Zum Nachweis der Linearität seien
and
gegeben. Es seien
bzw.
die gemäß
Fakt
eindeutig bestimmten parallelen Vektorfelder längs mit
und
.
Nach
Fakt
ist ein paralleles Vektorfeld mit
.
Wegen der Eindeutigkeit aus
Fakt
ist somit das parallele Vektorfeld zum Tangentialvektor . Daher ist
-
Zum Nachweis der Verträglichkeit mit dem Skalarprodukt seien wieder
gegeben und es seien die zugehörigen parallelen Vektorfelder. Es ist
-
da tangential sind und orthogonal zum Tangentialraum sind. Daher ist konstant längs des Weges. Daher ist
-
Die Bijektivität ist damit auch klar.