Fachbereich:Philosophie/Phänomenologie des Staats
Viele haben große Traktate darüber geschrieben, wie der Staat sein soll und was er sein oder tun muß, um sich "würdiger Weise" als Staat zu bezeichnen. Aber bisher ist keiner der Aufgabe nachgegangen, den Staat so zu beschreiben, wie er tatsächlich ist und wie er sich in der Gesellschaft von Menschen manifestiert. Die Erledigung dieser Aufgabe wollen wir an dieser Stelle in Angriff nehmen.
Eine «Phänomenologie des Staats» so, wie wir sie uns vorstellen können, darf keine Erwartungen an den Staat stellen, da diese Erwartungshaltung unseren Blick auf den Staat trüben könnte, aber sie ist ebenfalls bemüht, keine starken Abneigungen gegenüber dem Staat zu pflegen. Denn wenn es um den Staat geht, fällt es jedem leicht, aus den verschiedensten, möglichst erdenklichen Gründen in die Verblendung versetzt zu werden.
Darum ist die Bestrebung, den Staat so wahrzunehmen, wie er ist, ein erkenntnistheoretisches Vorhaben, das als solches recht gewagt ist. Denn wer kann ohne ideologische oder sonstige religiöse sowie weltanschauliche Scheuklappen etwas betrachten? Diesen Grad an Nüchternheit schaffen nur wenige.
Staatsziel
BearbeitenDas Ziel aller Staaten besteht darin, den Bürger an der Leine zu halten. Das ist sozusagen sein oberstes Ziel. Das sagt aber kein Staat – d.h. auch keine Staatsvertreter – laut. Darum ist es unheimlich wichtig, den Staat nicht daran zu messen, was er von sich behauptet oder wie er sich angeblich "versteht" – schriftlich allerdings, niemals mündlich, sondern wie er sich tatsächlich – vor allem gegenüber dem Bürger – verhält.
Der Staat ist stets bemüht, die Menschen in Gefangenschaft zu halten. Er richtet sich nicht nach irgendeiner Ideologie oder Weltanschauung, sondern vielmehr nach seiner eigenen Staatspraxis, die darin besteht, den Bürger so klein, so unfähig und so unbeweglich wie möglich zu halten.
Zwar behaupten die Staaten, sie seien Demokratien oder Monarchien oder Gottesstaaten, aber nicht ihre Beteuerung oder sonstige konfessionelle Selbstfestlegung, sondern ihre Praxis ist ausschlaggebend. Man darf nicht vergessen: Der Staat ist ein Rätsel[1], das als solches "schwer knackbar" ist. Er ist nicht nur therapieresistent, sondern darüberhinaus erkenntnisresistent. Der Bürger begibt sich in einen Irrgarten[2], wenn er versucht, den Staat als solchen zu begreifen.
die Labyrinth[3]-Methode
BearbeitenDiese Methode der Bevölkerungskontrolle ist vor allem bei denjenigen Staaten beliebt, die sich als "Demokratien" oder "Republiken" bezeichnen.
Der Bürger möchte eine bestimmte Maßnahme durchführen, wofür er die Erlaubnis des Staats benötigt. Oder er möchte eine bestimmte Information erhalten. Da wendet er sich an eine staatliche Stelle, die versucht, ihn in einen Labyrinth zu packen, damit er auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner die Orientierung verliert.
Der Staat ist demnach bemüht, dem Bürger den Kopf zu verdrehen, und spielt mit ihm so, als wäre er der Stier im Stierkampf.
"Selbstverständlich halten wir uns an das Gesetz", behauptet der Beamte, während er mit dem Gesetz so umgeht, als wäre es in einer fremden Sprache geschrieben, die ihm nicht zugänglich ist. Deswegen ist er nur auf eines fixiert, nämlich auf die Wahrung der Staatssicherheit. Dafür ist er bereit, die Integrität des Gesetzes aufzuopfern. Plötzlich setzt er einen anderen Hut auf, nämlich den des Gesetzgebers, indem er den Bürgern verkündet, daß das Gesetz genau das Gegenteil "sagt", was im Wortlaut desselben steht.
Das sei alles nötig, um die nationale Souveränität zu retten, die darin besteht, Gesetze zu mißachten. Denn wenn der Staat Gesetze beachten würde, dann wäre er nicht mehr souverän. Institutionelle Souveränität[4] zeigt sich dadurch, wenn die in Frage kommende Institution Regeln bricht. Eine andere Art, Souveränität auszuüben, besteht darin, den Bürgern eine Heteronomie[5] festzulegen. Gerade bei Demokratien entsteht ein Paradoxon bei der Entfaltung der staatlichen Heteronomie auf die Bürger. Denn diese Entfaltung soll wiederum durch die Volkssouveränität[6][7] legitimiert werden. D.h. der Bürger als Teil des Volkes beauftragt den Staat, ihn fremd zu bestimmen. In der Tat hört sich das recht komisch an: Volkssouveränität durch Fremdherrschaft, welche vom Staat ausgeht, der gerade und ausgerechnet durch die Volkssouveränität legitimiert wurde.
Dennoch wollen wir noch folgende Formeln festhalten:
Bis jetzt hat keiner das Widersprüchliche oder das Paradoxe bei der Erscheinung derartiger Vorgänge feststellen können. Vielleicht wird der Tag kommen, wo einige etwas Ungereimtes dabei feststellen.
Wie kommt es vor, daß ein Volk ein Parlament wählt, das Gesetz erläßt, welche dem Volk zum Nachteil gereicht und ihm sogar Schaden zufügt? Es kann sich dabei nur um ein Volk handeln, das besonders masochistisch[8][9] geprägt ist.
Aus der Volkssouveränität leitet der Staat eine Staatssouveränität[10] ab, welche ihm die Befugnis erteilt, u.a. Völkermord[11] – und auch wenn er gegen das eigene Volk gerichtet ist – zu begehen. Durch die Staatssouveränität ermächtigt sich der Staat, skrupellos und grausamen zu handeln, und zwar so, daß sein Handeln mit dem allgemeinen Sittengesetz[12] kraß kollidiert.
Auch heutzutage meint der Staat, daß er alles darf, während er zusieht, daß der Bürger nichts darf. Durch die Staatssouveränität entzieht sich der Staat jeder Diskussion über die Richtigkeit oder Falschheit seines Handelns. Schlimmstenfalls wird jedes staatliche Handeln neutral bewertet, d.h. es ist weder gut noch schlecht, aber der Staat hat so verfügt und damit ist mit jeder Diskussion Schluß.
Bestenfalls macht der Staat den Vatikan nach, der ebenfalls ein völkerrechtliches Subjekt ist, und erklärt jedes Handeln für richtig, geboten, notwendig usw. Damit hüllt er sich im Schutzmantel der Unfehlbarkeit sowie der Unanfechtbarkeit.
Handlungsgrundlage des Parlaments
BearbeitenDer beste und gekonnteste Trickser unter den Staatsgewalten ist das Parlament. Durch den parlamentarischen Parteiverrat bildet sich der Abgeordnete ein, er braucht den Bürger nicht zu vertreten, sondern hat vielmehr durch die Wahl einerseits und durch das Grundgesetz über Art. 38(1) Satz 2 ["Die Abgeordneten sind ... an Aufträge und Weisungen nicht gebunden ...."] sowie über Art. 46(1) GG ["Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit ... zur Verantwortung gezogen werden." – auch nicht zum Zeitpunkt der Bundestags- oder Landtagswahlen?] andererseits ein sogenanntes "freies Mandat[13][14]" erhalten, wodurch er den Bürger so oft und so gründlich wie möglich verraten darf.
Dagegen spricht das Volkssouveränitätsprinzip für die Gültigkeit des imperativen Mandats gegenüber dem Bürger als Wahlkompetentem. Dadurch ist es ersichtlich, daß diese sogenannten "Demokratien" und "Republiken" gar keine richtigen sind. Sie beteuern, daß sie so sind.
Allerdings behaupten die Abgeordneten, daß es keine "gesetzlosen Abgeordneten" gibt. Auch das zählt zu den Paradoxa des Parlaments. Dieses Organ ist voller Paradoxien.
- "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen sich somit ebenso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Gesetze halten. Sie können und werden, wie eben dargestellt, ebenso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger bei der Begehung von Straftaten verfolgt. «Gesetzlose» Abgeordnete gibt es daher nicht."[15]
Dennoch, als er nach dem Zusammenhang der Mandatsführung mit dem Mißbrauch derselben durch Parteiverrat und ähnliches gefragt wurde, antwortete der Abgeordnete Strobl, MdB wie folgt:
- "Den von Ihnen hergestellten Bezug zur Mandatsausübung durch Abgeordnete kann ich leider nicht nachvollziehen."[16]
Also scheint es doch "gesetzlose Abgeordnete" zu geben. D.h. das "frei Mandat", worüber ein Abgeordneter angeblich verfügt, ist so umfassend, daß sich ein Abgeordneter mit ihm bürgerfeindlich verhalten darf. So ein Umstand kann ebenfalls auch als "paradox" oder als "rätselhaft" betrachtet werden. Sind diese Rätsel lösbar – oder nicht?
der Staat als "Trickser" → ein anschauliches Beispiel
BearbeitenEin Beispiel von einem Trickser, der als solcher eine wichtige hoheitliche Rolle übernimmt, ist Herr Dr. Wolfgang Götzer, MdB in seiner Rede vor dem Bundestag, der folgendes verlautbaren ließ:
- "Dabei geht es darum, ein Problem zu lösen, mit dem unsere Demokratie weit über 50 Jahre verfassungsrechtlich und politisch problemlos gelebt hat. Niemand kann doch seriöserweise behaupten, dass bisherige Parlamentsmehrheiten und Regierungen in der Geschichte unseres Landes unter mangelnder Verfassungslegitimität gelitten hätten oder gar undemokratisch zustande gekommen wären und die Wählerschaft nicht korrekt widergespiegelt hätten. Insofern meine ich, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte." (vgl. S. 26160 B, BT-Plenarprotokoll 16/231 vom 03.07.2009)
Hier zeigt er seine Absicht, künftige Wahlen zu manipulieren. Nach ihm dürfen die Gültigkeit der Wahlen in der angeblichen "BRD" nicht in Frage gestellt werden, weil diese Handlung die Staatsehre schwer verletzen wird. So eine Behauptung sei seiner Ansicht nach, "zu häßlich, um wahr zu sein".
So redet ein "Trickser[17]". Dieser Abgeordnete ist u.a. Mitglied des Wahlprüfungsausschusses. Mit so einer Haltung kann er allerdings schwer Wahlen prüfen. Anstatt dessen deckt er Unrecht zu, indem er alles unterdrückt oder sonst verschwinden läßt, was nicht bestätigt, daß sämtliche, in der BRD durchgeführte Wahlen ordentlich abgelaufen sind. Für die Zukunft hat er selbstverständlich vor, die Legimität von in der BRD abgehaltenen Wahlen zu bestätigen – und zwar wider besseres Wissen und Gewissen.
In seiner Rede befaßte er sich mit einem "Horrorszenario", das an die Wand gemalt wird, da von "verfassungswidrigen Wahlen" gesprochen wird. Unter "verfassungswidrig" verstand er allerdings Wahlen, die "undemokratisch zustande gekommen wären und die Wählerschaft nicht korrekt widergespiegelt hätten". Dabei müßte er dann eine Verletzung des Volkssouveränitätsprinzips meinen, das durch Art. 20(2) GG verbrieft ist.
Später in seiner Rede war von der Verletzung des Volkssouveränitätsprinzips nicht die Rede, sondern vielmehr von der Verletzung des Art. 38 GG. Obwohl er Justitiar[18] seiner Fraktion ist, kann er sich nicht präzise so ausdrücken, wie es sich für einen seriösen Juristen gehört. Mit der Bezugnahme auf "Art. 38 GG" ist eigentlich die Bezugnahme auf Art. 38(1) Satz 1 GG gemeint. Das muß er angeben, sonst weiß niemand, worauf er seine Hörer aufmerksam machen möchte. Ferner wäre es nicht verkehrt, wenn er die besondere Eigenschaft aus art. 38(1) Satz 1 GG nennen können, damit keine Mißverständnisse aufkommen (vgl. S. 26160 B und C des o.a. BT-Plenarprotokolls 16/231).
Auf S. 26161 A seiner Rede behauptet der Abgeordnete folgendes:
- "Das Wahlrecht ist für unseren Staat, für unsere Demokratie und die Menschen, die über die Zusammensetzung dieses Parlaments entscheiden, von so elementarer Bedeutung, dass es nicht nur auf die Lesbarkeit und Verständlichkeit der einzelnen Vorschriften ankommt."
Der Volksvertreter sagt allerdings nicht, warum das Wahlrecht für unseren Staat usw. von so elementarer Bedeutung ist. Auf Aufklärung scheint der Abgeordnete halt keinen besonderen Wert zu legen.
So redet, handelt und arbeitet ein Trickser, indem er Menschen die geistige Orientierung nimmt und ihnen noch dazu Sand in die Augen streut, damit sie erst recht keinen Durchblick mehr erhalten können bzw. dürfen. Gegen ein Aufkommen von Mißverständnissen scheint er nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Er trachtet danach, ausgerechnet Mißverständnisse zu schüren.
die Untauglichmachung als deutlicher Ausdruck der Staatsmacht
BearbeitenEine beliebte Taktik des Staats, dem Bürger seine Macht zu zeigen, erfolgt durch die Untauglichmachung. Die Selbstuntauglichmachung sowie die Nutzlosmachung der Staatsgewalt gegenüber dem Bürger gehören zu den mächtigsten Waffen, worüber der Staat verfügt, um seinen Willen gegenüber dem Bürger durch seine Heteronomie – d.h. durch seine Fremdherrschaft über Menschen – durchzusetzen.
Man könnte meinen, daß der Bürger einen Anspruch darauf hat, daß die Behörde ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt und entsprechend handelt, aber wer diese Auffassung vertritt, irrt. Er wird bald merken, daß alleine die Bitte, die ein Bürger an eine Behörde richtet, rechtstreu zu sein, als "Beleidigung" oder sonst als "anmaßend" aufgefaßt wird. Dieser hoheitliche Protest führt dazu, daß sich die Behörde gegenüber dem Bürger untauglich macht oder ihn sogar irreführt. Die Behörde beginnt im Wege des Staatszorns, gegen den Bürger einen Krieg zu führen. Sie stellt feierlich zur Schau, wie nutzlos und wie nötigend die öffentliche Gewalt werden kann.
Die Untauglichmachung paßt eigentlich zum Beamtenleben, das darin besteht, jeglichen Fortschritt im Keim zu ersticken. Warum macht sich ein Beamter, ein Richter oder eine Behörde einem Bürger gegenüber untauglich? Was hat er davon? Hier sind die Vorteile:
- der Beamte muß nicht viel arbeiten,
- durch weniger Arbeit bei gleichbleibendem Lohn bzw. Besoldung erhöhrt er sein Gehalt,
- durch die Vortäuschung, untauglich zu sein, hält er das System aufrecht, das keine Änderungen oder sonstigen Reformen zulassen will,
- durch wenig Arbeit und durch die Erbringung negativer Arbeitsleistungen macht sich der Beamte für die Anerkennung seiner patriotischen Dienste von seinem Dienstherrn verdient, der diese "Leistung", die keine war, so gut wie anerkennen muß,
- durch die Untauglichmachung fördert der Beamte seine eigene geistige Trägheit, die er unbedingt zu pflegen hat,
- durch diese Praxis wird der Untertanengeist beim Beamten gestärkt,
- diese Praxis ermöglicht es dem Beamten, sich für die Gleichschaltung sowie für die Förderung insbesondere der geistigen Suizidalität durch hoheitliche kognitive Autoaggression einzusetzen. Dadurch werden die Beamten jeden Tag dümmer.
So gesehen liegt es im Interesse des Beamten, sich anderen – insbesondere Bürgern gegenüber – untauglich zu machen, damit er mühelos Geld verdienen und als Patriot wegen seiner "treuen Dienste" ausgezeichnet werden kann.
Vorteile ernten
Beweggründe
Verletzung der eigenen Menschenwürde
Vorbild für die hoheitliche Untauglichmachung aus der Tierwelt
BearbeitenDer Bürger braucht lediglich zu erklären:
- Ich möchte dies oder jenes beantragen,
- Ich möchte wegen dieses oder jenes eine Petition einreichen,
- Ich möchte gegen dies oder jenes Klage erheben oder, wenn man sehr gewagt ist,
- Ich möchte die Wahl anfechten.
Die Folgen derartiger Handlungen sind das, was in untenstehendem Video zu beobachten ist:
wobei im Video der Staat das Opossums verkörpert, während der Hund den Bürger darstellt. Damit scheint es der Fall zu sein, daß – wenn der Bürger eine der vier vorgenannten Handlungen vornimmt – der Staat sein Leben als gefährdet sieht.
Dieses tierische Verhalten macht der Staat zu eigen. Zwar ist das Opossums kein Tier, das in Europa aufenthältig ist, aber es ist, als ob eine nicht logisch zu erklärende Seelenverwandtschaft zwischen Amtsdeutschen, d.h. Angehörigen des öffentlichen Dienstes und dem Beamtentum einerseits und diesem Tier andererseits, das in Amerika, Afrika und Australien wohnt, entstehen würde. Also eine Blutsverwandtschaft ist ausgeschlossen, während eine Seelenverwandtschaft nicht ausgeschlossen werden kann.
Dennoch unterscheidet sich das Opossums vom Staat insofern, daß das Tier so tut, als ob es tot wäre, um den Gegner von seiner Untauglichkeit zu überzeugen, weil er in eine Notlage geraten ist. Es ist eine Art "unkonventioneller Notwehr", während der Staat das gleiche Verhalten aufbringt, um seine Überheblichkeit dem Bürger gegenüber zu erweisen. Der Staat handelt also nicht aus der Notwehr heraus, wenn er sich untauglich oder anderweitig nutzlos macht. Er handelt so eher aus Arroganz. Er nötigt den Bürger aus Trotz und beraubt ihn seiner Integrität sowie seiner Würde.
Dennoch gilt für beide, Staat und Tier bzw. Krafttier, die Losung: "Kraft durch Kraftlosigkeit".
wie die Verwaltung den Bürger austricksen
BearbeitenDie Verwaltung trickst den Bürger durch folgende Praktiken aus:
- sie bearbeitet eine Sache nicht,
- sie behauptet, daß sie dies oder jenes aus einer bestimmten Rechtsnorm tut oder unterläßt – sagen wir § ... PSG –, aber das Gesetz gibt es gar nicht, oder im Gesetz steht was ganz anders als das, was die Verwaltung darüber behauptet,
- sie erteilt dem Bürger falsche Auskunft hinsichtlich der Tatsachen oder hinsichtlich der Rechtslage einer Sache,
- sie prüft gar nichts, sondern geht vielmehr von ihrem negativen Menschenbild über den Bürger aus,
- sie verdreht oft wesentliche Tatsachen und verleumdet den Bürger dabei,
- sie betreibt sogar Volksverhetzung in bezug auf bestimmte Personenkreise.
Ansonsten erzählt die Verwaltung dem Bürger, daß irgendetwas nicht möglich sei, und erklärt oder begründet diese Behauptung nicht einmal im Ansatz. Sie mißachtet das Gesetz, behauptet jedoch gleichzeitig, sie sei das Gesetz in Person. Ferner behauptet sie, daß sie keine Fehler begeht, weil sie "schuldunfähig" sei.
Durch dieses Weltbild wird der Bürger aus seinem Recht ausgetrickst.
wie die Gerichte den Bürger austricksen
BearbeitenDie Gerichte tricksen die Bürger anders aus als die Verwaltung. Richter tun nur das, was sie tun müssen. Was sie nicht tun müssen, ist Denken und Wahrnehmen. Sie berufen sich auf Entscheidungen und Praktiken aus der Vergangenheit. Es ist fast möglich, einen Richter in die Gegenwart zu bringen.
Diese Vorgehensweise beruht auf einer Trickserei.
wie die Regierung den Bürger austrickst
BearbeitenDie Regierung trickst den Bürger aus, indem sie gewisse Gesetze und erst die Grundrechte aus der Verfassung "übersieht". Die Regierung neigt zum Konservatismus, also zur Wahrung von Tradition und zu überkommenen Vorstellungen von Recht und Ordnung. Auch das darf als Trickserei verstanden werden.
der Staat als Leviathan → ist das noch aktuell ??
Bearbeiten-
schrecklich ? -
schrecklicher ? -
am schrecktlichsten ?
Die Frage ist, ob das Bild des Staats als Leviathan noch aktuell ist. Es scheint allerdings heute, als ob der Staat als Schreckschraube noch "in" sei. Sinn und Zweck ist der Versuch, den Staat den Bürgern gegenüber schrecklich zu machen, damit die Menschen Angst vor ihm haben.
die staatliche Hoheit erbringt dem Bürger nur Nutzloses
BearbeitenUm Krieg gegen den Bürger zu führen, bietet der Staat dem Bürger nutzlose Dinge an, damit er den Bürger schwächen kann. Ein Beispiel dafür sind die Mitwirkungs- oder Bürgerbeteiligungsrechte, die sich als Rechte erweisen, die keine sind.
arglistige Täuschung und die hoheitliche Obrigkeit
BearbeitenDas kann man als arglistige Täuschung oder als Schikane verstehen. Das zu behaupten, führt zu einem Strafantrag oder zu einer Verleumdung seitens der hoheitlichen Obrigkeit.
das gestörte Verhältnis des Staats zum Gesetz
BearbeitenDas führt dazu, daß keine der staatlichen Gewalten ein gesundes Verhältnis zum Gesetz sowie zur Verfassung pflegen. Wir haben das in der Affäre Wulff sehen können, wo der derzeitige Bundespräsident seine Bestechlichkeit feierlich zur Schau gestellt hat. Die Bundesrepublik ist halt ein korrupter Staat.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ wikipedia zu Rätsel
- ↑ Irrgarten und Labyrinth
- ↑ wikipedia zu Labyrinth
- ↑ uni-protokolle.de zu Souveränität
- ↑ enzyklo.de zu Heteronomie
- ↑ uni-protokolle.de zu Volkssouveränität
- ↑ querdenkerforum.de zu Volkssouveränität
- ↑ wikipedia zu Masochismus
- ↑ wikipedia zu Sadomasochismus
- ↑ jurispedia.org zu Staatssouveränität
- ↑ Deutsches Historisches Museum zum NS-Völkermord
- ↑ zeno.org zu Sittengesetz
- ↑ politikerklaert.de zu "freies" Mandat
- ↑ uni-protokolle.de zu freies Mandat
- ↑ Thomas Strobl, MdB zum Thema "gesetzlose Abgeordnete"
- ↑ Thomas Strobl, MdB zum Thema Parteiverrat und Mandatsausübung
- ↑ midgard-wiki zu Trickser
- ↑ rechtslexikon-online.de zu Justiziar