Zweiter Gödelscher Unvollständigkeitssatz/Entscheidbar und Peano-Arithmetik/Widerspruchsfreiheit nicht ableitbar/Fakt

Zweiter Gödelscher Unvollständigkeitssatz

Es sei eine arithmetische Ausdrucksmenge, die widerspruchsfrei und entscheidbar sei und die Peano-Arithmetik umfasse.

Dann ist die Widerspruchsfreiheit nicht aus ableitbar, d.h. es ist