Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Wem gehören die Wörter?
(von Chien-Jen Wang)
"Aus einem Text zu kopieren, nennt man Plagiat. Aus zweien zu kopieren, nennt man Forschung"_John Milton, engl. Schriftsteller
Mit diesen Worten bringt der englische Autor die Thematik Plagiat auf den Punkt. Die deutsche Hochschulrektorkoferenz definiert Plagiat mit folgenden Worten: " Plagiat wird als unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft". In diesem Kontext versteht man unter Verwertung nicht nur den kommerziellen Zweck sondern auch wenn jemand Ideen Hypothese oder Theorien in eine eigene Arbeit übernimmt und diesen als Urheber bezeichnet.
Plagiieren ist nicht gleich Kopieren
Es ist auch möglich gegen jemanden einen Vorwurf zu erheben, wenn in einem Werk kein einziger Satz wortgleich von einem anderen übernommen wurde. Es hatte einen Rechtsstreit zwischen dem Bestsellerautor Dan Brown und den Wissenschaftlern Richard Leigh und Michael Baigent gegeben. Die Wissenschaftler haben ihm vorgeworfen geschichtliche Hintergründe aus ihrem Werk übernommen zu haben und für das Buchwerk "Sakrileg" verwendet zu haben. Hier erkennt man die Grenzen des Urheberrechts.Nun selbst wenn Brown es getan hätte, hätte er wahrscheinlich das Urheberrecht nicht verletzt. Nach dem deutschen Urheberrecht sind geschichtliche Hintergründe nicht geschützt.
Freie Benutzung
Es ist zulässig wenn man von einem fremden Werk inspirieren lässt um ein neues selbständiges zu schaffen. Man spricht auch von der "freien Benutzung eines Werkes". Das neue Werk muss allerdings alle Vorraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung muss erkennbar sein. (vgl. Fall Brown u. Leigh/Baigent)
Akademische Folgen
Laut Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz werden Plagiate als "schwerwiegendes Fehlverhalten" eingestuft. D. h. wenn ein Nachweis vorhanden ist kann es zu einem Entzug des akademischen Grades oder der Lehrbefugnis mit Straffolgen kommen.
Quelle
Spielkamp, M. (2007): Wem gehören die Wörter, Thema Zitat + Plagiat [online.] URL: http://irights.info/wem-gehren-die-wrter/5568 (21.4.2013)