Grundsätze

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ex iniuria non oritur ius

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1. ex iniuria non oritur ius

aus dem Unrecht kann kein Recht entstehen...

Das Verbrechen berechtigt den Täter nicht. Dabei kann nur die Verantwortung und die Schulden entstehen.

Freier Wille

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2. Verträge sind nur diese gültig, die nur mit dem freien Willen geschlossen sind.

  • Unfrei geschlossene Verträge sind ungültig und binden die Parteien nicht
    • Beitritt ist ein Vertrag und darf nur freiwillig geschehen. Sonst ist das schon kein Vertrag. Und für die Mitgliedschaft müßte der freie Wille vorausgesetzt werden.