Wir führen Induktion über die Anzahl von , bei
ist nach Voraussetzung
und man kann ein beliebiges Element aus als Wert an der Stelle festlegen.
Es sei nun -elementig und sei die Aussage für jede kleinere Indexmenge
(und jede Mengenfamilie, die die numerische Bedingung erfüllt)
bewiesen. Wir betrachten zwei Fälle. Erster Fall. Für alle Teilmengen
,
,
gelte sogar die stärkere Bedingung
-
Wir wählen ein Element
und
und betrachten
,
,
.
Da stets nur das Element herausgenommen wird, gilt die numerische Bedingung für diese neue Situation und wir können darauf die Induktionsvoraussetzung anwenden. Es gibt also eine injektive Abbildung
-
mit
.
Diese Abbildung können wir durch zu einer injektiven Abbildung von nach fortsetzen. Zweiter Fall. Es gibt nun eine echte Teilmenge
mit
-
Für gilt die numerische Bedingung nach wie vor. Wir betrachten
-
und
-
und setzen
-
für
.
Für jede Teilmenge
ist
Nach Voraussetzung hat diese Menge zumindest Elemente und hat genau Elemente. Deshalb besitzt zumindest Elemente. D.h. dass und die
, ,
ebenfalls die numerische Bedingung erfüllen. Wir können die Induktionsvoraussetzung auf einerseits und auf andererseits
(mit den zugehörigen Zielmengen)
anwenden und erhalten injektive Abbildungen
-
mit
und
-
mit
.
Da
und
disjunkt sind, setzen sich diese beiden Abbildungen zu einer injektiven Abbildung
mit
zusammen.