Kurs:Urheberrecht im Internet
Sommersemester 2010
Februar/März
Kurs Urheberrecht im Internet
Das Urheberrecht im Internet unterliegt besonderen Gesetzen. Die internationale Abrufbarkeit macht es nicht immer einfach, die richtige Rechtsinterpretation zu finden.
Wem gehört das Internet? Die Frage ist gar nicht albern. Bei der zugrundeliegenden Hardware ist es noch recht einfach, die hat einen Besitzer. Aber was ist mit dem geistigen Eigentum?
Auf dieser Seite findet nur eine Linksammlung statt, die Kommentierung erfolgt auf entsprechenden Unterseiten. Neben Links auf Gesetzestexte werden Kommentare und ähnliche Texte erwähnt.
Schöpfungshöhe
Für das Vorliegen von Urheberrecht ist es erforderlich, daß das betreffende Objekt Schöpfungshöhe aufweist. Wenn Schöpfungshöhe vorliegt, spricht man von Werken im rechtlichen Sinn. Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Schöpfungshöhe und Werkcharakter sind jedoch nicht die einzigen Kriterien für urheberrechtlichen Schutz. Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe können (etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist oder als amtliche Werke) gemeinfrei sein. Schutzlandprinzip
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