- Seien die Dimensionen
und die offene Menge
im
gewählt. Es seien
und
zwei feste Punkte aus
, so dass die Verbindungsgerade
– auch Segment genannt – die Inklusion

- erfüllt.Weiter sei die reellwertige Funktion in der Klasse
gegeben. Unter Verwendung der Differentiale aus §2 haben wir dann die Darstellung
(1)

- mit einem Punkt
.
Wir betrachten die Funktion
der Klasse
. Mit Hilfe der Kettenregel erhält man
(2)

,
woraus sich wegen Formel (4) aus §2
(3)

ergibt. Durch wiederholte Differentiation findet man
(4)

für
. Die eindimensionale Taylorsche Formel aus Satz 1 von §6 in Kapitel II liefert die Identität
(5)

Dabei wurde
gewählt und
gesetzt.
q.e.d.
- Sei auf der offenen Menge
die Funktion
erklärt. Dann hat
ein absolutes oder auch globales Maximum bzw. Minimum im Punkt
, wenn die Ungleichung
bzw.
für alle 
- gilt.
- Die Funktion
hat ein – schwaches – relatives oder auch lokales Maximum bzw. Minimum an der Stelle
, wenn es eine Kugel

- vom hinreichend kleinen Radius
so gibt, dass die Ungleichung
bzw.
für alle 
- erfüllt ist.
- Die Funktion
hat ein striktes relatives oder auch lokales Maximum bzw. Minimum an der Stelle
, wenn es eine Kugel
vom Radius
so gibt, dass die Ungleichung
bzw.
für alle
mit 
- richtig ist.
- Wir sprechen von einem Extremum, wenn wir sowohl ein Maximum als auch ein Minimum zulassen.
Satz 2 (Notwendige Bedingung erster Ordnung)
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- Die stetige Funktion
auf der offenen Menge
besitze an der Stelle
ein relatives Maximum oder Minimum – also ein Extremum. Außerdem existieren die ersten partiellen Ableitungen
für
. Dann gilt die Beziehung
Da die offene Menge
den Punkt
enthält, gibt es eine Kugel
von hinreichend großem Radius
. Wir betrachten nun die Funktion

,
die an der Stelle
ein Extremum hat. Weiter existiert
und wie im Beweis des Rolleschen Satzes aus §3 in Kapitel II zeigen wir

für

.
q.e.d.
- In der offenen Menge
nennen wir
einen kritischen Punkt der Funktion
, falls
erfüllt ist.
Satz 3 (Notwendige Bedingung zweiter Ordnung)
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- Die Funktion
auf der offenen Menge
gehöre zur Klasse
und besitze an der Stelle
ein relatives Minimum. Dann gilt
für alle
.
Es sei
beliebig gewählt. Dann liegt für ein hinreichend kleines
die Strecke
in
. Die Taylorsche Formel liefert

mit einem geeigneten
. Da an der Stelle
ein relatives Minimum vorliegt folgt
. Ferner ist für alle hinreichend kleinen
die Ungleichung
erfüllt. Damit folgt

.
Für
folgt
und wegen
erhalten wir die Behauptung

für alle

.
Satz 4 (Hinreichende Bedingung zweiter Ordnung)
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- Sei die Funktion
auf der offenen Menge
gegeben. Weiter sei
ein Punkt, welcher
für
sowie
für alle 
- erfüllt. Dann besitzt
an der Stelle
ein striktes relatives Minimum.
Nach Voraussetzung gilt
(7)

für alle

auf der kompakten Einheitssphäre
. Nun ist die quadratische Form aus (7) als Funktion von
stetig auf
und nach Satz 8 aus §1 in Kapitel II gibt es eine Zahl
, so dass
(8)

für alle

ausfällt. Wegen
gibt es eine hinreichend kleine Zahl
, so dass die Ungleichung
(9)

für alle

und alle

erfüllt ist. Somit folgt
(10)

für alle

und alle

.
Die Taylorsche Formel liefert für beliebiges
die Identität

,
wobei
auf der Verbindungsstrecke
liegt. Beachten wir
, so folgt mit (10) die Ungleichung
(11)

.
Wir erhalten
(12)

für alle

mit

.
Somit nimmt
im Punkt
ein striktes relatives Minimum an.
q.e.d.
- Sei
eine Funktion auf der offenen Menge
und sei ein Punkt
gewählt. Dann nennen wir

- die Hessesche Matrix von
an der Stelle
. Ihr ist die Hessesche quadratische Form

- zugeordnet.
- Wir nennen die quadratische Form
positiv-definit, falls
für alle
gilt – und positiv-semidefinit, falls
für alle
richtig ist.
- Entsprechen heißt die quadratische Form
negativ-definit, falls
für alle
gilt – und negativ-semidefinit, falls
für alle
richtig ist.
- Die quadratische Form
wird indefinit genannt, falls es Punkte
gibt, für die
bzw.
richtig ist.
1. Als notwendige Bedingung für ein relatives Minimum im Punkt
haben wir in Satz 3 hergeleitet, dass die Hessesche Form im kritischen Punkt
positiv-semidefinit sein muss.
2. Im Satz 4 haben wir gezeigt, dass eine hinreichende Bedingung für ein relatives Minimum eine positiv-definite Hessesche Form im kritischen Punkt
ist.
3. Durch den Übergang von
zu
erhalten wir Kriterien für relative Maxima von Funktionen.
4. Die Hessesche Form erlaubt nur die Kontrolle relativer aber nicht absoluter Extrema.
5. Die Voraussetzung

für alle

in Satz 4 lässt sich nicht durch die schwächere Voraussetzung

für alle

ersetzen. Hierzu betrachten wir die Funktion
, die eine solche schwächere Voraussetzung für
erfüllt – dort jedoch kein relatives Minimum besitzt.
6. Andererseits ist die Behauptung in Satz 3 nicht durch die stärkere Aussage

für alle

ersetzbar, wie man mit Hilfe der Funktion
an der Stelle
einsehen kann.
- Auf der offenen Menge
sei die Funktion
gegeben mit dem kritischen Punkt
. Weiter sei die Hessesche Matrix
mit der zugeordneten quadratischen Form
indefinit. Dann nimmt
im Punkt
weder ein lokales Maximum noch ein lokales Minimum an.
Da
indefinit ist, können wir mit den Überlegungen des Beweises von Satz 4 in jeder Umgebung von
Punkte
und
mit der Eigenschaft
finden.
1. Die in Satz 5 betrachteten kritischen Punkte
heißen Sattelpunkte.
2. Die Hessesche Matrix

ist genau dann positiv-definit bzw. positiv-semidefinit, falls ihre Hauptminoren

für
die Bedingungen
bzw.
erfüllen. Dieses Kriterium von A. Hurwitz können wir mit der Hauptachsentransformation symmetrischer, reeller Matrizen sofort einsehen.
3. Als Spezialfall ergibt sich: Die Hessesche Matrix

ist positiv-definit genau dann, wenn die Bedingung
(13)

erfüllt ist.
Wir untersuchen nun Funktionen
für
mit ihren kritischen Punkten.
1. Die Funktion
hat als einzigen kritischen Punkt den Nullpunkt als ein lokales Minimum, da aus
dann
folgt und die Matrix

positiv-definit ist.
2. Die Funktion
hat im Nullpunkt als einzigen kritischen Punkt ein lokales Maximum. Aus
folgt wegen
die Bedingung
. Außerdem ist die Matrix

negativ-definit.
3. Die Funktion
besitzt als einzigen kritischen Punkt im Nullpunkt einen Sattelpunkt. Aus der notwendigen Bedingung
folgt
und die Matrix

ist indefinit.
4. Die Funktion
erfüllt im Nullpunkt
die notwendige Bedingung
, jedoch ist die Hessesche Matrix

positiv-semidefinit. Obwohl über die Hessesche Matrix keine generellen Aussagen möglich sind, hat die Funktion
im Nullpunkt ein striktes lokales Minimum.
- Sei
eine reelle
-Matrix und
eine reelle Zahl. Dann nennen wir
einen Eigenwert der Matrix
, wenn es einen Vektor
mit der Eigenschaft
gibt. Der Vektor
heißt Eigenvektor zum Eigenwert
.
Das Extremalverhalten der Funktion
in kritischen Punkten wird besonders einfach überprüfbar, wenn man mittels Hauptachsentransformation dort die Hessesche quadratische Form in die Normalform
(14)

überführt. Dabei sind
für
die Eigenwerte der Hesseschen Matrix. Den größten Eigenwert erhalten wir wie folgt durch ein Maximierungsverfahren:
Satz 6 (Existenz des größten Eigenwerts)
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- Jede reelle, symmetrische Matrix
besitzt einen reellen Eigenwert
, d. h. es gibt einen Vektor
mit
und
.
Wir betrachten die Funktion
(15)

auf der kompakten Kugelschale
. Nun ist
stetig auf
– und nimmt nach Satz 8 aus §1 in Kapitel II ihr Maximum in einem Punkt
an. Dabei kann
gewählt werden, da die folgende Beziehung gilt:

für alle

.
Nach obigem Satz 2 folgt

für

.
Wir berechnen zunächst
(16)

für
. Dann ermitteln wir
(17)

sowie
(18)

Dabei benutzen wir die Symmetriebedingung

für

und verstehen unter
(19)

für

das Kronecker-Symbol. Somit ergibt sich

für

Wegen
folgt
(20)

für

und schließlich
mit
und dem größten Eigenwert
(21)

.
q.e.d.
1. Indem wir das obige Maximierungsproblem
(22)

auf der Ebene senkrecht zum Eigenvektor
lösen, erhalten wir den nächst kleineren Eigenwert; dabei bezeichnet
das Skalarprodukt im
. Wir erhalten so für die Matrix
sukzessiv die Eigenwerte
(23)

.
2. In der Linearen Algebra bestimmt man alle Eigenwerte einer Matrix
, wenn wir mit
die Einheitsmatrix benennen, als Nullstellen des charakteristischen Polynoms
(24)

über den Fundamentalsatz der Algebra. Letzteren hatten wir in §8 von Kapitel III mit einer Extremalmethode bewiesen.
3. Aus der Identität
erhalten wir durch Skalarmultiplikation mit dem Einheitsvektor
und wegen der Symmetrie der Matrix
den reellen Charakter der Eigenwerte wie folgt:
(25)

.