Mannigfaltigkeit/Vektorbündel/R/Zusammenhang/Ableitung bezüglich Vektorfeld/Eigenschaften/Fakt/Beweis

Beweis
  1. Zu einem fixierten Punkt und einem fixierten Schnitt zu einer offenen Menge ist
  2. Die Tangentialabbildung und die vertikale Projektion sind linear. Wegen (1) ist die Abhängigkeit von linear und auch mit der Multiplikation von Funktionen verträglich.