Projekt Diskussion:Clothing First/Zelt

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Methodios

1000 Euro Bußgeld Ist dieses Zelt eine Gefahr? Stadt Köln droht Obdachlosem mit Mega-Knöllchen Kölner Express vom 12. Dez. 2021

Ein bunt gemustertes Zelt auf einer Wiese zwischen zwei Bäumen.

Copyright: Klaus Müller

Gefahr für die öffentliche Sicherheit? Dieses Zelt eines Obdachlosen in Mülheim muss entfernt werden, fordert die Stadt Köln.

Einem Obdachlosen droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro, wenn er nicht sein Zelt in Köln-Mülheim abbaut.


1000 Euro Bußgeld, das ist alles andere als wenig. Vor allem dann, wenn es einen Obdachlosen betrifft. Insofern konnte der Kölner Klaus Müller (75) kaum glauben, was er da las: Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten es am Zelt eines Obdachlosen im Stadtgarten in Köln-Mülheim angebracht. Die Aufforderung: Das Zelt müsse umgehend geräumt werden - ansonsten werde es teuer.

„Von diesem Gegenstand geht eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus“, stand auf dem Papier, das Müller fotografiert und auf Facebook gestellt hat. „Dass da gleich solche Geschütze aufgefahren werden, finde ich unglaublich“, sagte Müller. Die Gefahr sei an den „Haaren herbeigezogen“.

Die Stadt bestätigt ihr Vorgehen und beruft sich auf die Kölner Stadtordnung. Diese regle, dass es verboten sei, sich im öffentlichen Raum einen Schlafplatz einzurichten oder zu nutzen, teilt eine Stadtsprecherin mit. „Nachdem die Ordnungsdienstkräfte den Mann zunächst nicht persönlich antreffen konnten, wurde der Hinweiszettel mit der Aufforderung der Räumung vor Ort hinterlassen.“

--Methodios (Diskussion) 17:22, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Anfang November, als ich diese Fotos machte, schrieb ich dazu:

Vertreibung eines obdachlosen Menschen aus seiner Unterkunft.

Bald ist wieder St. Martin. Die Kinder laufen mit ihren Laternen durch die Straßen auf und nieder und erinnern damit an Martin, den römischen Soldaten, der, so die Geschichte, seinen Mantel im kalten Winter mit einem armen Mann teilte:

"Im Zelt lag, im Zelt lag, im Zelt da schlief ein armer Mann, hat weiter nichts und ist jetzt dran!"

Mit all dem hat das Kölner Ordnungsamt nichts zu tun, denn Ordnung muss schließlich sein im Mühlheimer Stadtgarten. Hat sich doch jemand erfrecht, zwischen ein paar Bäumen am Rande des Stadtgartens hinter der Stadthalle sein kleines blau-buntes Zelt aufzuschlagen, samt Schlafsack zum Übernachten. Statt nun diesem armen Mann ein Zimmer zuzuweisen, wie es ihm eigentlich zusteht, kommt der übereifrige Ordnungsdienst der Stadt Köln am 5.11. dort vorbei und klebt ein grünes Schreiben über den Zelteingang mit einer Strafandrohung von bis zu 1000 €, falls das Zelt am 8.11. Immer noch da sei, denn es sei eine Gefahr!

"Von diesem Gegenstand geht eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.", heisst es wörtlich in diesem Schreiben, das ich am Ende dieses Beitrags angefügt habe.

Aber seht selber. Ich habe für euch die Gefährlichkeit des Gegenstandes Zelt fotografisch dokumentiert.

So menschenverachtend und traurig diese Vorgehensweise auch ist, frage ich mich und euch: "Wie lächerlich will sich das "Ordnungsamt" eigentlich noch machen?" Reicht es immer noch nicht, wohnungslose, obdachlose oder süchtige Menschen andauernd vom Wiener Platz zu vertreiben, ohne sich um ihre Notlage nachhaltig zu kümmern? Ich höre von einem neuen dummerweise schon mal so genannten "Platz-Sheriff" für den Wiener Platz, ein Kümmerer oder Sozialraum-Koordinator. Mal sehen ob er an der Problemlage etwas ändern kann, wenn schon die engagierten Direkthilfen von Melissa Linda Rennings und dem Verein "Heimatlos in Köln" von offizieller Seite scheinbar nicht erwünscht sind, respektive ihr nicht mal wenigstens ein kleiner Büroraum zur Verfügung gestellt wird!

Hier noch der Wortlaut des Schreibens vom Ordnungsamt an das Zelt:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ....."

Köln, 05.11.2021

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Willy Brandt Platz 3,

50679 Köln

Ordnungs- und Verkehrsdienst

Telefon 0221/221-32000 oder 0221/221 115

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

dieser Gegenstand ist hier in Köln Mülheim Stadtgarten widerrechtlich auf öffentlichem Straßenland abgestellt.

Sollte eine ordnungsbehördliche Erlaubnis vorliegen oder beantragt sein, setzen Sie sich bitte unter der oben genannten Telefonnummer mit dem zuständigen Ordnungsdienst in Verbindung. Von diesem Gegenstand geht eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.

Der Ordnungsdienst entfernt den Gegenstand auf Kosten der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten und verwertet ihn kostenpflichtig, wenn er am 08. 11. 2021 immer noch hier stehen sollte.

Darüber hinaus kann die Stadt Köln ein förmliches Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, das Geldbußen von bis zu 1000 Euro vorsieht.

Im Auftrag (Unterschrift unleserlich)

Rechtsgrundlagen:

1. § 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) vom 13. Mal 1980 (GV NW S. 528)

2. §§ 18, 22 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen (StrWG NRW) vor 23 September 1995 (GV NRW S.

Schreiben

  • Es geht doch nur darum, das massive und verfestigte Versagen der gesellschaftlich Verantwortlichen zu verschleiern.

--Methodios (Diskussion) 08:26, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Dank an Klaus Jünschke für die Veröffentlichung, dazu direkt vorne auf dem Express! Gut, dass das Thema so hohe Wellen schlägt. Hoffentlich kann es die Stadt in Verwaltung und Politik jetzt nicht mehr ignorieren. Bleiben wir dran!

  1. FriedeDenHütten!
  1. KriegDenPalästen!

Kritik am Ordnungsamt dauert an

Express: "Die Stadt bestätigt ihr Vorgehen und beruft sich auf die Kölner Stadtordnung. Diese regle, dass es verboten sei, sich im öffentlichen Raum einen Schlafplatz einzurichten oder zu nutzen, teilt eine Stadtsprecherin mit. „Nachdem die Ordnungsdienstkräfte den Mann zunächst nicht persönlich antreffen konnten, wurde der Hinweiszettel mit der Aufforderung der Räumung vor Ort hinterlassen.“

Die Stadt ignoriert, dass Obdachlose kein Geld haben und oft keine Postadresse und folglich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt werden, wenn sie auf die Mahnung zur Zahlung der Geldbuße nicht reagieren. Das ist nicht nur unverhältnismäßig, das ist menschenunwürdig.

--Methodios (Diskussion) 09:46, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

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