Projekt:Politik der Wende
Sachsen
BearbeitenÜberprüfung
Bearbeiten- "Die Ziele des Art. 118 SächsVerf werden umso weniger erreichbar, je länger das Mandat bereits besteht; nicht nur, weil damit ein Mitglied des Landtages, dessen fortdauernde Mandatsinnehabung als untragbar erscheint, gleichwohl dem Bürger zugemutet und dadurch Vertrauenswürdigkeit des Landtages möglicherweise nachhaltig gestört wird; sondern auch, weil die Aberkennung des Mandats materiell-verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Auslegung des Merkmals "untragbar" umso problematischer werden könnte, je länger das Mandat bereits besteht (vgl. die Regierungsbegründung zu § 38 Abs. 2 SächsVerfGHG, DS 1/2486, S. 54)." (Vf. 18-IX-98 DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN Beschluß in dem Verfahren auf Aberkennung des Mandats auf Antrag des Sächsischen Landtages gegen Herrn Sieghard Kosel, MdL)
Mecklenburg-Vorpommern
BearbeitenLandesbevollmächtigter
Bearbeiten- Juni 1990 Regierungsbevollmächtigter für den Bezirk Rostock
- August in Vorbereitung der Neugründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sprecher der Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke Neubrandenburg (Martin Brick), Rostock und Schwerin (Georg Diederich).[1]
- Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erfolgte die Neugründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin [2], so dass Kalendrusch als Sprecher der Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke zum Landesbevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ernannt wurde.
Regierungsbevollmächtigter
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