Kurs:Juristische Klausuren/Anhang/Aufbauschemata/Strafrecht/Beleidigung
- Tatbestandsmäßigkeit:
- objektiver Tatbestand: Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung (= Beleidigung) durch
- eine - unwahre (str.) - ehrenrührige Tatsachenbehauptung dem Betroffenen gegenüber
- ein ehrverletzendes Werturteil
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz bzgl. des objektiven Tatbestandes
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Qualifikation
(§ 185 2. Var. StGB)
- Tatbestandsmäßigkeit:
- objektiver Tatbestand
- Ehrenrührige Tatsache
- In Beziehung auf einen (beleidigungsfähigen) anderen
- Kundgabe durch Behaupten oder Verbreiten gegenüber einem Dritten
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz bzgl. des objektiven Tatbestandes
- Tatbestandsannex (h.M.): Objektive Bedingung der Strafbarkeit (Nichterweislichkeit der Tatsache)
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Qualifikation
(§186 2. Var., 188 Abs.1 StGB)
- Tatbestandsmäßigkeit:
- objektiver Tatbestand
- Unwahre, ehrenrührige Tatsache
- In Beziehung auf einen (beleidigungsfähigen) anderen
- Kundgabe durch Behaupten oder Verbreiten gegenüber einem Dritten
- subjektiver Tatbestand
- Wissentlichkeit bezüglich der Unwahrheit
- Im Übrigen genügt dolus eventualis
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Qualifikation
(§ 187 2. Var., 188 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB)