Diskussion:Fotorechte DACH

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Ailura in Abschnitt Anfertigen von Fotos

Einverständnis bei "nein?"

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die erste Frage: "ist das vorsätzliche Herantreten und dem Kamerablickwinkel folgen verbunden mit der Aufforderung 'Ich will nicht, dass Sie mich fotografieren' ebenfalls ein implizites Einverständnis" - Das ist kein Schreibfehler? Oder doch? Genauso mache ich das. Kann ja schlecht den Knipsenden anbrüllen, wenn ich ihn menschlich achte. Also trete ich nach Bemerken der Absicht die vier Meter an den Menschen heran und fordere ihn auf, es zu unterlassen mich zu fotografieren und da dann schon die ersten Fotos passiert sind, bevor ich den Mund aufgemacht habe, die Fotos bitte wieder zu löschen. Nach den Sätzen oben habe ich damit mein Einverständnis zum Ablichten gegeben *grübel*. Ist für mich vom Wortbau wie "Nein, ich will nicht begraptscht werden." = "Ah, diese Worte sagen: War in Ordnung (und du möchtest mehr.)" - Also, ich hoffe mal auf Schreibfehler. Wenn es doch keiner ist, würdest du den Hintergrund bitte erläutern? Tozina (Diskussion) 22:09, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich schildere mal eine konkrete Situation, die ich bereits auf vier (politischen) Demos erlebt habe: Ich mache Fotos oder Videos von der Demo und Personen, die überhaupt nicht auf den Fotos sind, kommen auf mich zu und stellen sich vor mich, ich ändere den Kamerastandpunkt, sie stellen sich wieder vor die Kamera ich ändere wieder den Standpunkt, und sie verlangen nicht fotografiert zu werden. Wer so handelt will nicht selber nicht fotografiert werden, sondern sieht sich als "Freiheitskämpfer", der die armen Demonstranten vor dem fotografiert werden schützt (es gibt natürlich (und viel häufiger) auch die Schaulustigen, die einfach spät kommen und dann um zu schauen oder selber zu fotografieren sich einfach vor mir aufbauen, weil ich an einer Stelle stehe, wo freie Sicht ist. Denen ist einfach nur alles egal). Aber der Flyer soll zweimal gefalzt auf ein Blatt A4 passen, wenn Du eine eingängigere Formulierung weißt: nur zu, alle können mitmachen. --C.Suthorn (Diskussion) 19:50, 26. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich glaube, die hier beschriebene Hutbürger-Geschichte kann man nicht so extrem verkürzt darstellen. Ich würde solche Bilder nicht veröffentlichen, schon garnicht unter freier Lizenz, wo ich sie nicht wieder löschen kann, wenn es Ärger gibt. --Ailura (Diskussion) 10:50, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Den Hutbürger würde ich in der Tat nicht auf einem Medium wie Wikipedia abbilden. Eine Löschung wegen Persönlichkeitsrechten ist aber möglich (auch ein nachträgliches Abdecken) --C.Suthorn (Diskussion) 12:21, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Anfertigen von Fotos

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IANAL, aber ich dachte gemäß DSGVO ist auch schon das Speichern von Fotos von Privatpersonen ein Problem. --Ailura (Diskussion) 10:45, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

  • Vor in Krafttreten und kurz danach wurde diese Auffassung häufig vertreten. Zwischenzeitlich wird es aber anders interpretiert. Was aber ein Problem ist, wenn die fotografierte Person selber und ausdrücklich ihre Zustimmung zu einem Foto gibt. Diese kann nach "Recht auf Vergessen" wieder zurückgenommen werden. --C.Suthorn (Diskussion) 12:21, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Haus fotografieren

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Sollte man in dem Abschnitt nicht zusätzlich zur Panoramafreiheit verlinken? Auch Wohnhäuser haben ggf. Architekten etc. --Ailura (Diskussion) 10:53, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

  • Da das Ergebnis ein PDF - ausgedruckt als Broschüre - sein soll, schwierig. Aber die Panoramafreiheit hier nochmal ausdrücklich zu erwähnen (und auf der Wiki-Seite und im elektronischen PDF) auch zu verlinken scheint mir sinnvoll. Denkbar auch in der Druckversion einen QR-Code (https://w.wiki-Shorturl auf Artikel Panoramafreiheit) als Link zu haben. --C.Suthorn (Diskussion) 12:21, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten
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