(1) Wir verwenden eine zu
senkrechte Gerade
durch
und darauf einen Punkt
.
Dazu nehmen wir die zu
senkrechte Gerade
durch
, die also parallel zu
ist. Wir zeichnen die Gerade
, die parallel zu
ist und durch
verläuft. Der Schnittpunkt von
und
markieren wir als
, sodass der Abstand von
zu
gleich
ist. Jetzt zeichnen wir die Gerade
durch
und
und dazu die parallele Gerade
durch
. Der Schnittpunkt von
mit
ist
,
da
ein Parallelogramm bilden.
Zum Beweis von (2) und (3) verwenden wir wieder die zu
senkrechte Gerade
. Wir schlagen Kreise mit dem Nullpunkt als Mittelpunkt durch
,
und
und markieren die entsprechenden Punkte auf
als
,
und
.
Dabei wählt man
als einen der beiden Schnittpunkte und
und
müssen dann auf den entsprechenden Halbgeraden sein. Um das Produkt zu erhalten, zeichnet man die Gerade
durch
und
und dazu die parallele Gerade
durch
. Diese Gerade schneidet
in genau einem Punkt
. Für diesen Punkt gilt nach dem Strahlensatz das Steckenverhältnis
-

Also ist
.
Um den Quotienten
bei
zu erhalten, zeichnet man die Gerade
durch
und
und dazu parallel die Gerade
durch
. Der Schnittpunkt von
mit
sei
. Aufgrund des Strahlensatzes gilt die Beziehung
-
