Augabe für Lernende

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  • Identifizieren Sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Integrationspädagogik!
  • Welche Herausforderung entstehen im schulischen Kontext bei Einführung und Umsetzung von Inklusion und Integration im Unterricht? Betrachten Sie die notwendig Infrastruktur in der Personalplanung, Zeitplanung, der Umsetzung von unterschiedlichen Sozialformen (Gruppenarbeit, Plenum, Einzelarbeit, ...), Raumplanung und Gestaltung des Lernraumes,...

Abgrenzung von der Integrationspädagogik

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Gemeinsamkeiten

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Die Integrationspädagogik und die Inklusionspädagogik beklagen, dass in vielen Ländern, auch in solchen ohne gegliedertes Schulsystem, Schüler mit Behinderungen vom Besuch allgemeiner Schulen ausgeschlossen würden. Erst recht geschehe dies in Ländern wie Deutschland, in denen in einem gegliederten Schulsystem ab der Sekundarstufe auch Schüler ohne Behinderungen verschiedenen Schulen zugewiesen würden. Nur eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen könne diesen Verhältnissen entgegenwirken. Sowohl Anhänger der Integration als auch solche der Inklusion treten für das Recht aller Schüler ein, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gemeinsam unterrichtet zu werden. Die meisten Anhänger einer Inklusionspädagogik vertreten auch die Ansicht, es gebe eine Pflicht für Schüler und ihre Eltern, sich dieser Gemeinsamkeit nicht zu entziehen bzw. entziehen zu wollen, auch nicht unter Berufung auf abweichende Vorstellung vom Kindeswohl.

Unterschiede

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„Das Leitbild der Inklusion zielt – im Gegensatz zur Integration – auf alle Menschen und setzt damit das Ziel, Schule für alle Schüler (und auch für alle Lehrer) zu einem anregendem und angenehmen, fördernden und herausforderndem Ort des Lernens zumachen. Die ganze Schule gewinnt.“

Wilfried W. Steinert: Inklusion als Motor der Schulentwicklung. In: Mittendrin e. V. (Hrsg.): Eine Schule für Alle – Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe. Verlag an der Ruhr, 2012, ISBN 978-3-8346-0891-8, S. 344.

Trotz der Gemeinsamkeiten und obwohl die inklusive Pädagogik als eine Weiterentwicklung der integrativen Pädagogik verstanden werden kann, weisen Integrations- und Inklusionspädagogik begriffliche und konzeptionelle Unterschiede auf:

Für die Bildungswissenschaftlerin Susanne Abram

„unterscheidet sich der Begriff der Integration insofern vom Begriff der Inklusion, als es bei der Integration von Menschen immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle Schüler mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle Schüler erleben und nehmen Gemeinschaft wahr, in der jeder/jede Einzelne seinen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für alle Schüler am Unterricht möglich ist.“[1]

Der Erziehungswissenschaftler und Psychologe Walter Krög weist auch auf den Unterschied zwischen beiden Konzepten hin und betont, dass Inklusion darüber hinausgeht:

„Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d. h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z. B. hochbegabt, behindert, anderssprachig…) eingeteilt. Während im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt, bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung für alle Menschen ohne Ausnahme. Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen.“[2]

Eine Grundschullehrerin aus Bremen verdeutlicht, was mit echter Inklusion gemeint ist: „Ich kann […] gar nicht angeben, wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ich in meiner jahrgangsgemischten Klasse mit 23 Kindern habe. Bis zur Mitte der dritten Klasse verzichten wir auf so eine Diagnose und stellen sie nur für die weiterführenden Schulen. Ich muss ohnehin auf jedes Kind anders eingehen.“[3] Die Lehrerin zeigt auf, dass „Dekategorisierung“ ein Wesensmerkmal inklusiver Pädagogik ist:[4] Einem Schulkind, das Hilfe braucht, wird quasi „schnell und unbürokratisch“ geholfen, und zwar unabhängig davon, wodurch seine Hilfsbedürftigkeit begründet ist. Ein Denken in Kategorien der „Konkurrenzfähigkeit“ (Leitfrage: „Kann das Kind mit Hilfe mit den anderen Kindern in der Klasse (zielgleich) ‚mithalten‘, oder muss es ‚außer Konkurrenz‘ zieldifferent unterrichtet werden?“) findet nicht statt.

Graumann weist darauf hin, dass es zwar wichtig und richtig ist, nicht vorschnell zu etikettieren, und dass es gut ist, wenn Besucher einer Schule nicht sofort erkennen können, welche Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. „Die verantwortlichen Lehrkräfte müssen jedoch genau diagnostizieren, um zu wissen, welche Fördermaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Schwierigkeiten, die ein Kind hat, verschwinden nicht dadurch, dass man ihm kein Etikett verleiht und umgekehrt führt die Feststellung, welchen Förderbedarf ein Kind hat, nicht zwangsläufig zu einer Stigmatisierung.“[5]

Textor gibt zu bedenken, dass die häufig getroffene Unterscheidung von Inklusion und Integration, der zufolge der Inklusionsbegriff von einer in sich heterogenen Gruppe ausgehe, während der Integrationsbegriff bedeute, eine Minderheitsgruppe in eine Mehrheitsgruppe zu integrieren, die Theoriebildung der Integrationspädagogik vernachlässigt. So entspricht beispielsweise bereits der Integrationsbegriff bei Feuser (1989)[6] sehr exakt dem, was heute unter „Inklusion“ verstanden wird.[7]

Das nordrhein-westfälische Schulministerium bewertet die Unterscheidung zwischen Integration und Inklusion als nicht praxisnah. Ein zieldifferenter Unterricht setze voraus, dass den Schülern, die einen entsprechenden „anderen“ Unterricht erhalten, zuvor aus dem Leistungswettbewerb herausgenommen würden, was voraussetze, dass ihnen ein „Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ bescheinigt worden, dass sie insofern also „etikettiert“ worden seien. In dem Abschnitt „Grenzen der De-Etikettierung“ des Programms „Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW“ heißt es 2015, dass zwar „ein förmliches Feststellungsverfahren in der Grundschule im Bereich der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (zusammen: Lern- und Entwicklungsstörungen) nicht mehr notwendig ist, um die Zahl der notwendigen Lehrerstellen für sonderpädagogische Lehrkräfte zu ermitteln“, dass aber „[z]um Ende der Grundschulzeit […] bei der weitaus überwiegenden Zahl der Kinder, die sonderpädagogisch unterstützt wurden, auch ein förmliches Feststellungsverfahren erfolgt“ sei. Verzichtet werde auf ein solches Verfahren nur bei „Kinder[n], die zielgleich in den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache in Grundschulen unterrichtet wurden.“[8]

Das führt letztlich dazu, dass Lehrkräfte ohne zusätzliche Kompetenz oder mit nur einigen Fortbildungen mit Kindern konfrontiert und allein gelassen werden, für deren Bildung sie selbst nicht ausgebildet sind.[9]

In der Schweiz wird auch nach dem Beitritt des Landes zur UN-Behindertenrechtskonvention mit Wirkung vom 15. Mai 2014 konsequent der Begriff „Integration“ im Kontext der Beschulung benachteiligter Schüler in Regelschulen verwendet.[10] Mireille Guggenbühler kritisiert diesen Sprachgebrauch: „Kaum jemand hat wahrgenommen, dass auch die Schweiz im Mai dieses Jahres die UN-Konvention unterzeichnet und sich damit ebenfalls der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet hat.“[11]

Literatur/Quellen

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  1. Susanne Abram: Die internationale Theoriendiskussion von der Integration zur Inklusion und die Praxisentwicklung in Südtirol. Verlag Freie Universität Bozen, 2003.
  2. Walter Krög: Herausforderung Unterstützung. Perspektiven auf dem Weg zur Inklusion. EQUAL – Entwicklungspartnerschaft MIM, 2005.
  3. "Verschieden ist normal". Spiegel Online, 4. Januar 2017
  4. Hans Wocken: Rettet die Sonderschulen? - Rettet die Menschenrechte! Ein Appell zu einem differenzierten Diskurs über Dekategorisierung. Netzwerk Inklusion Bayern. 2011
  5. Olga Graumann: Inklusion – eine unerfüllbare Vision. Eine kritische Bestandsaufnahme. Barbara Budrich, Opladen / Berlin / Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2231-0, S. 253.
  6. Georg Feuser: Allgemeine integrative Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik. Behindertenpädagogik Jg. 28, H. 1, 4–48 1989.
  7. Annette Textor: Einführung in die Inklusionspädagogik. Julius Klinkhardt/UTB, Bad Heilbrunn 2015.
  8. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW – Das „Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und begleitende Maßnahmen (Memento des Originals vom 28. November 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schulministerium.nrw.de[[Kategorie:Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks Skriptfehler: Ein solches Modul „Archivbot“ ist nicht vorhanden.]], 2015, S. 8
  9. Olga Graumann: Inklusion – eine unerfüllbare Vision. Eine kritische Bestandsaufnahme. Barbara Budrich, Opladen / Berlin / Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2231-0, S. 254.
  10. Interessengemeinschaft Integration und Schule: Integration und Schule und Gesetzliche Grundlagen
  11. Mireille Guggenbühler: Wenn die Sonderschulen abgeschafft würden. Der Bund. 11. Juli 2014

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