Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Fotos und Clouds
FOTOS IM NETZ: WORUM GEHT ES? (Sarah Mistura)
Nach dem ersten, analog eingescannten Foto im Netz, 1992 und der Entwicklung hin zum digitalen Fotografieren, haben die Fotografen das Netz für sich entdeckt. Die Digitalisierung brachte einige Veränderungen mit sich. Fotos können über online Plattformen mit der ganzen Welt geteilt werden. Nicht nur Profis sondern auch Amateurre profitieren davon. Ebenso hat sich der private Fotospeicher von Zuhause ins Netz verschoben.
Jeder kann heutzutage fotografieren und dies mit der Welt teilen. Lange Wartezeiten auf den entwickelten Film gibt es nicht mehr. Jedoch muss so auch eine große Menge an Dateien gesichert werden. Nur wo tu ich dies und wo tu ich dies sicher? Die online Clouds, cloud-basierte-Speicher, bieten im Netz einen Speicher an. Ich kann meine Fotos sicher lagern und jederzeit und überall darauf zugreifen.
Zu Beginn wurden die Fotos ins Netz gestellt um auf Webseiten eingebunden zu werden. Der Speicherplatz war teuer. „Fotografen“ luden auf kostenlosen Imagehoster hoch und nicht auf den teuren Webspaces. Heute gibt es kostenlosen Speicherplatz bei verschiedenen Web-Services, wie zum Beispiel Blogspot, welche genutzt werden. Später entstanden Communities, wie Flicker, auf denen Nutzer Fotos hochladen und teilen können. Diesen Dienst nutzen Foto- Profis, sowie Amateure. Nach der Digitalisierung der Fotografie und den vielen Hobby-Fotografen, welche auch Geld mit Fotos verdienen können, verwischt die Unterscheidung immer mehr.
Bilderagenturen verkaufen heutzutage Fotos im Netz. Hier können Profis und Amateure mit ihren Fotografien Geld verdienen. Für den Profi unter den Fotografen ist dies keine ganz so positive Entwicklung, da Bereiche wie zum Beispiel der Fotojournalismus zunehmend durch Allrounder ersetzt wird.
Die Nutzung von Fotografien aus dem Netz ist möglich, jedoch nur gegen eine Erlaubnis. Viele Fotos sind „frei verfügbar und nutzbar“, jedoch muss immer auf die Bedingungen geachtet werden, auch bei freien Lizenzen. Zum speichern von Fotos werden heutzutage Clouds verwendet. Hier werden Fotos hochgeladen, sicher gespeichert und sind jederzeit verfügbar. Es gibt verschiedene Anbieter für verschiedene Bedürfnisse der Fotografen. Sicherer und länger haltbar als eine externe Festplatte oder gebrannte Daten CDs sind diese Clouds, und darum auch sehr beliebt. Für „Viel-Fotografierer“ gibt es die Möglichkeit an einem großen Speicherplatz. Ebenso bieten die webbasierten Speicherplätze Back-up-Funktionen an, und macht es so noch attraktiver.
Bin ich mobil unterwegs ist die Cloud genau das richtige. Fotografiere ich dazu noch mit einem internetfähigen Gerät, kann ich die Fotos gleich auf Server ins Internet laden und eventuell auf sozialen Netzwerken einbinden. Die Kommunikation mit anderen Nutzern steht hier im Vordergrund. Diese neuen Wege sind gut. Mobil, sicher, online und kommunikativ. Sind Bilder jedoch zugänglich im Netz, sollte man die Nutzungsbedingungen von anderen beachten und sich selbst damit auseinandersetzen. Ebenso sollte man auf die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen achten. (Vgl. Web: irifghts.info: DJORDJIEVIC, Valie (2012) Fotos im Netz. Worum geht es? http://irights.info/fotos-in-der-cloud-speichern-worum-geht- es/7783). 15. Oktober 2012 (Letzter Stand: 16.04.2013))
DAS RECHT AM EIGENEN BILD
(Sarah Mistura)
Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten sobald ich Fotos von Personen ins Netz stelle und Dienste nutze wie Flicker oder irgendwelche Cloud-Dienste. Das Recht am eigenen Bild hat jeder, auch ausserhalb des Netzes. Die abgebildeten Personen müssen zuvor gefragt werden. Gerade auch auf Fotosharing-Seiten im Netz ist dies wichtig.
Im privaten Bereich sind Fotografien von Personen ohne Erlaubnis kein Problem. Solange die Fotos im Web nur gespeichert werden und nur vom Fotografen und wenigen Freunden angesehen werden können ist eigentlich nichts zu beachten. Werden diese Bilder jedoch für jeden Nutzer, zum Beispiel auf einer Fotoplattform, zugänglich, greift das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet ich benötige grundsätzlich eine Erlaubnis aller abgebildeter Personen. Eine Ausnahme bilden abgebildete Personen aus dem öffentlichen Leben, wie Politiker, Prominente usw.
Die Einwilligungen von Personen unterliegt keinen formalen Anforderungen. Es reicht schon eine mündliche Zustimmung aus. Gebe ich vor meinem Fotografieren preis, dass ich die Bilder ins Netz stellen werde und es niemanden stört, kann ich dies bedenkenlos machen.
So müsste man jedoch immer und überall eine Erlaubnis einholen, wie zum Beispiel bei Urlaubsfotos oder ähnlichem. Sind die Menschen auf dem Foto jedoch nur “Beiwerk” ist es jedoch wieder möglich die Fotografie fast bedenkenlos online zu stellen. Hier gibt es spezielle Urheberrechte der Clouds zu berücksichtigen. Um keinen Fehler zu begehen sind solche Urlaubsfotos im besten Fall in einen privaten Ordner im Netz zu stellen. (Vgl. Web: irifghts.info: KREUTZER, Till (2012) Das Recht am eigenen Bild http://cloud.irights.info/fotos-in-der-cloud-speichern-was-ist-beim- personlichkeitsrecht-zu-beachten). 15. Oktober 2012 (Letzter Stand: 16.04.2013))