Diskussion:Fachbereich Rechtswissenschaft/Öffentliches Recht

Hallo, die derzeitige Gliederung des Instituts für öffentliches Recht überzeugt nicht. Das ist zu sehr aus dem - deutschen - Studienplan abgeschrieben. Daher folgender Vorschlag, der sich eher an der Ausrichtung der Forscher (d.h. die erste Gliederungsebene ist üblicherweise in öffentlich-rechtlichen veniae legendi zu finden) bzw. der Aufstellung in den Bibliotheken orientiert:

  • Verfassungsrecht
    • Staatsrecht: Staatsorganisationsrecht, Haushaltsrecht
    • Grundrechte
  • Verwaltungsrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahren, Recht der Verwaltungsorganisation, Verwaltungsprozessrecht, materielle Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
    • Besonderes Verwaltungsrecht: Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Umweltrecht, Naturschutzrecht, Medienrecht, Informationsrecht, Wissenschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht u.a.), Schulrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht etc.
  • Europarecht:
    • Europäisches Verfassungsrecht: Aufbau und Organisation der Europäischen Union, Handlungsformen, Rechtsschutzsystem, Gemeinschaftsgrundrechte
    • Europäisches Verwaltungsrecht: v.a. Recht der Zollunion, Kartellrecht, Beihilfenrecht; außerdem Fragen der Einwirkung des europäischen Rechts auf die nationale Verwaltung in allen Rechtsgebieten
  • Völkerrecht
  • Sozialrecht (ein im deutschen Recht stark autonomisiertes Rechtsgebiet, eigentlich besonderes Verwaltungsrecht)
  • Steuerrecht (dto.)

Ich meine durch diese zweistufige Gleiderung ergeben sich größere Sinneinheiten, es wird einer allzu großen Proliferation der Fächer engegengewirkt.

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