Kurs:Wissen SoSe11/Patente und Urheberrecht Unnoetiger Bremsklotz fuer Innovation/Ausarbeitung

Bearbeitung

Sebastian Rau, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Matthias Meyer, Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau

Dominik Szatkowski, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Florian Bewig, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Betreuung

Oliver Tacke

Patente und Urheberrecht: Unnoetiger Bremsklotz fuer Innovation?


Einleitung

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Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit der Wirkung von Patenten und Urheberrechten auf die Innovationskraft auseinander. Die Betrachtung ist dabei eher volkswirtschaftlich ausgerichtet, da als selbstverständlich gelten dürfte, dass Patente und Urheberrechte positiv für das betroffene Unternehmen oder die betroffene Person sind. Wie später gezeigt wird, ist aber zu erkennen, dass selbst diese Erkenntnis nicht ausnahmslos zutreffen muss.

Das Thema Urheberrecht ist durch die aktuelle Debatte um die Plagiatsvorwürfe, welche im Rahmen der Doktorarbeiten von Karl-Theodor zu Guttenberg sowie Silvana Koch-Mehrin entstand, verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung zurückgerufen worden. Die jeweiligen Ausprägungen des Urheberrechts mögen zwar Unterschiede von Land zu Land aufweisen, der grundsätzliche Sinn ist aber überall der Gleiche - der Schutz geistigen Eigentums. An späterer Stelle wird ausführlicher auf die Geschichte, den Begriff und Besonderheiten sowie neue Ansätze zum Urheberrecht eingegangen.

Intensiver befasst sich diese Arbeit, genau wie die Literatur, mit Patenten. Es gibt in jüngerer Zeit immer mehr Stimmen, die eine Abschwächung oder gar Abschaffung des Patentrechts verlangen - als prominentes Beispiel mag hier die Piratenpartei dienen. Patente sind mittlerweile für viele Unternehmen zu einem großen Aktivposten geworden und werden daher zumeist als unverzichtbar gelobt. Betrachtet man den Patentstreit zwischen Intel und Nvidia[1], der mit einer Rekordsumme von 1,5 Milliarden Dollar beigelegt wurde und als Lizenzgebühr für eine sechsjährige Nutzung aller Nvidia-Technologien durch Intel aufgefasst werden kann, wird schnell klar, in welchen Größenordnungen Unternehmen heute Geld aus Lizenzen generieren. Dadurch wird klar weshalb der Schwerpunkt sowohl in der Literatur, als auch in der vorliegenden Arbeit bei Patenten liegt.

Diese Arbeit wird Alternativen zum Patent aufzeigen, die für viele Unternehmen bereits heute laut Umfragen ebenbürtig oder sogar wirksamer eingestuft werden. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch das Feld der Open Innovation, das im Verlauf der Arbeit genauer erklärt und analysiert wird.

Grundlagen und Begriffsdefinitionen

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Patente dienen dazu, technische Erfindungen gegen Entgelt zu schützen und dadurch die Nutzung durch nicht-autorisierte Personen zu verhindern. Dieses alleinige Nutzungsrecht ist zeitlich befristet bis das Patent wieder abgemeldet wird. Der Patentinhaber stimmt infolge der Anmeldung des Patentes zu, seine Arbeit zu veröffentlichen und räumt damit anderen wirtschaftlichen Nutzern die Möglichkeit ein, von der Erfindung zu lernen.[2]

Die dafür vorliegende patentfähige Erfindung wird in § 1 des Patentgesetzes (PatG) definiert. Demnach werden Patente für Erfindungen in allen Bereichen der Technik erteilt, solange sie drei Bedingungen erfüllen. Sie müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Eingeschlossen werden hierbei Erzeugnisse aus biologischem Material sowie Verfahren zur Isolierung eines biologischen Materials aus seiner natürlichen Umgebung. Explizit ausgeschlossen sind die Wiedergabe von Information, ästhetische Formschöpfungen, mathematische Methoden und wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Programme für Datenverarbeitungsanlagen sowie alle Regeln, Verfahren und Pläne für gedankliche oder geschäftliche Tätigkeiten und Spiele.[3]

Die zeitliche Befristung beträgt in Deutschland 20 Jahre. Ab dem dritten Jahr muss der Patentinhaber eine jährlich steigende Gebühr bezahlen. Diese Gebühr beginnt bei 70 Euro und steigt dann auf bis zu 1940 Euro im 20. Jahr an. Der Patentschutz wird seitens des deutschen Patent- und Markenamtes bei nicht fristgerechter Zahlung der Patentgebühr aufgehoben oder wenn das Patent nicht mehr dem aktuellen technischen Fortschritt entspricht und veraltet ist.[4] Räumlich sind Patente nur auf dem Territorium des Staates wirksam, in dem oder für den es erteilt wurde.[5] Soll das Patent in verschiedenen Staaten seine Schutzwirkung entfalten, muss es auch in den jeweiligen Staaten angemeldet werden.[6]

Bei dem Patentanmeldungsvorgang müssen mehrere zentrale Aspekte berücksichtigt werden. Zunächst bedarf es einer ausführlichen Beschreibung des Sachverhalts und des Aufbaus der Erfindung. Anschließend muss der Patentanmelder genau festlegen, in welchem Umfang er den Schutzbereich beantragen will, das heißt wie stark er sein Patent schützen lassen will. Der Anmeldeantrag muss außerdem einen Überblick bzw. eine Zusammenstellung aller wesentlichen literarischen Quellen beinhalten. Zur besseren Verständlichkeit bieten sich Skizzen und Zeichnungen an. Wichtig für die Ermittlung der Patentfähigkeit der Erfindung ist die Möglichkeit einer genauen Nachkonstruktion durch einen Experten. Durch zusätzlich angefügte Beispiele kann die Arbeit deutlich vereinfacht werden.[7]

Urheberrecht

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Die ersten Züge des Urheberrechts entstanden im 15. Jahrhundert mit der Entwicklung des Buchdrucks. In der folgenden Zeit stieg die Zahl von Texten und Schriften enorm an. Praktisch genauso schnell pflanzten sich auch Werke fort, die von anderen Autoren mehr oder weniger übernommen wurden. Eine gesetzliche Regelung bestand damals noch nicht. Dennoch erkannten Autoren und Verlage recht schnell, dass die Kopien ihren Ruf schmälern konnten und erhebliche Umsatzeinbußen bei der Vermarktung ihrer Titel entstanden.[8]

Das Urheberrecht hat die Aufgabe, geistiges Eigentum zu schützen, damit nicht jeder die Leistung eines Fremden verwerten kann, ohne dafür eine Gegenleistung erbracht zu haben.[9] Der Begriff des geistigen Eigentums umfasst die intellektuellen Leistungen, die z. B. bei Kompositionen, Musikstücken oder in der Literatur geschaffen werden.[10] Das Urheberrecht setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem Urheberpersönlichkeitsrecht und den Verwertungsrechten. Das Urheberrecht schützt somit die persönlichen und geistigen Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und dem Werk selbst sowie in der Nutzung des Werkes. Das Verwertungsrecht berücksichtigt die materiellen Interessen des Urhebers. Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt dagegen die geistigen, also die ideellen Interessen des Urhebers. Oft verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und dem Verwertungsrecht, da sie oft ineinander übergehen.[11] Der Rechtsschutz eines Werkes beginnt mit seiner Entstehung und bedarf keiner Registrierung wie z.B. bei Marken. Ein Werk wird als Werk betrachtet, wenn „ein geistiger Inhalt [vorliegt], der sich in wahrnehmbarer Formgestalt konkretisieren muss.“[12]
Das Versehen eines Werkes mit dem „Copyright“-Zeichen (©) ist freiwillig. Ein Weglassen stellt kein Wirksamkeitshindernis für das Urheberrecht dar. Folglich kann die Kennzeichnung als Warnung angesehen werden. Wenn es benutzt wird, sollte der Name des Rechteinhabers und das Jahr der ersten Veröffentlichung angegeben werden. Allerdings zieht die Verwendung des Copyright- Zeichens eine rechtliche Konsequenz nach sich, nämlich die Beweislastumkehr. Durch das Zeichen entsteht eine Urheberrechtsvermutung. Im Falle eines Prozesses muss nun derjenige, der behauptet der Originator zu sein, seinen Anspruch beweisen. Er scheitert, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Geistiges Eigentum wird in den USA durch das „Copyright-Law“ geschützt, was insbesondere Software einschließt. Auch dort ist die Angabe des Copyright- Zeichens nicht zwingend erforderlich um seine Werke zu schützen, allerdings bietet es ähnliche Vorteile, wie in Deutschland. Außerdem ist es in den USA möglich, sein geistiges Eigentum beim „US Copyright Office“ zu registrieren. Dies zieht eine Veröffentlichung nach sich und beinhaltet eine Bescheinigung über das Eigentum. Will man bei einem Rechtsstreit einen pauschalen Schadensersatz erzwingen und im Falle eines gewonnenen Prozesses seine Auslagen zurückerhalten, dann wird die Registrierung des geistigen Eigentums bei der Behörde vorausgesetzt.[13]

Des Weiteren spielt die Dauer der Laufzeit eine zentrale Rolle. Im Vergleich zum Patentrecht weist das Urheberrecht eine wesentlich höhere Laufzeit auf. Es kann das Werk bis zu 50 Jahre ab der ersten Herstellung und Einführung auf dem Markt schützen. In Deutschland kann die Zeitspanne sogar 70 Jahre betragen. Das Urheberrecht ist zudem kostenlos.[14] Ab dem Jahr 2003 wurde das Urheberrecht mehrfach überarbeitet und durch die rasante technische Entwicklung speziell auf die Informationsverarbeitung ausgerichtet.[15]

Innovationen

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Innovation lässt sich von dem lateinischen Wort „innovatio“ herleiten. „Innovatio“ bedeutet Neuerung, Neueinführung, Neuheit und Neuartigkeit.[16]

Damit eine Innovation auch patentfähig wird, muss die Erfindung in der Wirtschaft auch verwendet werden können. Wichtig ist vor allem, dass eine Innovation auf einem schöpferischen Entwicklungsprozess beruht und den Grad der absoluten Neuheit aufweisen muss. Das Merkmal der Neuheit kann dabei länderübergreifend unterschiedlich ausgelegt werden und ist nicht immer ganz einfach zu definieren. Als weitere grundlegende Voraussetzung für die Patentfähigkeit einer Innovation gilt der Aspekt, dass die Erfindung weder schriftlich noch mündlich bereits veröffentlicht worden ist. Maßstab hierfür ist der Stand der Technik. Unter dem Stand der Technik versteht man alle Daten und Informationen, die auf unterschiedlichen Wegen festgelegt sein können und zu denen die Allgemeinheit unbeschränkten Zugang hat. Als Beispiele können hier sowohl Diplomarbeiten, die in Bibliotheken ausliegen, als auch wissenschaftliche Vorträge genannt werden.[17]

Auch nach Hausschildt ist der Begriff Innovation untrennbar mit der Neuartigkeit von Produkten oder Verfahren verbunden. In der Literatur wird zwischen Innovation im engeren Sinne und Innovation im weiteren Sinne unterschieden.

Im engeren Sinne wird die „erstmalige wirtschaftliche Anwendung einer gereiften, neuartigen Idee […] als Innovation bezeichnet“[18]. Vor der Innovation findet die Invention statt. Sie ist die technische Lösung eines zuvor durchlaufenen Problemlösungsprozesses zum Beispiel durch einen Prototyp realisiert und eine konkrete Konzeptentwicklung in der Phase vor dem Markteintritt erstellt worden. Somit liegt in der Zeit zwischen der Invention und Innovation die Phase der Fertigungsvorbereitung und die Markterschließung. Im Vordergrund steht dabei der Unternehmenserfolg.[19]

Im weiteren Sinne wird unter Innovation der Prozess von der Idee bis zur marktlichen Verwertung verstanden. Demnach lässt sich nach Brockhoff Innovation im weiteren Sinne in vier Phasen unterteilen:[20]

  1. „Grundlagen Forschung bzw. Ideengenerierung“
  2. „Angewandte Forschung bzw. Konzept“
  3. „Ideenakzeptierung bzw. Konkretisierung“
  4. „Wirtschaftliche Verwertung“

Umgang mit Patenten und Urheberrechten

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Richtlinien in ausgewählten Ländern

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Dieses Kapitel beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung des Urheberrechts- bzw. Patentrechtsgesetzes. Anschließend werden die Feinheiten und die Besonderheiten dargestellt. Dabei richtet sich der Blick auf Staaten, die jährlich ein hohes Bruttoinlandsprodukt aufweisen und sich in ihrem technologischen Fortschritt deutlich von anderen Nationen abheben. Danach wird die Handhabung mit Schutzrechten in verschiedenen Branchen herausgestellt und verdeutlicht, welchen Stellenwert Patentgesetze und Urheberrecht dort einnehmen.

Deutschland

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In Deutschland gab es bis zur Entstehung des deutschen Reiches keine allgemeingültigen Regelungen zum Patent- und Urheberrecht. Lediglich in einzelnen Ländern wie Bayern, Sachsen oder Preußen gab es bereits Gesetze zum Patentwesen. Zu dieser Zeit wurden Erfindungen nur geschützt, wenn sie in einem der genannten großen Länder angemeldet wurden. Zu diesem Problem der gebietsartigen Unterteilung des Patentwesens kam hinzu, dass jedes Land seine Patentrichtlinien auf unterschiedliche Grundlagen bezog. Damals wurde die größte Aufmerksam dem preußischen Patentgesetz geschenkt, dessen Grundzüge sich aus der französischen Revolution ableiteten. Demnach war die Erfindung uneingeschränktes Eigentum des Schöpfers, über die er beliebig verfügen konnte und diese gegebenenfalls auch geheim halten konnte. Das Verfahren bei der Patentanmeldung war wenig transparent und stand unter sehr scharfen technischen und rechtlichen Vorschriften. Es entstand daraus eine zunehmend ablehnendere Haltung bei der Genehmigung von Patenten.[21]

Das Urheberrecht ist in Deutschland an den jeweiligen Erbringer einer Leistung gekoppelt. Inhaber des Urheberrechts ist einzig und allein diese Person und nicht weiterführende Instanzen wie z. B. Produzenten. Dieses Recht besitzt der Schöpfer sein gesamtes Leben. Nach dem Tod des Verfassers haben die vertraglich ernannten Erben das Recht, die Schutzwirkung bis zu 70 Jahre danach geltend zu machen. Dem Urheber ist es aber jederzeit freigestellt, seine Rechte in Teilen, mit beschränkten Inhalten oder komplett, z. B. an Verlage, zu veräußern.[22]

Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts wurden erste Verhandlungen unternommen, die zu der Zeit bestehenden Patent- und Urheberrechtsgesetze aneinander anzugleichen. Das Ergebnis war die Gleichberechtigung aller deutschen Staatsangehörigen. Ein einheitliches Gesetz kam aber nicht zustande. Einzige Ausnahme bildeten Werkzeuge und Maschinen. Diese durften nicht nach Belieben kopiert und weitervertrieben werden. Schon damals entstanden erste Zweifel über die Notwendigkeit von Schutzrechten. Beispielsweise die Freihandelsschule war der Auffassung, dass die Gewährung von Alleinrechten zu Monopolstellungen führen und das Marktwachstum dadurch gestört würde.[23] Auch Werner von Siemens erkannte, dass Patentvorschriften den Aufbau von Gewerbebetrieben und somit eine Erhöhung der Wirtschaftsleistung behindern und einen freien Handel nachweislich schädigen.[24]

Trotz der erheblichen Zweifel an dem Sinn von Gesetzen über die freie Verwendung von Ideen und Erfindungen, trieben vor allem der Verband deutscher Ingenieure und die Forscher aus dem Bereich der Chemie die Schaffung von Schutzregelungen merklich und letztendlich auch erfolgreich voran. Der erste Entwurf für ein Patentgesetz wurde 1872 im Reichstag beantragt, das 1877 in Kraft trat. Ein wesentliches Merkmal dabei war das Anmeldeprinzip. Entscheidend ist die Person, die die Erfindung anmeldet. Nur dem Anmelder wird der Patentschutz gewährt, unabhängig davon, ob er der eigentliche Schöpfer war oder nicht. Die meisten Industriestaaten haben diesen Grundsatz bis heute übernommen und beibehalten. Einzige Ausnahme bilden die USA. Hier erhält ausschließlich der Erfinder den Schutz für sein Werk.[25] Im Laufe der Zeit wurden die Bemühungen zur Annäherung der Grundprinzipien im Bereich des Schutzrechtes weiter voran getrieben. Die Reformen wurden in der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vertraglich festgelegt. Im Jahre 1883 trat das Gesetz in Kraft. Ein weiterer Meilenstein war die Unterzeichnung des Europäischen Patentübereinkommens und des daraus resultierenden Europäischen Patentamtes 1973. Mit dem sogenannten TRIPS-Abkommen[26], dem sich die meisten Staaten im Zuge des Zoll und Handelsabkommens (GATT) anschlossen, setzte man die Harmonisierung auch international fort. Auf diesem Gebiet wurde zur Jahrtausendwende der Patentrechtsvertrag PLT[27] unterzeichnet, in dem z.B. die Anforderungen und die Formalitäten bei der Anmeldung geregelt sind. Dieser Patentrechtsvertrag bildet bis heute die wesentliche Grundlage bei der Patentanmeldung in Deutschland und vielen weiteren europäischen Staaten.[28]

Die Anfänge der Patentgesetzgestaltung in den USA reichen bis in das Jahr 1790 zurück. Damals wurden die Erfindungen lediglich auf Sinn und Zweck hin überprüft und von dem Secretary of State genehmigt. Das nächste halbe Jahrhundert wurde dadurch geprägt, dass die Erteilung des Patentschutzes ausschließlich bei den Gerichten lag und keine Prüfung mehr nötig war. Die elementare Grundlage im amerikanischen Patentwesen bildet bis heute das Patentgesetz, das 1836 vom Kongress verabschiedet wurde. Demnach gab es als höchste Instanz einen sogenannten Comissioner, dem eine Reihe von Prüfern zur Seite stand, die den Stand der Technik der Erfindung ermitteln sollten.[29] Ab den 90er Jahren wurden die Gesetze wiederum neu strukturiert und erweitert. Auslöser dafür waren die sogenannten TRIPS. Demnach werden nun die Anträge der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, die Gültigkeitsdauer des Patentes wird auf 20 Jahre begrenzt und bereits erteilte Patente müssen sich einem mehrseitigen Prüfverfahren unterziehen.[30] Zudem muss man für die Anmeldung eines Patentes Kosten von ca. 15.000-25.000 US-Dollar aufwenden. In den USA müssen die Erfindungen zum Erlangen der Patentfähigkeit eindeutig den Kategorien Herstellungsverfahren, Anwendungsverfahren, Maschinen und chemische Verbindungen zugeordnet werden können. Weitere Voraussetzung ist der Stand der Technik der Erfindung. Dieser darf für einen durchschnittlichen Fachmann nicht unmittelbar ersichtlich sein. Sie muss sich also deutlich von dem derzeitigen Stand der Technik abheben. Außerdem muss die Erfindung für den Markt einen Nutzen stiften und ökonomisch vertretbar sein.[31] Ein besonderes Merkmal im amerikanischen Patentsystem ist das Prinzip, wonach derjenige, der die Erfindung zuerst gemacht hat („first-to-invent“), den Anspruch auf die Schutzleistung erhält. Dadurch unterscheidet sich das amerikanische Patentgesetz z.B. vom deutschen, da hier das Prinzip der ersten Anmeldung gilt - unabhängig vom Zeitpunkt der Erfindung. Daraus folgt, dass in den USA der Schöpfer auch gleichzeitig immer der Patentanmelder ist und somit ist auch seine Unterschrift zwangsläufig unentbehrlich. Mit dieser Tatsache hat der Anmelder die Möglichkeit, seine Erfindung bis zu einem Jahr nach dessen Veröffentlichung gültig schützen zu lassen.[32]

Auch das amerikanische Urheberrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen System. In den USA können Urheberrechte grundsätzlich durch das Copyright-System veräußert werden. Urheber ist der Verwerter der Leistung, z. B. Produzenten. Das Recht der Kopie schließt sich nahtlos an den Produzenten an und nicht an den Verfasser. Unternehmen werden das Copyright zugesprochen für Leistungen, die von Mitarbeitern im Rahmen der täglichen Arbeit erschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht, die Rechte von anderen Unternehmen zu erwerben. Beispielsweise gehören die Rechte an der Comic-Figur Mickey Mouse zu 100% dem Disney-Konzern. Der eigentliche Schöpfer hat keinerlei Rechte mehr an seiner Erfindung. Dies zeigt, dass in den USA die Rechte an den Inhalten und der Persönlichkeit des Urhebers weniger ausgeprägt sind.[33]

China hat sich lange Zeit dem Schutz von Erfindungen, Markennamen und geistigen Eigentum entzogen. In dem bevölkerungsreichsten Land der Erde sah man es sogar als Ehre an, wenn man berühmte Autoren und Erfinder kopiert und nachgeahmt hat. Da Privateigentum unter den Bereich des allgemein zugänglichen Gutes fällt, sollte das Wissen des Einzelnen zum Wohle der Allgemeinheit stets weitergegeben und ausgebaut werden.

Die Grundzüge des Urheberrechts in China gehen auf das Jahr 1991 zurück. Erste konkrete Überlegungen resultierten in einem internen Urheberrecht, das schließlich im Juni in Kraft trat. Damit erlangte die Volksrepublik erstmals die Möglichkeit, einer internationalen Urheberrechtskommission zum Schutz von intellektuellen Leistungen beizutreten. Inhaltlich wurde unter anderem die Vergütung der Leistungen von Autoren und Verfassern festgelegt. Ein Jahr später stellte China einen Antrag zur Aufnahmen in die Berner Urheberrechtskonvention. Dies ist eine weltweite Organisation zum Schutz von geistigem Eigentum, der mittlerweile mehr als neunzig Länder angehören. Für China war dies ein großer Schritt zur Annäherung an die weltweiten Regelungen zum Urheberrecht.[34]

Aufgrund der steigenden Privatisierung und des zunehmenden Wettbewerbs wurden aber auch in China konkrete Regelungen zum Patentrecht festgelegt.[35] 1985 traten die ersten Gesetze in Kraft und ähnelten sehr den Richtlinien der westlichen Länder. Das Anmeldeverfahren und die Beurteilung der Erfindung sind in China wie in Europa in ihren Grundzügen identisch. Doch in einigen entscheidenden Punkten unterscheidet sich das chinesische Patentrecht deutlich vom europäischen. Durch den Eintritt in internationale Organisationen zum Schutz von geistigem Wissen ist das Patentwesen in China neu überarbeitet worden. Dennoch stellt es Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen, Patente auf ihre Produkte anzumelden. Grundsätzlich muss die Aktualität der Erfindung – wie auch in anderen Ländern – auf dem neuesten Stand der Technik sein.[36] Außerhalb des chinesischen Marktes allerdings stellt die Handhabung und Präsentation neuer Artikel keinen Stand der Technik dar. So kann es passieren, dass dritte Personen ein Patent auf die außerhalb Chinas angebotenen Leistungen einreichen. Damit kann die Einfuhr und der Vertrieb innerhalb des chinesischen Marktes verweigert werden. Deshalb müssen Patente eigens in China angemeldet werden und es empfiehlt sich, zusätzlich einen parallelen Antrag in chinesischer Schrift einzureichen.[37] Eine weitere Hürde des chinesischen Patentierungsverfahrens sind die hohen Kosten, die den Unternehmen entstehen. Die aufwendige Übersetzung macht dabei den größten Anteil aus. Das größte Problem für ausländische Unternehmen besteht aber weiterhin in der lockeren Handhabung und in dem bloßen Übernehmen von Technologien. Denn viele Verfahren und Produktionsmaschinen die außerhalb Chinas geschützt sind, können innerhalb des chinesischen Marktes frei genutzt und eingesetzt werden. Seitens der chinesischen Regierung werden zwar Zugeständnisse für die Überarbeitung der Richtlinien gemacht, für viele Unternehmen bleibt es aber schwierig Patente durchsetzen und dauerhaft zu etablieren. Vor allem die Automobilindustrie und die miteingeschlossenen Zulieferer sind davon besonders betroffen.[38]

 
Bild1:Zahl der angemeldeten Patentfamilien[39]

Trotz aller Schwierigkeiten und Barrieren, die das chinesische Patentwesen mit sich bringt, steigt die Zahl der angemeldeten Patente und Patentfamilien in China jedes Jahr weiter an. Abschließend zu diesem Kapitel verdeutlicht Bild 1 die zeitliche Entwicklung von Patentneuanmeldungen der wirtschaftsstarken Nationen. Besonders hervorzuheben ist hier der starke und kontinuierliche Anstieg von Patenten in China. Während Deutschland ein nahezu gleichbleibendes Niveau aufweist, lässt sich in den USA ein leichter Anstieg in der Zahl der Patentanträge erkennen. In China hingegen hat sich die Zahl von 1998 bis 2008 nahezu vervierfacht.[40]

Gerade dieser enorme Anstieg von Patenten in China zeigt, wie stark der Markt wächst und wie wichtig dieser für die westlichen Staaten ist, denn ungefähr die Hälfte der Neuentwicklungen die in China geschützt werden sollen, stammen von ausländischen Unternehmen. Allein Deutschland und die USA meldeten im Jahr 2004 gut 20000 neue Patente an. Das zeigt, dass der Wettbewerb nach wie vor hart umkämpft ist und dass Patente immer noch eine sehr wichtige Rolle spielen um den eigenen Wettbewerbsvorteil zu verteidigen.[41]

Vorgehensweise in Schlüsselbranchen

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Unternehmen melden Patente natürlich nicht ohne Grund an, da sie mit Kosten und Zeitaufwand verbunden sind. Cohen, Nelson und Walsh haben in ihrer Studie die wichtigsten Gründe isoliert. 96 % der Befragten gaben als Grund an, dass sie Patente anmelden, um ihre Produktinnovationen vor Kopierern zu schützen. Auf Platz zwei der Gründe für die Patentierung von Produktinnovationen rangiert mit 82 % das Blockieren von Patentanmeldungen der Wettbewerber. An dritter Stelle folgt mit 59 % die Präventionsmaßnahme gegen Klagen bei Patentverletzungen des eigenen Unternehmens.[42]

Allgemein lässt sich sagen, dass gemäß der Studie der drei US-Professoren Cohen, Nelson Walsh aus dem Jahr 2000 US-Unternehmen drei voneinander unabhängige Strategien zum Schutz von Erfindungen haben. Diese sind Ausbeutung von komplementären Fähigkeiten und Zeitführerschaft, gesetzliche Mechanismen, insbesondere Patente sowie die Geheimhaltung. Die Studie besagt auch, dass sich kein Unternehmen allein auf Patente verlässt. Es werden immer andere Strategien miteinbezogen.[43]

Automobilindustrie

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In der Weltwirtschaft zählt die Automobilindustrie, bezogen auf das öffentliche und politische Interesse, zu den wichtigsten Branchen. Innerhalb der EU trägt sie mit 3% zum Bruttoinlandsprodukt bei. Richtet man den Blick nur auf Deutschland, so sind ca. 800.000 Menschen unmittelbar in der Automobilindustrie tätig. Zusätzlich zu dem Kerngeschäft ist eine große Anzahl an Mitarbeitern in vertikalen Unternehmen, z. B. Zulieferer oder der chemischen Industrie beschäftigt. Ebenso beeindruckend wie die zahlenmäßige Wirtschaftsleistung ist das Innovationsbestreben in diesem Wirtschaftsbereich. Allein 2007 wurden ca. 20 Mrd. Euro in Forschungs- und Entwicklungsprojekte investiert. Die Autobauer stehen in diesem Bereich an der Spitze aller privaten Wirtschaftszweige. Die wirksamste Methode zum Schutz ihrer Forschungsergebnisse sind die Patente. Die EU-Mitgliedsstaaten meldeten in diesem Jahr gut die Hälfte aller weltweiten Patente der Automobilindustrie an. Grund für diese hohe Zahl an Patentanmeldungen ist vor allem das Bedürfnis nach Innovationen. Getrieben von der Politik müssen die Fahrzeuge immer höheren Sicherheitsanforderungen gerecht werden, bei gleichzeitig niedrigerem Verbrauch und verbesserter Umweltverträglichkeit.[44] Nach Meinung des Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) sind die Schaffung von Innovationen und die breite Produktpalette ohne eine ehrgeizige Forschung und dem verbundenen Wissensschutz nicht möglich.[45] „Patentanmeldungen bilden eine solide Ausgangsposition für den sich verschärfenden Wettbewerb im Weltautomobilmarkt“[46], so VDA-Präsident Gottschalk. Besonders in gesättigten Märkten wie der Automobilindustrie, sind die Hersteller stets auf der Suche nach neuen Marktnischen. Die Herausforderung liegt darin, die immer exklusiver werdenden Kundenwünsche zu befriedigen und gleichzeitig wirtschaftlich und rentabel zu fertigen. Um dies zu erreichen, müssen sich die Unternehmen von ihren Konkurrenten abheben und ihre Marktstellung ständig verbessern. Wird eine erfolgversprechende Marktnische entdeckt, dringen unmittelbar Nachahmer in den Markt ein. Durch Patente und den Aufbau von einzigartigen Kernkompetenzen versuchen die Unternehmen eine gewisse Monopolstellung zu erreichen um ihre Wettbewerbschancen und das Überleben am Markt sicherzustellen.[47]

Pharmaindustrie

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Wie die Automobilindustrie ist auch die Pharmaindustrie durch ihre jährlich aufgewendeten, sehr hohen Entwicklungskosten geprägt. Aus diesem Grund lassen sich die meisten Unternehmen ihre Wirkstoffe und deren Zulassung gesetzlich schützen, da Wettbewerber sonst die Produkte zu wesentlich niedrigeren Kosten herstellen können und dadurch schneller in den Markt eintreten können. Da es sich bei der Forschung zur Herstellung von pharmazeutischen Produkten um hochtechnologisierte Prozesse handelt, stellen Patente unter den rechtlichen Möglichkeiten des Urheberschutzes den weitläufigsten Schutz dar.

Speziell für die Pharmaindustrie kann man bei den Patenten das Erzeugnis- und Verwendungspatent als die wichtigsten Patente herausstellen. Ein Erzeugnispatent kann zusätzlich noch durch ein Verfahrenspatent ergänzt werden. Das Erzeugnispatent schützt das eigentliche Produkt, sowie nachfolgende Anwendungen und Folgeerzeugnisse. Das Herstellungsverfahren ist in dem Erzeugnisschutz allerdings nicht enthalten. Ist das entwickelte Produkt stark von seinem Herstellungsprozess geprägt, wird in den meisten Fällen ein zusätzliches Patent auf das Verfahren angemeldet. Durch den Verfahrensschutz wird dem Patentanmelder außerdem das Recht eingeräumt, den Import von Produkten aus dem Ausland zu verweigern, die dort durch nicht geschützte Prozesse hergestellt wurden. Das Verwendungspatent schützt nur die Handhabung des speziell dafür hergestellten Wirkstoffs. Andere Stoffe, die nicht für diese Verwendung erzeugt wurden, fallen nicht unter den Verwendungsschutz. Enthalten sind dagegen z.B. die Formulierung aber auch die Dosierung des Präparates.[48] Wie auch in anderen Branchen ist der Faktor Zeit in der Pharmaindustrie einer der wichtigsten Bestandteile des Forschungsprozesses. Denn nur wenn das neue Produkt auf dem Markt ist, können die hohen Forschungskosten kompensiert werden. Aus diesem Grund beantragen viele Pharmaunternehmen bereits kurz nach den ersten Tests Patente für ihre Produkte, um ihren Zeitvorteil zu wahren. Bis zum Abschluss der Forschungsarbeiten und zur konkreten Marktreife können noch mehrere Jahre vergehen. Nach Meinung der Forschungsunternehmen gibt gerade der kurze Zeitraum zur Amortisation der Forschungskosten den Anstoß zur Entwicklung von echten Neuprodukten und Innovationen.

Innerhalb der Pharmaindustrie gewinnt die Gentechnologie immer mehr an Bedeutung. Die Gentechnik ist für die Entwicklung von neuen Therapiemethoden und Präparaten zu einer fast unumgänglichen Technologie herangereift. Um Medikamente, die aus dem Bereich der Gentechnologie stammen am Markt absetzen zu können, müssen sich die Hersteller gesetzlich absichern und die Einhaltung aller Forderungen garantieren können.[49]

In den USA wird derzeit über die Patentierbarkeit von Erbgut diskutiert. Die US-amerikanische Regierung sprach sich im Jahr 2010 gegen die Patentierbarkeit des menschlichen Genoms aus[50], „[...] weder die (Gene) des Menschen noch die von Tier oder Pflanze“[51] seien demnach patentierbar.

Softwareindustrie

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Softwareprodukte sind in der heutigen stark vernetzten Gesellschaft praktisch nicht mehr wegzudenken. Es werden riesige Mengen an Daten und Informationen ausgetauscht, sodass die Gesellschaft zu einer Wissensgesellschaft herangewachsen ist. Viele Industrieprodukte enthalten bereits Softwareelemente. Bei Waschmaschinen wird beispielsweise nur noch das Programm ausgewählt, die Ausführung wird dann von Softwareprogrammen selbstständig gesteuert. Die Softwareindustrie ist eine der hochentwickeltsten Branchen auf einem sehr hohen technologischen Stand. Das große Problem hierbei ist die Identifizierung der zu schützenden Leistung. Durch die Komplexität der Computerprogramme ist es möglich, dass Unternehmen auf jeden neuen Algorithmus, gar auf jede Zeile des Programms Patente angemeldet haben. Wie aber können jetzt Erfindungen im Softwarebereich geschützt werden? Die Softwareindustrie nimmt im Rahmen von Patenten und Urheberrechten eine Schlüsselrolle ein. Es muss genau analysiert werden, was geschützt werden soll. Ein neues Computer-Programm fällt beispielsweise in den Bereich des geistigen Eigentums und wird urheberrechtlich geschützt. Enthält das Programm aber eine Erfindung oder wird sie mit Hilfe des Programms entdeckt und konstruiert, muss das Patentrecht angewendet werden.[52]

Eine grundlegende Eigenschaft von Softwareprodukten sowie von Musikstücken ist die leichte Kopierbarkeit. Die Dateien können praktisch ohne Qualitätsverlust kostengünstig heruntergeladen und vervielfältigt werden. Im Internet werden riesige Mengen an Musikdateien auf speziellen Plattformen bereitgestellt, die teilweise kostenlos und damit illegal weiterverwendet werden können. Die einfache Kopierbarkeit ist auch ein großes Problem in der Softwareindustrie. Speziell Programme, die nur wenig modifiziert werden müssen und auch für den privaten Konsum geeignet sind, werden oft kopiert. Den Schaden, den die Raubkopien bei den Softwarefirmen anrichten, ist allerdings nicht ganz einfach zu beziffern. Die Frage ist, ob sich jeder Benutzer statt der Raubkopie das Programm gekauft hätte. Unstrittig ist, dass den Unternehmen durch die kostenlosen Downloads jährlich ein Schaden entsteht. Möglichkeiten zum Schutz bieten spezielle Bezahlsysteme oder die Anwendung von Nutzungskontrollen. Kopierschutz und Zugangsberechtigungen sind weitere Maßnahmen um den illegalen Umgang mit Softwareprodukten einzuschränken.[53]

In letzter Zeit lässt sich beobachten, dass gerade in der Softwareindustrie die Zahl von Gerichtsurteilen stark zunimmt. Die Geldstrafen, die die unterlegenen Parteien zahlen müssen, steigen dabei ins unermessliche.

Ein Befürworter von frei zugänglicher Software ist Richard Stallman. Er will den Unternehmen den Vertrieb ihrer Produkte nicht generell untersagen. Für private Zwecke sollte man die Werke allerdings verwenden und auch austauschen können, zumal ist es in dieser Branche - wie auch beispielsweise in der Musikbranche - unheimlich schwer ist, zu identifizieren, welche Inhalte von wem als erstes geschaffen wurden. Für Stallman ist es daher unerlässlich, Systeme für die allgemeine Nutzung zu vereinfachen und freizugeben.[54]

Abschließend zu diesem Kapitel lässt sich festhalten, dass Urheberschutz und vor allem Patente nach wie vor ein fester Bestandteil zum Schutz von Erfindungen und Verfahren sind. Im Kampf um Wettbewerbsvorteile sträuben sich die Unternehmen weiterhin, umfangreiches Wissen unkontrolliert nach außen dringen zu lassen. Im folgenden Kapitel wird nun beleuchtet, wie effektiv Urheberschutz und Patentwesen sind.

Wirksamkeit von Patenten

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Grundsätzlich stellen Innovationen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen dar. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund interessant, dass sowohl Autor als auch Leser dieser Zeilen Einwohner einer Industrienation sind, dessen Wohlstand zu einem nicht geringen Anteil auf eben jenen Innovationen beruht. Nur so ist es möglich die erheblich höheren Löhne als beispielsweise in Schwellenländern zu realisieren.

Im aktuellen Markt ist ein Unternehmen oft nur durch Patentschutz auf Innovationen befähigt, die erheblichen Kosten für Forschung & Entwicklung zu amortisieren. Beispielhaft wäre hier das Unternehmen IBM zu nennen, das von 1990 bis 2000 seinen Ertrag aus Patentlizenzen von 30 Millionen US-$ auf knapp 1 Milliarde US-$ steigern konnte. Der Umfang dieses Ertrags belief sich damit auf ca. ein Neuntel des Gewinns vor Steuern. Um diesen Betrag durch verkaufte Produkte zu verdienen, hätten Produkte im Wert von etwa 20 Milliarden US-$ zusätzlich abgesetzt werden müssen, was dann einem Marktanteil von 25% entsprochen hätte.[55] Auch global betrachtet kann man erkennen, wie die Kommerzialisierung von Patenten stetig steigt. Der weltweite Umsatz durch Lizenzgebühren betrug 2003 bereits mehr als 90 Milliarden US-Dollar.[56]

Begründungstheorien für den Patentschutz

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In der Literatur finden sich im Wesentlichen vier Theorien, die die Befürworter des Patentschutzes anführen.[57]

Die erste dieser Theorien ist die Naturrechtstheorie. Sie besagt, dass der Mensch ein Eigentumsrecht an seinen Ideen hat und verwirft die Idee der Nutzung durch Andere ohne ausdrückliche Zustimmung als Diebstahl. Somit bestünde ein unbedingtes Interesse der Gesellschaft an dem Schutz der Ideen in Form von Patenten. 1791 wurde die Idee der Naturrechtstheorie in die französische Verfassung übernommen, als verkündet wurde, dass „jede neue Idee, deren Verwirklichung oder Entwicklung der Gesellschaft nützlich werden kann, in erster Linie demjenigen gehört, der sie konzipiert hat und dass es eine Verletzung des Wesens der Menschenrechte darstellte, wenn eine gewerbliche Erfindung nicht als Eigentum ihres Schöpfers anerkannt würde.“[58] In dieser Argumentationslinie ist allerdings die zeitliche Beschränkung von Patenten schwer zu begründen. Ein Eigentumsrecht erlischt ja nicht einfach nach maximal 20 Jahren, sondern müsste dann wie im Urheberrecht - hier gilt es sogar bis 70 nach dem Tod des Schaffenden - mindestens das ganze Leben des Erfinders hindurch Bestand haben.

Die zweite Theorie ist die so genannte Belohnungstheorie. Hier steht die Entschädigung des Erfinders für seinen Dienst an der Allgemeinheit in Form von zeitlich befristeten Monopolen im Vordergrund. Der Erfinder hat während der Forschung/Entwicklung im Normalfall Aufwendungen wie Zeit und Kosten, für die er im Nachhinein entschädigt werden soll.

Die Anspornungstheorie hingegen zielt auf den industriellen Fortschritt ab, der, so die Theorie, ohne Patente mangels Anreiz zumindest langsamer verliefe. Die Unternehmen würden weniger Risiken bei der Investition eingehen und so würden vermutlich auch weniger Inventionen realisiert. Auch hier geht es um die zeitlich befristete Monopolstellung, die allerdings nicht als Belohnung, sondern als Anreiz, überhaupt forschend tätig zu werden, verstanden wird.

Als letztes wird die Vertragstheorie angeführt, die eine Art Vertrag zwischen Erfinder und Gesellschaft unterstellt. Laut Bittelmeyer kommt diese Theorie dem Wesen des Patentrechts am Nahesten.[59] Der Erfinder gibt hier sein geheimes Wissen preis und die Gesellschaft gewährt ihm im Gegenzug Schutz für dieses Wissen. Die Befürworter führen an, dass die Gesellschaft anderenfalls erhebliche Nachteile erleiden würde, da sie erst spät oder gar nicht - falls der Erfinder stirbt ohne die Idee offengelegt zu haben - von der Idee erfährt. Die Argumentation ist allerdings sehr einseitig, da als Alternative zum Patent immer nur die Geheimhaltung existiert. Die freiwillige Offenlegung wie beispielsweise bei Open-Source-Software wird nicht betrachtet, ebenso wenig wie Motivationen für eine solche Offenlegung.

Wirkungen für den Unternehmenserfolg

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Gaussmann & Bader definieren die wesentlichen, für den Unternehmenserfolg wichtigen, Wirkungen wie folgt[60]:

  • Markteinnahmen der Erfindung sichern:
Hier steht der Schutz der Erfindung gegen Nachahmung im Vordergrund. Dabei wird versucht, den Bereich der Innovation möglichst breit abzudecken, um etwaigen Nachahmern ihr Vorhaben zu erschweren. Die gesamten realisierbaren Markteinnahmen, die die Erfindung birgt, sollen allein dem eigenen Unternehmen zugutekommen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen - beispielsweise in der Pharmaindustrie - die extrem hohe F&E-Kosten in Kauf nehmen müssen.
  • Zugangshandelsware zu Technologien:
Das im Patentportfolio vorhandene Patent kann als Handelsware fungieren, um beispielsweise bei der Standardisierung einer Technologie teilhaben zu können, wenn eins der eigenen Patente dazu benötigt wird. Die Autoren führen hier als Beispiel das Unternehmen Siemens an, das in den späten 80er-Jahren nur aufgrund des Patentportfolios sehr spät noch auf den entstehenden GSM-Standard umstellen konnte.[61]
  • Komparative Wettbewerbsvorteile erzielen durch Blockieren der Wettbewerbstechnologie:
Vorhandene Schutzrechte können natürlich auch zur Blockade der Wettbewerber benutzt werden. Hier lässt sich ein signifikanter volkswirtschaftlicher Nachteil der Patentpraxis erkennen, da hier weniger der eigene Nutzen des Unternehmens, der volkwirtschaftlich gesehen nicht negativ sein muss, sondern vielmehr nur das Behindern des Konkurrenten im Vordergrund steht. Dies wird auf jeden Fall billigend in Kauf genommen, was zwingend zu einer geringeren Wohlfahrt führen muss, da sich bei einer Monopolstellung - die ja zumindest temporär gegeben ist - ein Preis oberhalb des Gleichgewichtspreises bei niedrigerem Konsum ergibt. Das Argument, dass dieser Nachteil durch den Vorteil einer höheren Innovationskraft aufgewogen wird, kann nicht einschränkungsfrei gelten, da die Geheimhaltung markteffizienter wäre. Das Unternehmen hätte ebenfalls einen Vorteil, denn ein angemeldetes Patent muss spätestens nach 18 Monaten offengelegt werden. Dies erleichtert anderen Unternehmen so genannte Erfindungen um das Patent herum und legt gleichzeitig möglicherweise die Richtung und den Inhalt der Forschung des Unternehmens offen.
  • Direkte Einnahmen durch externe Technologiekommerzialisierung:
Eine andere Art mit Patenten Geld zu verdienen ist die externe Vermarktung der eigenen Patente. Der Patentanmelder kann bewusst eine Nutzung des Patents durch andere einplanen, um durch die Lizenzeinnahmen aus dem Patent zum Unternehmensgewinn beizutragen. Dies lässt sich gut an dem oben genannten Beispiel des Unternehmens IBM erkennen, dessen Umsatz etwa zu einer Milliarde allein aus Lizenzvergaben besteht.
  • Imagegewinn und Marketing der Innovativität:
Eine nicht-monetär oder nur indirekt monetär messbarer Nutzen aus Patenten kann mithilfe einer geschickten Marketingpolitik zu einer Verbesserung des Images genutzt werden, indem beispielsweise ein Technologievorteil gegenüber Wettbewerbern angeführt wird, der die Innovativität des Unternehmens nach außen hin zeigen soll. Als Beispiel dient hier gut die Werbung der Automobilhersteller, die sich vor dem Hintergrund des aktuellen Trends zur Nachhaltigkeit und Umweltschonung mit Innovationen im Bereich Reduzierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs, aber auch im Bereich der Fahrerassistenzsysteme - vor allem zur Erhöhung von Sicherheit und Komfort - hervortun.

Für das Unternehmen gilt es, immer zwischen den verschiedenen Methoden zur Sicherung eines Wettbewerbsvorteils durch Innovation abzuwägen. Hierbei sind Patente und Geheimhaltung die wohl probatesten Mittel. Die Geheimhaltung bietet dabei einige Vorteile. Der wohl hervorstechendste davon ist der, dass das Unternehmen beziehungsweise der Erfinder die Innovation wie oben erwähnt nicht offenlegen muss. Meldet man ein Patent an, so gewährt man der Welt relativ genauen Einblick in die Funktionsweise der Invention. Hier setzt auch ein Nachteil der Patentanmeldung ein. Es kann passieren, dass ein Patent angemeldet und damit offengelegt wird, es dann aber im Prüfungsverfahren abgewiesen wird. In diesem Falle wäre die Erfindung offengelegt, ohne dass ein Schutz bestünde.[62] Ein weiterer Nutzen der Geheimhaltung ist, dass ein Patent im Schnitt nach 20 Jahren ausläuft und die möglicherweise erreichte temporäre Monopolstellung endgültig endet. Verfolgt man erfolgreich die Praxis der Geheimhaltung, so ist der daraus gewonnene Nutzen zeitlich unbeschränkt. Außerdem ist die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents relativ kostspielig. Dies kann für kleinere Unternehmen bereits eine Hürde darstellen, die möglicherweise kaum zu überwinden ist.

Ein essentieller Nachteil der Geheimhaltung ist aber die Gefahr, dass die Erfindung an die Öffentlichkeit gelangt. Geschieht dies, so kann das Unternehmen weder auf den Schutz durch das Patent zurückgreifen, noch besitzt es exklusives Wissen über die Erfindung. Nachahmern und Verbesserern stehen dann alle Möglichkeiten offen. Dieser Fall ähnelt dem des bereits offengelegten, aber im Prüfungsverfahren abgewiesenen Patents.

Die Bremsen der Innovationen

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Wie am Ende des letzten Kapitels bereits zu erkennen ist, ist der monetäre Nutzen des Patentschutzes für das jeweilige Unternehmen betrachtet bereits fragwürdig. Nun stellt sich aber die Frage, wie Patente im Bezug auf die Innovationskraft eines Unternehmens oder der gesamten Volkswirtschaft zu bewerten sind.

Interessanterweise hat sich selbst der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der offen zugibt, nicht ergebnisoffen über den Sinn von Patenten diskutieren zu wollen[63], im Jahr 2007 für wesentliche Änderungen im Umgang mit Patenten und Patentanmeldungen seitens des Patentamts ausgesprochen. So sieht es der Beirat beispielsweise kritisch, dass die im Verwaltungsrat vertretenen nationalen Ämter die Hälfte der Verlängerungsgebühren kassieren[64]. So entsteht kein Anreiz, Patentverlängerungen kritisch zu prüfen. Allgemein sollten Patente „Innovationen unterstützen, aber nicht Investitionen absichern.“[65]

Ein hervorstechender Nachteil von Patenten ist das Blockieren so genannter sequentieller Innovationen[66]. Gemeint ist damit beispielsweise ein Bauteil, auf welches das Unternehmen A ein Patent angemeldet hat, Unternehmen B aber für ein anderes Endprodukt zurückgreifen möchte. Hierbei kann es sich ebenso gut um einen Quellcode oder aber auch ein bereits fertiges anderes Softwareprodukt handeln, in welches das Unternehmen B völlig neue Funktionen einbringen möchte und die Identität des Produktes dabei erheblich verändert. All diese, aus volkswirtschaftlicher Sicht, positiven Anstrengungen für Innovationen werden aber durch das Patent von Unternehmen A geblockt, wodurch ein Wohlfahrtsverlust entsteht. Auch die Lizenzvergabe ist hier als Mittel nicht optimal, da es durchaus möglich ist, dass kleine Unternehmen nicht die Mittel besitzen, um die geforderten Lizenzgebühren zu bezahlen.[67] BESSEN & MASIK führen ebenfalls an, dass interessanterweise gerade die Gebiete, in denen in den letzten Jahren die größten Fortschritte gemacht wurden - beispielsweise Software, Halbleiter und Computer - über einen eher losen und schwachen Patentschutz verfügen[68].

Gegner von Software-Patenten beispielsweise beklagen seit Jahren, dass die alleinigen Nutzungsrechte lediglich die Kosten für neue Computer-Programme in die Höhe treiben. Die lange Zeitspanne, in der ein Programm geschützt ist, hemmt andere Unternehmen eigene Forschungstätigkeiten fortzuführen und sich weiterzuentwickeln. Besonders gravierend wirkt sich das auf kleinere bis mittelständische Betriebe aus, die über wenig Grundkapital verfügen. Bei Rechtsverletzungen sind oft immense Strafgelder zu zahlen, die schnell zur Existenzbedrohung werden können. Führende Unternehmen mit einer großen Marktmacht verweigern oft die Genehmigung von Lizenzen, um bewusst Produkte der Konkurrenz vom Markt fernzuhalten.[69] Aktuelles Beispiel ist ein Rechtsstreit um den deutschen Softwareriesen SAP. Das Unternehmen wurde in den USA aufgrund von Patentrechtverletzungen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Mittlerweile wird die Anklage von Konkurrenten regelrecht als Waffe eingesetzt um diese auf Distanz zu halten. Das eigentliche Produkt rückt in diesem Wettbewerb mehr und mehr in den Hintergrund. Im Gegenzug wird die Finanzkraft der Unternehmen immer bedeutender, um die Prozesskosten und die Strafgelder kompensieren zu können. Um diesem Trend entgegenzuwirken werden komplexe Computerprogramme zunehmend mit freier Software konstruiert. Neue Produkte können nur noch entstehen, wenn Ideen von anderen Herstellern verwendet werden dürfen.[70]

Ganz offensichtlich greift hier das Argument der Patentschützer, dass die einfachere Möglichkeit zur Kopie Innovationen hemmt, nicht. Es scheint eher das Patentrecht zu sein, das hier für die Innovationskraft der Branche schwächt während die Open-Source Programme mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Möglicherweise ist der Effekt einer patentfreien oder zumindest weniger dicht mit Patenten besiedelten Wirtschaft sogar positiv. Denn die Entwicklung eines neuen Produkts kann häufig evolutionär sein. Unternehmen B nutzt beispielsweise die Innovation des Unternehmens A um ihr eigenes Produkt auf den Markt zu bringen beziehungsweise ihre Innovation oder Invention durchzusetzen. Unternehmen A hat dann aber auch wieder Zugriff auf diese Erfindung und kann sie ihrerseits wieder in ein neues Produkt einfließen lassen.[71] Volkswirtschaftlich betrachtet wäre dieser Vorgang in jedem Fall optimal, da 'fremde Köpfe' oft einen anderen Blick auf Neuerungen haben und andere Ideen haben, sie weiterzuentwickeln. Das Hauptziel - und gleichzeitig die wichtigste wirtschaftliche Basis - einer hochentwickelten Volkswirtschaft, die Innovationskraft, wäre damit optimal auszuschöpfen.

Betrachtet man nun einmal das Urheberrecht, so stellt man fest, dass man hier bereits eine Lösung gefunden hat, die sich besser an die neuen Anforderungen des so genannten digitalen Zeitalters anpasst und den Weg der Blockade aufgibt. Dort gibt es die so genannten Creative Commons (zu Deutsch 'schöpferisches Allgemeingut') Lizenzen, die einen Mittelweg zwischen dem 'All Rights Reserved' und gar keinem Urheberrechtsanspruch bilden und unter dessen Schutz auch dieser Text verfasst ist. Hier kann der Autor aus verschiedenen Abstufungen auswählen, wie der Nutzer das Werk weiterverwenden darf. Viele Autoren nutzen diese Lizenz heute ganz bewusst, um zu zeigen, dass sie freien Zugang zu Kulturgütern und Open Access befürworten. Ebenso kann es interessant für einen Kulturschaffenden sein, in welcher Art und Weise das Werk von Anderen weiterverwendet wird.[72] Es gibt sechs verschiedene vorgefertigte Lizenzverträge, die dem Verwender unterschiedlich weitreichende Rechte an dem Werk gestatten[73]:

  • Namensnennung
  • Namensnennung - keine Bearbeitung
  • Namensnennung - nicht kommerziell
  • Namensnennung - nicht kommerziell - keine Bearbeitung
  • Namensnennung - nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  • Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ein weiterer Vorteil der Creative Commons (CC) Lizenzen ist die Geschwindigkeit, mit der der Urheberschutz festgelegt werden kann. Da die Verträge vorgefertigt sind, ist der Kulturschaffende in der Lage, sind Werk schnell unter den dadurch festgelegten Bedingungen zu veröffentlichen.

Eine Welt ohne Patente und Urheberrechte

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Wenn Urheberrechte und Patente Innovationen bremsen, stellt sich natürlich die Frage, wie ein Welt ohne Patente und Urheberrechte aussieht und ob dies überhaupt praktikabel ist. Im Folgenden wird erläutert wie die Welt ohne Patente und Urheberrechte aussehen könnte und in manchen Bereichen bereits aussieht.

Ein Unternehmen gewinnbringend zu führen ist zwingend notwendig, um weiterexistieren zu können. Aus diesem Grund wird sich jeder Unternehmer fragen, ob sich eine Abschaffung der Patente finanziell lohnt. Eine aus dem Jahr 2000 von Cohen, Nelson und Walsh durchgeführte Befragung von US-Unternehmen hat ergeben, dass Patente zur Gewinnerwirtschaftung aus Innovationen eher eine untergeordnete Rolle spielen. Nur ein Drittel der Befragten gab an, dass Patente eine effektive Methode zur Gewinnerwirtschaftung sei. Die Pharmaindustrie und Hersteller von medizinischen Geräten stellen eine Ausnahme dar. In diesen beiden Branchen hielten die Hälfte aller Befragten Patente für eine effektive Methode. Als effektivste Methode wurde im Allgemeinen mit knappem Vorsprung vor der Geheimhaltung die Technologieführerschaft angesehen.[74]

Bei großen Unternehmen werden Patente zwar wichtiger als noch 1987 angesehen, allerdings ist die Bedeutung der Geheimhaltung nach Ansicht der Befragten dramatisch angestiegen. Die Effektivität der Patente hat dagegen abgenommen. Unternehmen patentieren ihre Produkte weniger, um die Gewinne zu schützen, die bei der Vermarktung oder beim Verkauf - also der Lizensierung - der patentierten Innovation anfallen. Patente werden vielmehr dazu verwendet, Wettbewerber von der Patentierung von Innovationen abzuhalten, für Verhandlungen über Technologierechte und um das eigene Unternehmen vor Verletzungsklagen zu schützen.[75]

US-Unternehmen lassen jedoch nicht jede neue, kleine Erfindung patentieren. Als Gründe eine Erfindung nicht zu patentieren, geben sie insbesondere die zwei Folgenden an:

1. „Ease of legally inventing around a patent“ (65,3 % der Befragten) sowie
2. die Schwierigkeit die Erfindung als Neuheit zu „verkaufen“ (54,8 %). Werden nur die kleineren der befragten Unternehmen betrachtet, kristallisiert sich ein anderer Grund heraus. Die kleineren Unternehmen werden durch die hohen Kosten bei Gerichtsverfahren bezüglich der Patente abgeschreckt. Größere Unternehmen können die Fixkosten der Patentanmeldung und der Patentverteidigung vor Gericht besser stemmen. Dadurch wird deutlich, dass die Effektivität von Patenten positiv mit der Unternehmensgröße korreliert.[76]

Geheimhaltung und Zeitvorsprung wird somit als zentraler für den Unternehmenserfolg angesehen als Patente, das heißt Unternehmen können auch ohne Patente leben, wenn man die Pharmaindustrie und Hersteller von medizinischen Geräten mal ausklammert.

Hortalizas

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Im Folgenden wird erläutert, dass es bereits funktionierende Beispiele patentloser Innovationen gibt. Die spanischen Hortalizas beispielsweise sind patentlos. In den 60er Jahren in Almería, Spanien, erlebte die Welt einen Boom von Gewächshäusern inmitten eines armen Ortes. Dieser Boom wurde durch bahnbrechende Innovationen im Bereich der Gewächshäuser möglich. In der ehemaligen Wüstenlandschaft werden heute Früchte und Gemüse angebaut. Schon kurz nachdem das erste Gewächshaus, mit einer einfachen und preisgünstigen Struktur, errichtet worden war, kamen weitere Bauern hinzu die dieses Prinzip kopierten. Eine große Anzahl von Bauern baute diese Gewächshäuser ohne die Geschäfts- und Produktionsmethoden zu patentieren. Im Laufe der Zeit verwandelte sich die Wüstenlandschaft in eine riesige Gewächshaus-Landschaft. Dies zeigt wie Innovationen unter Wettbewerb innerhalb von kürzester Zeit die wirtschaftlichen Bedingungen der Leute verbessern können.[77]

Einen ähnlichen Verlauf nahm die Entwicklung in der Umgebung von Treviso. Mitglieder der Benetton Familie führten dort den „ready-to-color“ Produktionsprozess für Pullover ein. Außerdem entwickelten sie ein kreatives Franchising System das nach ein paar Jahrzenten einen großen Teil der Textilindustrie veränderte. Genau wie die spanischen Bauern hatten auch sie keine Patente für ihre Prozesse angemeldet und ihre Innovationen wurden kopiert und verbessert. Zuerst geschah dies nur durch die lokalen Wettbewerber, später imitierten auch Unternehmen aus entfernteren Orten. Selbst große Modeketten wie H&M oder Zara sind Teil des Innovations- und Imitations-Prozesses geworden. Treviso hat sich somit, genau wie Almería, komplett verändert und den dort ansässigen Menschen ein besseres Leben beschert.[78]

Jedoch nicht nur bei der Herstellung der Mode werden Prozesse imitiert, auch beim Design der Mode wird voneinander kopiert. Imitationen beim Modedesign sind sogar, wie auch in anderen Design-Disziplinen, üblich und weit verbreitet. Ein paar Top-Modedesigner liefern sich ein Wettrennen, um den nächsten Trend zu setzen. Ist ihnen dies gelungen, trägt die sogenannte Oberschicht ihre Kleider. Innerhalb von kürzester Zeit imitieren die „Massenhersteller“ die Mode der Reichen und verkaufen sie für einen Bruchteil des ursprünglichen Preises. Zum Beispiel sind alle „tailleurs“, schmale sehr figurbetonte, feminine Kostüme, Imitationen von Chanel.[79]

Sobald die „neue“ Mode den Massen zur Verfügung steht, verfolgt die Oberschicht schon wieder einen neuen Trend und erwartet neue Designs von den Modeschöpfern. Währenddessen freuen sich die Massen endlich die Kleider ihrer „Stars“ tragen zu können. Dies zeigt, dass Patente hier keinen Sinn machen.

De facto sind Patentanmeldungen im Bereich des Designs nicht möglich. Dies gilt sowohl für Modedesigns als auch für allgemeine Designkonzepte. Selbst besondere und spezifische Designkonzepte sind nicht patentierbar. Ein Grund hierfür ist, dass kleinste Verzierungen dazu führen, dass Patente nicht mehr greifen, da das Design mit den „neuen“ Verzierungen als ein anderes Design angesehen wird. Diese Nicht-Patentierbarkeit ist aber auch in anderen Disziplinen beobachtbar, wie zum Beispiel in der Autoindustrie oder bei Architekten.[80]

Somit ist also auch im Bereich des Designs eine Welt ohne Patente möglich und wird dort sogar praktiziert. Wenn es allerdings aufgrund von Patenten im Bereich des Modedesigns nicht mehr möglich wäre, ein bestimmtes Design nachzuahmen, würde eine gesamte Branche ins Wanken geraten. Ein weiterer Bereich der bei einer Patenteinführung ziemlich durcheinander geraten würde, ist der Sport. US-Gesetz-Analysten sind der Meinung, dass der Sport Patente für bestimmte Techniken benötigt. Unter solche Techniken fallen z.B. der „Fosburyflop“ des Hochsprungs bei dem der Sportler rücklings die Latte passiert oder die Dreiecksoffensive beim Basketball. Der „Fosburyflop“ war bei seiner Einführung eine Weltneuheit und ist bis heute die Technik, die die besten Ergebnisse liefert. Die Entwicklung solcher Techniken kostet Zeit und Geld und um dies zu kompensieren würden Patente Sinn machen. Nach Boldrin und Levine könnten Sport-Ligen zu Innovationen anregen, indem sie ein privates System für geistiges Eigentum einführen. Dadurch würde es zwar mehr Innovationen geben, aber es würde bestimmten Sportlern oder Teams einen Vorteil verschaffen, so dass die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Dazu müssten dann wieder Regeln wie bei der Formel 1 eingeführt werden, die einen bestimmten Rahmen für die Technikentwicklung vorgeben.[81]

Patent-Pools

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Im Sport könnte ein privates System für geistiges Eigentum Anreize schaffen, in der Wirtschaft sind solche Systeme zum Aufheben von Patent-Blockaden bereits weit verbreitet. Ein solches System ist zum Beispiel ein Patent-Pool. Die teilnehmenden Unternehmen, meist aus einer Branche, stellen dabei den anderen Pool-Mitgliedern ihre Patente zur Verfügung und erhalten dafür im Gegenzug Zugriff auf die Patent die sich im Pool befinden.[82]

Bereits 1870 wurde ein Patent-Pool von den Produzenten des Bessemer Stahls eingerichtet. Zu dieser Zeit hatte sich die Entstehung von Innovationen verlangsamt. Nach Nuvolari war der Grund hierfür „the existence of blocking patents“. Deswegen entschieden sich die Produzenten des Bessemers Stahls, Informationen mit anderen Unternehmen zu teilen. Die Weitergabe sollte jedoch über die „Bessemer Association“ kontrolliert werden. Dieser Patent-Pool hob eine große Patentblockade auf. Andere Unternehmen aus dem Eisenbahn-Bereich folgten diesem Beispiel.[83]

Heutzutage sind Patent-Pools geradezu zwingend erforderlich für Organisationen die für das Festlegen von Normen verantwortlich sind, wie zum Beispiel das ANSI (American National Standards Institute. Weniger zwingend, aber auch von Vorteil sind Patent-Pools bei wichtigen Computertechnologien. Zum Beispiel befinden sich Patente des MPEG-2 Film-Formats und von anderen Elementen der DVD-Technologie in Patent-Pools.[84]

Bei der DVD-Technologie bildete sich ein Patent-Pool, an dem sechs der zehn beteiligten Unternehmen teilnahmen und ein weiterer von den 3C (3 Companies: Sony, Philips und Pioneer). Über diese Patent-Pools werden auch die Lizenzgebühren generiert. Das bedeutet für einen Hersteller eines DVD-Lesegerätes, dass er Lizenzgebühren an drei Parteien entrichten muss. Die dritte Partei besteht aus dem Unternehmen Thomson. Folglich hat ein Patent-Pool nicht nur die Aufgabe Wissen zu teilen, sondern auch die Einnahmen durch Lizenzgebühren zu allokieren. Innovationen schaffen können allerdings nur die zehn beteiligten Unternehmen, da nur sie Zugriff auf das Know-How haben. Die Mitglieder der Patent-Pools haben sogar die Möglichkeit auf eine breite Basis zuzugreifen und mit patentierten Innovationen der anderen Unternehmen neue Innovationen zu schaffen.[85]

Patent-Pools beheben somit Innovationblockaden, die durch Patente hervorgerufen wurden. Dies gilt jedoch nur für die Poolmitglieder, die Außenseiter bleiben Außenseiter. Für neue Wettbewerber ist es durch Patent-Pools besonders schwierig, sich in der Branche zu etablieren, da sie anfangs meist mangels eigener Patente keinen Zugriff auch die Patent-Pools haben. Die weite Verbreitung von Patent-Pools zeigt zwei wichtige Punkte auf: Patente sind nicht von essentieller Bedeutung, um die Fixkosten der Entwicklung zu decken. Außerdem sind Patente eine wirksame Methode zur Sicherung der Monopolmacht und zur Verstärkung der Markteintrittsbarrieren.[86]

Urheberrechte

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Im Gegensatz zu den Patenten können Urheberrechte nicht angemeldet werden, da sie bereits bei der Entstehung des Werkes ihre Schutzwirkung automatisch entfalten. Dies zeigt wiederum, dass es in Ländern mit Urheberrechten eine Welt ohne Urheberrechte nicht möglich ist. Selbst bei der Open Source Software besteht anfangs automatisch ein Urheberrecht, dass die Interessen des Urhebers schützt. Der Urheber kann dann aber in Form von bestimmten Lizenzen Rechte wie beispielsweise die Weitergabe oder Modifizierung einräumen. Um dennoch einen Blick auf die urheberrechtsfreie Welt zu werfen zu können, muss die Zeit vor der Entstehung von Urheberrechten betrachtet werden. Am Beispiel der klassischen Musik wird diese Welt im Folgenden erläutert. Die Musik stellt eine Besonderheit dar, da sie auch nach dem „Act of Anne“ von 1709 nicht urheberrechtlich geschützt war. Im „Act of Anne“ wurden das Urheberrecht, so wie wir es kennen, geschaffen. Zu der damaligen Zeit war es auch legal die Arbeit von Komponisten unberechtigterweise zu veröffentlichen, nichtsdestotrotz bezichtigten sich die Verleger gegenseitig der Raubkopie. Um 1700 kursierten in London zum Beispiel drei Versionen von Corelli’s „Twelve Sonatas Op. 5“: Die Rom-Version, die Amsterdam-Version und eine Version die von der Rom-Version kopiert wurde. Der Komponist selbst profitierte in keiner Weise finanziell von diesen Versionen.

Die Musikverleger hatten auch kein Interesse an gesetzlichem Schutz, sie versuchten vielmehr den Markt zu dominieren, indem sie die Distribution kontrollieren und mit einer Niedrigpreispolitik Markteintrittsbarrieren schafften. Außerdem versuchten sie, das Anrecht der Komponisten auf ein Eigentumsrecht zu verhindern. Urheberrechte für Musik wurden damals als unnötig angesehen, da sich der Musikgeschmack sowieso mit der Zeit ändert.[87]

Fallbeispiel: Intel

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Mit der Serienfertigung des ersten Personal Computers von IBM stellte sich auch das Unternehmen Intel gut auf, denn Intel war der einzige Lieferant für Mikroprozessoren und erzielte zu dieser Zeit hohe Gewinne. In den Folgejahren, etwa ab Mitte der 90er, war es für Intel möglich, Kosten im Bereich Grundlagenforschung auf ein Minimum zu reduzieren, indem man Patente und Entwicklungen anderer Unternehmen zukaufte.
Die eigene Forschung und Entwicklung findet direkt an den Produktionsstätten statt, um den Praxisbezug zu wahren. Intel betreibt drei Labore, in denen die Hardware erforscht wird. Diese Einrichtungen akquirieren Wissen aus externen Quellen, das die eigene Forschung vorantreiben könnte und integriert dies in die laborinterne Wissensbasis. Um das so gewonnene Wissen zu verknüpfen, gibt es Treffen mit firmeninternen und externen Forschern und Entwicklern sowie eine enge Zusammenarbeit mit Hochschulen, um die Forschungsergebnisse für sich nutzen zu können.
Nicht nur die Aneignung von externem Wissen findet bei Intel statt, sondern auch die kostenlose Bereitstellung von Forschungsergebnissen, in den Bereichen, die vom Unternehmen nicht weiter untersucht werden und auch nicht patentiert werden.[88]

Open Innovation

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Die Entwicklung potentiell erfolgreicher Produkte ist für Unternehmen heutzutage mit immer steigendem Aufwand und wachsendem Risiko verbunden. Zum Einen betreten immer mehr Wettbewerber den Markt, was der fortschreitenden Globalisierung geschuldet ist, zum Anderen steigt das Verlangen der Kunden nach individuellen Produkten. Erschwerend hinzu kommen die kurzen Produktlebenszyklen von Konsumprodukten.
Das Gut „Wissen“ nimmt für Unternehmen an Bedeutung zu, wenn es darum geht, erfolgreiche Innovationen hervorzubringen, die einen Wettbewerbsvorteil versprechen. Bisherige Produktentwicklungen fanden meist hinter verschlossenen Türen statt, was die Quelle Wissen auf die eigenen Mitarbeiter beschränkt. Um diese Wissensbasis zu erweitern, ist es nötig, externe Quellen in den Innovationsprozess zu integrieren, wobei man von „Open Innovation“ spricht.
Diese externen Quellen sind beispielsweise Kunden, die dem Unternehmen dazu verhelfen, einen Vorteil in der Entwicklung von Produkten gegenüber den Wettbewerbern zu erzielen. Der Kunde ist nicht mehr der einfache Konsument, sondern unterstützt die Produktentwickler bei der Generierung von Ideen zur Verbesserung oder löst sogar die Entstehung von Neuprodukten aus.[89] Die Motivation, die dahinter steht, dass der Kunde an dem Innovationsprozess freiwillig teilnimmt, auf die Rechte an seinem Wissen und Entlohnung quasi verzichtet, kann unterschiedlich begründet sein. Wenn ein Kunde während der Nutzung eines Produkts feststellt, dass eine Verbesserung sinnvoll wäre oder die Entwicklung eines ersehnten Produkts anläuft, so hat er die Möglichkeit, ohne große Kosten oder eine eigene Herstellung, durch den Kauf des späteren Produkts zu profitieren, da es seinen Bedürfnissen besser entspricht. Ein anderer Anreiz kann das Verschaffen eines besseren Renommees sein, zum Beispiel bei Bewerbungen. Auch der Kontakt zu dem Unternehmen, das unterstützt wird, kann verbessert werden und Chancen für eine Einstellung erhöhen. Abgesehen davon kann auch das sich einstellende Ehrgefühl und die Anerkennung eine Rolle spielen.[90]
Diese Vorteile von Open Innovation bietet die klassische Produktentwicklung nicht, da hier die Marktforschung, also die Ermittlung der Anforderungen des Durchschnittskunden, häufig erst zu einem späten Zeitpunkt oder sogar nach der Entwicklungsphase durchgeführt wird. Individuelle Kundenwünsche können so nicht berücksichtigt werden und das Risiko eines Flops steigt.[91]
Die Akquise von externem Wissen zur Generierung von Innovation nimmt an Bedeutung zu, wenn ein Unternehmen auf dem Markt bestehen will. Damit einher geht die Öffnung der Unternehmensgrenzen nach außen hin. Der Druck durch Konkurrenten zwingt die Unternehmen zu dieser Maßnahme, da ein eigenständiges und rein internes Bewältigen der wirtschaftlichen Herausforderungen kaum noch profitabel ist.[92]

Steuerung von Open Innovation

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Kooperationen und die Einbeziehung von Kunden im Innovationsprozess senken die Kosten, vorausgesetzt, dass die benötigten Quellen und Ideen vorhanden sind.[93]
Die Offenheit des Innovationsprozesses spiegelt sich darin wieder, dass die Möglichkeiten bestehen, Ideen in diesen zu integrieren und dass Ideen an die Öffentlichkeit gelangen. Das Wissen außerhalb des Unternehmens ist groß, daher wird nur der erfolgreich sein, dem es gelingt, dieses zu filtern und ökonomisch zu nutzen. Individuelle Kundenwünsche, Konkurrenten und die erforderliche Qualität der Erzeugnisse zwingen die Unternehmen dazu, Innovation flexibel und effizient zu gestalten. Um mit Open Innovation erfolgreich zu sein, brauchen die Auswahl der internen und externen Wissensquellen und deren Verbindungen eine Steuerung. Diese umfasst im Falle einer Kooperationstätigkeit im Wesentlichen die Beschreibung des Ziels, Auswahl geeigneter Partner und wie tiefgreifend die Kooperation sein soll, aber auch die Personalauswahl, Kommunikation und die Finanzierung spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Vertragliche Inhalte, wie die Möglichkeit der Beendigung der Kooperation oder wie sie nach außen hin kommuniziert wird, sind auch wesentliche Inhalte der Steuerung.
Andere Möglichkeiten, um ohne eine Kooperation an Innovationen zu gelangen, sind zum Beispiel Lizenzen, das Zukaufen oder das Nachahmen. Die dahinter stehende Strategie mit Innovationen möglichst erfolgreich zu sein, legt aber auch fest, wie das erworbene Wissen verwertet wird, um es in einen wirtschaftlichen Erfolg zu transformieren. Naheliegend ist die firmeninterne Umsetzung, die Herstellung und Vermarktung des Produkts aus dem Innovationsprozess oder eine Lizenzvergabe wäre denkbar. Eine weitere Alternative wäre die Ausgliederung in ein Tochterunternehmen, das versucht die Ergebnisse der Entwicklung auf neuen Märkten zu etablieren.[94]

Ein Geschäftsmodell basierend auf Open Innovation: InnoCentive

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Das US- Unternehmen InnoCentive stellt eine Online- Plattform bereit, auf der Konzerne wie zum Beispiel BASF, Procter & Gamble und Dupont ungelöste Forschungsprobleme veröffentlichen können. Die Forschungsfelder sind meist im Bereich der Biologie und Chemie angesiedelt. Die Plattform gibt den Unternehmen die Möglichkeit, die technischen Probleme über 140.000 registrierten Nutzern zugänglich zu machen und so ein großes Netzwerk zu erreichen. Die Aufträge beinhalten meist Forschungsaufgaben, die innerbetrieblich auch nach Monaten nicht gelöst werden konnten. Die Nutzer kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen und gewährleisten so, dass der Blickwinkel auf die zu lösenden Probleme möglichst weit gefächert ist und so die Grenzen der Sichtweise auf das Problem entscheidend erweitern kann. Die Aufträge müssen innerhalb einer bestimmten Frist abgearbeitet werden, was oftmals neben den regulären Tätigkeiten der Nutzer geschieht. Nach der Abgabe der Ergebnisse werden die Ausarbeitungen dann von den Unternehmen ausgewertet. Der Löser des Problems erhält eine Prämie, die sich zwischen 10 und 50.000 US Dollar bewegt. Eine ähnlich hohe Summe muss der Auftraggeber noch an den Plattformbetreiber InnoCentive zahlen.
Dennoch ist es für die Unternehmen lohnenswert diesen Weg zu beschreiten, da sich aus den gelösten Problemen, die bereits im Unternehmen hohe Kosten und Aufwand verursacht haben, nicht selten Erlöse in Höhe von mehreren Millionen US Dollar ergeben. Wenn man bedenkt, dass circa 30 Prozent der Forschungsaufgaben durch die Nutzer des Portals gelöst werden können und welchen wirtschaftlichen Erfolg Unternehmen damit erzielen, wird sehr deutlich, wie wichtig externe Informationen im Bezug auf die Innovationskraft sind.[95]

Ergebnisse von Open Innovation

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Strukturen wie Open Innovation sind immer bestrebt, eine Brücke zwischen wirtschaftlichen Erfolg und der Forschung und Entwicklung zu schlagen. Wichtig ist hier die Selektion von Innovationen, die firmenintern oder -extern umgesetzt werden.[96] Die Kontrolle des Wissensflusses ist eine weitere Hauptaufgabe bei Open Innovation. Entwicklungen, die nicht zum Hauptgeschäftsfeld der Unternehmung gehören, versucht man trotzdem zu verwerten, genau wie externe Innovationen. Durch das Handeln mit geistigem Eigentum können ertragreiche Geschäftsfelder erschlossen werden. Wenn der Schutz einer eigenen Entwicklung nicht möglich ist, so kann es vorteilhaft sein, diese mit einer schützbaren Entwicklung zu verknüpfen, um eine bessere Verhandlungsbasis gegenüber potentiellen Vertragspartnern zu erreichen. Sollte die Wissensquelle einer Innovation außerhalb eines Unternehmens liegen, kann es vorteilhaft sein, das damit geschaffenen Wissen aus externen und internen Quellen zu veräußern, um Erlöse zu erzielen.[97] Das Handeln von geistigem Eigentum ist eng verknüpft mit den vorhandenen Schutzrechten. Nur mit ihnen ist es möglich, dem Verhandlungspartner die Ergebnisse der Entwicklungsarbeit offen zu legen, ohne Gefahr zu laufen, dass er sie einfach kopiert, sich so den Forschungsaufwand erspart und einen Vorteil erhält, da man auch nach der Offenlegung die Rechte inne hat. Gäbe es die Schutzrechte nicht, so wären Verhandlungen über Erwerb und Verkauf von geistigem Eigentum nur schwer durchführbar. Man könnte die Informationen nicht offen legen und somit wäre ihr Wert für den möglichen Käufer nicht abschätzbar. Also müsste man ohne Grundlagen einen Preis ermitteln, was schier unmöglich scheint. Die Möglichkeit die Entwicklungsergebnisse schützen zu können und zum Beispiel durch ihre Veräußerung Erlöse zu erzielen, ist ein Treiber für Innovationen.[98]
Die Veröffentlichung von Innovationen aus staatlichen Institutionen geschieht oft unentgeltlich, da die Kosten im Vergleich zu Einnahmen aus Steuern und der Verbesserung des Beschäftigungsniveaus als gering angesehen werden.
Der Gradmesser für den Erfolg eines Unternehmens ist bei Open Innovation nicht mehr die Menge von Patentanmeldungen, sondern wie groß der eigene Aufwand in der Entwicklung ist und die damit verbundenen Kosten. Entscheidend ist, wie hoch der Einsatz für Eigen- und Fremdpatente im Vergleich zum wirtschaftlichen Erfolg ist.[99]

Prozessstrukturen von Open Innovation

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Open Innovation kann in drei Kategorien gegliedert werden. Beim „Outside-in“ Prozess wird das klassische Modell angewendet, bei dem Wissen von Kunden und Vertriebspartnern in die Entwicklung einfließt. Auch externe Technologien können hier eingebracht werden. Ist der Erfolg einer Innovation fraglich, so kann es sinnvoll sein, diese durch Lizenzvergabe anderen Unternehmen anzubieten, um relativ sichere Erträge zu erwirtschaften. Hierbei spricht man vom „Inside-Out“ Prozess.
Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Oberflächenbeschichtung mit Teflon. Ursprünglich stammt sie aus der Raumfahrtindustrie und wird heutzutage etwa bei Bratpfannen eingesetzt. Unter dem „Coupled“-Prozess versteht man eine Kooperation von Unternehmen, bei der sowohl „Outside-in“-, als auch „Inside-Out“-Prozesse stattfinden und das Wissen durch die Grenzen beider Unternehmen diffundiert.[100]
Die in der Wirtschaft bestehenden Strukturen für die Forschung und Entwicklung werden nicht durch Open Innovation vollständig ersetzt werden können. Open Innovation bietet vielmehr die Möglichkeit externes Wissen für zum Beispiel alternative Sichtweisen auf zu lösende Probleme zu erhalten. Somit ist Open Innovation als Hilfsmittel anzusehen und kann Unternehmen einen Vorteil im schnellen Wettbewerb und ein geringeres Risiko für den Erfolg von Innovationen bringen.[101]
Die Innovationsprozesse gehen bei Open Innovation von den Unternehmen aus. Durch Nutzer initiierte Projekte, wie die Entwicklung von Software, werden virtuell und dezentral, meist über das Internet, ins Leben gerufen.[102]

Open Source

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Open-Source-Software fußt auf einer Initiative, bei der die Entwicklung offener Software eine Rolle spielt. Der Begriff „Free Software“ sollte ersetzt werden, da er impliziert, dass man sich gegen Kapitalismus richten wolle.[103] Hauptsächlich geht es darum, dem Softwarenutzer zusätzlichen Freiheiten beim Umgang mit dem Programm einzuräumen. Jedem Nutzer der großen Community ist es gestattet, die Software zu kopieren, Änderungen vorzunehmen und sogar die Weitergabe ist erlaubt.
Damit Änderungen des Programms möglich sind, muss der Quellcode des Programms frei verfügbar sein, sodass ihn jeder Nutzer in einer verständlichen Form lesen kann. Damit dies auch rechtlich abgesichert ist, wird die Software lizenziert. Sollte ein Nutzer Verbesserungen vornehmen, so ist er dazu verpflichtet, diese unter der gleichen Lizenz, mit der er die Software erworben hat, einzupflegen, damit jeder Folgenutzer von dieser Weitergabe profitiert.[104] Es ist verboten, Zahlungen für die Lizenzen zu verlangen. Die Entwicklung der Software geschieht durch die Nutzer und nicht, wie bei Open Innovation hauptsächlich durch ein Unternehmen. Sogar die Entwicklerumgebung ist eine Open-Source Software. Die anstehenden Aufgaben werden von der Gemeinschaft selbst definiert und in Teilprobleme zerlegt, sodass sie mit unterschiedlichem Aufwand gelöst werden können. Jeder Entwicklungsschritt wird von anderen Nutzern geprüft oder auch verbessert, sodass die Entwicklung stetig voranschreitet.[105]

Arten von Lizenzen

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Damit eine Software wirklich zu Open- Source- Software gezählt wird, ist es nicht nur nötig den Quellcode offen zu legen, sondern Lizenzen müssen besondere Merkmale haben. Für die Lizenzen dürfen keine Gebühren anfallen und die Weitergabe ist ausdrücklich erlaubt und beinhaltet auch die dazugehörigen Rechte. Derivatenbildung auf Basis der Software soll auch gestattet sein. Das Einsatzgebiet der Software darf nicht beschränkt sein und auch das Ausschließen von Nutzern ist nicht gestattet.
Es gibt 45 verschiedene Lizenzen die von der Open-Source-Initiative anerkannt werden, die sich nur in wenigen Punkten unterscheiden. Zu den wichtigsten Lizenzen gehören „BSD“ und die Gebräuchlichste, „GPL“. Bei Software mit BSD- Lizenz [Berkeley Software Distribution] ist es erlaubt, Derivate als geistiges Eigentum auszugeben, für Software mit GPL [General Public License] nicht. Hier ist vorgesehen, dass Veränderungen oder Ableitungen wieder unter der ursprünglichen Lizenz verbreitet werden, was als „copyleft“ oder auch „viral“ bezeichnet wird und was durch das „Copyright“ legitimiert ist. Das Attribut „viral“ hat noch eine weitere besondere Eigenschaft. Wenn solch eine lizenzierte Software mit einer anderen Software kombiniert wird und als ganzheitlich angesehen wird, dann fällt dieses Konstrukt ebenfalls unter die GPL, was in der Folgezeit zu einer Unsicherheit bei den Entwicklern geführt hat, ab welchem Punkt der Kombination diese Eigenschaft zutrifft. Somit wird durch GPL auch unterbunden, dass jemand eine Weiterentwicklung als sein geistiges Eigentum ausgibt.[106]
Besondere Lizenzen gibt es beispielsweise bei der „Netscape Public License“. Diese räumen dem Ursprungsunternehmen spezielle Rechte ein. Ende der 90er Jahre war Netscape weit abgeschlagen im Wettbewerb um Marktanteile von Webbrowsern gegenüber Microsoft und entschied sich daher den Browser „Netscape Communicator“ als „Mozilla“ für die Open-Source-Initiative frei zu geben und so von den stetigen Weiterentwicklungen zu profitieren.[107]
Jeder Typ, wie Freeware, Shareware, Open-Source und natürlich Kommerzielle Software unterliegen dem Urheberrecht, mit Ausnahme von „Public Domain“-Software. Den typischerweise offenen Quellcode weisen nur die Open-Source-Software und teilweise auch Public Domain auf. Bei kommerzieller Software sind Veränderungen, die Wiedergabe und die uneingeschränkte Nutzung nicht erlaubt und natürlich ist sie im Gegensatz zu den anderen Softwaretypen nicht gratis.[108]

Die Gründe, warum sich fast ein Drittel der Programmierer freiwillig und ohne monetäre Anreize an der Entwicklung von Open-Source-Software beteiligen, sind vielfältig. Die Mühe, der Zeitaufwand und der Verzicht auf Rechte an der erbrachten Arbeit schrecken viele nicht ab. Oftmals arbeiten Hochqualifizierte in ihrer Freizeit an der Software. Sie geben an, dass sie Spaß an der Problemlösung beim Programmieren haben. Sie lernen dabei, erwerben neue Fähigkeiten oder sehen Open-Source als eine Art Ideologie an. Außerdem kann man sich eine gewisse Reputation in der Szene verschaffen, indem man mehr Mühe als die anderen investiert. Des Weiteren verschafft man sich auch eine bessere Vita, wenn man an diesen Projekten erfolgreich mitarbeitet oder Fehler beseitigt. Die Weiterentwicklung der Software kann auch persönliche Vorteile bei der Anwendung bringen.[109]
Es gibt aber auch Open-Source-Software, die Unternehmen veröffentlichen. Dabei wird bewusst auf den Ertrag aus Lizenzvergaben verzichtet. Dadurch dass der Quellcode offen liegt, können auch Mitbewerber die Arbeit nutzen und ihrerseits weiterverwenden, da sie im Sinne des geistigen Eigentums nicht geschützt ist. Die Offenlegung kann ein positives und auch negatives Bild auf das Unternehmen werfen: positiv wäre zum Beispiel geschickte Programmierung, negativ auf das Image würde sich die Entdeckung einer Urheberrechtsverletzung auswirken. Durch eine möglichst große Verbreitung und kostenlose Bereitstellung entstehen auch positive Effekte, wie Fehlerkorrekturen, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Vernetzung mit anderen Programmen. Dies kommt wiederum der Aktualität des Programms zugute. Auch kann das Bild eines fairen Wettbewerbers forciert werden, um so mehr Ansehen in der Brache zu erlangen.
Durch Open-Source-Lizenzen ist es möglich, einen hohen Grad der Ausbreitung und damit verbunden auch der Akzeptanz von anderen Unternehmen zu erreichen. Dies zielt darauf ab, dass sich ein Standard herausbildet. Während dieser Entwicklung nimmt der Urheber meist die Rolle eines Maintainers, also eine Art Moderator, ein und kann so den Prozess ein wenig steuern. Regelt der Maintainer die Entwicklung zu sehr in seinem Interesse, so ist, wenn auch selten, ein „forking“ möglich. Dabei trennt sich die Entwicklung in zwei Äste auf. Dass selbst der Urheber von der Entwicklung quasi ausgeschlossen werden kann, kommt der Unabhängigkeit der Entwicklung zugute und fördert die Standardisierung. Forking birgt aber auch die Gefahr, dass fremde Unternehmen die Entwicklung in ihrem Sinne beeinflussen und damit einen Standard nach ihrem Bedürfnissen etablieren können. Nachteilig ist aber auch allein schon die Tatsache, dass Mitbewerber Entwicklungen nutzen und damit wirtschaften können, ohne Arbeits- und Forschungsaufwand zu betreiben.
Die entwickelnden Firmen nehmen beim Open-Source-Ansatz verschiedene Rollen ein. Die Funktion eines Unternehmens kann zum Beispiel die eines Zulieferers sein, wenn das Unternehmen Herausgeber eines „Software Development Kits“ [SDK] ist, mit dessen Hilfe man Open-Source-Software erstellen kann. Beim Einsatz der von diesem Unternehmen erstellten Programme kann es sinnvoll sein auch das SDK zu nutzen, so dass der SDK-Entwickler Erlöse erzielen kann. Obwohl Lizenzen nicht verkauft werden dürfen, ist es trotzdem möglich, mit einer individuell auf den Kunden zugeschnittenen Open-Source-Software zu verdienen.[110]

Insgesamt zeigt sich, dass Patente im Allgemeinen nicht die effektivste Methode sind, Geld mit Innovationen zu verdienen. Die Geheimhaltung und die Zeitführerschaft werden dagegen als sehr effektiv eingestuft. Ausnahmen bilden hier die Pharmaindustrie und die Hersteller von medizinischen Geräten, für sie stehen Patente an erster Stelle. Dies liegt daran, dass die Entwicklung, insbesondere in der Pharmaindustrie, sehr teuer und die Zulassungsverfahren sehr langwierig sind. Für kleine Unternehmen sind Patentanmeldungen im Kontrast dazu meist nicht lohnenswert, da die Kosten für Patentanmeldungen hoch sind. Außerdem lohnt es sich für sie oft nicht teure Prozesse wegen einer Patentverletzung zu führen.

Werden bestimmte Wirtschaftsbereiche betrachtet, stellt sich heraus, dass dort keine Patente angemeldet werden oder angemeldet werden können. Zum Beispiel wurden in Spanien die Innovationen zum kostengünstigeren Bau von Gewächshäusern nicht als Patent angemeldet. Das neuartige Prinzip wurde vielfach kopiert, trotzdem wurden die Erfinder dadurch nicht benachteiligt. Volkswirtschaftlich gesehen war es auch von Vorteil, dass andere Bauern das Prinzip kopieren konnten, denn ein ursprünglich sehr arme Region in einem Wüstengebiet erblühte zu einem relativ wohlhabendem Ort. Aus diesem Grund sollte bei jedem bedeutenden Patent geprüft werden, ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, eine Patentierung zuzulassen, wie es auch der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie fordert. Die Literatur ist sich einig daran, dass eine zu enge Dichte von Patenten im Markt zu Innovationsschwäche führt.

In anderen Bereichen wie dem des Modedesigns müssen Patente nicht volkswirtschaftlich geprüft werden, da es nicht möglich ist, ein neues Design so zu patentieren, dass das Patent verhindert, Ansätze des Designs zu kopieren. Ein großer Teil der Modebranche lebt inzwischen vom Imitieren der Modedesigns der Kleidungsstücke, die von den Prominenten getragen werden. Nichtsdestotrotz verdienen die Modedesigner, die für die Prominenten die Mode designen, gut. Auch dieses Beispiel zeigt, dass kopieren Wohlstand schaffen kann, ohne dass die ursprünglichen Erfinder einen gravierenden Nachteil erfahren müssen.

Auch die Innovationsstärke der Softwareindustrie, einer Industrie, die über einen vergleichsweise schwachen oder zumindest schwer durchsetzbaren Patentschutz verfügt, spricht für einen eher bremsenden als forcierenden Charakter der Patente auf Innovationen.

Im Urheberrecht ist die Entwicklung der Creative Commons (CC) interessant, die einen Mittelweg zwischen untersagter und freier Nutzung fremden geistigen Eigentums ermöglichen. Der Autor kann hier ohne viel Aufwand aus einer Bandbreite von Möglichkeiten zur Wiederverwendung seines Werkes durch Andere wählen und so auch einer möglichen Weiterentwicklung seines Werkes zustimmen.

Nachweise und Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Vgl. Financial Times Deutschland (2011).
  2. Vgl. Deutsches Patent- und Markenamt (2007).
  3. Vgl. Patentgesetz (PatG), § 1.
  4. Vgl. §§ 20, 37 PatG; Schmidt (2004) zitiert nach Spranger (2006), S. 5; Schmoch (1990), S. 17; Däbritz (2001), S. 178.
  5. Vgl. §§ 9, 10 PatG; Däbritz (2001), S. 21.
  6. Vgl. Kraßer (2004), S. 78.
  7. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 30.
  8. Vgl. Dreyer/Kotthoff/Meckel (2009), S. 5.
  9. Vgl. Branahl (2009), S. 204.
  10. Vgl. Leeb (2009), S. 26.
  11. Eisenmann/Jautz (2009), S. 9.
  12. Eisenmann/Jautz (2009), S. 11.
  13. Vgl. Gassmann/Bader (2007), S.20, 21.
  14. Vgl. Bertagnoll (2007-2011).
  15. Vgl. Pietruck (o.J.).
  16. Vgl. Walcher (2007), S. 13.
  17. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 43.
  18. Faber (2008), S. 11.
  19. Vgl. Faber (2008), S.11.
  20. Brockhoff (1999), S. 38.
  21. Vgl. Feiler (o.J.).
  22. Vgl. Leeb (2009), S. 46.
  23. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 19.
  24. Vgl. Feiler (o.J.).
  25. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 19.
  26. Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights-Abkommen (Richtlinien, mit denen man eine Vereinheitlichung der geistigen Eigentumsrechte bei der Patentanmeldung anstrebt).
  27. Patent Law Treaty - Patentrechtsvertrag zur Angleichung des Anmeldeverfahrens; vgl. Götting/Schwipps (2004), S. 27.
  28. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 21.
  29. Vgl. Mayer (2003), S. 1.
  30. Vgl. Keller & Partner Patentanwälte AG (2009).
  31. Vgl. GACC California (2000-2011).
  32. Vgl. Sonn/Pawloy/Alge (2005), S. 169.
  33. Vgl. Leeb (2009), S. 46.
  34. Vgl. Sarkowski/Götze (1994), S. 156.
  35. Vgl. Weber (2006), S. 267.
  36. Vgl. Kapitel 2.3 Innovationen.
  37. Vgl. Hepp Wenger Ryffel AG (Hrsg.) (2006), S. 1.
  38. Vgl. Brenner (2006), S. 278.
  39. In Anlehnung an Wipo Accenture (2011).
  40. Vgl. Wipo Accenture (2011).
  41. Vgl. Hepp Wenger Ryffel AG (Hrsg.) (2006), S.2.
  42. Vgl. Cohen/Nelson/Walsh (2000), S. 17.
  43. Vgl. Cohen/Nelson/Walsh (2000), S. 8.
  44. Vgl. Baum/Delfmann 2010), S. 1.
  45. Vgl. Gottschalk (o.J.).
  46. Gottschalk (o.J.).
  47. Vgl. Becker (2005, 2007), S. 195.
  48. Vgl. Fischer/Breitenbach (Hrsg.) (2010), S. 218.
  49. Vgl. Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (2009).
  50. Vgl. Senkter (2010).
  51. Senkter (2010).
  52. Vgl. Bertagnoll (2007-2011).
  53. Vgl. Buxmann/Diefenbach/Hess (2008), S. 19.
  54. Vgl. Krempl (2011).
  55. Harmann (2003), S. 118.
  56. Athreye/Cantwell (2005), S. 35.
  57. Vgl. Machlup (2000), Teil II, Kapitel B.
  58. Machlup (2000), Teil II, Kapitel C.
  59. Vgl. Bittelmeyer (2007), S. 39.
  60. Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 24-26.
  61. Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 26.
  62. Vgl. Hentschel (2007), S. 21.
  63. Vgl. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2007), S. 2.
  64. Vgl. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2007), S. 18.
  65. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2007), S. 18.
  66. Vgl. Bessen & Maskin (2006), S. 2.
  67. Vgl. Deckert (2007), S. 8.
  68. Vgl. Bessen & Maskin (2006), S. 1.
  69. Vgl. Köhler (2005) S. 227.
  70. Vgl. Rohwetter (2011), S. 23.
  71. Vgl. Deckert (2007), S. 9.
  72. Vgl. http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
  73. Vgl. http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
  74. Vgl. Boldrin/Levine (2008) , S. 62, 63.
  75. Vgl. Cohen/Nelson/Walsh (2000), S. 3, 4, 11.
  76. Vgl. Cohen/Nelson/Walsh (2000), S. 14-16
  77. Vgl. Boldrin/Levine (2008), S. 56.
  78. Vgl. Boldrin/Levine (2008), S. 57.
  79. Vgl. Boldrin/Levine (2008), S. 59.
  80. Vgl. Boldrin/Levine (2008), S. 59.
  81. Vgl. Boldrin/Levine (2008), S. 61.
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  87. Vgl. Hunter (1986), S. 73, 276.
  88. Vgl. Faber (2008), S. 21, 22.
  89. Vgl. Faber (2008), S. 1-3.
  90. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 85, 86.
  91. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 8.
  92. Vgl. Faber (2008), S. 24, 25.
  93. Vgl. Faber (2008), S. 25.
  94. Vgl. Faber (2008), S. 27-30.
  95. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 115, 116.
  96. Vgl. Faber (2008), S. 30.
  97. Vgl. Faber (2008), S. 33, 34.
  98. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 79.
  99. Vgl. Faber (2008), S. 34, 35.
  100. Vgl. Faber (2008), S. 36-38.
  101. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 117, 118.
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  103. Vgl. Henkel (2007), S. 57.
  104. Vgl. Henkel (2007), S. 60-62.
  105. Vgl. Reichwald/Piller (2009), S. 209-211.
  106. Vgl. Henkel (2007), S. 62-65.
  107. Vgl. Henkel (2007), S. 60.
  108. Vgl. Henkel (2007), S. 64, 65.
  109. Vgl. Henkel (2007), S. 65-68.
  110. Vgl. Henkel (2007), S. 77-80.

Literaturverzeichnis

Bearbeiten

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