Erklärung der digitalen Lernerrechte Volltext

Das ist das Kapitel 15 in meinem Buch "Die Bildung und das Netz". Das Kapitelverzeichnis des Buchs ist hier.

Der Volltext soll hier bei Wikiversity auch als selbständige Webseite stehen.

Diese Erklärung der Lernerrechte basiert auf zwei englischen Versionen einer Bill of Rights for Learning in the Digital Age, die unten verlinkt sind. Ich habe die Punkte übersetzt, bearbeitet, verkürzt bzw. ergänzt und zum Teil grundsätzlich anders formuliert. Das hier ist ein offener Wiki-Text. Konstruktive Kommentare und Veränderungen sind willkommen. Es kann also sein, dass diese Version vom Buchtext (Stand August 2017) abweicht.

-- Martin Lindner

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Erklärung der digitalen Lernerrechte

»We hold these truths to be self-evident, that all men are equal, that they are endowed ... with unalienable rights ...« (Unabhängigkeitserklärung der USA, 1776)

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Die zwei Versionen der Bill of Rights

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Ende 2012 hatte die Aufregung über die neuen Online-Massenkurse ihren Höhepunkt erreicht. Sebastian Thrun hatte Udacity gegründet, um die Bildungslandschaft der ganzen Welt zu verändern. Seine Stanford-Kollegen gründeten Coursera, das MIT gründete edX, die Briten folgten mit FutureLearn. Der massenhafte Durchbruch für das Lernen im Netz und mit dem Netz stand unmittelbar vor der Tür, oder so schien es wenigstens damals.

Plötzlich und sehr dringend stellte sich die Frage nach den Rahmenbedingungen. Welche Regeln sollten gelten, wenn große Bildungsunternehmen den vielen kleinen Lernenden ein Angebot machen? Was sollte in den AGB stehen, welche Grundprinzipien sollten eingehalten werden? In Kalifornien fand sich eine Gruppe von Bildungspionieren zusammen, um die Interessen der Lernenden zu schützen und gemeinsam eine Charta der Rechte zu verfassen. Zu den Unterzeichnern gehören ein paar Leute, deren Namen öfter in diesem Buch auftauchen: Sebastian Thrun und seine Frau, die Stanford-Dozentin Petra Dierkes-Thrun; Philipp Schmidt vom MIT Media Lab; Audrey Watters, die Netz-Journalistin und scharfsinnige Kritikerin der Silicon Valley-Bildungsrevolution; John Seely Brown, einflussreicher Buchautor und früherer Leiter des legendären Xerox Parc-Labors.

Als offenes Dokument, an dem jede/r mitarbeiten konnte, entstand eine umfangreiche Charta: die Bill of Rights and Principles for Learning in the Digital Age. Die Charta beginnt mit den Worten: »Wir glauben, dass das Lernen, das Verlernen und Wiederlernen für unsere Kultur so lebenswichtig wird wie das Atmen. Daher glauben wir, dass alle Lernenden (students) unveräußerliche Rechte haben sollen. Sie gelten auch in den digitalen Umwelten, die gerade neu entstehen.« (Link zur ersten Charta-Version, veröffentlicht auf der Udacity-Webbseite)

Die Liste der Rechte umfasst unter anderem ein Recht auf Transparenz, das die finanziellen wie auch die pädagogischen Ziele betrifft, und ein Recht auf Privatheit und fairen Umgang mit den eigenen Daten. Inwiefern Udacity sich daran heute noch hält, ist umstritten, aber die Bill of Rights steht immer noch auf der Udacity-Webseite. Die radikaleren Unterzeichner waren hinterher unzufrieden. Die Bill war ihnen zu sehr aus der Perspektive der MOOC-Anbieter heraus geschrieben. Unter der Federführung von Philipp Schmidt eröffneten sie ein eigenes, neues Dokument: die Erklärung der »Rechte und Prinzipien für vernetzte Lernende«. Mindestens 20 Leute schrieben daran im Netz mit. Einige Überschriften wurden übernommen, aber der Text veränderte sich recht grundlegend. Die erste Bill of Rights sprach durchgängig von students, und meinte damit Leute, die an einer Institution eingeschrieben sind. In der zweiten Charta steht learner. Gemeint sind Leute, die ihr eigenes Lernen in die Hand nehmen. (Link zur zweiten Charta-Version via P2P-University)

Die zwei Dokumente wurden kaum beachtet, aber sie bezeichnen eigentlich einen sehr wichtigen Punkt. Die Lerner haben bislang keine Lobby. Bis jetzt waren »Lernerrechte« noch nie ein Thema – es gibt nur staatliche Leistungen, die gewährt, und Bildungsangebote, die wahrgenommen werden. In der Bildungslandschaft der Zukunft wird sich das ändern, und die digitalen Netz-Medien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Weichen werden jetzt gestellt. Die Frage ist nur, zu wessen Gunsten. Es ist höchste Zeit, die Lernerrechte in das Zentrum der Diskussion zu rücken. Hier ist deshalb eine erste deutschsprachige Version der Erklärung der Lernerrechte, die auf dem Text der zweiten Charta beruht.

Erklärung der Lernerrechte: Präambel

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Menschen, die lernen, haben das Recht auf ihre eigenen Lern- und Wissensprozesse. Das bisherige Bildungssystem machte die Lernenden zum Objekt der Pädagogen und Experten. Die Produkte und die Spuren ihres Lernens wurden von Bildungsbürokraten gesammelt und verwaltet. Mit dem Zugang zum Netz (Internet plus Web) hat sich das grundlegend geändert. Es gibt keine Sachzwänge mehr, mit denen man es rechtfertigen kann, Leute auszuschließen oder ihnen die Selbstbestimmung zu verweigern.

Im Netz können immer mehr Menschen auf aller Welt beinahe ohne Kosten lernen: Sie können sich orientieren und sich austauschen, Wissen erwerben und konstruieren, allein und mit anderen. Können heißt hier: Es ist ihnen im Prinzip möglich, wenn die Voraussetzungen dazu bestehen.

Aber Technik erscheint allzu leicht als eine verselbständigte, quasi-natürliche Umwelt, an die man sich einfach anpassen muss, wenn man im Spiel bleiben will. Viele haben ein Interesse daran, die Lern- und Wissensprozesse der Menschen für ihre eigenen Zwecke zu benutzen. Für jeden einzelnen Menschen, der nun dazu ermächtigt ist, das eigene Lernen in die Hand zu nehmen, gibt es jemand, der es ihm als freundlicher Vormund wieder aus der Hand nimmt.

Es ist gerade ein fragiler historischer Moment. Wir stehen an einer Wegscheide. Nun kommt es darauf an, das Potenzial der neuen Technologien für möglichst viele Menschen, die lernen, zu erschließen. Darum erklären wir die folgenden Lernerrechte:

Das Recht auf Zugang

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Alle Menschen haben das Recht zu lernen und ihre Umwelt besser zu verstehen: Schülerinnen und Schüler, Studierende und alle anderen, ob sie an einer Bildungseinrichtung lernen oder nicht. Das ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnie, sozialem oder wirtschaftlichem Status, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, körperlicher Befähigung. Das gilt unabhängig von ihrer Lebensumwelt und überall auf der Welt.

Alle Menschen haben das Recht auf freien und offenen Zugang zu allen Werkzeugen und Inhalten, die ihnen dieses Lernen erleichtern – möglichst ohne technische und finanzielle Zugangsschwellen. Und diese Werkzeuge und Inhalte müssen immer wieder angepasst werden an unterschiedliche Lebensstile und Lebensumstände, an Motivationen und Lernziele, an Mobilitätsbedingungen und Zeitrahmen. Sie sollten für Leute an verschiedensten Orten, in verschiedensten Lebenssituationen und mit verschiedensten Lebensweisen offen und nutzbar sein – insbesondere auch für die Schwachen und Benachteiligten.

Bildung und Lernen im Netz und über das Netz wird zum Teil auch künftig noch auf teure Ressourcen angewiesen sein: auf Breitband-Internet, auf besondere Räume und Gebäude, auf längere Phasen freier Zeit und auf persönlichen Kontakt mit den Peers. Diese Infrastruktur bereitzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe. Eine Investition in ein neues Ökosystem des Wissens und Lernens.

Das Recht auf aktives Lernen und Wissensproduktion

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Allen Menschen, die lernen, müssen wir die Souveränität über ihr eigenes Lernen zugestehen. Und wir müssen ihnen den Raum und die Werkzeuge geben, um diese Souveränität dann Schritt für Schritt zu entwickeln. Genau das ist die ursprüngliche Bedeutung des deutschen Begriffs Bildung.

Lernen bedeutet mehr, als zum Objekt von Inhaltsvermittlung und Lehrmethoden gemacht zu werden. Wenn die Menschen Subjekt ihres eigenen Lernprozesses sind, dann werden sie aktiv: Sie denken, sie tun, sie produzieren eigene Artefakte.

Sie leisten einen Beitrag zu den Fachgebieten und Disziplinen, wie auch zum gesellschaftlichen Bildungsprozess überhaupt.

Das Recht auf den eigenen Lernprozess

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Lernerdaten umfassen alle Metadaten, Zwischenprodukte und Spuren der individuellen Bildungsprozesse. Im digitalisierten Bildungssystem können sie dazu beitragen, das Lernen für alle zu erleichtern und zu verbessern. Dabei gehören die Produkte und die Spuren des Lernens zuerst den Lernenden selbst.

Die Nutzung der Lernerdaten durch die Institution muss jederzeit vollständig transparent sein, sie darf nur mit Einwilligung der Lernenden erfolgen und sie muss jederzeit widerrufbar bleiben. Anonymität ist der Regelfall, sofern es nicht im ausgesprochenen und erklärten Interesse der einzelnen Lernenden ist. Wenn die Lernenden die Einwilligung zurückziehen, dass ihre Daten über die konkrete Organisation ihres Lernprozesses hinaus genutzt werden, dürfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen.

Jede/r Lernende soll die eigenen Produkte, Spuren und Daten für sich sammeln und benutzen können. Dafür ist es nötig, dass diese in einer geeigneten Form und in einem geeigneten technischen Format zur Verfügung gestellt werden.

Das Recht auf Vernetzung und Zirkulation

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Lernende haben das Recht auf technische und juristische Rahmenbedingungen, die eine möglichst intensive Vernetzung und Zirkulation ermöglichen. Wissen bleibt dann und nur dann lebendig, wenn es zirkuliert und dabei immer neu rekonstruiert wird. Das geschieht bereits in den einfachsten Lernprozessen. In einer Netz-Umwelt wird das viel greifbarer und wirkungsvoller als je zuvor.

Das Recht auf Transparenz

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Lernende, die ein Lernangebot wahrnehmen, haben ein Recht darauf zu wissen, wie sämtliche Daten von den anbietenden Organisationen genutzt und anderen zugänglich gemacht werden. Diese Information muss klar und unübersehbar auf der Webseite stehen. Teilnehmende an einem Online-Lernangebot haben ein Recht zu wissen, ob bzw. wie sich ihre Beteiligung auf eine etwaige Finanzierung der Anbieter von dritter Seite auswirkt. Sie haben ein Recht auf Fairness, Ehrlichkeit und transparente Bilanzen. Das gilt auch für Kurse, für die man nichts bezahlen muss.

Die Lernenden haben das Recht, die angestrebten Resultate eines Online-Lernangebots oder einer Online-Lernen-Initiative im Voraus zu kennen - gleich, ob es um pädagogische Ziele, Berufsbildung oder auch um grundsätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse geht. Wenn der Anbieter irgendeine Beglaubigung der Lernergebnisse verspricht, gleich, ob es sich um eine bloße Bescheinigung handelt, um Badges (Abzeichen) oder um ein offizielles Zertifikat mit oder ohne Benotung, dann soll genau beschrieben und erklärt werden, welche Aussagekraft und Überprüfbarkeit diese Beglaubigungen besitzen.

Das Recht auf Zuwendung und Unterstützung

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Lernende brauchen menschliche Unterstützung – umsichtige LehrerInnen, ModeratorInnen, MentorInnen, Lern-PartnerInnen. Sie brauchen Lernumgebungen, die auch ihre ›weichen‹ Bedürfnisse erfüllen. Das gilt umso mehr in digitalen Lernumgebungen, die zuerst einmal unpersönlich sind. Auch wenn einige von uns Peer Learning-Gemeinschaften bevorzugen - in formalen Bildungsszenarios halten wir es für fundamental, dass die Personen, die das Online-Lernen planen, betreuen und begleiten, angemessen bezahlt, geschätzt und in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Das Recht, die eigenen Fehler zu machen

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Fail forward! Fehler zu machen ist keine Panne, sondern Grundlage des Lernens. Das Recht, die eigenen Fehler zu begehen und dann diese Fehler für sich fruchtbar zu machen, muss zur Grundlage künftiger Bildungssysteme werden. Serendipity: Die Abschweifung und die Verirrung sind Teil des Bildungsprozesses. Bildung ist kein Apparat, sondern ein Roman. Und das gilt für alle – nicht nur für Privilegierte, die sich wie Goethes Wilhelm Meister eine jahrelange Bildungsreise leisten können.