Satz 1 (Globale -Abschätzung)
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- Sei eine Lösung von
(1)
- mit und es sei gewählt. Dann gibt es eine Konstante , so dass gilt
(2)
1. Mit der Methode von Satz 1 aus §2 wollen wir in nach oben abschätzen. Wir betrachten hierzu die Funktion
(3)
welche in einem Punkt ihr Maximum annimmt. Zu diesem Punkt gibt es ein und einen Punkt , so dass richtig ist. Wir halten nun den Winkel fest und unterdrücken den Index. Mit der Abbildung
(4)
führen wir in der neuen Parameter ein und spiegeln an der Achse :
(5)
Eine einfache Rechnung zeigt
für alle
,
für alle
,
wobei wir noch gesetzt haben. Wir wählen nun fest und beliebig. Wie in Hilfssatz 2 aus §2 schätzen wir dann die Energie
ab.
2. Wir gehen nun über zur gespiegelten komplexen Ableitungsfunktion
(6)
Diese ist stetig in und genügt der DUGL
(7)
für alle
.
Die Integraldarstellung von Pompeiu-Vekua aus Kapitel IV, §5, Satz 1 gilt dann auch für , d. h. wir haben
(8)
mit beliebigen . Zur Herleitung dieser Formel integriert man getrennt in ; da stetig auf ist, heben sich die Kurvenintegrale auf der reellen Achse gegenseitig weg.
Es gibt nun ein , so dass das Cauchyintegral von wie folgt abgeschätzt werden kann:
(9)
mit der Konstante
Wir ermitteln aus der DUGL (7) die Ungleichung
(10)
3. Wegen
entnehmen wir
(11)
für alle
und alle
die Ungleichung
(12)
für alle
.
Aus (8)-(10) erhalten wir die dann die Abschätzung
Wir haben also die Ungleichung
(13)
für alle
.
4. Wie in Teil 3 des Beweises von Satz 1 aus §2 ermittelt man aus (13) eine Konstante , so dass
(14)
erfüllt ist. Wendet man auf die in gültige Darstellungsformel (8) an, so findet man wie im Beweis von Satz 2 aus §2 zu gegebenem eine Konstante , so dass
(15)
für alle
gültig ist. Die Behauptung (2) entnehmen wir nun den Ungleichungen (14) und (15).