Kurs Diskussion:Urheberrecht im Internet/Länderunterschiede

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Cecil in Abschnitt Mitteleuropa

Mitteleuropa

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Dieser Abschnitt über die Panoramafreiheit ist ziemlich falsch. In den vier genannten Ländern (Frankreich, Italien, Belgien, Ukraine) und noch einigen weiteren (zB Luxemburg, Vatikan) ist nicht nur das Fotografieren von Kunstwerken nicht gestattet sondern auch das von Gebäuden, sofern diese nicht gemeinfrei sind. Die Einschränkung auf Kunstwerke existiert noch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern (zB Finnland). Wobei ja das Fotografieren natürlich erlaubt ist (wäre auch schwer, das zu verbieten), was wirklich verboten ist, ist meist nur die (kommerzielle) Weiternutzung. Schaut euch mal die Gesetze der baltischen Staaten, der Balkanländer, Island, Griechenland, usw. an. Bei Ländern, die Panoramafreiheit für Kunstwerke haben, kann man auch nicht generell alle Kunstwerke fotografieren. Panoramafreiheit gilt nur für permanent installierte Sachen. -- Cecil 19:47, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

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