Wir behaupten, dass die Abbildung
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bijektiv ist. Zum Beweis der Surjektivität sei
vorgegeben. Dieses
(ganzzahlige)
Intervall kann man in die
disjunkten
Intervalle
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unterteilen. Das Element gehört somit zu einem dieser Intervalle, d.h. es gibt ein mit
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mit zwischen
und .
Dann ist
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mit einem zwischen
und
und gehört somit zum Bild. Zum Beweis der Injektivität seien
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gegeben, die auf das gleiche Element abbilden. Es gilt also
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Da
und
beide zu gehören, sind die Summen jeweils maximal gleich
bzw. .
Daher können die Zahlen nur dann gleich sein, wenn
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und dann
nach der Abziehregel
auch
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ist.