Grundsätze Bearbeiten

ex iniuria non oritur ius Bearbeiten

1. ex iniuria non oritur ius

aus dem Unrecht kann kein Recht entstehen...

Das Verbrechen berechtigt den Täter nicht. Dabei kann nur die Verantwortung und die Schulden entstehen.

Freier Wille Bearbeiten

2. Verträge sind nur diese gültig, die nur mit dem freien Willen geschlossen sind.

  • Unfrei geschlossene Verträge sind ungültig und binden die Parteien nicht
    • Beitritt ist ein Vertrag und darf nur freiwillig geschehen. Sonst ist das schon kein Vertrag. Und für die Mitgliedschaft müßte der freie Wille vorausgesetzt werden.