Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Commons eingebunden. Weitere Informationen und eine Kontaktmöglichkeit zum Urheber sind dort zu finden.
Deutsch: Carl August Böttiger(1760-1835) Schulmann und Alterstumforscher Stich nach dem Gemälde von F. A. Tischbein. Böttinger, zuerst durch sein grosses Wissen nicht nur Goethe und Schiller nützlich, sondern besonders Wieland wertvoll als eigentlicher Herausgeber des "Teutschen Merkur" (seit 1796), machte sich bald mißliebig durch seine üble Betriebsamkeit und Klatschsucht. Nach Böttingers unberechtigter Verfügung über das Manuskript von "Wallensteins Lager" rückte Goethe von ihm ab und brach mit ihm nach Böttigers Kritik der Aufführung von Schlegels "Ion". Böttinger ging 1804 nach Dresden. In Goethes Nachlaß fand sich neben anderen Invektiven eine "K... und B..." überschriebene, die beginnt: "Die gründlichsten Schuften, die Gott erschuf, ..." Mit K. ist August Friedrich Ferdinand von Kotzebue (1761-1819) gemeint.
Datum
18. Jahrhundert
date QS:P,+1750-00-00T00:00:00Z/7
Quelle
Gravure. Hans Wahl, Anton Kippenberg: Goethe und seine Welt, Insel-Verlag, Leipzig 1932 S.128
Urheber
Deutsch: F. A. Tischbein. Böttinger, Stich nach
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.