Ein langer Weg: Meilensteine der Migration - vom Sprachkurs im Herkunftsland bis zur Integration am neuen Wohnort (Vergleichsstudie)

Wer zählt als Spätaussiedler?

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Aus dem (bibliographischen Institut F.A. Brockhaus AG aus dem Jahre 1999) geht hervor, dass „nach §4 Bundesvertriebenengesetz deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31.12. 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat, wenn er
a) seit dem 8.5. 1945 oder
b) nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31.3. 1952 seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte. Spätaussiedler ist auch, wer
c) vor dem 1.1. 1993 geboren ist, seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte und von einer Person abstammt, die die Voraussetzungen unter a) und b) erfüllt. Für die Eingliederung der Spätaussiedler gelten die Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 2.6. 1993.“

Für die Antragstellung ergeben sich folgende Möglichkeiten:
a) der Antragsteller stellt noch im Vertreibungsgebiet den Antrag direkt an das BVA;
b) der Antragsteller stellt noch im Vertreibungsgebiet den Antrag über die deutsche Auslandsvertretung;
c) der Antragsteller befindet sich noch im Vertreibungsgebiet, er stellt den Antrag über einen in der Bundesrepublik befindlichen Bevollmächtigten an das BVA;
d) der Antragsteller befindet sich bereits in der Bundesrepublik und stellt selbst den Antrag unter Nachweis einer besonderen Härte nach § 27 Abs. 2 beim BVA.

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Der Gesetzgeber hat die Zahl der jährlich aufzunehmenden Spätaussiedler und Familienangehörigen auf rund 100.000 Personen festgeschrieben. Die Aufnahme dieser Personen und die Steuerung des Zuzugs sind Kernaufgaben der Abteilung III. Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Das Bundesverwaltungsamt prüft im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Auch die nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die nicht selbst die Spätaussiedlereigenschaft besitzen, können in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, sofern sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen. Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird im Rahmen des Registrierverfahrens das Bescheinigungsverfahren eingeleitet, für das nunmehr auch das Bundesverwaltungsamt zuständig ist.

Sprachtest im Herkunftsland

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Das Aufnahmeverfahren ist ein Antragsverfahren, das grundsätzlich vor der Begründung des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden muss. Der Aufnahmebewerber kann den Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler vom Herkunftsgebiet aus über eine Deutsche Auslandsvertretung oder über in Deutschland lebende Verwandte oder sonstige Beauftragte als Bevollmächtigte beim Bundesverwaltungsamt stellen. Die eingehenden Aufnahmeanträge werden im Bundesverwaltungsamt zuerst datentechnisch erfasst. In weiteren Schritten prüft das Bundesverwaltungsamt anhand der Antragsangaben und der beigefügten Urkunden, ob der Antragsteller auch tatsächlich die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) erfüllt. Aufnahme als Spätaussiedler können nur Personen finden, die deutsche Volkszugehörige sind. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann als Spätaussiedler Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden. Abstammung und Bekenntnis ergeben sich oftmals bereits aus den von den Antragstellern vorzulegenden Personenstandsurkunden. Hingegen bedarf es zur Feststellung der Vermittlung der deutschen Sprache, Erziehung und Kultur zumeist umfangreicher Ermittlungen. Hierzu zählen beispielsweise die Befragung von Zeugen oder die Durchführung eines „Sprachtests“ im Herkunftsgebiet in der nächstgelegenen Auslandsvertretung. So führt das Bundesverwaltungsamt bereits seit Mitte 1996 Sprachtests an verschiedenen Standorten in den Herkunftsgebieten, überwiegend der Russischen Föderation und Kasachstan, durch.

Sprachtest in einer deutschen Auslandsvertretung oder Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts:

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Nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) + geregeltes Verfahren von Bundesverwaltungsamt Antragstellung 4-5 Jahre Wartezeit bis zum Aufnahmebescheid

Voraussetzungen der Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers

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a) Ausdrücklicher Antrag des Spätaussiedlers auf Einbeziehung seines Ehegatten und seiner Abkömmlinge
b) Der Spätaussiedlerbewerber darf zum Zeitpunkt der Einbeziehung noch nicht in die Bundesrepublik Deutschland angesiedelt sein
c) Grundkenntnisse der deutschen Sprache bei Ehegatten und Abkömmlingen
d) Deutschkenntnisse müssen im Rahmen eines Sprachtests im Herkunftsgebiet oder durch Vorlage des Zertifikats "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts nachgewiesen werden
e) Einbeziehung von minderjährigen Abkömmlingen ist nur gemeinsam mit der Einbeziehung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils,
f) Einbeziehung des nichtdeutschen Ehegatten nur möglich, wenn die Ehe mit dem Spätaussiedlerbewerber seit mindestens drei Jahren besteht.

Erstaufnahmelager

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Entschließen sich der Spätaussiedler und seine Familienangehörigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, werden sie nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland, der nunmehr einzig verbliebenen Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes, untergebracht und durchlaufen dort zunächst das mündliche Registrier- und Verteilverfahren. Neben der Identität werden auch die Antragsangaben überprüft, soweit dies im schriftlichen Aufnahmeverfahren nicht möglich war.

Einweisungen in ein Bundesland

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Anschließend folgt die Verteilung des Spätaussiedlers und seiner Familienangehörigen auf ein Bundesland nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel. Familiäre Bindungen im Bundesgebiet, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden hierbei im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dauert gewöhnlich nur einige Tage. Gleichwohl bietet sich damit die erste Gelegenheit, die Spätaussiedler und ihre Angehörigen auf das Leben in der Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten und hierbei zu unterstützen. So werden seitens des Bundesverwaltungsamtes, aber auch der Arbeitsagentuer, kommunaler Stellen und einer Reihe karitativer oder kirchlicher Einrichtungen verschiedene Maßnahmen im Sinne einer allgemeinen Lebenshilfe angeboten, die von der medizinischen Erstversorgung bis zur Kriminalitäts- und Suchtprävention reichen.
Daneben haben der Spätaussiedler und seine Familienangehörigen die Möglichkeit, bereits hier - beim Bundesverwaltungsamt - ihren Vor- und Familiennamen dem deutschen Sprachgebrauch anzupassen. Dies ist ein erster Schritt zur Integration in das Leben in Deutschland.
Sofern Personen ohne Aufnahmebescheid in Friedland vorsprechen, können diese ausnahmsweise dann aufgenommen werden, wenn sie aufgrund besonderer Umstände das Aufnahmeverfahren nicht vom Herkunftsgebiet aus durchführen konnten und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Ein solcher Umstand kann beispielsweise eine lebensbedrohliche Krankheit sein.
Das Verfahren endet mit der Erteilung des Registrierscheines, der den Spätaussiedler und seine Angehörigen einem Bundesland zur weiteren Betreuung zuweist. Jedes Bundesland erhält Aussiedler nach einer Quote auf der Basis der jeweiligen Bevölkerungsdichte, z.B. Bayern 4,4%. Das Wunschland wird ohne Gewähr berücksichtigt.
Nur am zugewiesenen Wohnort haben SA. Anspruch auf Eingliederungsleistungen. Dies soll eine gleiche Lastenverteilung der Kommunen und der soziaverträgliche Eingliederung unterstützen. Mit der 4ten Änderung des Gesetzes wird die Wohnortbindung der Aussiedler für die Zeit vom 1 Juli 2000 bis zum 31 Dezember 2009 auf drei Jahre nach der Einreise festgesetzt. In einer Statistik des Bundesverwaltungsamtes (http:www.bva.bund.de/cln_046/nn_891814/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/statistik/07....) ist die Verteilung auf die Bundesländer dargestellt.

Verteilung auf die Bundesländer

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Bundesland Januar Februar März April Mai
Baden-Württemberg 77 62 51 45 61
Bayern 68 63 76 35 94
Berlin 16 9 15 21 25
Brandenburg 6 2 22 4 5
Bremen 12 3 7 1 6
Hamburg 19 0 21 6 10
Hessen 43 14 22 43 31
Mecklenburg-Vorpommern 9 1 6 14 7
Niedersachsen 41 48 38 43 50
Nordrhein-Westfalen 106 115 75 87 107
Rheinland-Pfalz 19 14 17 32 28
Saarland 2 12 0 7 7
Sachsen 18 7 27 29 38
Sachsen-Anhalt 7 6 20 5 17
Schleswig-Holstein 4 16 26 12 11
Thüringen 14 8 11 8 20
GESAMT 461 380 434 392 517

Eingliederung von Spätaussiedlern am Wohnort: Integrationskurse

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Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Den Kern dieser staatlichen Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.Ziel des Integrationskurses für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben sowie über die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration.

Mit der Ausstellung des Registrierscheines und der Erteilung einer Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs ist das Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt jedoch nicht abgeschlossen. Vielmehr stellt das Bundesverwaltungsamt seit dem 01. Januar 2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus (§ 15 Abs. 1 BVFG), nachdem sie in dem zugewiesenen Bundesland Wohnsitz genommen haben. Für die in den Aufnahmebescheid einbezogenen nichtdeutschen Ehegatten oder Abkömmlinge wird zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BVFG ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt (§ 15 Abs. 2 BVFG). Die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung ist für alle Behörden und Stellen verbindlich, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen zuständig sind. Mit der Ausstellung dieser Bescheinigung erwerben die Neuankömmlinge im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem ist diese Bescheinigung auch Grundlage für die Gewährung zahlreicher Leistungen (Leistungen der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter usw.).

Anhang - 3 Fragebögen

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Fragebogen 1

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Name: Eugenia T.
Alter: 21
Herkunftsland: Ukraine
Wie lange leben Sie in Deutschland? 6 Jahre
Hatten Sie Probleme beim finden einer bevollmächtigten Person? Nein
Wieso haben Sie sich entschlossen nach Deutschland zu kommen? Die Eltern wollten eine bessere Zukunft für mich.
Haben Sie sich das so vorgestellt oder nicht? Nein, ich habe es mit leichter vorgestellt.
Wie lange haben Sie auf einen Aufnahmebescheid gewartet? 5 Jahre
Hatten Sie Hilfe beim ausfühlen der benötigen Dokumente? Ja, einen deutschsprachigen Übersetzter.
Welche Probleme haben sich in dieser Zeit gezeigt? Sehr viel Bürokratie.
Mussten Sie einen Sprachtest machen? Meine Mama musste einen Sprachtest machen in der Ukraine nach 3,5 Jahren, nach Einreichung der Papiere.
Ja, vor Ort? Nein, sie musste in das 600 km entfernte Kiew fahren.
Mit welchem Verkehrsmittel kamen Sie nach Deutschland? Bus
In welches Lager kamen Sie als erstens? Friedland
Wie wurden Sie im Erstaufnahmelager empfangen? Wir lebten bei unseren Verwandten, die in der Nähe von Friedland wohnten und sind jeden Tag (3 Tage) zum ausfühlen der Papiere ins Eingliederungslager gefahren, deswegen konnten wir uns nur einen kleinen Einblick verschaffen. Ich kann mich noch an die kleinen Zimmer mit vielen Menschen und die gemeinsamen Waschräume erinnern. Es war eine unangenehme Erfahrung für mich.
Hatten sich Probleme gezeigt und warum? Keine
In welcher Art und Weise wurde Ihnen Hilfe angeboten und haben Sie diese angenommen? Meine Eltern haben eine finanzielle Hilfe erhalten, deren Höhe nicht nennen kann, da ich noch ein Kind war.
Welche Probleme haben sich bei der Zuweisung eines Bundeslandes gezeigt? Es war schwer sich für ein Land zu entscheiden, da wir uns zwischen Bayern und Niedersachsen entscheiden mussten weil wir in beiden Ländern Verwandte und Bekannte hatten.
Sind Sie gleich nach Bayern gekommen? Ja
Ja, waren Sie in Nürnberg? Ja
Wie haben Sie die Zeit in Nürnberg erlabt? Wie in einem Gefängnis.
Haben Sie besondere Erinnerungen an diesen Aufenthalt? Achtung, Achtung
Welche Unterstützung haben Sie in dieser Zeit bekommen? Essenspakete
Mussten Sie in Nürnberg einen Sprachtest bestehen? Ja, jeder einzelne musste geprüft werden, ich fand das sehr unangenehm, da die ganze Familie nicht dabei sein durfte.
Was war ihre nächste Station? Ingolstadt
Positive und negative Erinnerungen? Positiv: Ich konnte mit den Kindern in meiner Muttersprache kommunizieren. Habe viele Freunde gewonnen.
Negativ: kleine Wohnräume mit 2 Stühlen, einen Tisch und 2 Stahlbetten, wie im Krankenhaus, ausgestatten waren. Gemeinsame Küche und gemeinsames Bad. Alles war fremd. Man musste lange Zeit mit fremden Menschen laben.
Wie langen haben Sie auf die Wohnung gewartet? 2 Jahre

Fragebogen 2

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Name: Nadja W.
Alter: 23
Herkunftsland: Kaukasus (Russland)
Wie lange leben Sie in Deutschland? 12 Jahre, seit 1994.
Hatten Sie Probleme beim finden einer bevollmächtigten Person? Nein, mein Uropa hat die nötigen Papiere per Post geschickt.
Wieso haben Sie sich entschlossen nach Deutschland zu kommen? Die Eltern wollten eine bessere Zukunft für mich und meine Schwester.
Haben Sie sich das so vorgestellt oder anders? Ich habe es nicht so realisiert, sondern es als Spaß bzw. als Urlaubsreise gesehen. Ich war noch klein.
Wie lange haben Sie auf einen Aufnahmebescheid gewartet? 2 Jahre
Hatten Sie Hilfe beim Ausfüllen der benötigen Dokumente? Nein, meine Mutter konnte gut deutsch und hat es selbst alles gemacht.
Welche Probleme haben sich in dieser Zeit gezeigt? Viel Bürokratie; viele Reisen
Mussten Sie einen Sprachtest machen? Nein, zu der Zeit war es noch nicht notwendig.
Mit welchem Verkehrsmittel kamen Sie nach Deutschland? Von zuhause sind wir mit dem Auto nach Moskau gefahren, da meine Tante dort in der Nähe wohnt. Das Auto haben wir bei ihnen gelassen und sind mit unseren Sachen mit dem Bus von Moskau nach Hamm gekommen.
In welches Lager kamen Sie als erstes? Hamm, da alle anderen überfühlt waren.
Wie wurden Sie im Erstaufnahmelager empfangen? Kalt empfangen. Wir mussten lange warten auf die Papiere um weiterzufahren.
Hatten sich Probleme gezeigt und warum? Es gab keine Probleme.
Welche Wohnverhältnisse haben Sie angetroffen? Wir mussten mit 16 anderen Personen (Männlein und Weiblein) in einem kleinen (ca. 40 m²) Zimmer eine Woche lang leben. In einer Warteschlange (in der Kantine) warten um Essen zu bekommen.
In welcher Art und Weise wurde Ihnen Hilfe angeboten und haben Sie diese angenommen? Meine Eltern haben eine finanzielle Hilfe erhalten, deren Höhe ich nicht nennen kann, da ich noch ein Kind war.
Welche Probleme haben sich bei der Zuweisung eines Bundeslandes gezeigt? Keine Probleme, wir kamen zu meinem Uropa.
Sind Sie gleich nach Bayern gekommen? Ja, da unseren ganzen Verwandten hier leben.
Ja, waren Sie in Nürnberg? Ja, wir mussten von Hamm alleine mit dem Zug nach Nürnberg fahren.
Wie haben Sie die Zeit in Nürnberg erlebt? Wir bekamen Essenspakete und Geld für Verpflegung. Dieses Geld wurde gleich von der Eingliederungshilfe abgezogen. Es war wie in einem Sicherheitstrakt.
Haben Sie besondere Erinnerungen an diesen Aufenthalt? Achtung, Achtung um 6.00 Uhr.
Welche Unterstützung haben Sie in dieser Zeit bekommen? Essenspakete und Geld.
Mussten Sie in Nürnberg einen Sprachtest bestehen? Nur die Mama, ich nicht.
Was war ihre nächste Station? Wir wollten nach Ingolstadt, da alles belegt war, mussten wir nach Winden am Aign.
positive und negative Erinnerungen: Nur negative, es war ein Hotel. Wir mussten 100 DM für einen Tag bezahlen und 2 Wochen da wohnen. Das Essen war schlecht, da wir an die bayerische Küche nicht gewohnt waren habe ich gleich eine Lebensmittelvergiftung bekommen. Es ging mir sehr schlecht und ich wollte nur noch zurück nach Hause.
Wo waren Sie danach? Wir sind dann nach Sandersdorf gekommen und mussten in einem Zimmer mit ca.20 m² zu viert leben und mit einer anderen Familie das Bad und die Küche teilen.
Wie lange haben Sie auf eine eigene Wohnung warten? 2,5 Jahre

Fragebogen 3

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Name: Erna Z.
Alter: 49 Jahre alt.
Herkunftsland: Wolgograd (Russland)
Wie lange leben Sie in Deutschland? seit 2 Mai 2007
Hatten Sie Probleme beim finden einer bevollmächtigten Person? Keine, Verwandte haben mitgeholfen.
Wieso haben Sie sich entschlossen nach Deutschland zu kommen? Weil meine Mutter und mein Sohn nach Deutschland wollten und da die Mutter bei ihren Kindern sein wollte. Sie sind alle hier und ich währe alleine drüben mit ihr.
Haben Sie sich das so vorgestellt? Genau so, weil ich schon vorher hier war und es mir anschauen konnte. Ich konnte mir ein genaues Bild von Deutschland und von meinem zuhause machen.
Wie lange haben Sie auf einen Aufnahmebescheid gewartet? Ein Jahr, es ging sehr schnell. Wir konnten schon im Oktober letzten Jahres einreisen aber wollten noch den Winter in Russland verbringen.
Hatten Sie Hilfe beim ausfühlen der benötigen Dokumente? Ja, ich hatte Hilfe von einer Lehrerin, die Deutsch unterrichtet.
Welche Probleme haben sich in dieser Zeit gezeigt? überhaupt keine.
Mussten Sie einen Sprachtest machen? Ja, wir mussten 1000 km fahren nach Moskau und einen Sprachtest bestehen. Mit uns haben viele den Test gemacht aber über die Hälfte hat in nicht bestanden.
Mit welchem Verkehrsmittel kamen Sie nach Deutschland? bis Moskau sind wir mit dem Zug gefahren und von Moskau bis Friedland mit dem Bus.
In welches Lager kamen Sie als erstens? Friedland, da es keinen anderen mehr gibt.
Wie wurden Sie im Erstaufnahmelager empfangen? Wir waren 5 Tage in Friedland. Wir hatten ein Zimmer für uns. Es war gut, das Essen war gut und unsere Verwandte kamen zu Besuch und durften in dem Zimmer auch Mitschlafen und mitessen. Es war schön sie bei sich zu haben, sie haben eine Sicherheit gegeben.
Welche Wohnverhältnisse haben Sie angetroffen? Es war sehr schön, wir hatten Spaß. Wurden auch von den Einheimischen gut empfangen. Wir sind spazieren gegangen und haben bei einem Fußballspiel mitgefiebert, da wir große Fußballfans sind.
Hatten sich Probleme gezeigt, welche und warum? Ja, die Behörden in Friedland haben zu schnell gesprochen. Wir mussten für die Übersetzung der Dokumente 130€ zahlen. Dabei konnten uns die Behörden ruhig helfen. 300€ haben wir gekriegt und 130€ mussten wir abgeben. Wir heben uns am 2ten des Monats angemeldet und uns wurde gesagt, wenn wir uns in einer Woche in Ingolstadt anmelden kriegen wir Geld ab dem 2ten und das Geld haben wir erst ab dem 9 gekriegt, trotz der Anmeldung innerhalb der Woche. Nur meine Mutter hat es gekriegt, wir nicht und die Arbeitserlaubnis haben wir auch noch nicht.
In welcher Art und Weise wurde Ihnen Hilfe angeboten und haben Sie diese angenommen? Wir bekamen 100 €. Aussiedlergeld gibt es erst in einem Jahr.

Welche Probleme haben sich bei der Zuweisung eines Bundeslandes gezeigt? Sie wollten uns in Friedland für halbes Jahr behalten. Wir wollten aber gleich zu unseren Verwandten. Immobilienmakler.
Sind Sie gleich nach Bayern gekommen? Ja, da unsere ganzen Verwandten in Bayern sind.
Ja, waren Sie in Nürnberg? Nein, so was gab es schon nicht mehr.
Was war negative? Die türkischen Frauen mit den Tüchern überall.
Was war positive? Wo wir Wohnen grüßt jeder, auch Kinder. die Deutschen kennen sich und wollen mich bzw. uns auch integrieren. Ergerlich ist es, dass ich nicht immer alles sagen kann, was ich gerne sagen will oder, was ich gerade denke.

Quellenverzeichnis

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