Gruppe Studiengebühren

Die Gruppe Studiengebühren hat das Ziel Studenten über Studiengebühren zu informieren. Außerdem sammelt sie Argumente für die bereits abgestimmte Forderung die Studiengebühren abzuschaffen.

Wir sind dabei die verschiedenen Punkte auszuarbeiten. Alle Mitglieder der Gruppe werden gebeten, die Ergebnisse ihrer Recherche hier einzstellen. Alle anderen dürfen ihre zusätzlichen Wünsche, Ergänzungen oder auch Kritik hinzufügen und zwar unter 9. "Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge, Kritik... zu allen Punkten"

Die wichtigsten Punkte des Ergebnis werden am Montag, 14.Dezember, in der Vollversammlung mit Hilfe einer Powerpointpräsenation präsentiert. Die Inhalte der Powerpointpräsentation werden danach allen Studenten zugänglich gemacht.


Die Geschichte der Studiengebühren

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Eine Chronologie

Die erste Form von Studiengebühren in der BRD waren Hörergelder, die bis 1970 existierten. 1970 wurden Hörergelder an den Hamburger Hochschulen erfolgreich boykottiert. Es folgten ca. 6000 Studenten dem Boykottaufruf. Seit 1970 wurden keine Hörergelder in dieser Form mehr erhoben.

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen.

Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 recht.

Am 15. Dezember 2005 wurde vom Landtag verabschiedet, dass Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für alle Studenten im Land einführen wird.

Ausnahmen von der Studiengebühr, darunter sind:

>beurlaubte Studenten, die vor Vorlesungsbeginn beurlaubt wurden

>Ausländer aus Staaten, mit denen ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit besteht

>Studenten mit weit überdurchschnittlicher Leistung können befreit werden

>Promotionsstudenten

Auf Antrag sind außerdem befreit:

>Lehramtsstudenten im Praxissemester

>Studenten, die ein Kind bis zum 14. Lebensjahr erziehen oder pflegen (Nachweis der Elternschaft oder Vormundschaft erforderlich)

>Studenten mit mindestens zwei Geschwistern, die keine Befreiung in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden.

>Behinderte Studenten, wenn die Behinderung das Studium erheblich erschwert

>Ausländer, die wegen einer Vereinbarung mit ihrer Heimathochschule oder ihrem Heimatland von Gebühren befreit sind

In Baden-Württemberg hatten vier Studierende gegen die allgemeinen Studiengebühren geklagt, drei gegen die Universität Karlsruhe, einer gegen die Pädagogische Hochschule Freiburg. Die Verwaltungsgerichte Freiburg und Karlsruhe wiesen die Klagen ab.

Auch in nächster Instanz wurde entschieden: Studiengebühren sind rechtmäßig. Dies beschloss am 16.02.09 der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim. Die Richter urteilten, das baden-württembergische Landeshochschulgebührengesetz verstoße weder gegen die freie Berufs- und Ausbildungswahl noch gegen Prinzipien des Sozialstaats. Es bleibt den Klägern die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

29. April 2009: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Revision einer Studiengebührenklage aus NRW entschieden und die Klage abgewiesen. Was dies für die baden-württembergischen Kläger bedeutet, wird derzeit von diesen geprüft. (Achtung: Falls irgendjemand hier auf einem aktuelleren Stand ist, möge er uns dies bitte mitteilen!)

Aktuell Seit dem 25. November beteiligt sich die PH Ludwigsburg an dem landesweiten Bildungsstreik. Eine zentrale Forderung beinhaltet den freien Zugang zur Bildung und damit die Abschaffung der Studiengebühren. Es bleibt spannend!!!

Quellen: http://www.u-asta.uni-freiburg.de/politik/studigebuehren/klage/aktuelles http://www.focus.de/wissen/campus/universitaet/studiengebuehren-urteil-studenten-muessen-weiter-zahlen_aid_371601.htm http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/ http://www.al.uni-koeln.de/info/69/0301.html http://de.wikipedia.org/wiki/Studiengebühren_in_Deutschland

Parteien und ihre Haltung zu den Studiengebühren

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CDU Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für sozial verträgliche Studiengebühren aus. Das Gesetz zur Einführung sozial verträglicher Studiengebühren wurde im Dezember 2005 vom Landtag beschlossen. Vorab das Wichtigste:

·         Keine zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums - keine zusätzliche Belastung für die Eltern.

·         Die Gebühren fließen an die Hochschulen, zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen, jährlich rd. 180 Mio. €.

·         Studieren bleibt attraktiv für alle - jeder, der studieren will und die Hochschulreife hat, kann studieren.

·         Rücksicht auf Familien, Rücksicht auf soziale Härten, soziale Gerechtigkeit (auch die Meisterausbildung kostet Gebühren).

·         Baden-Württemberg gibt schon jetzt am meisten für seine Studierenden aus!“

http://fraktion.cdu-bw.de/politik/view.oscms?Section=1244&Article=7446

FDP „B E S C H L U S S des 103. Ordentlichen Landesparteitages am 12. Juli 2008 in Mannheim Sozialverträgliche und transparente Erhebung und Verwendung von Studiengebühren für bessere Hochschulen! Studiengebühren können und sollen das staatliche Engagement in Lehre und Forschung an Universitäten nicht ersetzen. Vielmehr sind Studiengebühren die Chance, das Studium für die Studenten zu verbessern und das Bewusstsein wirklicher Teilhabe an ihrer Universität zu schaffen. Sie lassen Bildung als Investition in die Zukunft erscheinen. Eine solche Investitionsleistung darf jedoch nicht zu sozialen Selektionsprozessen führen. Dass der Staat Gebühren für Leistungen erhebt, die über das hinausgehen, was allen Bürgerinnen und Bürgern an Leistungen gewährt wird, entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Staatsfinanzierung. Entsprechend sind Studiengebühren als Beteiligung der Studierenden an einem weitgehend aus Steuermitteln finanzierten Angebot des Staates zu sehen, dem Studium, das zumindest nicht unmittelbar allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Auf der anderen Seite ist der Einsatz von Steuermitteln ebenso konsequent, ist doch ein hohes Bildungsniveau notwendig, um den allgemeinen Lebensstandard in Deutschland halten und für die Zukunft sichern zu können. Die Einführung von Studiengebühren war deshalb grundsätzlich richtig. Die FDP spricht sich dafür aus, dass erhobene Studiengebühren ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden dürfen.“

SPD „Studiengebühren verschärfen Selektion Für die SPD war immer klar, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Genau diese Abhängigkeit wird aber durch Studiengebühren verschärft, wie eine Untersuchung des Hochschul-Informationssystems HIS belegt. Demnach haben Studiengebühren eine besonders  abschreckende Wirkung bei Kindern aus hochschulfernen Elternhäusern. In einer Zeit, in der auf kein Talent verzichtet werden darf, ist das eine fatale Entwicklung. […] Für ein gebührenfreies Erststudium Daher tritt die SPD in ihrem Regierungsprogramm für ein gebührenfreies Erststudium bis einschließlich zum Master ein. Für Sozialdemokraten ist klar: Ein Studium darf nicht am Geldbeutel scheitern. Studiengebühren "schaden der Chancengleichheit und deshalb wird es in keinem Land, in dem die SPD regiert oder mitregiert, Studiengebühren geben", bekräftigt daher auch Ernst-Dieter Rossmann.“

http://www.spd.de/de/aktuell/nachrichten/2009/05/Studiengebuehren-verbessern-nicht-die-Lehre.html

Die Grünen „Wir Grüne sind für ein konsequentes Nein zu Studiengebühren, vor allem weil: Studiengebühren sozial selektiv wirken […] Studiengebühren abschrecken[…] Studiengebühren die Ausbildungsmisere verschärfen[…] Studiengebühren den Akademiker- und Fachkräftemangel beschleunigen[…] Studienkredite keine soziale Abfederung bringen“

http://www.gruene-partei.de/cms/partei/dok/254/254383.gruene_fuer_klares_nein_zu_studiengebueh.htm

Die Linke „Eine Milliarde Studiengebühren zahlen Studierende in Deutschland pro Jahr - bis zu 1.000 Euro pro Kopf. Das macht 83 Euro im Monat. Im Durchschnitt verfügen Studierende aber nur über 777 Euro monatlich und liegen damit unter der Armutsgrenze. Die Situation an den Hochschulen verbessert sich durch die Gebühren nicht. Die Gebühren-Länder sparen in Höhe der Gebühren an den Hochschulhaushalten. […] DIE LINKE lehnt jede Form von Studiengebühren ab, auch Verwaltungs-, Langzeit-, Zweitstudiumsgebühren oder Studienkonten. Sie sind Teil des Bildungs- und Sozialabbaus. Seit den 1970er Jahren war das Studium in der Bundesrepublik gebührenfrei. Diese soziale Errungenschaft verteidigt DIE LINKE." http://die-linke.de/wahlen/positionen/themen_az/pt/studiengebuehren/

Studiengebühren in den verschiedenen Bundesländern

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Allgemein:

- seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 können in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden

- bis zu diesem Zeitpunkt mussten nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen für ihr Studium zahlen (von eingeschriebenen Studierenden an privaten Hochschulen abgesehen)

- Personen im Erststudium an staatlichen Hochschulen studierten lange kostenlos…diese Zeiten sind vorbei…

- 6 Bundesländer mit Studiengebühren

- 10 Bundesländer ohne Studiengebühren


Baden-Württemberg

- seit SoSe 2007 allgemeine Studiengebühren: 500€

- 40€ Verwaltungskostenbeitrag

- Semesterbeitrag fürs Studentenwerk


Bayern

- seit SoSe 2007 allgemeine Studiengebühren: 100 bis 500€ (je nach Hochschule, FHs mind. 100€ und Unis mind. 300€)

- 50€ Verwaltungskostenbeitrag

- Semesterbeitrag fürs Studentenwerk.


Berlin

- keine allgemeinen Studiengebühren

- 50€ Rückmeldegebühren/Verwaltungsgebühren

- Höhere Sozialbeiträge (Studentenwerk) bei langem Studium: 16- 36 € mehr bei Überschreitung der Regelstudiendauer um drei Semester oder mehr


Brandenburg

- keine allgemeinen Studiengebühren

- 51€ Verwaltungskostenbeitrag


Bremen

- seit WiSe 2006/2007 Langzeitstudiengebühren (500 €) ab dem 15. Hochschulsemester

- 50 € Verwaltungskostenbeitrag

- zur Zeit ausgesetz: Allgemeine Studiengebühren für Studierende mit Erstwohnsitz außerhalb Bremens (500 €), da rechtlich noch nicht geklärt


Hamburg

- seit dem Wintersemester 2008/2009 allgemeine, nachgelagerte Studiengebühren: 375€

- Studiengebühren werden erst nach dem Studium fällig (zinslos)

- 50€ Verwaltungskostenbeitrag

- Früher gab es (vom SoSe2007 bis einschließlich SoSe 2008) Allgemeine Studiengebühren: 500 €


Hessen

- seit WiSe 2008/2009: Studiengebühren abgeschafft (durch Stimmen von SPD, Grünen und der Linken)

- 50€ Verwaltungskostenbeitrag

- früher gab es (von WiSe 2007/2008 bis SoSe 2008) allgemeine Studiengebühren: 500 € und Langzeitstudiengebühren: 500 bis 900 €


Mecklenburg-Vorpommern

- keine Studiengebühren

- bis zu 50 Euro Verwaltungsgebühren


Niedersachsen

- seit WiSe 2006/2007 (für Erstsemester) bzw. seit SoSe 2007 (für alle) allgemeine Studiengebühren: 500€

- Langzeitstudiengebühren: 600 bis 800€

- 75 € Rückmeldegebühren


Nordrhein-Westfalen

- seit WiSe 2006/2007 (für Erstsemester) bzw. seit SoSe 2007 (für alle) allgemeine Studiengebühren: 0 bis 500 € (Es ist jeder Hochschule überlassen, ob und in welcher Höhe (0 bis 500 €) Gebühren erhoben werden.)

- früher gab es (von WiSe 2004/2005 bis WiSe 2006/2007)Studienkonten: 650 € bei "Langzeitstudium"


Rheinland-Pfalz

- keine allgemeinen Studiengebühren

- seit WiSe 2004/2005 Studienkonto: 650 € pro Semester bei "Überziehen des Studienkontos" (im Semester nach dem 1,75-fachen der Regelstudienzeit)

-ab SoSe 2006 Zweitstudium sowie Seniorenstudium: 650€

- vorläufig ausgesetzt: Studiengebühren für Studierende ab dem 2. Hochschulsemester, die ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben : von 500€ (allerdings könnte das Gesetz - sofern es denn einmal in Kraft tritt - verfassungswidrig sein)


Saarland

- ab Wintersemester 2007/2008 allgemeine Studiengebühren: 500 € (300 € Studienbeginn- 1. und 2. Semester)

- letztmals im WiSe 2009/2010

→seit der Landtagswahl im August 2009 wird das Saarland von einer "Jamaika"-Koalition aus CDU, FDP und Grünen regiert

→Abschaffung der Gebühren (ab SoSe 2010) wurde im Koalitionsvertrag festgelegt (geprüft werden soll aber die Wiedereinführung (Zeitpunkt noch unbekannt) von Langzeitstudiengebühren, voraussichtlich mit 6 Toleranzsemester über der Regelstudienzeit)

- früher gab es: Langzeitstudiengebühren: 500 € (jeweils pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählten, Gesetz galt von SoSe 2003 bis SoSe 2007) Sachsen-Anhalt

- seit Wintersemester 2005/2006 Langzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen)


Sachsen

- Langzeitstudiengebühren (im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP aufgeführt) frühestens ab SoSe 2010, eher erst ab WiSe 2010/2011

- seit Dezember 2004 Zweistudiumsgebühren: 300 bis 450€ pro Semester

- Prüfungsgebühren: 25 - 150 €


Schleswig-Holstein

- keine allgemeinen Studiengebühren

- Änderungen durch die neue Koalition bzw. dessen Koalitionsvertrag möglich


Thüringen

- Langzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit (alle Hochschulsemester zählen)

- seit WiSe 2007/2008 Verwaltungsgebühren: 50 € pro Semester

- es werden keine Veränderungen nach der Landtagswahl (30.08.2009) erwartet


Quellen:

- http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/#fuss1 (Zugriff 6.12.2009)

- http://www.spiegel.de/thema/studiengebuehren/ (Zugriff: 6.12.2009)

- http://studieren.de/studium-studiengebuehren.0.html (Zugriff 6.12.2009)

- www.studentenwerke.de/pdf/Uebersicht_Studiengebuehren.pdf (Zugriff 6.12.2009)

Konditionen eines Bildungskredits

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Hintergrund: Seit 2001 mehr als 120.000 Schüler/innen und Studenten/innen mit Bildungskrediten in Höhe von über einer halben Milliarde Euro 01.04.2009 Überarbeitung der Förderbestimmungen: „bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und unabhängig von Vermögen und Einkommen


Vorteile auf einen Blick: Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. -in Höhe von- 2,05 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 2,03 % (Stand: 01.10.2009) unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten keine versteckten Kosten einfache Antragstellung im Internet Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG- möglich Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten


Voraussetzungen für Studenten/innen Der Bildungskredit richtet sich an Studierende und Schüler/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie gelten als Student/in, wenn Sie an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule etc.) studieren oder im Ausland an einer Ausbildungsstätte studieren, die einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Studierende an Berufsakademien gelten für die Bewilligung des Bildungskredites als Schüler/in.


Studiengänge Bachelorstudiengänge Postgraduale Studiengänge Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengänge Nicht förderfähige Studiengänge : Promotionsstudiengänge Referendariate Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge Studenten/-innen mit Gasthörerstatus studienvor- und –nachbereitende Praktika Prüfungswiederholung zur Verbesserung einer bestandenen Prüfung ("Verbesserungsversuch")

Höhe des Kredits: Monatlich im Voraus Gleich bleibende Raten 100, 200 und 300 Euro können beantragt werden Bis zu 24 Monatsraten (> max. 7.200 Euro) Geringere Anzahl der Monatsraten möglich (mind. 1.000 Euro) Einmalige Auszahlung von bis zu 3.600 Euro möglich (ein Teil kann als Abschlag im Voraus gezahlt werden – außergewöhnlicher Aufwand muss begründet sein) Kredit von der Auszahlung an verzinst (bis Beginn der Rückzahlung) Zinssatz wird von KfW erhoben mit Laufzeit von 6 Monaten + Aufschlag von 1% pro Jahr


Ist die Staatsangehörigkeit relevant: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Ausländer/innen, die zur genannten Gruppe in § 8 BAföG gehören


Alter als Voraussetzung: Volljährigkeit muss erreicht sein Bis zum Ende des Monats, in dem man das 36. Lebensjahr vollendet


Langzeitstudent: Bis zum Ende des 12. Studiensemesters In Ausnahmefällen über das Ende des 12. Studiensemesters

Ausbildung im Ausland: Ausländische Ausbildungsstätte muss gleichwertig mit inländischen sein Praktikum im Ausland, wenn Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird

Kredit trotz BaföG: Kredit ist unabhängig vom BAföG


Rückzahlung: 4 Jahres Frist (Beginn mit ersten Auszahlung) Monatliche Raten von 120 Euro


Quellen: http://www.bva.bund.de/cln_108/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildungskredit-node.html?__nnn=true http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php http://www.bildungskredit.net/themen/bildungskredit.html

Befreiung von Studiengebühren

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Studierende mit Kind: Bei Schwangerschaft und Kindererziehung Unterschiedliche Altersgrenzen der Kinder (von Land zu Lang unterschiedlich) Teilweise begrenzte Zahl von Semestern Nachweis, dass nicht der Partner Kinderbetreuung übernimmt

Geschwister studieren auch: Baden-Württemberg: ab 3. Kind Befreiung Bayern: alle Geschwister werden befreit, sofern es für mind. 3 Kindergeld gibt

Behinderung: In allen Bundesländern „Befreiungstatbestände“ Abhängig von Grad der Behinderung (Auswirkung: „erheblich studienerschwerend“)

Besondere Härten: Keine genaue Definition in Gesetzen, nur ein Passus Passus: Ausnahmemöglichkeit für „Unvorhergesehenes“ ohne Verabschiedung eines neuen Gesetzes

Befreiung während Urlaubssemesters, Praktikums und in weiteren Fällen, in denen nicht an der Hochschule studiert wird: Faktisches Fehlen an der Hochschule Praktikum: nur bei Zeitdauer eines Semesters Praktisches Jahr: bei Medizinern Referendariat: bei Jura und Lehramt

Nur in einzelnen Bundesländern: Saarland: Leistungssportler/innen (A-Kader), herausragende Nachwuchsmusiker und Künstler/innen (mit nationalen Kunstpreis) Hessen und Niedersachsen: Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen Nordrhein-Westfalen: Engagement in Gremien der Hochschule (Fakultätsrat, Senat, etc.), schwere Krankheit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: Amt des/der Gleichstellungsbeauftragten

Befreiung wegen hohem IQ oder Hochbegabung: - Studierende mit: Hohem IQ Stipendium eines Begabtenförderungswerkes „Bester Studierender“ (Hochschulinterne Kriterien)


Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-667-befreiung_studiengebuehren.php

Wie sollen Studiengebühren verwendet werden und wie werden sie verwendet?

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Über die Verwendung an der Ph- Ludwigsburg, siehe unter Anderem: [1]



Pro Argumente für Studiengebühren und deren Widerlegung

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Im Folgenden werden die Argumente für die Studiengebühren aufgelistet und die möglichen Widerlegungen aufgeführt. Die Statistiken und Bilder konnten allerdings nicht mit hochgeladen werden. Alle Antithesen sind recherchiert und können belegt werden.

1.Pro: Die Studiengebühren verbessern die Qualität des Studiums.

Contra: Die Studiengebühren erhalten den Standard, das Land Baden Württemberg entzieht sich der Finanzierung

2.Pro: Kredite und Finanzierungssysteme fangen jene Studenten auf, die für die Studiengebühren von zu Hause aus nicht aufkommen können.

„Wir wollen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Deshalb haben wir das BAföG weiter verbessert. Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen bieten wir zusätzlich mit dem Bildungskreditprogramm einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung an.“ (Anette Shavan)

Contra: 2a) Auf BAfög und Kredite ist kein Verlass. Oft kommt das Bafög verspätet.

2b) Auf Kredit basierende Studiengebühren sind politisch unklug! Um international Anschluss zu finden braucht Deutschland nicht weniger, sondern mehr Studierende. Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft müssten jährlich 60% eines Jahrgangs ein Hochschulstudium beginnen, um unseren derzeitigen Akademikerstand zu halten. Tatsächlich studieren in Deutschland jedoch nur 38% eines Jahrgangs. Damit liegt Deutschland weit unter dem OECD-Schnitt von 51%. Die Einführung kreditbasierender Studiengebühren widerspricht damit auch dem politischen Ziel, die Zahl der Hochschulabsolvent/Innen in der BRD und im Besonderen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Angesichts wachsender Qualifikationsanforderungen könnte sich gerade dies als Wachstumsbremse für die Wirtschaft erweisen. Zudem sollte man berücksichtigen, dass wenn aufgrund von Studiengebühren mehr Abiturient/Innen von einem Studium abgehalten werden und somit auf den Ausbildungsmarkt drängen, dies die sowieso schon angespannte Lage dort dramatisch verschlechtern könnte

2c) Verschuldung Studenten müssen sich verschulden, im Falle dass die Eltern nicht für ihre Ausbildung aufkommen können. Für ein Studium von 10 Semester, vollfinanziert durch einen Kredit für Studiengebühren und Lebensunterhalt, ist eine Rückzahlsumme zwischen 65.000 und 90.000 Euro erforderlich. Da Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer sind gerade sie meist länger verschuldet. Frauen zahlen z.B. in Australien im Schnitt 51 Jahre ihre Schulden ab, während Männer dies 17 Jahre lang dort tun.

2d) Sozialverträgliche Studiengebühren steigern die Ungleichverhältnisse Die Primärverteilung des Sozialproduktes ( Studiengebühren, die ein Student selbst bezahlt) ergibt sich aus der Stellung des Einzelnen im System, der gesellschaftlichen Produktion und spiegelt somit die strukturelle Ungleichheit. Die Primärverteilung erschließt sich aus Arbeitskommen , Kapital und Vermögen und somit ein Ausdruck von Machtbeziehungen und Ungleichverhältnissen. Nach Erfahrung aller kapitalistischen Industriegesellschaften lassen sich Ungleichverhältnisse nur mit Hilfe der Sekundärverteilung des Sozialproduktes, über Steuern und Abgaben bis zu einem Grade entgegenwirken.


3. Pro: 500 Euro ist nicht viel Geld.

Contra : Dagegen spricht allerdings, dass nur 4 von 16 Bundesländern einen ähnlichen Betrag an Studiengebühren erheben. Im Vergleich sind also in 12 Ländern die Studiengebühren geringer oder erst gar nicht präsent. außerdem garantiert uns keiner, dass die Studiengebühren im Laufe der Zeit nicht noch weiter erhöht werden. Ein Student muss zusätzlich Bücher anschaffen, Kopieren..., es fallen also weitere Kosten fürs Studieren an.


4. Pro: Studiengebühren sind notwendig, da der Finanzhaushalt Baden Württemberg kein Geld mehr hat. Das Haushaltsloch der Länder ist auf Grund der Wirtschaftskrise 2009 von ca. 20 auf 55 Milliarden Euro gestiegen.

Contra: 4a) Das Geld wäre vorhanden, aber die Prioritäten werden falsch gesetzt. Beispiele: - In den Rüstungshaushalt wird 3 mal so viel investiert als in die Bildung.

- Der Rüstungskomplex und der Airbus A400M wurde 2002 mit 8 Millionen Steuern Geldern finanziert. Eine Hochschule könnte mit einem Bruchteil dieser Summe ihre Unterausstattungsprobleme beseitigen.

- 1997 ergaben sich 300 Milliarden Euro Zuwachs des BIP, aber trotzdem wurden die öffentlichen Ausgaben heruntergefahren.


4b) Andere Länder, die mehr Probleme mit dem Finanzhaushalt haben geben mehr für Bildung aus z.B. Ungarn und Polen.

4c) Die Hochschule erhält nicht aus dem Grund kein Geld, dass es nicht vorhanden wäre, sondern weil es politisch so gewollt ist, dass diese sich dem wirtschaftlichen Markt anpassen.

Beispiel: In Bremen wurde ein private Hochschule mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit 115 Millionen Euro finanziert. Allerdings erhalten die Hochschulen in einem Bundesland im Schnitt insgesamt nur 200 Millionen Euro.



5.Pro: Auf Grund der Studiengebühren gibt es weniger Langzeitstudenten. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Studienstrukturreform habe sich die Zahl der Langzeitstudenten in Bayern fast halbiert und liege nun bei knapp 4600 Studenten.

Contra Es gibt andere Möglichkeiten Langzeitstudenten abzuschrecken. So könnten z.B. generell die Studiengebühren abgeschafft werden, aber ein spezieller Betrag für Langzeitstudenten bestehen bleiben.


6.Pro: In anderen Ländern gibt es schon längst Studiengebühren, die sogar höher sind. In der USA betragen die Studiengebühren pro Jahr ca.8-30.000 Euro (keine Eliteuni) In Europa erheben 15 von 27 Ländern Studiengebühren.

Contra: Man muss das gesamte System der Länder betrachten. - In den Niederlanden gehen die Studiengebühren in den Lebenshaltungskostenindex ein und es gibt’s staatlich bezuschusste Ausbildungsförderung - In Belgien, Italien und Spanien gibt es zahlreiche Freistellungsmöglichkeiten - Finnland verlangt keine Studiengebühren.


7.Pro: Studiengebühren stärken die Position der Studenten.

Contra: Sie erhöhen keineswegs den gesellschaftlichen und hochschulpolitischen Einfluss von Student/innen. Sie verstärken die Fremdbestimmung und die Abhängigkeit von dem anonymen gesellschaftlichen Wirkungsmächten des Marktes.

8.Pro: Kein Studium auf Kosten der Allgemeinheit, da die Gesamtsteuer hauptsächlich von den unteren und mittleren Einkommensgruppen erbracht wird.

Contra: 8a) Richtig ist doch das freies Studium gerade der unteren und mittleren Einkommensgruppe das Studium zu finanzieren.

8b) Dieses Argument gegen Studiengebühren bezieht sich zumeist auf die Studie von Grüske. Der behauptet die Durchschnittskosten eines Studiums liegen bei 67 000 Euro und die spätere Erwerbstätigkeit der Akademiker deckt nur 10- 20 Prozent der Studiengebühren ab. 80-90 % der anfallenden Kosten allerdings würden von Nichtakademikern gedeckt. Die Widerlegung von Sturm/Wohlfahrt allerdings lautet: Grüske vergisst hierbei das Einkommen in Bezug zu der Anzahl der Familienmitglieder zu setzen. Auf Grund eines Glättungsvorteils an Hand geregeltem Einkommen, entgeht dem Akademiker z.B. in Österreich (in Deutschland wurde dies noch nicht errechnet) 50 000 DM . Des weiteren ist der Bezug aus sogenannten Massensteuern nicht nur ein Problem der Sparte „Bildung“, sondern ist ein allgemeines politisches Problem, das sich vom kommunalen Opernhaus bis hin zu der Firma Siemens (die kaum Steuern zahlt) bis zur Bundesverkehrsplanung durchzieht. Es wird grundsätzlich nicht der Steueranteil, sondern die individuelle Kaufkraft und die ökonomische Macht bemessen. Signifikanter Weise waren gerade diejenigen , die im Landtag am lautesten nach der Wiedereinführung nach Studiengebühren gerufen haben, verantwortlich für die generelle Umverteilung von „unten nach oben“. Folgend sollte wohl eher die Frage gestellt werden: „Wie kann ein gerechteres Steuersystem geschaffen werden?“ , aber dies Frage wird nicht gestellt aus Gründen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Der Ansatz an der Bildung zu sparen ist sicherlich der falsche.


9. Pro: Studiengebühren kommen sowieso. Einige sind der Meinung, dass auch wenn vieles gegen Studiengebühren spricht nun nichts mehr zu ändern sei. Es ginge nur noch darum das studentInnenfreundlichste Modell auszuhandeln.

Contra: Nichts geschieht in der Politik „Sowieso“. Interessen werden dann durchgesetzt, wenn ihre Befürworter stark genug sind und ihre Gegner schwächer.


Weitere Quellen: Argument der ABS gegen Studiengebühren. Eine Widerlegung von Behauptungen- Schriftenreihe des ABS, Heft 2, ISSn 1611-9231

Weitere Argumente gegen Studiengebühren

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1.Bildung muss grundsätzlich frei sein Grundgesetz Artikel 11 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.

2. Die Studiengebühr in Baden Württemberg ruft eine Abwanderung der Studenten und späterer Fachkräfte hervor.

3. Studenten richten sich, wenn sich fürs Studium bezahlen müssen nach der Chance auf dem Arbeitsmarkt, anstatt sich nach ihren Fähigkeiten zu richten. Es ist anzunehmen, dass kreditbasierende Studiengebühren die Studien- und die Berufswahl von Studierenden stark beeinflussen werden. Wenn Studierende gezwungen sind, zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten Schulden für ihr Studium aufzunehmen, hängt ihre Studienwahl nicht von persönlichen Eignungen und Neigungen sondern verstärkt von der Verwertbarkeit des jeweiligen Studiengangs ab, um ihre Schulden möglichst bald bzw. überhaupt begleichen zu können. Besonders Studierwillige aus bildungsfernen Schichten werden sich fragen, ob sich das Studium und insbesondere die Schuldenaufnahme im Hinblick auf das zu erwartende Einkommen rechnen. Von einer freien Studienwahl kann bei einem solchen Szenario nicht mehr die Rede sein.

4. Die Elite studiert, Arbeiterkinder aber nicht. Studiengebühren machen das Studium von sozialer Herkunft abhängig.

Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge, Kritik... zu allen Punkten

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10. Pro: Durch die Einführung der Geschwisterregelung sind die Studiengebühren sozial verträglich Durch die Geschwisterregelung muss werden alle Studenten, die zwei oder mehr Geschwister haben von den Studiengebühren befreit.

Contra: ob diese Regelung gerecht ist, bleibt fraglich. Denn es ist bei der Regelung unwichtig, ob die Geschwister auch Studiengebühren bezahlt haben. Außerdem gibt es Studenten, die die Befreiung nicht benötigen würden, wogegen andere, die weniger als zwei Geschwister haben, das Geld kaum aufbringen können. Außerdem zeigt sich in der Geschwisterregelung wie wenig durchdacht das System der Studiengebühren ist. 1,5 Jahre nach der Einführung gibt es die neue Geschwisterregelung, durch die den Hochschulen auf einmal sehr viel Geld fehlt. So zum Beispiel der PH Ludwigsburg 37%, das sind 1,3 Millionen Euro jährlich. Es scheint als wolle die Regierung durch die Geschwisterregelung die Studenten besänftigen, ein Erlass der Studiengebühren nach Einkommen und Unterstützung der Eltern sei ihr aber zu viel Aufwand.

weiteres Argument gegen Studiengebühren: Studiengebühren sind ein weiterer Schritt in der Privatisierung unseres Bildungssystems. So wie immer mehr Kinder auf Privatschulen gehen, so wächst auch die Zahl der Privatuniversitäten. Diese werden zwar vom Staat subventioniert, finanzieren sich aber auch weitgehend aus den Studiengeldern der Studenten. Die Regierung übernimmt damit nicht mehr die Verantwortung zur Finanzierung des Bildungssystems. Bildung wird so zur Dienstleistung, die durch Geld man käuflich erwerben kann.