Kurs:Dritte Piste – Wachstum vs. Umweltschutz (WS 2019)/Arbeitsabschnitte/Lärm

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Und so sieht es dann in dem von euch geschriebenen Quelltext aus: <ref>[https://systemchange-not-climatechange.at/de/dritte-piste-wien/ Blog: ''Systemchange not Climatechange'', ''Das Projekt der dritten Piste Wien-Schwechat'', Artikel vom 15. September 2016, Autorin: Magdalena Heuwieser, abgerufen am 27. Jänner 2020]</ref>

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Lärm Bearbeiten

Allgemeines Bearbeiten

Definition Bearbeiten

Im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau "Dritte Piste" werden primär die Lärmemissionen der Luftfahrzeuge am Flughafen Wien-Schwechat behandelt.

Fluglärm bezeichnet jene Lärmemissionen von Luftfahrzeugen, die sowohl direkt durch die Triebwerke bzw. Rotorblätter sowie auch durch die Wirbel der umströmenden Luft entstehen. Der als unangenehm bzw. schadhaft interpretierte Fluglärm ergibt sich primär aus den Start- bzw. Landevorgängen von Luftfahrzeugen in unmittelbarer und näherer Umgebung von Flugplätzen. An den Flughäfen kommt es zudem durch den Rollverkehr sowie durch Triebwerksprobeläufe zu weiteren Lärmemissionen.

Lärmemissionen von Verkehrsflugzeugen in Reiseflughöhe stellen im Regelfall keine signifikante Lärmbelastung dar. Ausgenommen davon sind beispielweise Luftfahrzeuge des militärischen Flugbetriebes, da hierbei bauartbedingt ein erhöhtes Lärmaufkommen zustande kommen kann und Flüge oftmals auch in niedrigen Flughöhen stattfinden. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/fluglaerm#was-ist-fluglarm-und-wie-entsteht-dieser-)

Im Zusammenhang mit Vekehrsinfrastruktur wird ebenso von Umgebungslärm gesprochen, welcher nach österreichischem Recht wie folgt definiert ist:

"Umgebungslärm bezeichnet jene zu unzumutbaren Belastungen beitragenden Geräusche im Freien, die von menschlichen Aktivitäten verursacht werden und von Straßenverkehr auf Bundesstraßen, von Eisenbahnverkehr, vom zivilen Flugverkehr oder von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgehen." [2]

Schwellenwerte nach österreichischem Recht Bearbeiten

Die Lärmindizes Lden und Lnight sind für den zivilen Flugverkehr nach der ÖAL-Richtlinie 24-1 - Lärmschutz in der Umgebung von Flughäfen, Planungs- und Berechnungsgrundlagen, in der Fassung vom 4. Jänner 2004, zu bestimmen.

  • Lärmindizes … bezeichnen die gemittelte Lärmbelastung für die entsprechenden Tageszeitabschnitte in Dezibel (dB), unter Bezugnahme auf einschlägige Normen oder Berechnungsmethoden.[3]
  • Lden … Tag-Abend-Nacht-Lärmindex für die allgemeine Belastung[4]
  • Lnight … Nachlärmindex für die Belastung in der Nacht (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz[5]

Gemäß der Bundes-Umgebungsschutzverordnung sind im Bereich von Flughäfen folgende Schwellenwerte einzuhalten[6]:

Lden = 65 dB

Lnight = 55 dB

Österreichisches Luftfahrtgesetz - LFG[7] - Besondere Bestimmungen für Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Bearbeiten

Bei Vorhaben, die Flughäfen betreffen und die einer Genehmigung nach dem österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000[8] bedürfen, werden zusätzliche Bestimmungen geltend. In Bezug auf Fluglärm ist auf den §145b. des österreichischen Luftfahrtgesetzes – LFG zu verweisen.

„Für die Beurteilung von durch das Vorhaben bedingtem Fluglärm hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach Maßgabe der Erfordernisse des Lärmschutzes mit Verordnung Immissionsschwellenwerte und die Art und Weise der Berechnung dieser Lärmindizes festzulegen.“ [9]

Sollten diese Immissionsschwellenwerte überschritten werden, dann müssen geeignete objektseitige Maßnahmen bei jenen Wohneinheiten umgesetzt werden, sofern diese für die im Zeitpunkt der Kundmachung gemäß §9 UVP-G 2000 eine rechtskräftige Baubewilligung besitzen.[10]

„Geeignete objektseitige Maßnahmen im Sinne des Abs. 3 sind Schallschutzmaßnahmen für Räumlichkeiten, die zumindest überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen. Diese Maßnahmen sind mit Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach Maßgabe der Erfordernisse des Lärmschutzes festzulegen.“ [11]

Berücksichtigung von Umgebungslärm in der Raumplanung Bearbeiten

Gemäß den planerischen Grundzielen der österreichischen Raumordnungs- und Raumplanungsgesetze sowie der ÖNORM S 5021: 2010 „Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung“, soll bei der Flächenwidmung eine Störung durch Schallemissionen grundsätzlich vermieden werden. Demnach kann jedem Standplatz „[…] eine bestimmte Schallemission zugeordnet werden, andererseits besteht ein gewisser Ruheanspruch (d.h. eine gewisse Immissionsgrenze).“[12] Je nach Ruheanspruch werden in der ÖNORM die Widmungen Bauland sowie Grünland in mehrere Kategorien unterteilt.[13] Die Planungsrichtwerte für die Immissionen in den einzelnen Kategorien werden wie folgt angegeben:

 
Planungsrichtwerte für Lärmimmissionsrichtwerte
























  • Lr … Beurteilungspegel

„der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebigen Geräusches, der – erforderlichenfalls – mit Anpassungswerten versehen ist. Der Zeitraum, auf den der Beurteilungspegel bezogen ist, ist anzugeben, zB bei den Bezugszeiten „Tag“, „Abend“ und „Nacht“ […]“ [14]

  • Lr, DEN … Beurteilungspegel für die allgemeine Lärmbelastung

„energetische Summe der Beurteilungspegel aller einwirkenden Lärmquellen mit einer Gewichtung von +5 dB für den Abend und einer Gewichtung von +10 dB für die Nacht“ [15]

  • Bezugszeit
    • Tagzeit … 06:00 bis 19:00 Uhr[16]
    • Abendzeit… 19:00 bis 22:00 Uhr[17]
    • Nachtzeit … 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr[18]

Fluglärm im Verfahren zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat Bearbeiten

Fluglärm im Mediationsverfahren Bearbeiten

Das Mediationsverfahren zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat basiert auf mehreren Grundsätzen, auf die sich alle beteiligten Parteien durch Unterzeichnung des Mediationsvertrages geeinigt haben. Zu den wesentlichen Zielen zählt dabei, dass Maßnahmen zu einer spürbaren regionalen Verbesserung  der „derzeitigen Situation“, insbesondere hinsichtlich der Lärmbelastung durch den Flugverkehr, getroffen werden sollen. Das bedeutet, dass sowohl die Anzahl an durch Fluglärm belasteten Menschen reduziert (quantitatives Ziel) als auch jene Bevölkerungsgruppen, welche bereits nach aktuellem Stand (2003) durch Fluglärm beeinträchtigt sind, mit besonderem Fokus auf Lärmbelastungen durch Nachtflüge, entlastet werden sollen (qualitatives Ziel).[19]

Fluglärm-Messsystem Bearbeiten

Der Fluglärm rund um den Flughafen Wien-Schwechat wird mittels des sogenannten Flight Track and Noise Monitoring Systems - FANOMOS ermittelt, welches 1992 in Betrieb genommen wurde. Im Rahmen dieses Gesamtsystems werden derzeit 15 fixe Messstellen rund um den Flughafen betrieben. Für weiter entfernte Gebiete kommen zusätzlich drei mobile Messstellen entsprechend eines Messplanes zum Einsatz. Aus den erhobenen Werten werden jeweils der Tages-LEQ (06:00-22:00 Uhr) sowie der Nacht-LEQ (22:00-06:00 Uhr) ermittelt. Aufgezeichnet werden dabei sowohl die Fluggeräuschemissionen der startenden sowie auch landenden zivilen Flugzeuge. Die notwendigen Radar- und Fluginformationsdaten werden von der Austro Control zur Verfügung gestellt. [20]

  • LEQ ... energieäquivalenter Dauerschallpegel - energetischer Mittelwert aller Flugereignisse innerhalb eines gewählten Zeitraumes [21]

Veränderung des Fluglärms zwischen 2004 und 2018 Bearbeiten

Die in den folgenden Diagrammen dargestellten Werte beinhalten die jeweils Tageszeit abhängigen LEQ-Werte an den 15 fixen Messstellen rund um den Flughafen Wien-Schwechat. Die kontinuierlich erhobenen Monatswerte wurden dabei über das Jahr kumuliert. Die Messungen dienen unter anderem als Grundlage für die Lärmzonendarstellungen, wobei hierbei zusätzlich zum äquivalenten Dauerschallpegel für Tag und Nacht die Maximalpegel nach Bewegungsarten (Start/Landungen), Pistenrichtungen und Flugzeutypen erfasst wurden.[22]

 
Veränderung Tages-LEQ Flughafen Wien-Schwechat 2004-2018 an den fixen Lärmmessstellen


















 
Veränderung Nacht-LEQ Flughafen Wien-Schwechat 2004-2018 an den fixen Lärmmessstellen






























Lärmschutzmaßnahmen Bearbeiten

Lärmschutzprogramm Bearbeiten

Im Rahmen des Mediationsverfahrens zur 3. Piste wurde ein Lärmschutzprogramm entwickelt, welches im künftigen 3-Pisten-System, nach eigenen Angaben, zu einem höheren Schutzniveau "[...] als durch das Gesetz gefordert und gemäß dem UVP-Bescheid vorgeschrieben [...]" führen soll. Die Umsetzung von unterschiedlichen Schutzmaßnahmen wurde 2007 im Rahmen eines Sonderprogramms des Umweltfonds begonnen und soll bis zum "Ende des 2. Betriebsjahres einer 3. Piste" fortgesetzt werden. Räumlich ist das Schutzprogramm auf jene Gebäude begrenzt, welche sowohl im 3-Pisten, als auch im 2-Pisten-System in den "relevanten Lärmzonen" liegen. Seit Beginn des Sonderprogramms 2007 bis Ende des Jahres 2018 wurden für rund 6300 Objekte bauphysikalische Gutachten erstellt und bei etwa 2970 Objekten Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt (z.B. Lärmschutzfenster, Wintergärten, etc.).[23]

Lärmgebührenmodell Bearbeiten

Im Jahr 2009 wurde vom Flughafen Wien-Schwechat ein Lärmgebührenmodell eingeführt, durch welches primär der Einsatz von leiseren Flugzeugen gefördert werden soll. Nach eigenen Angaben dient dieses nicht dazu, den Luftverkehr zu beschränken. Das Berechnungssystem basiert auf den Angaben des Lärmzertifikats des jeweiligen Luftfahrzeuges.[24]

Nachtflugregelung Bearbeiten

Die Vertragspartner*innen des Mediationsvertrages einigten sich bereits kurz nach der Eröffnung des Mediationsverfahrens auf eine "Deckelung" der Nachtflüge zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr. Konkret bedeutet das, dass seit 2009 nur 4700 Starts und Landungen innerhalb dieses Zeitrahmens erfolgen dürfen. Diese Maßnahme soll vor allem die Beeinträchtigung der Tiefschlafphase der betroffenen Menschen in den Lärmzonen reduzieren.[25]

Positionen Bearbeiten

Bürger*inneninitiativen und Organisationen Bearbeiten

Im gesamten Projektverlauf formierten sich zahlreiche Bürger*inneninitiativen sowie unterschiedliche Organisationen bzw. Vereine, von denen einige als primäres Ziel eine Reduktion des Fluglärms verfolgen.

Antifluglärmgemeinschaft (AFLG) "Vereinigung der Fluglärmbetroffenen Wien NÖ U BGLD"[26] Bearbeiten

Die AFLG versteht sich als gemeinnützige Umweltorganisation gemäß §19 Abs. 7 UVP-G 2000, welche sich gegen entschädigungslose Grundentwertung durch den Flugverkehr einsetzt. Im Vordergrund stehen dabei "schonend geführte Flugrouten" und die damit einhergehende Verhinderung der 3. Piste. Um dieses Ziel zu erreichen führen die Mitglieder einen Musterprozess.

Verein: ARGE gegen Fluglärm[27] Bearbeiten

ARGE bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft von 17 Bürger*inneninitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien-Schwechat. Im Rahmen der ARGE werden sämtliche Fragestellungen bearbeitet, die in Zusammenhang mit dem Flugverkehr eine Belastung der Bevölkerung darstellen. Die ARGE bzw. deren Mitglieder sind im Mediationsverfahren aktiv eingebunden. Zu den primären Zielen zählen die Lärmvermeidung sowie passive Lärmschutzmaßnahmen, wobei diese wie folgt weiter konkretisiert werden:

  • "Im Dialog mit den Lärmverursachern einer uneingeschränkten und unkontrollierten Ausbreitung der Lärmemissionen entgegenzuwirken."
  • "Die ARGE wird im UVP-Verfahren zur Dritten Piste die Rechte betroffener BürgerInnen durch Parteistellung vertreten."
  • "Die ARGE kontrolliert laufend die im Mediationsvertrag vereinbarten Beschränkungen des Luftverkehrs und urgiert bei Abweichungen deren Einhaltung."
Österreich-Plattform Fluglärm Bearbeiten

Die Österreich-Plattform Fluglärm versteht sich als überregionaler Zusammenschluss von Bürger*inneninitiativen und Schutzverbänden, welche 1994 gegründet wurde und gegen eine Einschränkung der Lebens- und Wohnqualität durch Fluglärm auftritt.[28] Hinsichtlich der 3. Piste werden folgende Ziele verfolgt[29]:

  • "Die Verhinderung des Baus einer dritten Piste auf dem Flughafen Wien"
  • "Die Vermeidung weiteren Ansteigens der Verkehrsbelastungen, die durch die Expansionspläne des Flughafens entstehen."
  • "Die Reduktion der bestehenden Umweltbelastungen (inbesondere Lärm) der betroffenen Region."
Bürger*inneninitiative: "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3.Piste"[30] Bearbeiten

Die Bürger*inneninitiative "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste" ist als parteiunabhängige Plattform zu betrachten. Nach eigenen Angaben werden folgende Ziele verfolgt:

  • Rücknahme aller Flugrouten über Liesing
  • Absolutes Nachtflugverbot
  • Kein Bau einer 3. Piste
Bürger*inneninitiative Lautstark[31] Bearbeiten

Die Initiative "Lautstark gegen Fluglärm" wurde von Bürger*innen aus der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf gegründet. Folgende Ziele werden verfolgt:

  • "Weniger Nachtflüge über das Zentrum von Groß-Enzersdorf, Auvorstadt und die Region Donau-Oder-Kanal III"
  • "Reduktion der Quote landender Flugzeuge über Piste 16"
  • "Tages-Höchstgrenzen für die Zahl der Landungen auf Piste 16
  • "Aktivwerden der Stadtpolitik in Sachen Fluglärm, die eine Entlastung des Kerngebietes von Groß-Enzersdorf in den Fokus stellt"
  • "Umsetzung des gekurvten Anfluges, der das Kerngebiet von Groß-Enzersdorf deutlich entlastet"
Bürger*inneninitiative: Lärmschutz Laaerberg[32] Bearbeiten

Die Bürger*inneninitiative Lärmschutz Laaerberg vertritt vor allem die Meinung, dass das Mediationsverfahren und der Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat dazu dienen, dass der Flughafen zu einem „Drehkreuz in Osteuropa“ wird. Für den Luftraum über Laaerberg würde dies zu zusätzlichen Belastungen führen. Gründungsziel war, am UVP-Verfahren als betroffene Partei teilzunehmen.

Bürger*inneninitiative: Stop Fluglärm Wien Süd-West[33] Bearbeiten

Für diese Bürger*inneninitiative haben sich Bürger*innen aus dem Süd-Westen Wiens im Jahr 2005 aufgrund der Verlegung der Abflugroute bei Westwind zusammengeschlossen, um gegen diese Änderung und gegen den Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat einzutreten. Demnach wird eine Rückverlegung in die ursprüngliche Route gefordert, welche nach eigenen Angaben über dünn besiedeltem Gebiet im Bundesland Niederösterreich verlaufe. Die Bürger*inneninitiative ist Mitglied im Mediationsverfahren. Weitere Belastungen sollen durch diese Mitarbeit im Dialogforum verhindert werden, dem Bau der 3. Piste wurde mit Unterzeichnung des Vertrages zugestimmt.

Flughafen Wien AG Bearbeiten

Die absolute Zahl, der vom Fluglärm Betroffenen wird durch den "Lärmzonendeckel" mit Inbetriebnahme der dritten Piste begrenzt. Die Anrainergemeinden müssen sich dazu verpflichten, in der Lärmzone über 54 dB kein neues Bauland mehr zu widmen, während der Flughafen dafür sorgen will, dass die Lärmzone nicht größer wird. Sollte klar sein, dass die dritte Piste genehmigt wird, soll die Zahl der Nachtflüge auf 3.000 jährlich reduziert werden. Sollte sie nicht genehmigt werden, wird die Rücknahme aufgehoben, und sollte sich die Genehmigung ab dem Jahr 2010 verzögern, wird die Zahl der Nachtflüge auf maximal 4.700 jährlich festgesetzt, bis klar ist bis wann die dritte Piste gebaut werden kann. Über ihr Lärmschutzprogramm fördert die Flughafen Wien AG bei einem Dauerschallpegel von 54 dB am Tag und 45 dB in der Nacht 50 bis 100 Prozent der Kosten für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lärmschutztüren, sowie unter bestimmten Bedingungen den Bau von Wintergärten. Laut Flughafen Wien AG werden durch ihr Lärmschutzprogramm die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte unterschritten.[34] Die Flughafen Wien AG gibt an, dass sie versucht sich an die im Rahmen des Mediationsverfahren ausgehandelten Zielwerte für die Verkehrsverteilung zu halten. Um die Überprüfbarkeit zu transparent zu gewährleisten, setzen sie ein FANAMOS (Flight Track and Noise Monitoring System) System ein, welches über Messstellen die Flugspuren aufzeichnet und dann analysiert und online bereitstellt. Verschnitten werden die Daten mit Radardaten von Austro Control. [35]

Politik Bearbeiten

Nachfolgend sind Stellungnahmen zum Thema Fluglärm im Zusammenhang mit dem Bau der dritten Piste nach politischen Parteien Österreichs aufgelistet. Explizite Äußerungen der hier fehlenden Parteien wurden nicht gefunden, sollten diese doch existieren, soll die Liste um diese Stellungnahmen/ Parteien ergänzt werden.

Die Grünen Bearbeiten

Die Grünen aus dem der Gemeinde Kaltenleutgeben beschwerden sich über steigenden Fluglärm seit Sommer 2018, trotz bestehender Vereinbarungen im Mediationsvertrag. Grund dafür sei, dass ihre Gemeinde nicht explizit, sondern nur über den Gemeindeverband Mödling im Dialogforum vertreten sei und somit die Flugbewegungen von anderen Gemeinden auf ihre Gemeinde verschoben werden würden.[36] Patricia Lorenz von den Grünen der Gemeinde Kaltenleutgeben: "Wir möchten Kaltenleutgeben nicht vom Naherholungsgebiet zur Fluglärmhölle verkommen lassen." Sie kündigte weitere Aktivitäten an: "Im nächsten Gemeinderat werden wir vorschlagen, gemeinsam die Lage zu erheben, eventuell die Lärmbelastung zu messen und den Bürgermeister auffordern, sich nun gegen den ansteigenden Fluglärm einzusetzen." [37] Die Grünen Penzig geben an, dass "[...] über Penzing und allen anderen Wiener Bezirken Richtung Simmering und Schwechat, [die Landeanflüge] von 2017 auf 2018 [ ] um 73 % zugenommen (bei etwa 10% Wachstum des Flugverkehrs) [haben]." Laut den Grünen Penzing gibt es bei der Wahl der Anflüge viel Spielraum, welcher aber aktuell nicht für das Wohl der Menschen genutzt wird. "Am 12. Dezember 2018 haben die Grünen Penzing einen Resolutionsantrag eingebracht, um mit einigen wenigen Maßnahmen Fluglärm in Wien (mit 2 oder 3 Pisten) drastisch zu reduzieren und sie werden demnächst einen Mehrparteienantrag dazu versuchen, der dann hoffentlich auch eine Mehrheit findet."[38]

SPÖ Bearbeiten

Landtagsabgeordneter Gerhard Razborcan von der SPÖ Niederösterreich sieht die Flughafenregion als "[...] ein Musterbeispiel für Umwelt, Lebensqualität und wirtschaftlichen Aufschwung. Deren [...] Bilanz, dass die Gemeinden rund um den Flughafen jene mit dem größten Zuzug sind [...]", ihnen dabei beipflichtet. Weiterhin weist er auf das im Jahr 2000 aufgenommene Mediationsverfahren hin, welches "[...] unter Einbindung der Länder Wien und Niederösterreich, Vertretern der Anrainergemeinden und Bürgerinitiativen aufgenommen [wurde] und [in dessen Rahmen] 2005 auch erfolgreich der Mediationsvertrag von 55 Parteien unterzeichnet [wurde]." Daraus entstand dann das Dialogforum in dem Vereinbarungen zwischen Flughafen und Anrainergemeinden getroffen wurden, welche "[...] weit über die – ohnehin schon strengen - gesetzlichen Verpflichtungen hinauswirken. Dazu zählen unter anderem eine Nachtflugregelung, das 2-Pisten Lärmschutzprogramm oder Lärmschutzfenster. Für dieses vorbildliche Umweltmanagement wurde dem Flughafen Wien 2016 auch der EMAS-Preis, durch das Umweltministerium verliehen [...]."[39]

FPÖ Bearbeiten

Der Vizebürgermeister Dietmar Ruf der Gemeinde Gerasdorf fordert Entlastung: "Während es für die Gemeinden südlich des Flughafens derzeit einen Umweltfond gibt, dessen Gelder zweckgebunden für die jeweiligen Gemeinden ausbezahlt werden (z.B.: Förderung für den Ankauf von Lärmschutzfenster), gibt es solch einen Fond nördlich von Wien derzeit nicht. Hier besteht aus meiner Sicht großer Nachbesserungsbedarf."[40]

Der Wiener FPÖ-Fluglärmsprecher Landtagsabgeordnete Toni Mahdalik fordert im Namen der FPÖ-Wien die "[...] oft unerträglichen und zudem massiv gesundheitsschädlichen Belastungen für über 300.000 Menschen in den Bezirken 4,5,10,11,12,13,14,15,16,22 und 23 deutlich zu reduzieren." Indem die 2004 über Liesing gelegte Flugroute zurückgenommen werden soll, indem beide Pisten gekurvt angeflogen werden sollen, indem das Nachtflugverbot über ganz Wien, ausgenommen Ambulanzflüge eingeführt werden soll und durch ein "Nein" zum Bau der dritten Piste.[41]

Die FPÖ will die "Windstille-Abflugroute" über Liesing einstellen um damit 18 Millionen Euro durch Fluglärm verursachten Mehrkosten im Gesundheitssystem einzusparen. Das würde laut FPÖ pro Flugticket durch die längere Anflugroute nur 15 Cent an Mehrkosten verursachen und gleichzeitig die Nordeinflugsschneise entlasten. Die dritte Piste soll verhindert werden, um die negativen gesundheitlichen Auswirkungen nicht weiter zu verstärken.[42]

Mediale Aufmerksamkeit Bearbeiten

M. Edinger schreibt in seinem Kommentar auf meinbezirk.at: "Zu den kritischen Fragen wie Umweltbelastung, Verkehrsaufkommen, Gesundheit, Flächenwidmung, Bodenversiegelung und nicht zuletzt Lärm gab der Flughafenvorstand und sein einsagender Begleiter keine befriedigenden Antworten. Daten der Statistik Austria betreffend Atemwegserkrankungen in der Region Ost wurden sogar angezweifelt und der Rest der Fragen blieb offen oder ausweichend beantwortet. Eines bestätigte allerdings der Flughafenvorstand umgehend und ohne Einwand, da diese Information von der Flughafen AG eigenen Homepage stammt und als Information auch jederzeit abrufbar ist: Mit dem geplanten Betrieb der 3. Piste steigt die Lärmbelastung (Schallpegeldifferenz bis zu +10 dB) für Bereiche in Himberg, Velm, Pellendorf, Zwölfaxing, Maria Lanzendorf, Lanzendorf und Rannersdorf bis auf das Doppelte der derzeitigen Belastung."[43] [44]


Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Blog: Systemchange not Climatechange, Artikel vom 15. September 2016, Autorin: Magdalena Heuwieser, abgerufen am 27. Jänner 2020
  2. §3 Abs. 1 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (BGBl. I 60/2005)
  3. §3 Abs. 2 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG (BGBl. I 60/2005)
  4. §3 Abs. 2 Z1 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG (BGBl. I 60/2005)
  5. §3 Abs. 2 Z4 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG (BGBl. I 60/2005)
  6. §8 Abs. 2 Z3 Bundesumgebungslärmschutzverordnung - Bundes-LärmV (BGBl. II Nr. 144/2006)
  7. Luftfahrtgesetz - LFG (BGBl. I Nr. 92/2017)
  8. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 (BGBl. Nr. 697/1993)
  9. §145b. Abs. 3 Luftfahrtgesetz - LFG (BGBl. I Nr. 92/2017)
  10. vgl. §145b. Abs. 3 Luftfahrtgesetz - LFG (BGBl. I Nr. 92/2017)
  11. §145b Abs. 4 Luftfahrtgesetz - LFG
  12. ÖNORM S 5021: 2020 (4. Allgemeines)
  13. ÖNORM S 5021: 2020 5. Gebietseinteilung und Widmungsgrenzwerte für Immissionen
  14. ÖNORM S 5021:2010 – 3.15 Beurteilungspegel
  15. ÖNORM S 5021:2010 – 3.16 Beurteilungspegel für die allgemeine Lärmbelastungen
  16. ÖNORM S 5021:2010 - 3.10 Tagzeit
  17. ÖNORM S 5021:2010 - 3.11 Abendzeit
  18. ÖNORM S 5021:2010 - 3.12 Nachtzeit
  19. Mediationsverfahren Flughafen Wien: Teilvertrag "Aktuelle Maßnahmen" 27. Mai 2003, S.4, 11.02.2020, Herausgeber: Verein Dialogforum Flughafen Wien, abgerufen am 11. Februar 2020
  20. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: Fanomos hört alles, abgerufen am 12. Februar 2020
  21. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: Fanomos hört alles, abgerufen am 12. Februar 2020
  22. Verein Dialogforum Flughafen Wien: 14. Evaluationsbericht 2018, Herausgeber: Verein Dialogforum Flughafen Wien, S. 24, abgerufen am 12 Februar 2020
  23. Verein Dialogforum Flughafen Wien: 14. Evaluationsbericht 2018, Herausgeber: Verein Dialogforum Flughafen Wien, S. 14, abgerufen am 12 Februar 2020
  24. Verein Dialogforum Flughafen Wien: 14. Evaluationsbericht 2018, Herausgeber: Verein Dialogforum Flughafen Wien, S. 14, abgerufen am 12 Februar 2020
  25. Verein Dialogforum Flughafen Wien: 10. Evaluationsbericht 2014, Herausgeber: Verein Dialogforum Flughafen Wien, S. 90, abgerufen am 15 Februar 2020
  26. Antifluglärmgemeinschaft (AFLG), abgerufen am 15. Februar 2020
  27. ARGE gegen Fluglärm, abgerufen am 15. Februar 2020
  28. Österreich-Plattform Fluglärm, abgerufen am 15. Februar 2020
  29. Plattform gegen die 3. Piste, abgerufen am 15. Februar 2020
  30. BI "Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste": Ausgangssituation, abgerufen am 15. Februar 2020
  31. Lautstark gegen Fluglärm: Gemeinsam erreichen, abgerufen am 15. Februar 2020
  32. DER FLUGLÄRM ÜBER WIEN, Datum: keine Angabe, Herausgeber: Bürgerinitiative Lärmschutz Laaerberg, abgerufen am 16. Februar 2020
  33. Stop-Fluglaerm Wien Süd-West, Datum: keine Angabe, Herausgeber: Stop-Fluglaerm Wien Süd-West, abgerufen am 16. Februar 2020
  34. https://www.viennaairport.com/unternehmen/flughafen_wien_ag/3_piste/dialog_mit_umland Mediationsverfahren, Datum: keine Angabe, Herausgeber: Flughafen Wien AG, abgerufen am 16. Februar 2020]
  35. Lärmmanagement, Datum: keine Angabe, Herausgeber: Flughafen Wien AG, abgerufen am 16. Februar 2020
  36. FLUGLÄRM - Wirbel nicht nur in luftigen Höhen, Datum: 09. April 2019, Herausgeber: Die Grünen Bezirk Mödling, abgerufen am 16. Februar 2020
  37. Lästiger Fluglärm über dem Tal ärgert die Grünen, Datum: 04. März 2019, Autorin: Daniela Purer, Herausgeber: NÖN, abgerufen am 16. Februar 2020
  38. Flugverkehr über Penzing, Datum: 25. März 2019, Autor: Stefan Mittermüller, Herausgeber: Die Grünen Penzing, abgerufen am 16. Februar 2020
  39. SPÖ stets konstante Kraft für die dritte Piste!, Datum: keine Angabe, Autor: Gerhard Razborcan, Herausgeber: SPÖ Niederösterreich, abgerufen am 16. Februar 2020
  40. Gerasdorf wehrt sich gegen Fluglärm, Datum: 14. Juni 2019, Autorin: Karina Seidl-Deubner, Herausgeber: meinbezirk.at, abgerufen am 16. Februar 2020
  41. FP-Mahdalik bekräftigt Forderungen zur Fluglärmproblematik, Datum: 28. September 2015, Herausgeber: FPÖ, abgerufen am 16. Februar 2020
  42. Mahdalik/Schmid: Eindrucksvoller Protest gegen Fluglärm-Terror!, Datum: 30. Mai 2015, Autor: Mahdalik/Schmid, Herausgeber: FPÖ, abgerufen am 16. Februar 2020
  43. ZUKUNFT FLUGHAFEN WIEN 3. PISTE, S.7, Datum: 3. Januar 2018, Herausgeber: Flughafen Wien AG, abgerufen am 16. Februar 2020
  44. Flughafenvorstand bestätigt: Doppelt hohe Lärmbelastung durch 3. Piste , Datum: 3. Januar 2018, Autor: M. Edinger , Herausgeber: meinbezirk.at, abgerufen am 16. Februar 2020