Sei (1) erfüllt und ein Primideal der Höhe . Es gibt ein Element
, .
Dieses hat eine Primfaktorzerlegung
und aufgrund der Primeigenschaft muss
für ein sein. Dann ist aber wegen der Höhenbedingung
.
Sei nun jedes Primideal der Höhe Hauptideal. Dann gilt mit
-
die Divisorbeziehung
-
da in keinem anderen Primideal der Höhe enthalten ist und da auch in ein Erzeuger von ist. Somit sind die Gruppenerzeuger der Divisorenklasengruppe Hauptdivisoren und damit sind überhaupt alle Divisoren Hauptdivisoren. Die Äquivalenz von (3) und (4) ist klar. Es sei nun vorausgesetzt, dass jeder Divisor ein Hauptdivisor ist. Dann gibt es zu einem Primideal der Höhe ein
, ,
mit
-
Wegen der Nichtnegativität des Hauptdivisors ist nach
Fakt
. Somit ist nur in als einzigem Primideal der Höhe enthalten. Sei
.
Dann ist
-
und somit ist , also und damit
.
Sei schließlich (2) erfüllt, und
, .
Es seien die minimalen Primoberideale von . Nach
dem Krullschen Hauptidealsatz
besitzen diese alle die Höhe . Sei
mit
Primelementen
. Es ist
-
Das Element besitzt den gleichen Hauptdivisor. Deshalb ist der Quotient eine Einheit und
-
mit einer Einheit . Daher ist faktoriell.