Projekt
Projekttitel FAQ Urheberrecht im Unterricht
Ansprechpartner Benutzer:Aschmidt
Laufzeit Mai–August 2012
Zusammenarbeit Erwünscht, bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme über die Projektdiskussionsseite.
Kurzbeschreibung
Zielsetzung ist eine Sammlung von häufig gestellten Fragen und häufig gegebenen Antworten zum Urheberrecht im Unterricht. Es soll keine abstrakte Abhandlung sein, sondern eine problembezogene, konkrete Handreichung, die aber notwendigerweise allgemein gehalten ist. Diese FAQ kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen, und sie will das auch nicht. Sie geht nur auf die Verwendung freier Inhalte ein, keine Ratschläge werden erteilt zu proprietären Inhalten, insbesondere nicht zu Schulbüchern oder sonstigen proprietären Lehr- und Lernmaterialien. Alle Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.

Was sind „freie Inhalte“ und wo finde ich Inhalte, die im Unterricht oder sonst für schulische Zwecke verwendet werden können?

Lizenzverträge und „Freie“ Lizenzen

Freie Inhalte sind öffentliche Güter im geistigen und im musischen Bereich, also Texte, Bilder, Töne oder auch Videos, bei denen der Urheber es anderen ausdrücklich erlaubt, sie nach der Veröffentlichung weiter zu verwenden. Die näheren Bedingungen, unter denen die Weiterverwendung erfolgen darf, werden durch Lizenzverträge geregelt. Beispielweise kann ein Bild zur weiteren Nutzung durch einen beliebigen anderen veröffentlicht werden, und der Fotograf kann sich vorbehalten, dass bei einer Weiterverwendung auf jeden Fall sein Name als Nachweis der Urheberschaft angegeben werden muss.

Aus rechtlicher Sicht sind Lizenzen Allgemeine Geschäftsbedingungen, also das sogenannte „Kleingedruckte“. Wer – um in dem Beispiel zu bleiben – ein Bild, das unter einer freien Lizenz steht, weiterverwendet, erkennt damit die Lizenz, unter die es gestellt wurde, durch schlüssiges Handeln an und verpflichtet sich damit, die in ihr bestimmten Vorgaben zu befolgen. Um welche Vorgaben es sich dabei jeweils handelt, kann sehr unterschiedlich sein, denn es gibt nicht nur eine freie Lizenz, sondern ganz viele. Will man sich rechtmäßig verhalten, muss man also den Lizenzvertrag, den man schließt, vorher lesen.

Insbesondere: Creative-Commons-Lizenzen

Um die Verwendung freier Inhalte insbesondere für urheberrechtliche Laien zu vereinfachen, wurde in den letzten Jahren eine neue Lizenzfamilie ins Leben gerufen: Die Lizenzen der Creative Commons (CC) wurden auf Betreiben des amerikanischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig entwickelt und haben das Ziel, urheberrechtliche Beschränkungen vor allem beim Umgang mit digitalen Medien so leicht wie möglich handhabbar zu machen und eine Weiterverwendung von freien Inhalten zu ermöglichen, anstatt sie zu verhindern. Geistige Inhalte entstehen immer aus einem gesellschaftlichen Zusammenhang heraus. Deshalb sollen sie auch der Gesellschaft wieder zufließen können. Viele Urheber fühlen sich durch das allgemeine gesetzliche Urheberrecht gegängelt und möchten ihre Werke ausdrücklich unter eine freie Lizenz stellen. Viele Anwender haben umgekehrt die Befürchtung, „etwas falsch zu machen“, wenn sie auf freie Inhalte zurückgreifen, beispielsweise für schulische Zwecke.

Um hier für größere Sicherheit zu sorgen, wurde bei den Creative-Commons-Lizenzen eine Art Baukastenprinzip eingeführt: Es gibt nicht nur eine CC-Lizenz, sondern es stehen aktuell vier sogenannte Module zur Verfügung (by, nc, nd, sa), die die Einschränkung der Verwendung der lizenzierten Inhalte beschränken und die miteinander kombiniert werden können. Damit man sie leicht wiedererkennen kann, wird jede Lizenz durch ein charakteristisches Icon bzw. durch eine Kombination aus mehreren Icons symbolisiert:

Icon Kurzform Name des Moduls Erklärung (stark verkürzt)
  zero Keine Einschränkung der Nutzung Der Inhalt kann genutzt werden, als wäre er gemeinfrei.
  by Namensnennung (engl.: Attribution) Der Name des Urhebers muss genannt werden.
  nc Nicht kommerziell (Non-Commercial) Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird.
  nd Keine Bearbeitung (No Derivatives) Das Werk darf nicht verändert werden.
  sa Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike) Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Tabelle aus: Seite „Creative Commons“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juni 2012, 10:57 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Creative_Commons&oldid=104598453 (Abgerufen: 20. Juni 2012, 11:12 UTC)

Derzeit wird von den Creative Commons die Verwendung der folgenden sieben Lizenzen empfohlen:

Icons Kurzform Bedeutung Lizenzbedingungen (unported) Lizenzbedingungen (Deutschland)
  zero „Verzicht“ auf alle Recht,
keine der vier Einschränkungen soll eingreifen.
Version 1.0
  by Namensnennung Version 3.0 Version 3.0
    by-sa Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
(ähnlich zur GFDL, allerdings derzeit inkompatibel, ebenfalls ähnlich zur Lizenz Freie Kunst)
Version 3.0 Version 3.0
    by-nd Namensnennung, keine Bearbeitung Version 3.0 Version 3.0
    by-nc Namensnennung, nicht kommerziell Version 3.0 Version 3.0
      by-nc-sa Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0 Version 3.0
      by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Version 3.0 Version 3.0

Tabelle aus: Seite „Creative Commons“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juni 2012, 10:57 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Creative_Commons&oldid=104598453 (Abgerufen: 20. Juni 2012, 11:12 UTC) + Ergänzung nach Website der CC.

Insbesondere Freie Lizenz gemäß freedomdefined.org

In der Wikipedia und ihren Schwesterprojekten wird eine sehr strenge Definition von „Freier Inhalt“ angewendet, die sog. Definition der „Freien kulturellen Werke“ gemäß des Projektes freedomdefined.org. Nur solche Werke sind danach frei, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Dadurch sind insbesondere solche Lizenzen ausgeschlossen, die eine kommerzielle Nutzung oder eine Veränderung des Werkes ausschließen. Daher sind für die Wikipedia und die Wikimedia Commons nur drei der sieben Lizenztypen der Creative Commons erwünscht: CC zero, CC-by und CC-by-sa.

Repositorien für freie Inhalte

Wo findet man Texte, Bilder, Grafiken oder Videos, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden sind und die sich für den Unterricht eignen?

Die Lizenzbestimmungen von Wikipedia

Alle Texte in Wikipedia werden unter zwei Lizenzen veröffentlicht, nämlich sowohl unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GDFL) als auch unter der Creative-Commons-Lizenz CC-by-sa 3.0. Es handelt sich also um eine Doppellizenzierung, was zur Folge hat, dass der Weiterverwender selbst entscheidet, welche Lizenz er auswählt. Es ist nicht sinnvoll, die GFDL zu wählen, weil bei dieser Lizenz immer der gesamte Lizenzvertragstext mit übermittelt werden muss. Das ist besonders bei der Weiterverwendung von Bildern ein absolutes K.O.-Kriterium. Wählt man die Creative-Commons-Lizenz, reicht es aus, einen Lizenzvermerk anzubringen, der den Urheber des Werks benennt („by“) und es dauerhaft wiederum unter dieselbe freie Lizenz stellt („sa“). Näheres zum richtigen Zitieren und zur Weiterverwendung von Inhalten aus Wikipedia ist in den folgenden Fragen und Antworten nachzulesen.

Die Lizenzbestimmungen auf Wikimedia Commons

Die meisten Bilder, die in den verschiedenen Wikimedia-Projekten verwendet werden, werden von dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden. Dort sind aber eine Vielzahl an Lizenzen zulässig. Nicht alle Bilder stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz. Deshalb ist bei jedem Bild zu prüfen, unter welcher Lizenz es auf Wikimedia Commons veröffentlicht worden ist. Näheres ist in dem Abschnitt zur Weiterverwendung von Bildern aus Wikimedia Commons nachzulesen.

Insbesondere: OER-Plattformen

Dürfen Schüler Wikipedia als Quelle verwenden?

Wikipedia im Unterricht: Chancen und Probleme

Fast alle Schüler verwenden heute Wikipedia. Und auch gut die Hälfte der Lehrer gibt an, auf Wikipedia für die Unterrichtsvorbereitung zurückzugreifen. An vielen Schule und Universitäten ist aber Wikipedia weiterhin als Beleg nicht zugelasen.

  • Für Hausaufgaben oder für ein Referat
  • ja, aber es ist ein Beleg anzuführen -> richtiges Zitieren
  • es kommt darauf an, was mit einer Fundstelle aus Wikipedia belegt werden soll, ob sich Wikipedia dazu als Beleg eignet
  • bei einer vollständigen Übernahme von Texten sind eine Quellenangabe und ein Lizenzvermerk notwendig -> Weiterverwendung
  • Plagiaten entgegenwirken

Wie zitiert man richtig aus Wikipedia?

Zitierhilfe verwenden

Richtiges Zitieren ist das A und O redlichen wissenschaftlichen Arbeitens. Es sollte auch Schülern zur Vorbereitung auf ihr Studium vermittelt werden.

In einem Wiki kann der Inhalt jeder Seite jederzeit geändert werden. Inhalte in Wikis sind also dynamisch. Deshalb ist es wichtig, bei einem Zitat aus Wikipedia anzugeben, welche Version eines Artikels man benutzt hat und wann man einen Artikel abgerufen hat.

Am leichtesten zitiert man einen Artikel aus Wikipedia mit der Zitierhilfe. Man findet sie in der Navigationsleiste am linken Bildschirmrand unter „Werkzeuge“. Gegebenenfalls muss man die Werkzeugleiste erst ausklappen, indem man auf das kleine dunkle Dreieck klickt, das links daneben angezeigt wird. Klickt man auf den Link „Seite zitieren“ wird man zur Zitierhilfe weitergeleitet, in der schon alle Angaben für eine Zitation des jeweiligen Artikels bereitgehalten werden. Ein Beispiel:

„Ein Zitat (das, lateinisch citatum ‚Angeführtes‘, ‚Aufgerufenes‘) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. … In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt wird. …“ (Aus: Seite „Zitat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. Mai 2012, 06:36 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zitat&oldid=103594856 [Abgerufen: 31. Mai 2012, 21:08 UTC]).

Diese Angaben können – wie der Artikeltext selbst – direkt mittels Kopieren und Einfügen in eigene Texte übernommen werden. Die Zitierhilfe bietet auch vollständige Einträge zur Verwendung mit einem Literaturverwaltungsprogramm wie Citavi oder JabRef im Format BibTeX. Das eignet sich besonders zum Erstellen umfangreicherer Literaturverzeichnisse.

Die Zitierhilfe steht nur für Artikel zur Verfügung, nicht für Seiten aus anderen Namensräumen.

Darf man Wikipedia-Artikel komplett oder teilweise ausdrucken und an Schüler verteilen?

Wo liegen die Grenzen des Zitatrechts? Wo beginnt eine Weiterverwendung?

Zitate sind Schranken des verfassungsrechtlich verbürgten Urheberrechts. Die Arbeit an urheberrechtlich geschützten Werken steht immer in einem kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhang. Aufgrund der sogenannten Sozialbildung des Eigentums muss es sich der Urheber gefallen lassen, dass sein geistiges Eigentum von anderen in einem gewissen Umfang unentgeltlich genutzt wird. Jeder darf zitieren – solange er sich wiederum an die Grenzen des Zitatrechts hält. Wo aber liegen diese Grenzen?

Die Zitierhilfe von Wikipedia enthält hierzu einen ersten praktischen Hinweis, der auf eine mengenmäßige Beschränkung abstellt:

Achtung: Zur Übernahme umfangreicher Absätze oder kompletter Artikel sind andere und weitere Angaben nötig. Dabei müssen die Nutzungsbestimmungen der Creative Commons Shared Alike 3.0 (CC-by-SA-3.0)-Lizenz eingehalten werden (Aus: Seite „Zitierhilfe“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Zitierhilfe&page=Zitat&id=103594856 [Abgerufen: 31. Mai 2012, 21:31 UTC]).

Das Urheberrechtsgesetz besagt in § 51 Satz 2 Nr. 2, dass „Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“ dürfen. Dieses sogenannte „Kleinzitat“ ist der Regelfall des Zitierens. Es gilt die Grundregel, wonach Zitate „zum Zweck des Zitats“ erfolgen dürfen, „sofern die Nutzung“ des zitierten Werks „in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ Es gibt also keine starre Grenze für die Länge eines zulässigen Zitats. Das Kleinzitat muss aber innerhalb des Werks, in dem es gemacht wird, einem besonderen Zweck dienen, es muss also beispielsweise als Beleg für den übrigen Text oder zur Erläuterung dienen.

Darüber hinaus sind sogenannte „Großzitate“ nur in selbständigen wissenschaftlichen Werken zulässig (§ 51 Satz 2 Nr. 1 UrhG). Hier dürfen also vollständige Texte wiedergegeben werden, beispielsweise vollständige Gedichte, die urheberrechtlich geschützt sind, allerdings nur, wenn und soweit sie „zur Erläuterung des Inhalts“ in die Arbeit aufgenommen werden.

Was darüber hinaus geht, ist kein Zitat mehr, sondern eine Weiterverwendung, die der Zustimmung des Urhebers bedarf.

Weiterverwendung freier Inhalte: Anforderungen an einen Lizenzvermerk

Im Fall von Wikipedia ist die Zustimmung zur Weiterverwendung dadurch erteilt worden, dass alle Autoren, die an Wikipedia mitarbeiten, ihre Texte unter eine freie Lizenz gestellt haben, nämlich die Creative-Commons-Lizenz CC-by-sa 3.0. Das heißt: Der Inhalt ist zwar urheberrechtlich geschützt, er darf aber auch über das übliche Zitatrecht hinaus vollständig weiter verwendet werden, solange man dabei angibt, wer ihn geschrieben hat (die Autoren des jeweiligen Wikipedia-Artikels), woher man ihn bezogen hat (die Webadresse des Wikipedia-Artikels) und dass alle davon abgeleiteten Weiterverwendungen ihrerseits wieder unter dieselbe Lizenz gestellt werden müssen, damit sich diese Freiheit der Weiterverwendung auf alle abgeleiteten Werke sozusagen „vererbt“. Der Text und die aus ihm hergeleiteten Arbeiten bleiben dadurch immer frei, auch wenn dem Text beispielsweise etwas hinzugefügt oder wenn daraus ein Teil getilgt wird.

Ein vollständiger Lizenzvermerk lautet beispielsweise:

Aus: Wikipedia. Seite „Zitat“. Abgerufen am 1. Juni 2012 um 11.02 Uhr MESZ. Lizenz: CC-by-sa 3.0.

Optional kann man die Webadresse der Seite in Wikipedia und der Seite, auf der die CC-Lizenz kurz zusammengefasst wird, hinzufügen sowie einen Zusatz zur Versionsgeschichte ergänzen:

Aus: Wikipedia. Seite „Zitat“. http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat. Abgerufen am 1. Juni 2012 um 11.02 Uhr MESZ. Lizenz: CC-by-sa 3.0. Eine Liste der Autoren des Artikels und ihrer Beiträge ist in der Versionsgeschichte der Seite in Wikipedia abrufbar.

So kann man beispielsweise einen kompletten Wikipedia-Artikel ausdrucken und einzelne Schüler oder an eine ganze Schulklasse verteilen. Dabei gibt es keine mengenmäßige Begrenzung, weder was die Zahl der Ausdrucke noch was deren Umfang angeht. Beim Drucken wird automatisch am Ende des Artikeltexts ein Lizenzvermerk eingefügt, der am Ende des Ausdrucks erscheint:

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.

Die Schüler dürfen den Artikel in ihren eigenen Arbeiten zitieren, und sie dürfen ihn auch vollständig weiterverwenden und bearbeiten und wieder veröffentlichen, wenn sie ihrerseits einen Lizenzvermerk anbringen. Unter diesen Voraussetzungen dürfen sie den Text auch untereinander an ihre Freunde weitergeben.

Darf man freie Inhalte einscannen oder kopieren und im Schulnetzwerk speichern und an Schüler weitergeben?

Inhalte, die unter einer freien Lizenz stehen, dürfen uneingeschränkt (foto-) kopiert, eingescannt, gespeichert und auch weitergegeben werden. Wenn dabei eine Weiternutzung vorliegt, ist darauf zu achten, dass der Ausdruck bzw. der Scan einen ausreichenden Lizenzvermerk trägt. Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung für die Nutzung von Inhalten, die unter einer freien Lizenz stehen, weder im Unterricht noch sonst.

Ein praktischer Tip: Wenn freie Inhalte in einem Schulnetzwerk gespeichert werden, sollte man darauf achten, dass die urheberrechtlich relevanten Angaben dort ebenfalls gespeichert werden, damit sie zur späteren Verwendung zur Verfügung stehen. Bei Texten ist das weniger problematisch als bei Bildern, denn bei einem Text können diese Angaben leicht in das Dokument eingefügt werden. Bei Bildern, Audios und Videos sollten die Metadaten ebenfalls vollständig erfasst werden, am besten gleich in Form des Lizenzvermerks zur Weiterverwendung.

Darf man Bilder von Wikimedia Commons in einem Arbeitsblatt oder in einer Präsentation verwenden?

Weiternutzung von Bildern aus Wikimedia Commons

Abgrenzung von Bildzitat (analog: Audio, Video) und Weiterverwendung: Könnte man an dieser Stelle diskutieren, habe ich aber weggelassen, weil im Normalfall nicht relevant.

Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen, können ohne Einschränkung zur Illustration von Arbeitsblättern oder von Präsentationen für den Unterricht verwendet werden. Weil es sich dabei in der Regel um eine Weiternutzung handelt, muss dabei zwingend ein Nachweis der Urheberschaft und der Lizenz erfolgen. Im Gegensatz zu Texten, die in Wikipedia oder in einem anderen Wiki-Projekt kollaborativ geschrieben werden, hat ein Bild aber nur einen Urheber, nämlich den Fotografen, der es aufgenommen hat.

Um die urheberrechtlich relevanten Angaben zu ermitteln, muss man die Seite aufrufen, unter der das Bild im Wiki gespeichert ist. Dort stehen alle Angaben zum Fotografen und zu der Lizenz, unter die er das Bild gestellt hat. Im Gegensatz zu Wikipedia sind auf Wikimedia Commons eine Auswahl an Lizenzen erlaubt, man muss also darauf achten, unter welcher Lizenz das jeweilige Foto steht.

Der Zitierhilfe in Wikipedia entspricht der Link „Einbinden“ unmittelbar oberhalb des Bilds auf dessen Wiki-Seite auf Wikimedia Commons. Klickt man darauf, erhält man die vollständigen Angaben, die man per Kopieren und Einfügen als Lizenzvermerk übernehmen kann, beispielsweise:

von Fb78 (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-2.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.en), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) oder GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons

Zur Weiterverwendung auf einer Website kann man dort auch den HTML-Quelltext direkt mit diesen Angaben und allen Weblinks kopieren.

Sonderfall: Gemeinfreie Werke und Public Domain

Ein Sonderfall sind gemeinfreie Werke. Die Gemeinfreiheit ist eine Schranke des Urheberrechts, die sich (ebenso wie das bereits erwähnte Zitatrecht) aus der Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums ergibt. Nach dem Ablauf einer bestimmten Schutzfrist kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk uneingeschränkt von jedermann genutzt werden. Nach deutschem Recht endet diese sogenannte Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach erlischt das Urheberrecht kraft Gesetzes. Mit dem Beginn des darauffolgenden Jahres dürfen die Werke des Urhebers uneingeschränkt genutzt werden. Diese Freiheit betrifft also vor allem ältere Bilder.

 
Während des Einsatzes gegen Osama bin Laden (von Pete Souza, Weißes Haus, aus dem Flickr-Feed des Weißen Hauses, Public Domain, via Wikimedia Commons).

Daneben gibt es aber auch neuere Abbildungen, für die besondere Regeln gelten. In den USA werden Fotos, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, in die sogenannte Public Domain gegeben. Das bedeutet, dass sie nach amerikanischem Recht grundsätzlich keinem urheberrechtlichen Schutz unterstehen und frei verwendet werden können. Beispielsweise sind Bilder, die von der Nasa oder von der Öffentlichkeitsarbeit des Weißen Hauses veröffentlicht werden, in diesem Sinne frei. Auf Wikimedia Commons ist auch in diesen Fällen unter „Einbinden“ ein korrekter Lizenzvermerk verfügbar. Beispielsweise gibt es dort das bekannte Bild, das den amerikanischen Präsidenten und einige Mitarbeiter während des Angriffs auf das Haus Osama bin Ladens im Jahr 2011 zeigt. Es war ursprünglich im Flickr-Stream des Weißen Hauses veröffentlicht worden und ist dort als „Arbeit der US-Regierung“ markiert. Der Lizenzvermerk auf Wikimedia Commons ist mehrsprachig englisch und französisch, man muss ihn daher ggf. auf Deutsch anpassen; zur Demonstration wird er hier im Original wiedergegeben:

von English: Pete Souza, Official White House Photographer Français : Pete Souza, photographe officiel de la Maison Blanche (White House Flickr Feed) [Public domain], via Wikimedia Commons

Eine deutsche Fassung könnte lauten:

von Pete Souza, Weißes Haus (aus dem Flickr-Feed des Weißen Hauses, Public Domain), via Wikimedia Commons.

Darf man Texte aus Wikisource im Unterricht verwenden?

Was ist Wikisource? Welche Texte findet man dort?

Wikisource ist ein Schwesterprojekt von Wikipedia, das Quellentexte sammelt. Dort findet man vor allem literarische Klassikertexte. Weil Wikisource, ebenso wie Wikipedia, in vielen Sprachversionen besteht, gilt das auch für fremdsprachige Quellen; es lohnt sich beispielsweise, die englische oder die französische Wikisource zu durchsuchen.

Die Texte in der deutschen Wikisource werden auf der Grundlage einer eingescannten Buchausgabe erfasst. Diese wird entweder speziell für Wikisource erstellt und auf Wikimedia Commons gestellt oder aus einem freien Repositorium übernommen. Die Wikisource-Ausgabe eines E-Texts ist fertig, wenn sie zweimal Korrektur gelesen worden ist. Der Bearbeitungsstand ist in der Infobox zu einem Text angegeben.

Auf Wikisource findet man vor allem gemeinfreie Texte, die frei verwendet werden dürfen. Das sind nach deutschem Recht grundsätzlich alle Texte, deren Autor schon mehr als 70 Jahre verstorben ist. So findet man dort beispielsweise den Text der Erzählung Ein Hungerkünstler von Franz Kafka. In der französischen Wikisource ist das Gedicht L’Albatros aus der zweiten Auflage der Fleurs du mal von Charles Baudelaire enthalten. Die Werke von Autoren sind auf eigenen Seiten zusammengefasst, zum Beispiel die Werke von Rudyard Kipling oder von Heinrich Heine. Von einigen Texten gibt es gesprochene Fassungen. Über die Buchfunktion können Bücher als PDF heruntergeladen werden, und einige Bücher gibt es mittlerweile auch als E-Books in verschiedenen Formaten.

Weiterverwendung von Texten auf Wikisource

Weil es sich bei Wikisource um ein Wiki handelt, muss man auch hier, wie bei Wikipedia, beim Zitieren oder beim direkten Verlinken von Texten grundsätzlich darauf achten, dass man die jeweilige Version einer Seite angibt, mit der man gearbeitet hat. Wie bei Wikipedia, kann hierzu auch in Wikisource der Permalink verwendet werden, den man in der linken Navigationsleiste unter „Werkzeuge – dauerhafter Link“ direkt anklicken kann. Dabei ist aber zu bedenken, dass Texte, die als „fertig“ markiert sind, mindestens zweimal korrekturgelesen worden sind und dass es sich bei den Änderungen danach meist um weitere Korrekturen handelt. Im Zweifel ist das Digitalisat, auf dem die Transkription im Wiki beruht, direkt verlinkt und kann herangezogen werden. Deshalb kann hier ein Link auch auf die Seite erfolgen, die die jeweils aktuellste Version anzeigt.

Gemeinfreie Texte können beliebig weitergegeben, kopiert, ausgedruckt, bearbeitet und auch in Netzwerken gespeichert werden.

Daneben gibt es einige Texte in Wikisource, die nicht gemeinfrei sind. Sie stehen aber unter einer freien Lizenz und können entsprechend den Lizenzbedingungen weiterverwendet werden.

Wie dürfen freie Inhalte in Schülerzeitungen und auf der Schulhomepage eingesetzt werden?

Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen, können auch in Schülerzeitungen oder auf der Homepage einer Schule eingesetzt werden. Insoweit gilt dasselbe wie für eine Weiterverwendung auf einem Arbeitsblatt oder in einer Präsentation: Es ist ein Lizenzvermerk anzugeben, aus dem der Urheber des Bildes und die Lizenz hervorgeht, unter der das Foto steht.

Der Lizenzvermerk sollte grundsätzlich an dem jeweiligen Bild angebracht werden, damit er für einen Dritten unmittelbar ersichtlich ist. Ausnahmsweise kann er auch auf einer separaten Seite oder am unteren Seitenrand einer Website platziert werden, solange es deutlich bleibt, auf welches Bild sich der Vermerk bezieht. Werden aber viele Bilder eingebunden, kann das leicht unübersichtlich werden.

Darf man vollständige Texte (oder Teile von Texten) aus einem Wiki in ein anderes Wiki kopieren?

Die direkte Übernahme von Texten aus einem Wiki in ein anderes per Copy & Paste ist kein Zitat, sondern eine Weiterverwendung der Inhalte. Deshalb ist dabei die Lizenz zu beachten, unter sie stehen. In Bezug auf Wikipedia bedeutet dies: Es ist ein Lizenzvermerk anzubringen, der den Vorgaben entspricht, die die Lizenz CC-by-sa 3.0 unported macht: Es ist also der Urheber anzugeben, und die Inhalte sind auf der Zielplattform wiederum unter dieselbe Lizenz zu stellen.

Das hört sich einfacher an, als es ist, denn „der Urheber“ ist im Fall eines Wikis ja nicht nur ein Autor, sondern in der Regel ist es eine Gruppe von Autoren, die vorher arbeitsteilig zusammengearbeitet haben. Sie haben unterschiedliche Beiträge zu der entsprechenden Seite im Wiki geleistet. Deshalb sind sie als Gruppe „die Urheber“ des Texts im Wiki, und unser Urheberrecht tut sich etwas schwer damit, solche kollaborativ entstandenen Werke zu erfassen, weil es immer von dem Urheber als alleinigem Schöpfer eines Werks ausgeht und darüberhinaus bestenfalls noch Sammelwerke von mehreren Autoren regelt, die aber jeweils voneinander abgrenzbare eigene Beiträge zu einer Sammlung zugeliefert haben. (Deshalb ist übrigens auch die Vergütung von Wikipedia-Artikeln durch die VG Wort genaugenommen problematisch, weil die Tantieme ja nur an einen Autor gezahlt werden kann, der gegenüber der Verwertungsgesellschaft behauptet, einen Artikel im wesentlichen allein verfaßt zu haben.)

Die Nennung des Urhebers („CC-by“) kann deshalb bei einem Text, der aus einem Wiki übernommen werden soll, grundsätzlich nur anhand der Versionsgeschichte der Wiki-Seite erfolgen. Nur aus ihr ist die vollständige Liste aller Autoren und ihrer Beiträge zu entnehmen. Eine rechtssichere Weiterverwendung von Wiki-Seiten in einem anderen Wiki setzt daher den Export der jeweiligen Seite aus dem Ursprungswiki und den Import im Zielwiki voraus. Beim Import werden die Inhalte durch das Speichern im Wiki wiederum unter die dort geltende Lizenz gestellt. Sie muß mit derjenigen im Ursprungswiki vereinbar sein. Ob das der Fall ist, ist im Zweifel durch die Auslegung der Lizenzen im Wege eines Rechtsgutachtens zu ermitteln. Im Idealfall sind sie identisch, dann treten insoweit keine Probleme auf.

Soweit es sich in beiden Fällen um MediaWiki-Plattformen handelt, sind der Export und der Import in der Regel durch Administratoren möglich. Hier ist zu beachten, dass nicht alle Wikimedia-Plattformen unter derselben Creative-Commons-Lizenz betrieben werden. Es kann deshalb Ausnahmen geben. Auf Wikiversity können nur Seiten aus Meta-Wiki, Wikibooks und Incubator importiert werden, seit Juli 2012 auch aus der deutschsprachigen Wikipedia.

Vorstehendes gilt entsprechend auch für das Auslagern von Teilen eines Artikels in einen anderen Artikel. Das kann beispielsweise in Wikipedia sinnvoll sein, wenn ein Abschnitt eines Artikels im Laufe der Zeit so umfangreich geworden ist, dass man daraus einen eigenen Artikel erstellen kann. In der Praxis verfährt man aus urheberrechtlichen Gründen folgendermaßen: Zunächst wird der komplette Artikel mitsamt der Versionsgeschichte und allen Bearbeitungen durch einen Administrator aus Wikipedia exportiert, um danach im Benutzernamensraum des Autors importiert zu werden. Dies dient dazu, die Seite zu verdoppeln (sie also zu „duplizieren“ oder auch zu „klonen“). Dort kann sie nun frei bearbeitet, also insbesondere gekürzt werden. Die Versionsgeschichte bleibt so erhalten. Es bleibt damit nachvollziehbar, wie der Artikel entstanden ist. Nach dem Abschluß der Bearbeitung, wird die Seite in den Artikelnamensraum verschoben. Der Abschnitt ist damit ausgelagert worden.

Darf man Texte aus einem Wiki übersetzen und in ein anderes Wiki übernehmen?

Für das Übersetzen von Inhalten aus anderen Wikis gilt dasselbe wie für die Übernahme des Texts oder von Teilen daraus (siehe oben).

Möchte man einen Text aus einem anderen Wiki übersetzen, so ist auch das eine urheberrechtlich relevante Nutzung der Inhalte. Ausgangspunkt ist ein urheberrechtlich geschützter Text, beispielsweise ein Artikel aus der französischen oder aus der englischen Wikipedia. Er ist von einer Gruppe von Autoren erstellt worden, deren Beiträge nicht verloren gehen oder unterschlagen werden dürfen.

Deshalb ist für das Übersetzen von Artikeln aus anderen Sprachversionen von Wikipedia zunächst ein Importwunsch anzumelden. Ein Administrator wird den Artikel dann aus der anderen Wikipedia exportieren und in den Benutzernamensraum in der deutschsprachigen Wikipedia importieren. Dort kann der Artikel bearbeitet werden. Die Versionsgeschichte bleibt erhalten. Nach dem Abschluß der Übersetzung kann man den Artikel in den Artikelnamensraum verschieben.

Anregungen für Übersetzungen findet man auf der Seite Wikipedia:Übersetzungswünsche.

Was ist bei Mashups aus lizenzrechtlicher Sicht zu beachten?

Unter einem Mashup versteht man das Bearbeiten und Neu-Zusammensetzen von Inhalten. Bekannte Methoden hierzu sind das Schneiden von Filmen oder Tonaufnahmen, aber auch die Text- oder Bild-Collage im Bereich der Literatur und der Bildenden Kunst. Bei Inhalten, die über das Internet bezogen und wieder veröffentlicht werden, hat sich hierfür mittlerweile der umfassende Begriff des Mashup eingebürgert, in der Musik spricht man auch vom Remix.

Natürlich können hierzu auch Inhalte eingesetzt werden, die unter einer freien Lizenz stehen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Bearbeitung des Werks im Lizenzvertrag zugelassen wird. Wenn also in einer Creative-Commons-Lizenz der Zusatz „nd“ für „no derivatives“ („keine Bearbeitung“) verwendet wird, ist eine Bearbeitung nicht erlaubt. Ein solches Werk darf nur genau so weiterverwendet werden, wie es vorliegt. Es darf also auch nicht mit einem anderen urheberrechtlich geschützten Werk zu einem neuen Werk kombiniert werden.

Das Mashup ist eine Weiterverwendung, deshalb sind die Lizenzen seiner ursprünglichen Teile zu beachten. Werden dazu also Inhalte eingesetzt, die beispielsweise unter der Lizenz CC-by-sa stehen, so müssen bei der Veröffentlichung des Mashups die ursprünglichen Urheber genannt („by“) und das Produkt muss wiederum unter dieselbe Lizenz gestellt werden („sa“).

Flickr washing – was ist das?

Flickr washing (der allgemeinere Begriff lautet: License laundering, was soviel wie „Lizenz-Wäsche“ bedeutet) ist ein spezielles Problem bei der Verwendung freier Inhalte.

Die Bilder und Videos in dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons stehen alle unter einer freien Lizenz. Aber nicht nur die Urheber selbst können Inhalte auf Commons hochladen. Es ist auch möglich, Bilder oder Videos auf Commons zu importieren, die bereits auf einer anderen Plattform unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden waren. Für Bilder bieten sich die großen Bildarchive Flickr und Picasa an, wo viele Fotos unter einer Creative-Commons-Lizenz bereitstehen.

Problematisch ist, ob die Bilder auf der Website, von der sei importiert worden sind, bereits lizenzkonform benutzt und deklariert worden waren. Es hat Fälle gegeben, in denen das nicht der Fall war, so dass es in der Folge bei der Weitergabe in ein anderes Medienarchiv zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen war. Weil das zuerst auf dem Portal Flickr passiert war, nennt man dies aus historischen Gründen „Flickr washing“.

Auf Wikimedia Commons werden deshalb Bilder, die von Flickr importiert werden, markiert und automatisch überprüft. Sind sie identisch mit dem Original auf Flickr, kann das ein Bot erledigen. Falls sie bearbeitet worden sind, muss es ein Mitarbeiter im Commons-Projekt tun. Wer Inhalte verwendet, die importiert worden sind, sollte trotzdem auf jeden Fall die Quelle selbst überprüfen, um bei der urheberrechtlichen Seite sicher zu gehen.

Welche potentiellen Haftungsprobleme gibt es bei freien Inhalten?

Können sich Lehrer oder Schüler strafbar machen, wenn sie gegen das geltende Urheberrecht verstoßen?

  • Strafrecht
  • Nebenstrafrecht
  • Rechtfertigungsgründe

Wer haftet bei Verstößen gegen das Urheberrecht?

  • Welches Recht ist „im Internet“ unter welchen Voraussetzungen anwendbar?
     
    LG Berlin – 15 O 377/11 vom 18. Oktober 2011 – „Loriot-Briefmarken I“, EV
     
    LG Berlin – 15 O 377/11 vom 27. März 2012 – „Loriot-Briefmarken II“
  • Loriot-Briefmarken I & II
  • w:Schutzlandprinzip
  • Wer will was von wem woraus?
    • Zivilrecht
    • Strafrecht

Wo genau drohen Haftungs- und Abmahnfallen?

Disclaimer

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Stichwortverzeichnis

Nur in der gedruckten Ausgabe.

 
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