Fluchtabwehr ist das Hindern eines w:Flüchtlings an der Einreise in ein anderes Land.

Nach dem w:Schengener Abkommen sind die Staaten der Europäischen Union, die an Nicht-EU-Staaten grenzen, zur Fluchtabwehr verpflichtet.

Nach den w:Genfer Flüchtlingskonventionen ist w:Flucht als solche kein strafwürdiger Tatbestand, w:Fluchthilfe kann hingegen in Deutschland als Schleusertum und im Falle betrügerischer Absicht als w:Menschenhandel bestraft werden.

Siehe auch

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Literatur

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  • Michael Schwelien: Das Boot ist voll. Europa zwischen Nächstenliebe und Selbstschutz. Hamburg, 2004, ISBN 3-936384-47-9