Kurs:HistoCat (SS 2016)/Hexen und Zauberer

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Was sind Hexen, was sind Zauberer? Bearbeiten

Als Hexen wurden während der Zeit der Verfolgungen Menschen verstanden, die mit Schadenszauber, Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Flugfähigkeit und Hexensabbat in Verbindung gesetzt wurden. Damit verbunden war die Vorstellung von Halluzinogengebrauch sowie sexueller und anderer Zügellosigkeit sowie vielen weiteren Zuschreibungen.[1]

Der Ausdruck Zauberer hat im heutigen Gebrauch mit dem der Hexe wenig gemeinsam, denn als Zauberer wird jemand bezeichnet der seine religiösen Ämter und Funktionen mit Hilfe der Magie ausübt. In Verbindung mit schwarzer Magie, die den Mitmenschen schadet, wird dieser Begriff aber mit dem der Hexe bzw. Hexer identifiziert.[2]

Weiters ist aber zu bemerken, dass der Name „Hexe“ während der Zeit der Hexenverfolgungen nur spärlich benutzt wurde und vielmehr der Begriff „Zauberin“ benutzt wurde. Dieser wiederum wird auf den Bibelvers Ex 22,17 in der Lutherübersetzung: „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ zurückgeführt.[3]

Was wurde Hexen und Zauberern vorgeworfen? Bearbeiten

Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie einen Pakt mit dem Teufel schlössen und mit seiner Hilfe Schadenszauber bewirken, die der Umwelt schaden, wie zum Beispiel durch Erzeugung von Unwettern und den damit folgenden Missernten oder durch Auslösen von Krankheiten(z.B: Pestepidemien), Viehseuchen oder Unfruchtbarkeit.[4]

Des Weiteren gab es die Annahme, dass eine Hexensekte, die vom Teufel ausgeht, existiert, die versuche die christliche Welt zu vernichten.[5]


Wer betrieb die Hexenjagd? Bearbeiten

In den meisten Fällen war der Motor hinter den Verfolgungen die von Krisen gebeutelte und von einer massiven Anti-Hexen-Propaganda empfindlich gemachte Bevölkerung. Es gibt nur wenige bekannte Fälle in denen die Regierenden gegen den Willen und ohne der Hilfe der Untergebenen Hexenprozesse durchführten.[6]

Die Intensität der Beteiligung des Volkes war aber nicht überall gleich. So gab es großteils im Deutschen Reich, so genannte Hexenausschüsse, das waren Körperschaften die von den einzelnen Gemeinden berufen wurden, Beweismaterial gegen verdächtige Personen zu sammeln.[7]

In anderen Teilen des Reiches, kam es zu Bürgerinitiativen, in denen beinahe die gesamte Gemeinde forderte Prozesse gegen der Hexerei bezichtigte Personen zu führen. Hexenausschüsse sind in anderen europäischen Ländern nicht nachweisbar, doch gab es auch dort Fälle, in denen die Bevölkerung von der Obrigkeit forderte, Hexenprozesse zu führen, um die angeblichen Verursacher von Missernten, Krankheiten und Unwettern auszulöschen. Forderungen die jenseits friedlicher Ansuchen gewaltige Ausmaße annahmen, die an Aufruhr grenzten.[8]

1661 drohten schottische Bauern dem Earl of Haddington, sein Land zu verlassen, außer er stelle die von ihnen der Hexerei beschuldigten Frauen vor Gericht. Ähnliches geschah in Schweden, in Mora: 1669 pochten Eltern von vermeintlich verhexten Kindern auf Prozesse. Einzelne Anklagen wegen Schadenzauber mussten aber nicht zwingend zu einer Prozesskette führen. Damit sich das Verfolgungsbegehren von unten zu massenhaften Verfolgungen auswachsen konnte, bedurfte es der Bereitschaft der Regierung.[9]

Wie waren die Opfer zwischen Hexen und Zauberern verteilt? Bearbeiten

Heute wird die Hexenverfolgung meist mit Frauen in Verbindung gebracht, dass aber auch Männer Opfer des Hexenwahnes waren ist in unseren Tagen kaum bekannt. Mit Blick auf die Opferzahlen ist diese Annahme durchaus berechtigt, denn 70-80 % aller Verurteilten waren Frauen. Es sind aber auch regionale Unterschiede zu beobachten, so ist zu bemerken, dass in Gegenden wie in der Normandie oder Estland, Finnland und Island die Opferzahlen bei den Männern höher bzw. ausgeglichen waren.[10]

Auch hier gibt es einen konfessionellen Unterschied, denn in katholischen Gebieten waren im Durchschnitt bis zu 30 % der Opfer Männer. In protestantischen Regionen hingegen Frauen an die 90 % der Verbrannten ausmachten.[11]

Aus welchem Grund waren Frauen stärker betroffen als Männer? Bearbeiten

Schon am Beginn der Ära der Hexenverfolgungen, also Mitte des 15. Jahrhunderts wurde das Hexereidelikt Großteils mit Frauen in Verbindung gesetzt. Das Erscheinen des Hexenhammers, der als Hautangeklagte die Frauen sieht, verfestigt diese Ansicht. In diesem Werk, wie auch in anderen Schriften dieser Zeit, werden die Frauen als viel empfindlicher für die Attacken des Teufels dargestellt. Boshaftigkeit und Streitsucht seien ihnen angeboren. Des Weiteren sind sie leichtgläubig und könne ihre sexuellen Begierden nicht in Zaum halten.[12]

Dieses Hexenbild wird aber von den katholischen Dämonologen des 16. Jahrhunderts nicht übernommen. Diese nämlich sind der Überzeugung, dass beide Geschlechter Mitglieder der Hexensekte sein können und an den Sabbaten teilnehmen.[13]

Bei den Protestanten zeichnet sich ein anderes Bild ab. Denn Martin Luther bezeichnete die Zauberer und Hexen als böse Teufelshuren. Ein weiterer Grund für die fast ausschließlich auf Frauen fixierte Hexenvorstellung der Anhänger der Reformation ist die Stelle Ex 22, 17: „Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen“ in der Lutherübersetzung, auf katholischer Seite, in der Vulgata wird hingegen die männliche Form verwendet.[14]

Für die Protestanten als getreue Bibelausleger war somit klar, dass das Hexereidelikt grundsätzlich von Frauen ausgehen musste.[15]

Wie stand Luther zur Hexen- und Zaubererverfolgung? Bearbeiten

Der Reformator Martin Luther ist in einem familiären Kontext aufgewachsen, an dessen mentaler Welt Wirksamkeit und Präsenz des Teufels einen starken Anteil hatten. Spärliche Erinnerungsstücke aus späteren Jahren weisen darauf hin, dass hier auch der Hexenglaube, insbesondere im ursprünglichen Sinn als Schadenszauber, seinen Platz hatte – offenbar bis in die Schädigung der eigenen Familie hinein.[16]

Den selbstverständlich tradierten Hexenglauben hat Luther in seinen Schriften im Grundsatz aufgenommen und in seinen seelsorglichen Tätigkeiten verwendet. Dabei taucht der Begriff „Hexe“ in seinem Werk insgesamt nur neun Mal auf. Das Gemeinte wird aber sonst durch eine Fülle anderer Begriffe ausgedrückt. Luther nimmt dabei offenbar an der Entwicklung zu einer kumulativen Sicht des Hexenphänomens teil, die Schadenszauber mit Flugvorstellungen, Teufelspakt, Hexensabbat und dergleichen verbindet, hat aber keinen geschlossenen Begriff hierfür. Sachlich konzentriert er sich auf den Schadenszauber, ohne dass er in seinem Oeuvre auf besondere Begriffsschärfe in diesem Bereich achten oder gar eine Systematisierung verfolgen würde. Der kumulative Hexereibegriff tritt für Luther in den Hintergrund, deutliche Ablehnung äußert er etwa gegenüber dem Glauben an den Hexenflug.[17]

Die Fülle der Phänomene, die ihm in diesem Bereich bekannt waren, sammelt Luther in seiner 1518 erschienenen, auf seit 1516 gehaltene Predigten zurückgehenden Schrift „Decem praecepta“, einer Auslegung der zehn Gebote. Aberglaube erscheint hier vor allem als Abweichung vom ersten Gebot. Zugleich wird der Aberglaubensbegriff sehr weit gefasst, auf den gesamten Bereich der weißen Magie wie auch sich als chistlich verstehender Magieausübung ausgedehnt. Für die Strafverfolgung war dabei nicht so sehr der implizite oder explizite Teufelspakt konstitutiv, sondern die bewusste Handlung gegen den göttlichen Willen.. Luther schildert die unterschiedlichen Formen nach Altersstufen, wobei nach seinen Ausführungen die Gefährdung im Alter immer höher wird – so gipfelt die Auflistung in der Darstellung der vetula. Der häufig festgestellte hohe Anteil von Frauen unter den Prozessopfern in protestantischen Herrschaften wird in der Forschung gelegentlich auf geschlechtsspezifische Deutungsmuster bei Luther zurückgeführt (Schulte 2001, S. 273f.). Die Äußerungen aus den decem praecepta zu Hexenfrage blieben für Luther der Sache nach bestimmend. Noch in hohem Alter hat er sich in dieser Frage auf diese Schrift berufen.[18]

Die anfängliche bloße Repetition der gängigen Vorurteile, bei der sich Luther offenbar auch an zeitgenössische Dekalogauslegungen anschloss, hat in den folgenden Jahren eine erkennbare Transformation unter dem Einfluss seiner reformatorischen Theologie erfahren: Exegetisch zeigt Luther eine Kenntnis der klassischen biblischen Belegstellen für den Hexenglauben, nimmt dies aber differenziert auf. Kennzeichnend hierfür ist seine Auslegung von Gen 6,1-4, die wiederum zwischen seinem exegetischen Kommentar und den Predigten in Einzelheiten differiert. Was aber in der einen wie der anderen Perspektive deutlich wird, ist, dass Luther bestreitet, dass diese Bibelstelle als Beleg für eine Teufelsbuhlschaft gelten könne – obwohl er die Möglichkeit einer Zeugung durch Dämonen in seiner Predigt zur Stelle ausdrücklich anerkennt; im Kommentar allerdings schließt er eine Zeugung durch den Teufel aus. Die zweite Transformation der Argumentation zum Hexenwesen findet sich in der katechetischen Literatur: Mit einer intensiven Reflexion der Glaubensthematik im Rahmen des Ersten Gebotes geht einher, dass Luther Aberglaube und Zauberei nun vor allem unter dem zweiten Gebot behandelt. Die hier zu nennenden einzelnen Abweichungen sollen nicht vom Hauptthema des ersten Gebotes ablenken. Das reduziert freilich den Charakter der Hexerei als einer dem Christentum grundsätzlich entgegengesetzten Haltung nicht. Entsprechend ist es seinerseits vor allem der Glaube, der gegen die Zauberei hilft.[19]

Die Verbindung aus Entgegensetzung zum Christentum und Schadenszufügung an den Menschen begründet auch, dass Luther Hexerei für ein Kapitalverbrechen hielt, das entsprechend zu bestrafen sei: „Sie schaden vielfaltig, also sollen sie getötet werden, nicht allein, weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben“ (WA 16,552,22f). An dem Wittenberger Hexenprozess von 1540 war Luther allerdings nicht beteiligt, und der Aufruf zur Tötung der Hexen gilt nicht allen Menschen, sondern der Obrigkeit. Ihre Aufgabe ist es auch gegenüber den Hexen, vor der Übernahme der Welt durch die Sünde zu bewahren.[20]

Vor diesem Hintergrund wird man vor allem durch die Arbeit von Jörg Haustein Luthers Wahrnehmung der Hexen differenzierter sehen müssen, als es klassische Zuordnungen Luthers zu den Hexenverfolgern zu tun pflegen. Luther hat einerseits ein großes Arsenal von zauberischen Handlungen für möglich und für verwerflich und strafbar gehalten. Andererseits war seine Kritik an der Hexerei vor allem Ausdruck der Konzentration auf Gott selbst. Und auf dieser Linie hat er auch den Gedanken entfaltet, dass Glaubende nicht die Ursache für Unglück bei anderen Menschen suchen sollten, sondern auch dies letztlich auf Gott zurückführen sollten. Das bedeutete eine erhebliche Relativierung des Hexenglaubens, die freilich bei Luther selbst noch nicht zum Tragen kam. Für die protestantische Dämonologie wurde Luthers skeptischer Blick auf das kumulative Hexereikonzept wegweisend und führte zu einem häufig moderateren Ton bei der Einforderung von Hexenverfolgungen.[21]

Was ist der „Hexenhammer“? Bearbeiten

Der Malleus Maleficarum, wie es im Original heißt, ist ein von dem dominikanischen Inquisitor Heinrich Insistoris (Kramer) Ende des 15. Jhdt. verfasstes Werk. Der Haupttext des Hexenhammers ist in drei Teile mit insgesamt 57 Fragen gegliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Macht der Dämonen, der Hexe und der Zulassung Gottes sowie dem Ursprung der Hexerei. Im Zweiten Teil steht der Teufelspakt, die Schadenszauber, die Werke der Hexen sowie die möglichen Gegenmittel im Mittelpunkt und der dritte Teil behandelt deren rechtliche Bekämpfung. Der Aufbau des gesamten Werkes entspricht der scholastischen Methode. Die ca. 280 Exempel des Hexenhammers verkörpern die Erfahrung als eine Methode der Wahrheitsfindung die das Dogma ergänzt. Im zweiten Teil dienen diese Beispiele dazu, Hexerei als eine echte Erscheinung in seiner ganzen Bedrohlichkeit glaubhaft darzustellen. Der Malleus maleficarum sieht in den Hexen den gefährlichsten Teil eines umfassenden Komplotts gegen die christliche Gesellschaft.

Das Hexenbild in diesem Werk zeichnet sich insbesondere durch den mit dem Teufel geschlossenen Pakt, geschlechtlichen Verkehr mit den Dämonen und allen möglichen Schadenszaubern aus. Sie schaden ihren Mitmenschen indem sie Unwetter auslösen, geistige und körperliche Krankheiten verursachen, das Vieh krank machen oder töten, des Weiteren Milch- und Butterzauber, Lieberzauber, Impotenz, einschließlich Weghexen des männlichen Geschlechtsteiles,und Tötung der Kinder im Mutterbauch. Aus den getöteten Neugeborenen stellen die Hexen eine Salbe her. Zwar rücken der durch die Salbe bewirkte Flug durch die Luft und der Sabbat der Hexen darstellerisch in den Hintergrund, doch werden sie als nicht zu leugnende Realitäten betrachtet. Institoris' Frauenfeindlichkeit bringt ihn dazu, das Verbrechen der Hexerei, wie der Titel seines Werkes und die Praxis der von ihm geführten Hexenprozesse zeigen, auf Frauen zuzuspitzen und dessen sexuelle Konnotation zu betonen. Frauen zeichnen sich für den Verfasser des "Hexenhammers" durch ihre Glaubensschwäche aus und erscheinen deshalb als ein gefährliches Einfallstor des Teufels.[22]

Ein Beispiel aus dem Buch:


„Ein schönes und zuchtloses Weib ist wie ein goldner Reif in der Nase der Sau.“ Der Grund ist ein von der Natur entnommener: weil es fleischlicher gesinnt ist als der Mann, wie es aus den vielen fleischlichen Unflätereien ersichtlich ist. Diese Mängel werden auch gekennzeichnet bei der Schaffung des ersten Weibes, indem sie aus einer krummen Rippe geformt wurde, d.h. aus einer Brustrippe, die gekrümmt und gleichsam dem Mann entgegen geneigt ist. Aus diesem Mangel geht auch hervor, daß, da das Weib nur ein unvollkommenes Tier ist, es immer täuscht.Denn es sagt Cato: „Wenn ein Weib weint, so sinnt es gewiß auf listige Tücke.“ Auch heißt es: „Wenn ein Weib weint, es den Mann zu täuschen meint.“ ... Es erhellt auch bezüglich des ersten Weibes, daß sie von Natur geringeren Glauben haben; denn sie sagte der Schlange auf die Frage, warum sie nicht von jedem Baume des Paradieses äßen? „Wir essen von jedem, nur nicht etc., damit wir nicht etwa sterben,“ wobei sie zeigt, daß sie zweifle und keinen Glauben habe an die Worte Gottes, was alles auch die Etymologie des Wortes sagt: das Wort femina nämlich kommt von fe und minus (fe = fides, Glaube, minus = weniger, also femina = die weniger Glauben hat), weil sie immer geringeren Glauben hat und bewahrt, und zwar aus ihrer natürlichen Anlage zur Leichtgläubigkeit, mag auch infolge der Gnade zugleich und der Natur, der Glaube in der Hochgebenedeiten Jungfrau niemals gewankt haben, während er doch in allen Männern zur Zeit des Leidens Christi gewankt hatte. Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist.“

Das Hauptaugenmerk des Autors liegt auf der Verlagerung der juristischen Aburteilung der Hexen von der Inquisition auf die bischöfliche, vor allem aber auf die weltliche Gerichtsbarkeit. Die Bischöfe sollen laut dem "Malleus Maleficarum" stärker dazu angehalten werden, dieses Vergehen unnachsichtig zu bekämpfen. Die Einleitung des Verfahrens soll nicht mehr nach einer Anklage, sondern aufgrund eines bloßen Gerüchts durch einen Richter von Amts wegen erfolgen. Die Beweisfindung steht im Zeichen von Zeugenschaft und Indizien, wie etwa das Absuchen des Körpers der Beschuldigten nach Hexenmalen. Die in Untersuchungshaft unter moderater Anwendung der Folter zu erlangenden ‚freiwilligen‘ Geständnisse sind für Heinrich Institoris ein zentrales Instrument der Wahrheitsfindung. Die Möglichkeit der Nutzung einer juristische Unterstützung in Form eines Verteidigers wird deutlich schwieriger gemacht.[24]

Was beinhaltete die „Hexenbulle“ und welche Wirkung konnte sie entfalten? Bearbeiten

Die sogenannte „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus wurde vom Papst Innozenz VIII. am 5. Dezember 1484 veröffentlicht. Sie ist auf Drängen des Inquisitors Heinrich Institoris verfasst worden. Er hat nämlich in einigen Teilen des Deutschen Reiches versucht Hexenprozesse durchzuführen, hatte aber wenig Erfolg damit. In Innsbruck wurde er sogar vom Bischof des Landes verwiesen.[25]

In dieser Schrift verurteilte der Papst alle die die Arbeit des Inquisitors kritisieren oder ihn daran hindern seiner Arbeit nachzugehen. Damit stand Heinrich Institoris nichts mehr im Wege, denn sein Vorgehen wurde durch die Autorität des Papstes gestützt.[26]

Ein Auszug aus der Bulle:


„Nicht ohne übergroße Kümmernis kam uns neulich zu Ohren, dass in einigen Teilen Oberdeutschlands und ebenso in den Diözesen und Provinzen von Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen, eine große Anzahl von Personen beiderlei Geschlechts, des eigenen Heiles uneingedenk und vom katholischen Glauben abfallend, mit dem Teufel Unzucht treiben, und mit ihren Zaubersprüchen und Beschwörungen und anderen abscheulichen Hexenkünsten, also durch Verbrechen und Frevel, die Kinder der Menschen, wie die Jungen der Tiere töten, die Saaten der Felder, die Trauben der Weinberge und die Früchte der Bäume zugrunde richten, Mensch und Tier mit entsetzlichen inneren und äußeren Qualen peinigen und das eheliche Zusammensein der Männer und Frauen sowie die Empfängis verhindern. Und obwohl die geliebten Söhne Henricus Institoris in die obengenannten Teile Oberdeutschlands, einschließlich der Erzbistümer, Städte, Länder, Bistümer und anderer Orte, wie auch Jakob Sprenger durch gewisse Striche des Rheinstromes, des Predigerordens und Professores Theologiae, zu Inquisitoren des ketzerischen Unwesens durch apostolische Briefe bestellt worden sind, gibt es doch einige Geistliche und Gemeine derselben Länder, welche mehr verstehen wollen, als nötig wäre. Das, weil in den Briefen ihrer Bestellung (Auftrag, Ernennung) solche Erzbistümer, Städte, Bistümer, Länder und andere obgenannte Orte, deren Personen und besagte Laster nicht namentlich und in Sonderheit genannt werden. Dass diese darum auch gar nicht darunter fallen würden und deswegen den genannten Inquisitoren in den obigen Erzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten, die Ausübung eines solchen Amtes zwecks Inquisition nicht erlaubt sei und die Bestrafung, Inhaftnahme und Besserung solcher Personen wegen der genannten Verbrechen und Laster nicht zulässig sei. Sie schämen sich nicht, das halsstarrig zu bejahen, auch wenn in den Erzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten solche Verbrechen und Laster ungestraft bleiben und nehmen so den Verlust solcher Seelen und ewige Seelen-Gefahr in Kauf. Deshalb räumen wir jedes Hindernis, durch welche die Durchführung des Amtes der Inquisitoren auf irgendeine Weise verzögert werden könnte, aus dem Wege, damit nicht die Seuche des ketzerischen Unwesens und andere Verbrechen ihr Gift zum Verderben anderer Unschuldiger ausbreiten können. Ferner, weil wir mittels tauglicher Hilfsmittel vorsorgen wollen, was auch unserem Amt obliegt, da der Eifer des Glaubens uns förmlich hierzu antreibt.“

Als eigenes Dokument hat die päpstliche Bulle nur wenig Beachtung gefunden. Heinrich Institoris hat aber dieses Schreiben gekonnt verwendet, indem er es zusammen mit dem "Hexenhammer" drucken ließ. Er wollte zeigen, dass der Papst ihn in seinem Tun bestärkt und ihm die nötigen Befugnisse gibt.[28]

Wie stand die Katholische Kirche zur Hexenverfolgung? Bearbeiten

Es ist schwierig eine befriedigende Antwort auf diese Frage zu geben.

Es ist festzustellen, dass die einzige Schrift in der der Papst zum vermehrten Einschreiten gegen Hexen und Hexer aufruft, die Bulle summis desiderantes affectibus ist, die kirchengeschichtlich keine große Bedeutung hat und nur im Zusammenhang mit dem "Hexenhammer" zu betrachten ist.

Das zeigt aber die recht zurückhaltende Haltung der Kirche in Rom.

An dieser Stelle ist auch der sog. Canon Episcopi zu erwähnen, ein bislang in seiner Herkunft nicht näher zuzuordnender kanonistischer Text, der erstmals im Sendhandbuch des Abtes Regino von Prüm (um 906) erscheint. Über Burchard von Worms († 1025), Ivo von Chartres († 1115/1116), Gratian (um 1140) und dessen Kommentatoren fand die kirchenrechtliche Bestimmung Eingang in das Corpus Iuris Canonici (gültig bis 1918). Der nach dem ersten Wort seines lateinischen Texts benannte Kanon fordert die Bischöfe und ihre Mitarbeiter auf, also die als delegierte Richter auftretenden Archidiakone und Archipresbyter, in ihren Sprengeln Wahrsager und Zauberer zu ermitteln und zu entfernen. Er droht darüber hinaus jenen Frauen mit der Ausweisung aus dem Pfarrbezirk, die der als gottlosen Aberglauben gebrandmarkten Vorstellung anhingen, sie würden nachts im Gefolge der heidnischen Göttin Diana reiten. Da der Kanon diese Vorstellung auf eine Täuschung der Frauen durch den Teufel zurückführte und in einem älteren Verständnis als Häresie bzw. Apostasie qualifizierte, wurde das Delikt seit dem 14. Jahrhundert von der Inquisition verfolgt, als die Ketzerbekämpfung eine neue Qualität erlangte. Es konnte bei Rückfälligkeit mit dem Tode bestraft werden.[29]

Im 15. Jahrhundert geriet der Kanon als kirchenrechtliches Traditionsgut mit dem neuen Postulat eines realen Hexenfluges in Konflikt. Deshalb wurde er von hexengläubigen Dämonologen bekämpft. Skeptiker und Gegner der Hexenlehre und -verfolgungen führten ihn hingegen bis ins 17. Jahrhundert hinein als Nachweis gegen die Annahme eines realen Hexenfluges ins Feld, d.h. eines zentralen Elements des ganzen Delikts. Insbesondere die Schlusspassage des Kanons konnte zudem gegen die Möglichkeit einer realen Tierverwandlung vorgebracht werden.[30]

(a) Weder der Kanon noch seine früh- und hochmittelalterlichen Rezipienten sprechen ausdrücklich von einem Flug im Gefolge der Diana; vielmehr ist zunächst von einem Ritt durch die Nacht auf Tieren die Rede, wie Walter Stephens mit Recht angemerkt hat (Stephens 2002, S. 128). Bereits die Tradierung des Canon Episcopi in der kanonistischen Literatur lässt seine interpretatorische Anpassungsfähigkeit an verschiedenartige, von der Kirche inkriminierte magische Praktiken und volkstümliche Glaubensbestände erkennen. Beginnend mit Burchard von Worms wurde der Name der Göttin Diana durch variante Figuren ergänzt bzw. ersetzt, die dies nahe legen: Herodias, die Anstifterin der Hinrichtung Johannes des Täufers, die im Volksglauben mitunter als Königin, Göttin oder Perchte angesehen wurde (Burchard, Decretum X,1); Minerva, die Göttin der Künste und der Wissenschaft (Johannes von Erfurt, Summa confessorum); Hulda (auch Holda, Holt, Holle), die nordische Fruchtbarkeitsgöttin und Anführerin der ‚Wilden Jagd‘. Bereits seit dem frühen 11. Jahrhundert ist eine Verschmelzung des Ritts im Gefolge der Göttin mit dem Strigenglauben (striga holda, striga unholda) und damit indirekt auch mit Flugvorstellungen erkennbar (Burchard, Decretum, XIX,5). Später kamen weitere volkssprachliche Bezeichnungen für die Göttin hinzu: Satia, Domina Abundia, Habonde, Pharaildis, Herodiana, Beffana, Bizazia, Bezezia oder Bensozia. In Frankreich und Italien kann eine Vermischung mit dem Glauben an die bona sozia oder die bonnes dames festgestellt werden, die unter Führung einer Königin die Wohnungen der Menschen in wohlwollender Absicht aufsuchen würden. All dies spricht gegen die von manchen Forschern bevorzugte radikale Dekonstruktion der Schriftquellen und deren Interpretation als tradierte Magieverbote ohne jeglichen Wirklichkeitsbezug zur mittelalterlichen Lebenswelt.[31]

(b) Die Rezeptionsgeschichte des Kanons lässt eine Tendenz zur Strafverschärfung erkennen. Im Frühmittelalter fielen die mit dem Canon Episcopi bekämpften Delikte in die Zuständigkeit des bischöflichen Sendgerichts und wurden mit milderen oder schwereren Bußstrafen belegt. Seit Gratian wurden sie unter die Wahrsage- und Zauberkunst subsumiert und wegen des damit verbundenen Götzendienstes mit der Exkommunikation bestraft. Eine neue Verfolgungsqualität wurde mit der theologischen Konkretisierung des Häresieverständnis und der Schaffung der Ketzerinquisition im 13. Jahrhundert erreicht. Die rasche Ausweitung des Häresiebegriffs im 14. Jahrhundert brachte immer mehr Delikte des crimen magiae in ihren Zuständigkeitsbereich, darunter, wie die ‚Practica officii Inquisitionis heretice pravitatis‘ des Bernard Gui (1324) und das ‚Directorium Inquisitorum‘ des Nikolaus Eymerich (1376) zeigen, auch die im Kanon erwähnte Nachtfahrt im Gefolge der Feenkönigin. In Mailand wurde 1390 der Glaube zweier Frauen an die nächtliche Reise im Gefolge der Herrin Horiente als auf einem Teufelspakt gründende Häresie von der Inquisition mit der Todesstrafe sanktioniert.[32]

(c) Die im Canon Episcopi vertretene kirchenrechtliche Position, dass magische Rituale auf dämonischer Täuschung beruhten, kollidierte im 15. Jahrhundert mit einem gegensätzlichen theologischen Konzept, nämlich das einer physischen Interaktion zwischen Zauberer und Dämon. Dies hatte zur Folge, dass die Elemente des neuen Hexereidelikts, Teufelspakt, Schadenszauber, Flug zum Sabbat, Teufelsbuhlschaft und Tierverwandlung, als reale Vorgänge betrachtet wurden. Die wesentliche Voraussetzung dafür war die abendländische Rezeption der aristotelischen Physik im 13. und 14. Jahrhundert und deren Wirkung auf die scholastische Theologie. Den Dämonen wurden fortan in bestimmten Fällen mechanische Kräfte zur Bewegung von Gegenständen und Körpern zugeschrieben (Stephens 2002, S. 125f., 133f.).

(d) Während die meisten Universitätstheologen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wie Johannes von Frankfurt, Nikolaus von Jauer oder Johannes Nider, noch an der überkommenen Illusionstheorie auf der Basis des Canon Episcopi festhielten, zeichnete sich in den von weltlichen Richtern und Inquisitoren geführten ersten Hexenprozessen sowie einzelnen dämonologischen Traktaten die Tendenz zur Annahme eines realen Fluges der Hexer und Hexen ab. Ein frühes Zeugnis sind die anonym überlieferten ‚Errores Gazariorum‘ (um 1435/38), die von einem Flug zum Sabbat auf Besen und Stäben sowie mit Hilfe einer Salbe berichten. Der Vorwurf des Fluges wurde 1438 im Prozess gegen Pierre Vallin in La Tour du Pin in der Diözese Vienne erhoben und erschien nun regelmäßig in den folgenden Hexenprozessen im Dauphiné, in Savoyen, in der Westschweiz sowie in Nordfrankreich, dort prononciert im großen Hexenprozess von Arras 1459/60. Möglicherweise war der Hexenflug bereits informelles Thema von Debatten der auf dem Basler Konzil anwesenden Theologen. Im ‚Champion des Dames‘ des Martin Le Franc, Sekretär des Konzilspapstes Felix V., debattieren die beiden Rollenfiguren, Champion und Adversaire, jedenfalls vehement über die Realität des Hexenfluges.[33]

Um 1440/60 begannen die ersten systematischen Attacken hexengläubiger Theologen und Inquisitoren auf die Anwendbarkeit des Kanons auf das neue Delikt. Zeugnis davon geben die Schriften eines Alonso Tostado, Juan de Torquemada, Jean Vineti, Girolamo Visconti, Giordano da Bergamo, Nikolaus Jaquier oder Bernhard von Como. Die Autoren verwendeten dabei verschiedene Argumentationsstrategien:[34]

1.) Die Behauptung, die ‚modernen’ Hexen seien verschieden von den im Kanon erwähnten Frauen.

2.) Die Dämonen hätten wie gute Engel durchaus die Kraft, Menschen durch die Luft zu tragen.

3.) Der Canon Episcopi bestreite nicht den Flug an sich, sondern verbiete lediglich die Behauptung der Frauen, dass Diana eine Göttin sei und andere heidnische Irrtümer.

4.) Die Realität des Hexenfluges entspreche der katholischen Lehre und werde durch die Bibel (Flug des Habakuk, Dan. 14,32-38; Transport Christi durch einen Dämon, Lk. 4,5, Mt. 4,5), kirchliche Autoritäten wie Petrus Damiani und Vincenz von Beauvais sowie Aussagen verlässlicher Zeugen und Geständnisse der Täter bestätigt, die den Inquisitoren vorlägen (experientia).

5.) Das Konzil von Ankyra, auf dem der Kanon mit seinem konfusen Wortlaut beschlossen worden sei, wäre kein allgemeines Konzil, sondern lediglich eine Partikularsynode gewesen, weshalb der Kanon keine kirchenrechtliche Autorität beanspruchen dürfe.

Bereits die frühe Debatte erweist aber auch die Existenz entschlossener Gegner der neuen Hexendämonologie, die wie der 1453 in Evreux der Ketzerei angeklagte Theologieprofessor Guillaume Adeline die Realität des Hexenfluges leugneten. Manche hexengläubige Autoren wie Claude Tholosan, Oberrichter im Dauphiné, in seinem Traktat über die ‚Irrtümer der Zauberer und Hexer’ (um 1436) oder der Konstanzer Jurist Ulrich Molitor in seiner Stellungnahme für den Erzherzog Sigismund von Österreich (1489) verwiesen auf den Canon Episcopi, wenn sie den Flug der Hexen zum Sabbat als dämonische Täuschung bezeichneten, gleichwohl aber deren unnachsichtige Verfolgung nach biblischem Gebot (Ex 22,18 u.a.) und/oder Römischem Recht befürworteten. Auf die Illusionstheorie des Kanons und die darauf aufbauende Lehrmeinung ungenannt bleibender Gegner bezog sich der ‚Malleus maleficarum‘ des Heinrich Kramer von 1486, der gleich in seiner Eingangsfrage (I,1), ob es gut katholisch sei, dass es Hexen gebe, behauptet, der Kanon beziehe sich nicht auf die neuen Hexen, sondern auf Wahrsagerinnen (phitonen). In Kapitel II,3 bezeichnet Kramer es als häretisch, die Realität des Hexenfluges mit Verweis auf den Kanon zu leugnen, weil damit gegen die göttliche Zulassung der Macht des Teufels und gegen den Sinn der Heiligen Schrift verstoßen werde. Die Verbrechen der Hexen würden dadurch zum Schaden der Kirche ungestraft bleiben, womit der dominikanische Inquisitor offenbar seine negativen Erfahrungen im Innsbrucker Hexenprozess von 1485 verarbeitete.[35]

(e) Im 16. und 17. Jahrhundert blieb die Realität des Hexenfluges weiterhin umstritten. In Südeuropa, wo Hexenprozesse noch von der Inquisition geführt wurden, blieb die kirchenrechtliche Diskussion lebendiger als nördlich der Alpen, wo vornehmlich weltliche Gerichte Hexereibeschuldigte nach Römischem Recht aburteilten. In Italien beriefen sich der Mailänder Franziskaner Samuel de Cassinis und der Jurist Andrea Alciati auf den Canon Episcopi, als sie den Hexenflug, den Sabbat und damit die Wirklichkeit des ganzen Hexereidelikts in Frage stellten. Im Mittelpunkt der 1520 aufgeflammten gelehrten Hexereidebatte zwischen Giovanni Francesco Ponzinibio und Bartolomeo de Spina stand die Gültigkeit des Kanons. Die Wahrung der „Kanon-Episcopi-Tradition“ durch die expliziten und moderaten Gegner der Hexenverfolgungen, wie Johann Weyer, Johann Fichard, Johann Georg Gödelmann, Hermann Witekind oder Reginald Scot, geriet derweil in West- und Mitteleuropa zur Defensivstrategie einer Minderheit von Gelehrten und stand einer communis opinio der hexengläubigen Theologen, Juristen sowie weiter Teile der Bevölkerung über die bedrohliche Wirklichkeit der Hexerei gegenüber. Gleichzeitig zeitigte der Widerstand gegen die Hexenverfolgungen beachtliche Erfolge. Doch war dieser durch eine Vielzahl theologischer, strafrechtlicher, moralischer und politischer Argumente geprägt. Einige Gegner der Hexenlehre wie Weyer und Scot brachten mit Bezug auf den Canon Episcopi die Ansicht vor, dass die meisten Hexen von Melancholie oder einer Geisteskrankheit befallen oder vom Teufel im Traum getäuscht worden und damit, modern gesprochen, unzurechnungsfähig seien – Gründe, die wiederum von der Gegenseite nicht anerkannt wurden, da diese den Glauben an Gott, an die Präsenz des Teufels und das Wirken guter wie böser Geister schwächten.[36]


Was hat die Inquisition mit der Hexen- und Zaubererverfolgung zu tun? Bearbeiten

Bis heute ist die Behauptung anzutreffen, dass die Hexenprozesse von der kirchlichen Inquisition vorangetrieben und geführt wurden. Mit Blick auf die historischen Fakten wird aber ein ganz anderes Bild zur Schau gestellt.

Die Spanische Inquisition Bearbeiten

Die spanische Inquisition hat in den Jahren 1478-1610 nur 50 Personen wegen Hexerei zum Tode verurteilt. Nach diesem Zeitpunkt sind kaum Prozesse bezeugt. Im Gegensatz dazu wurde im Zeitraum von 1610-1625 von weltlichen Gerichten in Spanien an ca. 200 Personen wegen Hexerei das Todesurteil vollstreckt. In diesen Zeitraum fallen auch mehrere Missernten und Naturkatastrophen die den Hexen angehängt wurden. Diese Panik vor Hexen führte auch dazu, dass in vielen Fällen weltliche Gerichte die Prozesse der Inquisition entrissen und auf eigene Faust handelten. Die meisten Versuche der Inquisitoren die Fälle wieder zu übernehmen und somit die Verurteilten vor dem Tod zu retten blieben erfolglos.[37]

Die römische Inquisition Bearbeiten

Ein ähnlich zurückhaltender Kurs ist auch bei der römischen Inquisition zu bemerken. Vor allem die Verfassung der Instructio durch den Papst um 1600 regelte die Hexenprozesse. Obwohl die Inquisitoren den Hexenglauben an sich nicht in Frage stellten, wurde nur wenigen Fällen die Todesstrafe angewandt. Der Grundtenor der römischen Inquisition war vermeintliche Hexen nicht zu verbrennen sondern sie sollten in den Schoß der Kirche zurückgeführt werden.[38]

Welche innerkirchliche Kritik gab es an den Hexenprozessen? Bearbeiten

Der erste der sich traute öffentlich Kritik zu üben war der aus den Niederlanden stammende und in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts lebende Theologe Cornelius Loos. Er kritisierte den Hexenglauben als ganzen und verneinte alle damit verbundenen Eigenschaften, wie Geschlechtsverkehr mit dem Teufel oder Hexenflug und meinte das seien nur Einbildungen. Er stieß mit dieser Kritik aber auf heftigen Widerstand und wurde sogar verhaftet und musste seine Aussagen widerrufen. Der Druck seines Buches De vera et falsa magia wurde sogar vom Nuntius verboten.[39]

Das war für die weiteren Kritiker ein warnendes Beispiel, darum haben die Nachfolger Loos´ ihr Augenmerk auf die Missstände bei den Hexenprozessen gelegt.[40]

Er schreibt in seinen Werken zwar nicht viel über die Hexen und Hexenmeister, doch es finden sich einige Stellen in denen er sich dezidiert gegen die Praxis der Hexenverfolgung ausspricht. Hauptpunkt seiner Kritik ist das Prozessverfahren gegen die vermeintlichen Verbrecher und er fordert exaktere Bestimmungen für die Richter, einen gemäßigteren Einsatz von Folter und der Abschaffung von Denunziationen..[41]

Ein weiterer und wohl bekanntester Kritiker der Hexenprozesse war Friedrich Spee, ein Schüler Tanners.

Was war der Hauptgrund für die Hexenjagd? Bearbeiten

Die heutige Hexenforschung geht von keinem monokausalen Ansatz aus, sondern vielmehr von einer Häufung verschiedener Faktoren. Als Hauptgründe werden genannt:[42]

• Eine epochale ökonomisch-soziale Krise, auch als "Kleine Eiszeit" bekannt, eine lang andauernde Verschlechterung des Klimas in ganz Europa, die Ernteausfälle, Preissteigerungen mit sich brachte. Die Folgen waren: Hunger und erhöhte Sterblichkeit.[43]

• Die schlechte wirtschaftliche Lage wurde verstärkt durch Seuchen und kriegerische Aktivitäten, auch bedingt durch die Reformation und die damit verbundenen Streitigkeiten.[44]

Schuldige für diese Ereignisse wurden in den Hexen und Zauberern und in der angeblichen Hexensekte schnell gefunden.[45]

Wann fand die Hexen- und Zaubererverfolgung statt? Bearbeiten

Grob gesagt dauerte die Hexen- und Zaubererverfolgung vom Beginn des 15. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts statt. Jedoch war die Intensität der Hinrichtungen nicht zu jeder Zeit gleich. So gab es einen Anstieg an Verfahren nach 1420, eine ruhigere Phase zwischen 1520-1560 und den Höhepunkt mit den meisten Opfern in den Jahren 1560-1630. Danach wurden Hexenverfolgungen immer weniger bis sie kurz vor 1800 völlig zum Erliegen kamen.[46]

Diese Jahreszahlen können nicht auf das ganze Europa flächendeckend angewandt werden, denn nicht alle Regionen des Alten Kontinents waren gleich stark und in den gleichen zeitlichen Phasen betroffen.[47]

Dies lässt sich durch die damaligen politischen, ökonomischen, rechtlichen und sozialen Unterschiede in den einzelnen Gebieten erklären.[48]

Es läßt sich ein „Zentrum-Peripherie-Modell“ anwenden. Es besagt dass zuerst die west- und mitteleuropäischen Regionen betroffen waren und sich die Hexen- und Zaubererverfolgung dann auf die Länder Nord- und Osteuropas ausgebreitet haben.[49]

Wo fand die Hexen- und Zaubererverfolgung schwerpunktmäßig statt? Bearbeiten

Das Phänomen der Hexen- und Zaubererverfolgung ist im ganzen Europa der Neuzeit zu beobachten.[50]

Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Gebiet des Alten Reiches, also im heutigen Deutschland. Dort wird von 25 000 Opfern ausgegangen, was circa die Hälfte aller Hingerichteten europaweit ausmacht.[51]

Weitere Zentren waren die Herzogtümer Elsass, Lothringen und Luxemburg sowie die gesamte Schweiz.[52]

Es werden auch für Polen, wo es aber erst ab 1650 zu vermehrten Hexenverfolgungen, höhere Opferzahlen angenommen. Es bedarf aber noch einer genaueren Untersuchung um einigermaßen sichere Zahlen liefern zu können.[53]

Allgemein lässt sich feststellen, dass der Schwerpunkt in Zentraleuropa liegt und die Randgebiete sich eher zurückhaltend verhalten haben.[54]


Wie kam es zu der Angabe „Neun Millionen Opfer“ im Kontext der Hexen- und Zaubererverfolgung? Bearbeiten

Der erste der diese These aufnimmt ist Gottfried Christian Voigt. Er lebte von 1740 bis 1791 und wollte mit dieser Theorie der Aufklärung einen großen Dienst erweisen. Er berechnete die Opferzahlen ausgehend von Angaben aus dem Archiv seiner Heimatstadt Quedlinburg folgendermaßen:[55]

Zuerst berechnete er die Zahl der pro Jahrhundert in Europa hingerichteter Hexen: 133 x 71.000.000 / 11.000 = 858.454,55. Multipliziert mit elf für die angebliche Zahl der Verfolgungsjahrhunderte wäre er allerdings auf die runde Zahl von 9.443.000 gekommen. Voigt rundete seine Zahl jedoch vorher ab und rechnete: 858.454 x 11 = 9.442.994. Bei höher angesetzten Einwohnerzahlen für Quedlinburg verringerte sich die Gesamtopferzahl entsprechend, bei 12.000 Einwohnern zum Beispiel auf 8.656.083 Opfer.[56]

Diese Zahl wurde nicht nur von der Aufklärung im Kampf gegen die katholische Kirche aufgenommen, sondern auch von den Nationalsozialisten in ihrer Propaganda gekonnt verwendet.[57]

Wie wurde der „Neun-Millionen-Mythos“ in der Vergangenheit weiterhin genutzt, um antiklerikale Stimmung zu verbreiten? Bearbeiten

Im Kulturkampf des Bismarck’schen Deutschlands wurde der Neun-Millionen-Mythos rezipiert um gegen die katholische Kirche zu polemisieren.[58]

Das Interesse an der Erforschung der Hexenverfolgung gewann während der NS-Zeit eine quasi amtliche Dimension mit der Errichtung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe "H-Sonderkommando", die seit 1935 dem Sicherheitsdienst (SD) Heinrich Himmlers angegliedert war und 1937 Teil der "Gegnerforschung" im "Reichssicherheitshauptamt" (RSHA) wurde (Amt III, ab 1941 Amt VII, Abt. C 3 "Wissenschaftliche Sonderaufträge" im RSHA). Diese aus SS-Männern mit wissenschaftlicher Ausbildung bestehende Arbeitsgruppe, die mit bis zu zwölf hauptamtlichen Mitarbeitern von 1935 bis 1944 tätig war, sollte mögliche Spuren einer germanischen Religion in den Prozeßakten suchen, vor allem aber belastendes Material gegen die großen Kirchen zusammenzutragen. Trotz einer positiven Evaluation am 11. April 1942 durch den Historiker Günter Franz (1902-1993), der die "Gegnerforschung" im RSHA (Freimaurertum, Liberalismus, Kommunismus, vor allem aber Kirchen/Hexen und "Lösung der Judenfrage") wissenschaftlich betreute, erwies sich die Arbeitsgruppe als ineffektiv.[59]

Vermutlich mußte sie ab einem bestimmten Zeitpunkt vertuschen, daß ihre Ergebnisse in jeder Hinsicht - auch in quantitativer - enttäuschend waren: Bei zahlreichen Doppelnennungen brachte es die Arbeitsgruppe auf insgesamt ca. 30.000 Karteikarten von Personen, die von Hexenprozessen betroffen gewesen sind. Auch wenn die geplanten Publikationen dieser Arbeitsgruppe nicht zustandekamen, kann man festhalten, daß die Propagierung weit übertriebener Opferzahlen bei den Hexenverfolgungen fester Bestandteil der nationalsozialistischen Propaganda gegen die beiden großen Kirchen war. Die Gesamtheit der in diesem Kontext publizierten Schriften bedürfte noch der Erforschung.[60] 

Wie wurde aus der Hexen- und Zaubererverfolgung ein „Gynozid“? Bearbeiten

Der andere Grund für die Wiederkehr der Neun-Millionen-Theorie liegt im Erstarken eines radikalen Feminismus. Auch hier kamen die Anstöße aus den USA, wo 1968 der "action wing" der New York Radical Women das Wort "Hexe" neu definierte: Women's International Terrorist Conspiracy from Hell - WITCH. Die historischen Hexen wurden als verfolgte "foresisters" zum zentralen Mythos, "being the living remnant of the oldest culture of all." Das New Yorker Frauenkollektiv WITCH wurde zur Quelle jenes neuen Hexenmythos, der sich bei Journalistinnen und Journalisten anhaltender Beliebtheit erfreut und zeitweise auch akademisch gebildete Feministinnen "ergriff". Der idolisierte Begriff wurde mit zahlreichen weiteren Akronymen unterlegt, wobei die witzige Auflösung Women Inspired To Commit Herstory den programmatischen Anspruch zum Umschreiben der Geschichte (Herstory versus History) verdeutlichte.[61]

Außerhalb der professionellen Historiographie kam es jetzt in den USA zu einem rapiden Anstieg der Opferzahlen. "Millions" ließen Barbara Ehrenreich und Deirdre English 1973 in ihrem schmalen, aber einflußreichen Büchlein "Hexen, Hebammen und Krankenschwestern" hinrichten, einer mittlerweile klassischen Publikation der neuen Frauenbewegung, welche die Verschwörungsthese propagiert, Ärzte hätten mit Hexenverfolgungen die Frauen aus den Gesundheitsdiensten eliminieren wollen. Eines der einflußreichsten Produkte des akademischen Feminismus, "Gyn/Ecology" von der amerikanischen Religionsphilosophin Mary Daly, erhebt diese Zahlen zum Zentralstück ihrer These vom unterdrückerischen Charakter "des Patriarchats". In diesem Kontext kam es in den 1970er Jahren zu expliziten Vergleichen der Hexenverfolgung mit dem Holocaust an den europäischen Juden, wobei neben Andrea Dworkin insbesondere Mary Daly den Genozid durch einen "Gynozid" übertreffen wollte. Diane Purkiss, Lecturer in English an der University of Reading, hat herausgearbeitet, in welcher Weise sich Daly dabei selbst zur Hexe stilisierte und möglichen Kritikern die Rolle der Inquisitoren zuweist, wobei sie in ihrem denunziatorischen Duktus eher den Verfassern des "Hexenhammers" als den verfolgten Frauen gleiche. Während das Schicksal historischer, tatsächlich als "Hexen" verbrannter Einzelpersonen zum bloßen Belegmaterial verkommt, dient "The Great Burning" als Legitimation der eigenen Radikalität.[62]

Purkiss diagnostizierte eine Art Wettbewerb mit dem Ergebnis, "daß Frauen mehr gelitten hätten als alle Opfer von Rassismus und Völkermord". Das Bestehen auf dem "Verbrennen" (burning) deute auf die Parallelisierung mit den Krematorien, wenn nicht auf Hiroshima oder Dresden. Die Botschaft, die Hexenverfolgung sei in Wirklichkeit eine Frauenverfolgung gewesen und diese habe den Holocaust quantitativ weit übertroffen, wurde charakteristischerweise erneut an der Schnittstelle von esoterischem Neuheidentum und Feminismus geboren, wo Autorinnen wie Miriam Simos (Starhawk) ihren Lebensunterhalt mit "magischen" Dienstleistungen bestreiten. Wie im völkischen Feminismus werden hier mit Opferzahlen bis zu 13 Millionen Hexen neue Superlative erzielt, natürlich ohne die Spur eines Beleges, wo nicht nur die Quellen, sondern auch die Sekundärliteratur hinter dem eigenen Wunschdenken verschwindet. Die neuen Schätzungen hatten eine doppelte Wirkung: Zum einen ließen sie amerikanische Lexikonredaktionen nicht unbeeindruckt. Weit abseits der historischen Wirklichkeit behauptet etwa Elizabeth E. Bacon in der "Encyclopedia Americana", nach Erlaß der päpstlichen Bulle "Summis desiderantes affectibus" von 1484 "300.000 to 2.000.000 persons were executed as witches". Zum anderen wirkten die Erwartungen der neuen Frauenbewegung auf die europäische Diskussion zurück.[63]

Hier allerdings hakte sich die Suche rasch wieder in der Gegend der alten "Neun-Millionen-Theorie" fest. 1977 schrieb Hannsferdinand Döbler in einem sonst relativ vernünftigen Buch: "Die Zahlen über den Hexenwahn sind ungenau, sie schwanken von 9,5 Millionen bis zu 500.000 Opfern; die Wahrheit wird bei einem mittleren Wert liegen". Eine möglichst hohe Opferzahl erforderte die These einer "Vernichtung der weisen Frauen" durch den frühmodernen Staat, in welcher die zwei Bremer "Sozialwissenschaftler" Gunnar Heinsohn und Otto Steiger die Ehrenreich/English-These mit der eigenen Verschwörungsvorstellung mischen, das "geheime Verhütungswissen" der Hebammen sei ausgerottet worden, um durch möglichst viele Geburten eine Peuplierung der frühneuzeitlichen Fürstenstaaten zu erreichen. Bezüglich der Opferzahlen haben Heinsohn/ Steiger über den Querverweis Diefenbachs Voigts hochgerechnete 9.442.994 verbrannten Hexen wiederentdeckt. Obwohl sie zur Vortäuschung von Seriosität die einschlägige neuere Fachliteratur angaben, sprachen sie 1979 von einer "Vernichtung von Millionen von Frauen." Über ihre, durch unkritische und sensationsheischende Nacherzählung in dem Magazin "Der Spiegel" weit verbreitete und dennoch unhaltbare Geschichtsklitterung ist alles Notwendige bereits gesagt worden. Larissa Leibrock-Plehn urteilte in ihrer pharmaziehistorischen Dissertation: "Die beiden Autoren schmieden so eine absurde Verschwörungsthese, die möglicherweise dem heutigen Zeitgeist entgegenkommt, einer historisch-kritischen Überprüfung jedoch nicht standhält."[64]


Hier kann man sich intensiver mit diesem Thema beschäftigen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. LThK: Artikel „Hexen“, Bd. 5, S. 79.
  2. LThK: Artikel „Zauberer“, Bd. 10, S. 1387.
  3. TRE: Artikel "Hexen", Bd. 15, S. 297f.
  4. HAUSSCHILD, Wolf-Dieter, Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte. Band 2 Reformation
  5. HAUSSCHILD, Wolf-Dieter, Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte,… S. 592.
  6. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  7. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  8. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  9. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  10. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit, Darmstadt, ²2012, S. 79-80.
  11. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung ..., S. 80.
  12. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 71.
  13. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 71.
  14. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 71.
  15. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  16. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  17. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  18. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  19. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  20. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  21. LEPPIN Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zs3/
  22. Tschacher, Werner: Malleus Maleficarum (Hexenhammer). In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zs6/
  23. http://www.jku.at/kanonistik/content/e95782/e95785/e95786/e95794/e104403/e104406/e98340/Hexenhammer.pdf
  24. Tschacher, Werner: Malleus Maleficarum (Hexenhammer). In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zs6/
  25. HAMMES Manfred, Hexenwahn und Hexenprozesse, Frankfurt A. M, 1977.
  26. HAMMES Manfred, Hexenwahn und Hexenprozesse, Frankfurt A. M, 1977.
  27. http://minerva79.de/para/b%C3%BCcher/quaestioluris/quaestioluris.html
  28. HAMMES Manfred, Hexenwahn und Hexenprozesse, Frankfurt A. M, 1977.
  29. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  30. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  31. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  32. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  33. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  34. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  35. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  36. Tschacher, Werner: Canon Episcopi. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/44zog/
  37. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung ..., S. 124-125.
  38. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung ..., S. 125.
  39. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 63.
  40. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 63.
  41. NOVY Teresa: Tanner, Adam. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/45zuf/.
  42. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 86.
  43. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 87.
  44. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 87.
  45. VOLTMER Rita/ IRSIGLER Franz, Die europäischen Hexenverfolgungen – Vorurteile, Faktoren und Bilanzen, in: www.dhm.de, URL: http://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm.
  46. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 81.
  47. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 81.
  48. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 82.
  49. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 82.
  50. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 77.
  51. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 77.
  52. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 78.
  53. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 79.
  54. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung …, S. 78.
  55. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit, Darmstadt, ²2012, S. 74.
  56. https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/rezeption/artikel/Neun_Millionen_Hexen/
  57. VOLTMER Rita/ RUMMEL Walter, Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit, Darmstadt, ²2012, S. 74.
  58. BEHRINGER Wolfgang, Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  59. BEHRINGER Wolfgang, Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  60. BEHRINGER Wolfgang, Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  61. BEHRINGER, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  62. BEHRINGER, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  63. BEHRINGER, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/
  64. BEHRINGER, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7pzym/