migration auszugleichen. Bei den Sozialversicherungen wurden DDR-Zuwanderer so behandelt, als hätten sie ihr Leben lang in der Bundesrepublik Beiträge gezahlt.

Damit sie erfolgreich "Mitgliedschaftsrollen" übernehmen konnten, war es darüber hinaus wichtig, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten anzupassen.

  • Mitgliedschaftsrollen erläutert Bommes, ebd., S. 11f; zu den gesetzlichen Grundlagen des Eingliederungsinstrumentariums siehe Helge Heidemeyer, Flucht und Zuwanderung aus der SBZ/DDR 1945/1949–1961. Die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland bis zum Bau der Berliner Mauer, Düsseldorf 1994, viertes Kapitel; eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten Stand 1984 bietet Der Bundesminister des Innern, Bericht zur Aufnahme und Eingliederung von Zuwanderern aus der DDR und Berlin (Ost), Anlage 2: Leistungsübersicht: detaillierte Zusammenstellung der Eingliederungshilfen für Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost), Bonn 2.5.1984, in: Landesarchiv Berlin (LAB), B Rep. 002, Nr. 17683.

Diese Thematik wurde für DDR-Zuwanderer 1984 virulent, als nach rund zwei Jahrzehnten erstmals wieder deutlich mehr und vor allem jüngere Ostdeutsche in die Bundesrepublik wechselten. Etwa 35.000 Menschen ließ das SED-Regime in diesem Jahr ausreisen. Ein Mitarbeiter der West-Berliner Senatskanzlei vermerkte, dass die größte Altersgruppe unter den Neubürgern die 25- bis 40-Jährigen bildeten. Als Berufsgruppe seien Facharbeiter und Handwerker am stärksten vertreten, doch stellten auch Akademiker mit knapp 18 Prozent einen beachtlichen Anteil.

  • Zur Zahl der "legalen und illegalen Übersiedlungen aus der DDR" 1984 siehe Karl F. Schumann u.a., Private Wege der Wiedervereinigung. Die deutsche Ost-West-Migration vor der Wende, Weinheim 1996, S. 25; Klaus Lehmann, Vermerk Betr.: Zuwanderer aus der DDR bzw. Berlin (Ost), Berlin 11.5.1984; ders., Vermerk Betr.: Zuwanderer aus der DDR bzw. Berlin (Ost), Berlin 22.5.1984, beide in: LAB, B Rep. 002, Nr. 17684; weitere soziografische Merkmale der Übersiedler dokumentiert Volker Ronge, "Einmal BRD – einfach". Die DDR-Ausreisewelle im Frühjahr 1984, in: Ders., Von drüben nach hüben. DDR-Bürger im Westen, Wuppertal 1985, S. 13–29, hier S. 14–16.

Notwendig war nun eine Bestandsaufnahme: Wo ergaben sich Schwierigkeiten? Wie weit reichten vorhandene Regularien – Arbeitsförderungsgesetz und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) etwa sowie die Zusatzprogramme, die seit Mitte der 1970er Jahre vornehmlich für Aussiedler aufgelegt worden waren? Die West-Berliner Schulsenatorin Hanna-Renate Laurien konstatierte "Anschlussprobleme" vor allem für Höherqualifizierte dort, wo Systemdifferenzen zum Tragen kamen: bei Oberstufenschülern zum Beispiel, denen unter anderem Kenntnisse in Fremdsprachen fehlten, und bei Akademikern. Zumal Lehrer, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler ohne weitere Qualifizierung im Westen nicht als anerkennungsfähig galten. Die unterschiedliche ideologische und methodologische Ausrichtung verschärfte sich aus westlicher Sicht in einigen Bereichen durch ein Technologie- und generelles Modernitätsgefälle. Hinzu kam eine weitere Herausforderung, die in anderer Weise aus dem System der DDR erwuchs: Politiker, Verwaltungsmitarbeiter und Arbeitgeber im Westen mussten beurteilen, inwieweit sich Repression in die Biografien der Gewanderten eingeschrieben hatte und auch auf diese Weise andere Karrieren entstanden waren, als man sie in der Bundesrepublik kannte.

  • Hanna-Renate Laurien, Rundschreiben an die Kultusminister der Länder betr. Eingliederungsschwierigkeiten von DDR-Zuwanderern im Bildungsbereich, 2.5.1984, in: LAB, B Rep. 002, Nr. 17683; zur Problematik bestimmter Berufe und der Einschätzung ihrer Hintergründe siehe Der Präsident des Landesarbeitsamts Berlin, Schreiben an den Senator für Gesundheit und Soziales betr., Berufliche Eingliederung der Aussiedler und Zuwanderer aus der DDR und aus Berlin (Ost), 13.6.1985, in: LAB, B Rep. 002, Nr. 17686; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten von Schmude (Anm. 3), S. 5 (ebd., S. 7f., auch noch einmal zu Schwierigkeiten von Schülern und Studierenden). Das In-Rechnung-Stellen repressiver Maßnahmen des SED-Regimes wurde u.a. bei einer Anhörung vor dem innerdeutschen Ausschuss des Deutschen Bundestags behandelt. Dort trug Bernd S. vor, dass ihm in West-Berlin Arbeitslosengeld als Lehrer nicht gewährt wurde, weil er die Rahmenfrist verfehlte; seine vorausgegangene dreijährige Arbeitslosigkeit in der DDR habe aber politische Gründe gehabt. Ausschuss für innerdeutsche Beziehungen, Stenographisches Protokoll, 44. Sitzung [nichtöffentliche Anhörung zur "Situation der Übersiedler aus der DDR"], 11.9.1985, in: Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages (ParlA), Bestand 3101, WP 10, F 44, S. 65d, 65e.

Die Frage, was die Betreffenden insbesondere hinsichtlich ihrer beruflichen Teilhabe aus dem alten Leben mitbrachten, stellte sich für verschiedene Migrantengruppen. Auffallend ist im Fall der DDR-Zuwanderer (wie auch bei den Aussiedlern), mit welchem Aufwand sich die Politik um Anschlüsse für sie bemühte. Die skizzierten "Eingliederungsprobleme" beschäftigten in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre die Kultusministerkonferenz und immer wieder auch Bundestag und Bundesregierung. Zwei Beispiele: 1985 wurde ein "Akademikerprogramm", das Ende 1982 eingestellt worden war, wiederaufgelegt; 1988 erneuerte das Bundesjugend- und Familienministerium durch zwei Richtlinien den sogenannten Garantiefonds, der jungen Zuwanderern in Schule und Ausbildung zugutekam.

  • Die hier exemplarisch angesprochenen Fördermaßnahmen im (Aus-) Bildungsbereich erläutern zusammenfassend Der Bundesminister des Innern, Bestandsaufnahme der Eingliederungshilfen von Bund und Ländern für Aussiedler und für Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) – mit einer Analyse des Bedarfs, Bonn, 31.3.1988; Jürgen Haberland, Die Eingliederung von Aussiedlern und Übersiedlern, in: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesagentur für Arbeit: Zeitschrift für berufskundliche Information und Dokumentation (ibv) 24 (1989), S. 1195–1204, hier S. 1201–1203.


Bemerkenswert ist außerdem, wie man die DDR-Zuwanderer der sogenannten 84er-Welle als Gruppe hinsichtlich ihres Teilhabepotenzials einschätzte. Den Gewanderten wurden hier überwiegend positive Noten ausgestellt. Laut Bundesinnenminister etwa zeigten sie "hohe Einsatzbereitschaft und Aktivität“ sowie neben Mobilität "eine große Arbeitswilligkeit". Auf der anderen Seite gingen Vertreter von Integrationsbürokratie und Beratungseinrichtungen davon aus, dass die Neubürger durchaus "Akkulturationsbedarf" hatten: Vor allem Konsummündigkeit und Eigeninitiative müssten sie lernen.

  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten von Schmude (Anm. 3), S. 1, 6; bezüglich eines "Anpassungsbedarfs" vgl. z. B. Dieter Stäcker, Kaum im Westen – hoch verschuldet, in: Bremer Nachrichten, 30.7.1988; der Autor bezog sich auf Auskünfte von Rolf Lenz, Vorsitzender des West-Berliner "Verbandes ehemaliger DDR-Bürger e.V.". Ausschuss für innerdeutsche Beziehungen, Stenographisches Protokoll, 41. Sitzung [öffentliche Anhörung zur "Situation der Übersiedler aus der DDR"], 12.6.1985, in: ParlA, Bestand 3101, WP 10, F 44, S. 13, 37.


Als soziale Problemgruppe wurden DDR-Zuwanderer jedoch generell nicht wahrgenommen, Hinweise auf Schwierigkeiten gab es nur begrenzt. Einige Medien, so z. B. Der Spiegel, thematisierten immer wieder mal, dass ehemalige DDR-Bürger – bevorzugt Männer und ehemalige Häftlinge – einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Obdachlosen stellten. Der Soziologe Volker Ronge konstatierte bei den Übersiedlern einen Trend zur "sozialen Isolation", den er auf unterschiedliche Werthaltungen in Ost und West zurückführte, doch blieben sowohl dieser Befund wie auch seine Erklärung empirisch ungesichert.

  • Wie die Motten, in: Der Spiegel 53 (1979), S. 30f.; Welle in den Topf, in: ebd. 40 (1988), S. 112–114; Volker Ronge, Die soziale Integration der – ersten – Übersiedlerwelle 1984, in: Ders., Die Einheit ist erst der Anfang: soziologische Lehren aus der Übersiedlerbewegung für die deutsch-deutsche Integration, Wuppertal 1991, S. 23–46, hier v. a. S. 38f., 43, 45f.; die Thesen Ronges diskutiert kritisch Manfred Gehrmann, Biografische Prozesse der sozialen Assimilation von DDR-Übersiedlerinnen und Übersiedlern im Westen [Kapitel 4], in: Schumann u.a., Private Wege (Anm. 5), S. 173–233, hier S. 185–195, 220, 232f.


Bettina Effner, Das Spezifische deutsch-deutscher Migration, in: Deutschland Archiv, 8.12.2016, Link: www.bpb.de/238536


https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/238536/das-spezifische-deutsch-deutscher-migration/

--Methodios (Diskussion) 18:45, 8. Mai 2023 (CEST)

1988: Waldkirch Bearbeiten

Garantiefondträger Landkreis Emmendingen Bearbeiten

Sozialamt

Hauptgebäude

Bahnhofstraße 2-4

79312 Emmendingen


https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/sozialamt/kontakt-oeffnungszeiten

Dienstag, 30. August 1988

Donnerstag 11. August Rastatt --> Endingen


RATHAUS ENDINGEN

MARKTPLATZ 6

79346 ENDINGEN

T. +49 (0)7642 6899-0

RATHAUS@ENDINGEN.DE


Sehr geehrte Damen und Herren,

Endingen und die Ortschaften sind geprägt von badischer Lebensart, Weinbau und lebendigem Brauchtum, aber auch von Handel und Gewerbe. Die Altstadt mit ihren romantischen Winkeln und Plätzen, mit Stadttor und Brunnen, ist ein wunderschönes Pflaster zum Einkaufen und Genießen. Mit seinen drei Winzerdörfern Amoltern, Kiechlinsbergen und Königschaffhausen ist Endingen eine der größten Weinbaugemeinden in Baden.

Auf der Website der Stadt Endingen finden Sie eine Vielzahl an Informationen über das Rathaus, die Stadt und die Ortschaften. Sollten Sie zu Ihrem Anliegen nicht fündig werden oder Anregungen an uns haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Ihr

Tobias Metz

Bürgermeister


--> Waldkirch

Der Scheffelhof im Überblick: - 16 Zimmer mit insgesamt 33 Betten, davon ein Zweizimmer-Appartment

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Im kaufmännischen Berufskolleg 1 und 2 können Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss und Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen die Fachhochschulreife erwerben sowie den Abschluss "staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent" erwerben. Damit können Sie an einer Fachhochschule studieren oder die Berufsoberschule besuchen.


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Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

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Mittwoch: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

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--Methodios (Diskussion) 20:16, 8. Mai 2023 (CEST)

1988: Eingliederung von Aussiedlern Bearbeiten

Die Zahl der Aussiedler ist bis zuletzt stark gestiegen:

Der Bundesrepublik Deutschland steht seit Jahren ein umfassendes Instrumentarium für die Aufnahme und Eingliederung von Aussiedlern und von Übersiedlern aus der DDR zur Verfügung.

Nicht nur der Bund, sondern auch Länder und Gemeinden haben für die Integration in den letzten Jahren Milliardenbeträge aufgebracht. Die Schwerpunkte des Eingliederungsinstrumentariums liegen in folgenden Bereichen:

− geregelte Aufnahme,

− Hilfen bei der Unterbringung in Übergangswohnheimen, bei der Wohnraumversorgung und der Erstausstattung der Wohnungen,

− Hilfen bei der individuellen Betreuung durch die Verbände und kirchlichen Einrichtungen,

− Sprachförderung,

− Förderung der Schul- und Berufsausbildung,

− Hilfen bei der beruflichen Eingliederung,

− Einbeziehung in die Bereiche der Sozialversicherung,

− Förderung der gesellschaftlichen Integration,

− Leistungen im Rahmen des Lastenausgleichs.

Allein der Bund verwendete

− für die Sprachförderung für Aussiedler durch die BA in den Jahren 1976 bis 1987 rund 3,4 Milliarden DM,

− für die Wohnraumversorgung von Aussiedlern und Zuwanderern durch Sonderbauprogramme oder im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in den Jahren von 1953 bis 1984 insgesamt rund 9 Milliarden DM,

für die schulische und berufliche Eingliederung junger Aussiedler und Zuwanderer im Rahmen des Garantiefonds von 1975 bis 1987 rund 1,5 Milliarden DM (in diesem Betrag sind auch Fördermittel für junge ausländische Flüchtlinge enthalten),

− für die Betreuung durch Verbände, kirchliche Einrichtungen und Stiftungen – einschließlich der Jugendgemeinschaftswerke und der Otto Benecke Stiftung – in den Jahren von 1975/1977 bis 1987 mehr als 397 Millionen DM.

Darüber hinaus werden noch erhebliche Mittel für die Überbrückungshilfe zur Bestreitung der ersten dringenden Ausgaben, für die Erstattung von Rückführungskosten für Aussiedler sowie an Zinssubventionen für Einrichtungsdarlehen zur erstmaligen Ausstattung einer ausreichenden Wohnung aufgewendet.

Eingliederung von Aussiedlern – Seite 2

Der seit Mitte letzten Jahres ständig wachsende Aussiedlerzugang bedingt auch weitere höhere Finanzmittel. Der Bund hat daher 1987 und 1988 bereits mehr als 100 Millionen DM über die ursprünglichen Haushaltsansätze hinaus für Eingliederungszwecke zur Verfügung gestellt.

An junge Aussiedler und Zuwanderer werden aus dem sog. Garantiefonds Ausbildungsbeihilfen gezahlt. Sie sollen eine rechtzeitige und ausreichende berufliche und schulische Förderung sicherstellen. 1987 sind aus dem Bundeshaushalt 132,8 Mio. DM bereitgestellt worden, 1988 werden es voraussichtlich 196 Mio. DM sein. Für 1989 sind 230 Mio. DM vorgesehen. Dabei ist von zunehmender Bedeutung, daß sich die Eingliederung der Aussiedler insbesondere wegen kaum noch vorhandener deutscher Sprachkenntnisse und weitgehend fehlender beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Bereich – der größte Teil der Aussiedler kommt aus Dienstleistungsberufen – individuell immer schwieriger gestaltet.

Der Anstieg der Aussiedlerzahlen wirkt sich darüber hinaus auch bei anderen sozialen Hilfen für Aussiedler, vor allem bei den Rückführungskosten, den Zinsverbilligungen für Einrichtungsdarlehen, den bei Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland gewährten einmaligen Unterstützungen von 200 DM je Berechtigten sowie bei den Hilfen an ehemalige Kriegsgefangene und ehemalige politische Häftlinge aus. Für diesen Bereich sind 1987 insgesamt 238,9 Mio. DM aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt worden. 1988 werden es voraussichtlich rd. 378 Mio. DM sein. 1989 steigt der Mittelbedarf auf 437 Mio. DM an.

Aus dem Haushalt der BA werden außerdem Mittel für die Sprachförderung der Aussiedler bereitgestellt. 1988 werden es voraussichtlich über 600 Mio. DM sein. Mit dem vom Bundeskabinett am 31. 8. 88 beschlossenen „Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler“ wird in den Jahren 1988 bis 1990 ein zusätzliches Finanzvolumen von insgesamt 1,93 Mrd. DM bereitgestellt. Davon entfallen 1989 750 Mill. DM auf die Förderung von 30 000 Wohnungen und 1990 375 Mill. DM auf die von 15 000 Wohnungen.

Die für 1988 bereits einkalkulierten Eingliederungshilfen des Bundes werden von 902 Mill. DM auf 1,34 Mrd. DM erhöht und 1989 von 1,38 auf 1,72 Mrd. DM. Davon beansprucht 1988 mit 700 Mill. DM und 1989 mit 850 Mill. DM die Sprachförderung den größten Anteil. 196 (1988) und 270 Mill. DM (1989) entfallen auf schulische, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung (Garantiefonds des Familienministeriums), jeweils 125 Mill. DM auf die berufliche Eingliederung durch die BA, 124 bzw. 200 Mill. DM auf die Eingliederungshilfe für ehemalige politische Häftlinge. Rund 40 bzw. 45 Mill. DM stehen für zinsvergünstigte Einrichtungsdarlehen, 28 bzw. 47 Mill. DM für Überbrückungshilfen sowie 17 bzw. rd. 26 Mill. DM für zinsverbilligte Einrichtungsdarlehen zur Verfügung.

Das Wohnungsbauprogramm hat folgende Einzelheiten:

− Die insgesamt 1,125 Mrd. DM in den Jahren 1989 und 1990 werden den Ländern als Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Grundgesetz zur Verfügung gestellt. Sie sind an die Bedingung geknüpft, daß die Länder Sonderprogramme für den Aussiedler-Wohnungsbau auflegen und gleich hohe Beträge bereitsstellen.

− Da 1989 30 000 Wohnungen und 1990 15 000 Wohnungen gefördert werden sollen, gibt es pro Wohnung einen durchschnittlichen Bundeszuschuß von 25 000 DM, einschließlich der Ländermittel sind es 50 000 DM.

− Es handelt sich dabei um verlorene Zuschüsse und nicht um Darlehen. Auf diese Weise sollen Mietpreisverzerrungen und Fehlbelegungen vermieden werden.

Eingliederung von Aussiedlern – Seite 3

− Neben Neubauwohnungen werden auch Umbauten, Ausbauten und Erweiterungen gefördert. Förderberechtigt sind nicht nur gemeinnützige und private Wohnungsgesellschaften, sondern auch „der kleine Hauseigentümer“.

− Die Bundesmittel werden auf die Länder nach Maßgabe der Aufnahmequoten verteilt, so daß auf Nordrhein-Westfalen 34,3, auf Baden-Württemberg 19,9, auf Bayern 15,3% entfallen.

Nach: Sozialpolitische Umschau Nr. 290/1988 vom 15. 8. 1988 (Antwort der Bundesregierung); Finanzplan des Bundes 1988 bis 1992, Bundesratsdrs. 351/88 vom 12. 8. 88, S. 10; Handelsblatt Nr. 168 vom 1. 9. 1988


https://doku.iab.de/chronik/2x/1988_08_01_21_eing.pdf

--Methodios (Diskussion) 18:29, 8. Mai 2023 (CEST)


November 1989: Deutscher Bundestag Drucksache 11/5677 Bearbeiten

Deutscher Bundestag

11. Wahlperiode

Drucksache 11/5677

14.11.89

Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz — EinglAnpG)

— Drucksache 11/5110 —


A. Problem

Die seit 1987 stark angestiegene Aufnahme von Aussiedlern und Übersiedlern hat deutlich werden lassen, daß das bisherige Instrumentarium für deren Eingliederung in der Praxis Probleme aufwirft, die in der Vergangenheit angesichts erheblich geringerer Zugangszahlen nicht aufgetreten sind.

Insbesondere bedarf es einer spezifischen Regelung der Arbeitsförderung, die die besondere Lage der Aussiedler und Übersiedler in der ersten Zeit nach ihrem Eintreffen berücksichtigt und ihre Eingliederung in das Arbeitsleben beschleunigt, sowie einer Anpassung bei anderen Leistungsgesetzen.

B. Lösung Eine Reihe von Gesetzen ist den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die wesentlichen Änderungen sind:

a) Das Ziel einer dauerhaften Sicherung der Maßnahmen zur Eingliederung der Aussiedler und Übersiedler in den Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Möglichkeiten bei insgesamt steigendem Aufwand soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

— Zur Erleichterung der Eingliederung wird in den ersten zwei Monaten nach der Einreise das Eingliederungsgeld auch dann gezahlt, wenn der Aussiedler oder Übersiedler vorrangig durch organisatorische Probleme — wie Wohnungssuche, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Behördengänge — in Anspruch genommen wird.


Leistungen nach den Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung junger Aussiedler, junger Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) sowie junger ausländischer Flüchtlinge — sog. Garantiefonds — Schulund Berufsbildungsbereich vom 1. März 1988 (GMBl. S. 243


Bonn, den 13. November 1989

Berichterstatter

Frau Hämmerle

Dr. Czaja

Lüder

Meneses Vogl

https://dserver.bundestag.de/btd/11/056/1105677.pdf

--Methodios (Diskussion) 18:38, 8. Mai 2023 (CEST)


Anerkennungen Bearbeiten

Ukrainer auf Jobsuche: Hochgebildet und dennoch schwer vermittelbar

Sächsische Zeitung - 18. 11. 23


Der Vater stellvertretender Bankdirektor. Die Mutter Juristin. Doch beide sind aus der Ukraine geflohen. Jetzt haben sie in Dresden Schwierigkeiten, einen Job zu finden. Woran das liegt.

Auf der Suche nach einer Anstellung. Die ukrainische Familie Hamov mit Vater Andrii Hamov, Mutter Viktoriia Hamova sowie den Kindern Mykhailo, Dmytro, Artur lebt seit anderthalb Jahren in Dresden. © Jürgen Lösel

Ein Bombenknall und ein Cello. Zwei Klänge, die der ukrainischen Familie Hamov nicht mehr aus dem Kopf gehen. Stehen sie doch für die Flucht vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Der Knall geschah im März 2022 nahe ihrem Wohnort Tscherkassy in der Mitte des Landes, die Explosion einer Bombe ließ Viktoriia Hamova aufschrecken. Als Mutter dreier Söhne wollte sie nur noch weg aus dem Land, das sich im Krieg befand. Und immer noch befindet. Die Ukrainerin beschloss, ihre Eltern zu verlassen und ihren Job als Juristin aufzugeben, ohne zu wissen, wie die Perspektive im Ausland sein wird. Da war ihr noch nicht klar, wie schwer die Jobsuche später sein wird.


Es ist das Cello, das ihnen den Weg zur Flucht ebnet. Über den Cellolehrer der Kinder konnten sie nach Deutschland fliehen. Ehemann Andrii durfte mit, weil die Söhne im Alter von 14, 11, 9 Jahren so jung waren.


Nach acht Wochen als fünfköpfige Familie in einem Dresdner Zimmer haben sie das Glück gehabt, eine Dreiraumwohnung im Norden der Landeshauptstadt zu erhalten. Ein dritter Klang hat sich hinzugesellt, der unbekannte Klang der deutschen Sprache: „Mir wurde klar, ich muss Deutsch lernen“, erinnert sich die Mutter an die ersten Einkäufe. Doch dabei ist ihr schnell bewusst geworden, was für ein weiter Weg das ist: „Die Sprache war uns sehr fremd.“

Im Mai 2022 beginnen sie sich durch die deutsche Sprache zu arbeiten. Lernen die Buchstaben für die Sprachniveaus kennen: A1, A2, B1, B2. Mehr als ein Jahr gehen Vater Andrii und Mutter Viktoriia abwechselnd vormittags und nachmittags zum Sprachkurs. Während der eine beim Unterricht paukt, sorgt sich die andere Person um die Kinder, die das Cello wieder in die Hand nahmen.

Im September dieses Jahres bekommen sie endlich ihr B2-Zertifikat. „Es bestätigt ein fortgeschrittenes Sprachniveau“, lacht Andrii darüber, der sich selbst nicht so gut fühlt. Hören, Sprechen, Schreiben in Deutsch – das sei ein gewaltiger Unterschied. Der Klang der deutschen Sprache hat sich mit bekannten Wörtern gefüllt, bleibt aber manchmal holprig. In ihrem Sprachkurs haben vier von 24 Teilnehmern die Prüfung bestanden. „Wir sind in der ersten Linie, wir sind so dankbar“, lächelt Vater Andrii, der endlich arbeiten will. In seiner Heimatstadt war er als stellvertretender Bankdirektor tätig.

Mit dem Sprachzertifikat hat er sich nun bei drei Banken beworben. Und erhielt drei Ablehnungen. „Ich brauche C1, weil ich mit den Kunden sprechen muss.“ Die Familie aber fragt sich, wie Andrii besser in Deutsch werden soll, wenn er keine Arbeit findet.

Anerkennung der Abschlüsse dauert

Ein Dilemma für viele. Nur ein Viertel der 28.358 erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten hat bisher eine Anstellung in Sachsen gefunden, heißt es von der Landesarbeitsagentur. Natalya Bock fragt sich, warum das nicht schneller geht. Die Koordinatorin des ukrainischen Koordinationszentrums besorgt und plant in Dresden Spendentransporte, Wohnungen, Sprachkurse, Kindergartenplätze für die Ukrainerinnen. Jetzt, nach anderthalb Jahren, kommen besonders viele zu ihr, weil sie einen Job suchen und daran verzweifeln. Viele Abschlüsse werden nicht anerkannt, sagt die Dolmetscherin, die seit 25 Jahren in Dresden lebt. Momentan hilft sie einer Podologin, die mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in dem Job hat, nun aber nochmals eine dreijährige Ausbildung absolvieren soll. Dass die Anerkennung der Abschlüsse dauert, kann der Chef des Dresdner Jobcenters Thomas Berndt nur bestätigen. Ein Arzt müsse sich beispielsweise nachqualifizieren, das könne drei bis fünf Jahre dauern.

Vom Bankvize zum Logistikhelfer

Im EU-weiten Vergleich steht Deutschland mit einer Beschäftigungsquote von 18 Prozent hinter vielen anderen Ländern, zeigt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Während in den Niederlanden, Dänemark, Polen, der Tschechischen Republik und Großbritannien die Hälfte oder mehr als die Hälfte der arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge einen Job gefunden hat, sind es in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Belgien und Bulgarien weit weniger, so die Studie. Grund dafür ist unter anderem, dass die finanzielle Unterstützung in Polen und Tschechien deutlich geringer und die slawische Sprache leichter zu erlernen ist. Hinzu kommen hohe bürokratische Hürden in Deutschland, welche die Arbeitsaufnahme verzögern, heißt es von den Wissenschaftlern.

Aber noch etwas ist der Grund: Deutschland setzt insbesondere auf Sprachkurse, damit die Ukrainer nicht gezwungen sein sollen, Hilfsjobs anzunehmen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, in ihren entsprechenden Qualifikationen zu arbeiten. So erklärt es die Chemnitzer Migrations-Expertin Birgit Glorius, die davon ausgeht, dass in anderen Ländern besonders viele Ukrainer in Hilfsjobs arbeiten, bei denen wenig Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Als Gründe, warum noch nicht so viele Ukrainer einen Job gefunden haben, nennt die Professorin für Humangeografie an der TU Chemnitz auch die Skepsis der Arbeitgeber, die nicht genau beurteilen könnten, wie der Bildungsgang der Geflüchteten einzuschätzen sei.

Dabei verfügen laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 68 Prozent der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter über Hochschul- oder Universitätsabschlüsse, weitere 16 Prozent haben berufsqualifizierende Abschlüsse. „Wenn die Menschen studiert haben, gehen sie nicht in die Pflege“, erklärt Natalya Bock, die auch Ukrainer kennt, die lange auf einen Sprachkurs warten mussten. Für Natalya Bock kommt hinzu, dass ein Großteil der Geflüchteten Frauen mit Kindern im Schulalter sind. „Jetzt sind sie alleinerziehend, müssen den Haushalt schmeißen in einem fremden Land, und sie müssen die Bürokratie verstehen, um ihren Abschluss anerkannt zu bekommen.“

Ein Problem, dass Familie Hamov gemeinsam bewältigte. Zu zweit konnten sie den Sprachkurs schneller meistern als viele andere. Das zahlt sich nun aus. Für Andrii Hamov hat es nach etlichen Bewerbungen geklappt, der stellvertretende Bankdirektor beginnt diesen Herbst im Uniklinikum als Logistikhelfer. Mutter Viktoriia überlegt noch, ob sie sich für ein fünfjähriges Jurastudium einschreibt. „Ich kenne das deutsche Recht nicht. Wir machen kleine Schritte, aber ich möchte nicht meine Qualifikation verlieren“, sagt sie, die Angst hat, wenn sie jetzt einen Hilfsjob annimmt, keinen hohen Posten zu bekommen. Jetzt erst einmal macht sie eine Weiterbildung als Lehrerin, hilft an der Schule ihrer Kinder ehrenamtlich aus, um Deutsch zu üben. Zurück in die Ukraine wollen sie nicht. „Das ist jetzt unser Zuhause.“

Ukrainer auf Jobsuche: Hochgebildet und dennoch schwer vermittelbar

Sächsische Zeitung - 18. 11. 23

--Methodios (Diskussion) 10:50, 28. Nov. 2023 (CET)

Literatur Bearbeiten

Und was tun die "gutwilligen Protagonisten der Dresdner Stadtgesellschaft" dagegen, daß von dieser BRDDR auch über 68 Jahre nach meiner Geburt meine Menschenrechte permanent verletzt werden - zB. das Recht auf Bildung nach GG Art. 14: "Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung." Mein Lomonossow-Studium wurde nicht anerkannt, den Doktor durfte ich in der DDR infolge des herrschenden Zeitungeistes nicht abschließen (vgl. MfS-Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Selbstverbrennung von Oskar Brüsewitz am 22. August 1976 und Biermann-Ausbürgerung am 16. November 1976). Selbst mein Hochbegabten-Abitur wurde nicht anerkannt (man hätte mir wenigstens eine fachgebundene Hochschulreife anerkennen können, wollte aber offensichtlich nicht trotz Beschwerden bis zu den zuständigen Bezirksregierungen und Ministerien). Meine zweite Frau war in der DDR Religionslehrerin (Christenlehrerin nannte sich das und wurde in kirchlichen Räumen durchgeführt, etwas anderes war nicht erlaubt, Religion war Opium des Volkes). Da sie von "ihrer" Kirche (die sie aus politischen Gründen in der DDR zweimal rausgeworfen hatte - sie wurde als meine Frau in Sippenhaft genommen), im Westen genauso geschnitten wurde, wollte sie im Herbst 1989 ein Studium der Religionspädagogik an der Fachhochschule Lüneburg aufnehmen, um einen West-Abschluß zu bekommen. Sie wurde abgelehnt mit dem Bemerken: "Keine staatlich anerkannte Fachhochschulreife". Mittlerweile war sie die allermeiste Zeit ihres Lebens arbeitslos und wird in Kürze berentet. Meine musisch und künstlerisch hochbegabte erste Frau wurde ihre Ausbildung als Kunstlehrerin 1990 nicht anerkannt, sie mußte Taxi fahren, beim Konkurs das Unternehmen übernehmen und später um LKW-Transporte erweitern. Sie gilt nach wie vor als ungelernt und muß mangels ausreichender Rentenpunkte selbst als Rentnerin weitermachen "bis sie umfällt". Mein jüngster Bruder sollte 1993 eine Umschulung wenigstens zum Reiseverkehrskaufmann absolvieren, doch bevor der Kurs im Herbst begann, gab es eine Haushaltssperre bei der BA, und der Kurs fiel mangels staatlicher Förderung aus. Mein geplanter Kurs zum "Systemprogrammier/-analytiker" bei Siemens-Nixdorf in Osnabrück zeitgleich auch. Wir haben beide deswegen nie eine Westmark verdient, geschweige denn einen Euro! Ich habe dreimal kurz hintereinander versucht, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten: im August 1988 am Kaufmännischen Berufskolleg in Waldkirch bei Freiburg im Breisgau, wo mir dann beim Landratsamt Emmendingen erklärt wurde, der Garantiefond des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sei wegen der unerwartet hohen Aus- und Übersiedlerzahlen angeblich bereits erschöpft (und die Otto Benecke Stiftung, zuständig für den "Garantiefonds- Hochschulbereich - (RL-GF-H)" verwies immer nur auf die "Vorrangigkeit" des Garantiefonds des Bundes, der zum 1. März 1988 gerade frisch aufgelegt war: Leistungen nach den Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung junger Aussiedler, junger Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) sowie junger ausländischer Flüchtlinge — sog. Garantiefonds — Schul- und Berufsbildungsbereich vom 1. März 1988, GMBl. S. 243). Da das Berufskolleg ohnehin nur zur (auch noch fachgebundenen) Fachhochschulreife geführt hätte und ich mit 33 angeblich zu alt für das Kolping-Kolleg Freiburg (Institut zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife) war ("Wollen Sie in ihrem alter wirklich noch mal diese Sandkastenspiele machen?", so der damalige Direktor), wechselte ich im November 1988 an die Volkshochschule Bad Pyrmont, die extra dafür geworben hatte, daß ihr Abi-Kurs BaföG- und Garantiefond-förderwürdig sei. Tatsächlich jedoch wurde mein Antrag auf Förderung von Anfang Januar 1989 vom Landkreis Hameln abgelehnt mit der Begründung, dieser Kurs wäre nicht förderfähig (anderen fiel das erst auf die Füße, als sie 1991 im Prüfungssemester BaföG beantragt hatten, fast der halbe Kurs fiel dann mangels Förderung durch, das hat aber keine Sau interessiert, daß die Volkshochschule unter Betrug und Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre staatlich geförderten Kurse füllt, das ging munter so weiter, Hauptsache, das Geschäft der Volkshochschule brummt). Ich hatte dann das Glück, im Herbst 89 am Hannover-Kolleg einen Direktor zu finden, der mich gefördert hatte. Ich war mit fast 35 mehr als zwölf Jahre älter als der Durchschnitt und acht Jahre älter als die älteste Mitschülerin, bezeichnenderweise ebenfalls eine Übersiedlerin aus der DDR. Ich bekam nun auch für ein Schuljahr Garantiefondleistungen des Bundes, dann wurde mir erklärt, daß mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 die Garantiefondleistungen für Übersiedler aus der DDR eingestellt werden (für Aussiedler liefen sie noch weiter, da gab es für Niedersachsen in Göttingen sogar ein Spezialinstitut, wo Aussiedler schneller als üblich befähigt wurden, an Hochschulen einzusteigen; für Übersiedler hat es das meines Wissens nach nie gegeben, da waren die Fallzahlen nicht hoch genug). Ich habe dann im Herbst 1990 meine Schule trotzdem nochmals begonnen, erhielt keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt ("Sie stehen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung") und auch nicht vom Sozialamt ("Sie haben ihre Situation selbst verschuldet"). Mangels Lebensunterhalt wurde ich dazu erpreßt, meine Ausbildung abzubrechen. Als ich dann nichts mehr getan habe, erhielt ich dann wieder Sozialhilfe (die vom Arbeitsamt dann zurückerstattet wurde) bis zur Leistung der Arbeitslosenhilfe. Wer sich bewegt, wird bestraft. Ende der 1990er Jahre gab es einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid, daß es "keine Härte im Sinne des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) darstelle", wenn Sozialhilfe für eine Ausbildung verwehrt wird, weil der Betreffende in der DDR aus politischen Gründen keine Chance auf eine Ausbildung hatte. Mit anderen Worten: ohne Kapital auch von "Vater Staat" keine Bildungsförderung nach BSHG und damit kein Recht auf Bildung für Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft. Mangels Förderung und ohne eine verwertbare berufliche Qualifikation ist auch Artikel 12 des Grundgesetzes für mich (und viele andere) nur Scheißhauspapier: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. " Und ohne eine anständig bezahlte Arbeit kann ich mir auch keinen angemessenen Wohnraum leisten, weswegen Artikel 11 GG für mich auch Makulatur ist: "Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist." Ich habe jetzt keine Lust und Zeit mehr, das GG durchzugehen, wieviele andere grundlegende Menschenrechte wegen meiner strukturellen beruflichen Ausgrenzung ebenfalls verletzt werden, da kommen noch etliche zusammen. Es reicht mir für heute. Ich kann und darf mir (solange meine grundlegendsten Menschenrechte durch die BRD verletzt bleiben) mit dem Grundgesetz den Arsch abwischen. Da scheiß ich drauf - und im Sinne der Kunstfreiheit wenn es sein muß auch im wahrsten Sinne des Wortes.

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