Differentialoperatoren/Gruppenoperation/Invarianter Differentialoperator/Charakterisierung/Fakt/Beweis

Beweis

Die erste Äquivalenz beruht dadrauf, dass die letzte Gleichheit zur Identität

äquivalent ist, und diese wiederum wegen

zu

äquivalent ist.

Es sei nun (2) erfüllt und . Dann ist

also ist invariant.

Wir argumentieren im Fall von Integritätsbereichen von endlichen Typ über dem Quotientenkörper und setzen als

an, wobei die Variablenmenge zu gehöre. Die Voraussetzung bedeutet, dass nach abgebildet wird, und es ist zu zeigen. Nehmen wir an, dies sei nicht der Fall. Dann können wir die Teilsumme der Summanden, bei denen die Koeffizientenfunktionen zu gehören, abziehen und erhalten einen Operator, bei dem keine Koeffizientenfunktion zu gehört. Es sei ein minimales Tupel. Dann ist

da ja für alle anderen beteiligten Monome gilt, und wird nicht nach abgebildet.