(ENTWURF)

Neubegründung und Reformulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

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Am 9. Dezember 2019, Tag der Menschenrechte, veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Artikel mit der Überschrift: „Die Würde des Einzelnen – Der UN-Erklärung von 1948 liegt ein in Europa und Amerika geprägtes Menschenbild zugrunde – das passt nicht jedem“ [1]. Besonders deutlich wird dies im Artikel 1 der 1990 von 45 muslimischen Staaten verabschiedeten Kairoer Erklärung [2]: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Der Artikel 1 der UN-Erklärung betont dagegen die Autonomie des Individuums und seine Freiheit. Wie kommt es zu so unterschiedlichen Vorstellungen vom Menschsein? Politisch gesehen führen verschiedene Menschenbilder zu unterschiedlichen Zielen und Priorisierungen. Und zu anderen Menschenrechten.

1.Ein Menschenbild für das 21. Jahrhundert

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Der folgende Text fasst die Erkenntnisse des Verfassers in seiner Eigenschaft als Französischdidaktiker und Begründer des Unterrichtsmodells "Lernen durch Lehren" (LdL) in den letzten 40 Jahren zusammen. Dabei sollen die einzelnen Bausteine des Modells nicht eigens wissenschaftlich untermauert und diskutiert werden. Dies wurde an vielfachen Stellen bereits geleistet [3]. Die Abschnitte 1.1. bis 1.5. sind entnommen aus Martin 2018 [4].

Genese: Ab 1980 wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbreitung des didaktischen Konzeptes „Lernen durch Lehren“ (LdL) ein anthropologisches Konstrukt aufgestellt, das ohne Rekurs auf geisteswissenschaftliche Modelle die Funktionsweise des Menschen beschreiben sollte. Bezugswissenschaften waren u.a. die Bedürfnisforschung, die Glücksforschung, die Neurowissenschaften, die Kognitionsforschung und die Systemtheorie. Entstanden ist ein kohärentes Ganzes aus Beschreibungen menschlicher Bedürfnisse und Verhaltensweisen und davon abgeleitet Empfehlungen zur Erreichung von Zuständen, die vereinfacht als „Glück“ benannt werden.

Lebenserhaltung, Bedürfnis und Glück

Antrieb für Handlungen ist die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Organismus. Handlungen, die ihre Aufgabe erfüllen, werden durch Ausschüttung von Hormonen auf der Ebene des Gehirns belohnt (Glücksgefühl). Der Handlungsbedarf wird im Sprachgebrauch als Bedürfnis bezeichnet. Diese Bedürfnisse werden an das Zentralnervensystem kommuniziert, damit es entsprechende Maßnahmen einleitet. Insofern ist der Organismus permanent damit beschäftigt, Handlungen durchzuführen, um Bedürfnisse zu befriedigen. Die Befriedigung von Bedürfnissen wird durch Glücksgefühle belohnt.

1.1.Glück: Grundbedürfnisse, Kontrolle, Flow

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Man kann Glück als dauerhafter Zustand emotionalen Wohlbefindens definieren, wobei Schwankungen nach unten und nach oben bestehen. Im positiven Bereich ragen unter bestimmten Bedingungen intensive Flow-Erlebnisse heraus, die länger anhalten können.

1.1.1. Die Grundbedürfnisse nach Maslow

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Die bekannteste Auflistung von Grundbedürfnissen stammt von Abraham Maslow [5].

Sinn/Transzendenz

Selbstverwirklichung

Soziale Anerkennung

Soziale Beziehungen

Sicherheit

Physiologische Bedürfnisse

Maslow unterscheidet mehrere Stufen von Bedürfnissen, ausgehend von den physiologisch-biologischen, deren Befriedigung zur Lebenserhaltung unerlässlich ist, über das Bedürfnis nach Sicherheit, nach sozialer Einbindung und Anerkennung, nach Selbstverwirklichung hinauf bis zum Bedürfnis nach Sinn bzw. Transzendenz. Hier muss betont werden, dass Maslow seine ursprüngliche Vorstellung, man müsse die jeweilige untere Bedürfnisstufe befriedigen, bevor man die nächsthöhere ansteuert, schnell revidiert hat. Ferner ist er nicht der Urheber der pyramidischen Anordnung. Diese wurde später von seinen Schülern vorgenommen.

1.1.2. Das Bedürfnis nach Kontrolle

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Die Emotionsforschung weist auf die Bedeutung des Kontrollgefühls hin. Der Kognitionspsychologe Dietrich Dörner stellt 1983 fest [6]: „Ein wesentliches Merkmal von Emotionen scheint uns zu sein, dass sie Reaktionen auf Erfahrungen des Kontrollverlustes, des Wiedergewinns von Kontrolle, des Habens bzw. des Nichthabens von Kontrolle sind. (…) U.E. erzeugt Kontrollverlust Emotionen wie Angst, Schreck oder Furcht. Wiedergewinn der Kontrolle erzeugt Emotionen wie Stolz, Triumph, Freude ". In der Alltagssprache bedeutet Kontrolle „die Situation im Griff haben“. Auf diesem Hintergrund fällt auf, dass alle von Maslow aufgelisteten Grundbedürfnisse sich einem alles einschließenden Bedürfnis unterordnen lassen, dem nach Kontrolle. Tatsächlich entsprechen die physiologischen Bedürfnisse der Aufgabe, das Individuum durch Pflege und Zufuhr von Energie funktionstüchtig zu erhalten. Bezüglich der zu den physiologischen Bedürfnissen zählenden Sexualität, so zielt sie nicht auf die Lebenserhaltung des Individuums ab sondern auf die der Art. Die physiologischen Bedürfnisse signalisieren, dass Handlungsbedarf auf der Ebene des Organismus besteht und dass dessen Funktionstüchtigkeit unter Kontrolle behalten werden muss. Auf der nächsten Stufe, dem Bedürfnis nach Sicherheit, geht es ebenfalls um Kontrolle: das Individuum fühlt sich wohl, wenn es nicht bedroht wird und seinen Lebensraum unter Kontrolle hält. Das Bedürfnis nach sozialer Einbindung entspricht der Kontrolle auf der sozialen Ebene. Dies gilt ebenfalls für das Bedürfnis nach sozialer Anerkennung. Wird der Mensch anerkannt, so verstärkt es sein Selbstbewusstsein und sein Gefühl der Kontrolle. Auf der nächsten Stufe wird die Ebene der Defizitbedürfnisse verlassen. Das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung ist ein Expansionsbedürfnis. Hier geht es nicht mehr darum, die Kontrolle zu erhalten, sondern die Kontrolle auszudehnen. Man „kontrolliert“ immer mehr Bereiche der Welt. Schließlich lässt sich das Bedürfnis nach Sinn ebenfalls unter den Oberbegriff „Kontrolle“ subsumieren. Der Mensch ist bestrebt sein Leben auch kognitiv zu überschauen und zu verstehen.

1.1.3. Informationsverarbeitung und Kontrolle

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Die Informationsverarbeitung ist nicht das Ziel, sondern nur Mittel. Ohne die permanente Verarbeitung der aus dem Umfeld strömenden Informationen wäre der Organismus sehr schnell von der Umwelt abgekoppelt und nicht mehr lebensfähig. Es muss für permanente kognitive Kontrolle des Umfeldes gesorgt werden.

In seiner auf neurophysiologischen Erkenntnissen beruhenden Untersuchung über intrinsische Motivation konzentriert sich Gerhard Portele (1975) auf die positiven Gefühle, die die Verarbeitung von Informationen auf der neuronalen Ebene auslösen [7]. Voraussetzung ist, dass das Gehirn mit adäquaten Stimuli versorgt wird:

1. Organismen versuchen, Überaktivation zu vermeiden oder zu reduzieren. Unteraktivation versuchen sie zu erhöhen. Sie streben insofern ein Optimum an Aktivation an. (…) 8. Um das Optimum an Aktivation zu erhalten, muss der Organismus dauernd neue Stimuli aufnehmen, denn die von einem Stimulus ausgelöste Aktivation verringert sich durch Adaptation. (…) Der Dauerzustand, der angestrebt wird, ist der Verarbeitungsprozess, das dauernde Reduzieren der Abweichung, das Herstellen von immer wieder neuer Konsistenz. (…)[8].

Es macht Spaß, Informationen zu verarbeiten. Allerdings nicht jede Information. Es bedarf einer bestimmten Beschaffenheit der Stimuli:

  • Quantität : nicht zu hoch und nicht zu niedrig (um Überforderung bzw Unterforderung zu vermeiden)
  • Komplexität: nicht zu komplex und nicht zu einfach
  • Tempo: nicht zu schnell und nicht zu langsam

1.1.4. Exploratives Verhalten und Flow

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Es besteht der Drang, die kognitive Kontrolle zur Lebensgestaltung nicht nur zu erhalten sondern auch auszudehnen. Es werden weitere Handlungsfelder gesucht und kognitiv durchdrungen. Dies gilt für den Raum, aber auch für die Zeit. Man möchte andere Länder kennen aber auch andere, vergangene Epochen und auch in die Zukunft blicken. Dietrich Dörner untersucht die Merkmale erfolgreicher Problemlöser und hebt ihre explorative Haltung hervor [9]. Unter explorativer Haltung versteht man die Bereitschaft von Menschen, sich in Situationen zu begeben, die ein hohes Maß an Unbestimmtheiten enthalten. Die logische Kette lässt sich folgendermaßen beschreiben: explorative Menschen suchen Felder auf, mit denen sie nicht vertraut sind, und versuchen, sich in diesen Feldern problemlösend zu behaupten. Jede auf diese Weise gewonnene Erfahrung wird zu einem abstrakten, kognitiven Schema verarbeitet. Je mehr Erfahrungen, desto mehr Schemata, desto breiter die kognitive Landkarte. Eine breite kognitive Landkarte sichert Kontrolle über mehr Bereiche, sie ermöglicht eine schnellere Verarbeitung neuer Eindrücke und schützt vor emotionalen Einbrüchen. Sie sichert, dass neue Situationen erfolgreich bewältigt werden. Das Gefühl der Kontrolle festigt sich, das Selbstbewusstsein wächst und dadurch die Bereitschaft, unbekannte Felder anzugehen, also sich erneut explorativ zu verhalten.

Exploratives Verhalten muss belohnt werden. Das mit explorativem Verhalten im Erfolgsfall erreichte Kontrollgefühl findet seinen Höhepunkt in dem von Csikszentmihalyi (1999)[10] beschriebenen Flow-Effekt. Aus seiner Sicht ist Flow ein Gefühl des Fließens, des Aufgehens in einer Handlung. Die Voraussetzung sind folgende:

  • Unbekannte Felder betreten, Neues entdecken;
  • Situationen mit offenem Ausgang, für die man die Verantwortung trägt;
  • Problem lösen, hohe Anforderungen bewältigen;
  • Ausschöpfen der eigenen Ressourcen;
  • Gefühl der Selbstentgrenzung;
  • Kontrolle über das eigene Handeln und das Umfeld.

Im Prinzip kann jede anspruchsvolle explorative Aktivität zu Flow führen. Sportarten wie Segeln oder Reiten weisen die Merkmale auf, die Flow induzieren. Unterricht halten, Vorträge, Workshops sind meist mit Flow verbunden, wenn man die Kontrolle über den Prozess behält.

1.1.5. Instrumente zur kognitiven Kontrolle liefern

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Die Bedürfnisforschung mit der Bedürfnispyramide und die Neurowissenschaften mit den Erkenntnissen über die Informationsverarbeitung stellen nützliche Denkwerkzeuge zur Verfügung. Sie liefern Erklärungsmodelle für die Funktionsweise von Menschen und Menschengruppen. Zur Ergänzung werden systemtheoretische Elemente hinzugefügt.

1.1.5.1. Systeme im Spannungsfeld von Antinomien

So zeigen Beobachtungen aus der Biologie, der Physik und der Psychologie, dass Entitäten ihr innersystemisches Gleichgewicht dadurch halten, dass sie die Balance zwischen Integration und Differenzierung permanent herstellen. Systeme sind kontinuierlich zentripetalen und zentrifugalen Kräften ausgesetzt und müssen zu ihrer Erhaltung mit großem Energieaufwand dafür sorgen, dass keine von beiden Kräften die Oberhand gewinnt. Sind die zentripetalen Kräfte stärker, implodiert das System. Im gegensätzlichen Fall löst sich das System auf. Diese Erkenntnis kann man auf Menschen und Menschengruppen anwenden. Menschen bewegen sich im Spannungsverhältnis zwischen antinomischen Bedürfnissen.

Antinomische Bedürfnisstruktur (nach Martin 1994 [11]).

Kontrolle Unbestimmtheit
Ordnung Chaos
Klarheit Unschärfe
Einfachheit Komplexität
Integration Differenzierung
Gesellschaft Individuum
Zwang Freiheit
Konkretion Abstraktion
Linearität Nicht-Linearität
Zentralisierung Dezentralisierung

Menschen sehnen sich bewusst nach Ordnung, Klarheit, Einfachheit… Aber sehr schnell werden ihnen solche Strukturen langweilig. Der Bauplan der Natur sieht vor, dass Lebewesen permanent trainieren, Unbestimmtheit, Chaos, Komplexität und Unklarheit zu reduzieren. Menschen sind so konstruiert, dass sie Chaos, Unbestimmtheit und Komplexität aufsuchen, um daraus Ordnung, Klarheit und Einfachheit zu schaffen. Den Zustand, den sie zur Lebenserhaltung immer wieder herstellen müssen, ist das Gleichgewicht zwischen beiden Bedürfnistendenzen. Die Belohnung für diese Anstrengungen sind Flow-Gefühle. Dass ein Gleichgewicht zwischen den beiden Bedürfnistendenzen nie definitiv erreicht wird, bewirkt dass der Mensch sich permanent bemühen muss, die Balance zu halten. Kaum sind wir in einer Gruppe integriert, schon achten wir auf unsere Individualität und möchten nicht assimiliert werden. Wir verlangen nach Freiheit, kaum lässt man uns viel Freiheit, schon verlangen wir nach klaren Linien und etwas mehr Druck. Kaum wird dieser Druck ausgeübt, schon wünschen wir mehr Freiheit. Dies gilt für alle Dimensionen. Politische Parteien sprechen unterschiedliche Bedürfnistendenzen an. So sprechen konservative Parteien das Bedürfnis nach Ruhe und Ordnung an. Progressive Parteien wenden sich an Menschengruppen, die Neuerungen und Veränderungen positiv bewerten und bereit sind, Unbestimmtheit auszuhalten. Dies zu wissen ist sehr bedeutsam, denn es gibt uns die Möglichkeit zu analysieren, aus welchem Grund wir uns in bestimmten Situationen unwohl fühlen und die vorhandene Struktur verändern wollen. Viel wichtiger noch ist, dass wir unsere Mitmenschen besser verstehen und in Gruppen, die wir führen, auf dem Hintergrund ihrer aktuellen Bedürfnislage handeln. Für jeden einzelnen ist der gewünschte Grad an Freiheit bzw. Führung abhängig von der gerade aktuellen Situation anders. Es ist nicht möglich, einer Gruppe von Menschen den Grad an Freiheit bzw. Führung zu bieten, der jedes Individuum zu einem gegebenen Zeitpunkt zufriedenstellt. Dies zu wissen führt zu mehr eigene Kontrolle in den jeweiligen Situationen.

1.1.5.2. Dialektisches Denken

Das Spannungsverhältnis zwischen Ordnung und Chaos, zwischen zentripetalen und zentrifugalen Kräften, zwischen Integration und Differenzierung, zwischen Rationalismus und Empirismus, zwischen „Geist“ und Materie wird in der Philosophie erkannt. In diesem Zusammenhang besonders fruchtbar ist die von Hegel am Beispiel der Geschichte ausgeführte Dialektik [12]. Tatsächlich scheint sich Entwicklung in der Dynamik von These, Antithese und Synthese (auf einer höheren Ebene) zu entfalten. Bezogen auf die Alltagsbewältigung bedeutet es, dass jeder Gedanke, jede Handlung zu einem Gegengedanken bzw. einer Gegenhandlung führt. Dieser Gegengendanke ist zu begrüßen, denn er löst eine Reflexion aus, die, wenn eine effektive Strategie eingesetzt wird, in einer Synthese aufgehoben wird. Dialektisches Denken führt permanent zu einer Integration scheinbar widersprüchlicher Positionen, die sich auf einer (höheren) Ausgleichlinie vereinen und weiterentwickeln. Gerade für politisch Handelnde kann diese Erkenntnis sehr fruchtbar sein, denn sie ermöglicht gemeinsames Angehen von Problemen, über Parteien hinweg.

1.1.5.3. Die 7 Wege zur Effektivität

Ein letztes Instrument zur kognitiven Kontrolle sei noch eingeführt. Es handelt sich um Prinzipien, die eine erfolgreiche Strukturierung und Durchführung von Projekten ermöglichen. Diese Prinzipien weisen eine moralische Komponente auf und lassen sich auf das Leben insgesamt anwenden [13]. Die Empfehlungen sind selbsterklärend, wobei der letzte Punkt "Die Säge schärfen" bedeutet, dass jedes Prinzip schrittweise vertieft und in der Anwendung an Schärfe gewinnen muss.

  • 1.Proaktiv sein
  • 2.Schon am Anfang das Ende im Sinn haben.
  • 3.Das Wichtigste zuerst tun.
  • 4.Gewinn/Gewinn denken.
  • 5.Erst verstehen, dann verstanden werden.
  • 6.Synergien schaffen.
  • 7.Die Säge schärfen.

1.2.Konzeptualisierung

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Auf der mentalen Ebene ist zwar Informationsverarbeitung mit positiven Gefühlen verbunden. Mit Flow belohnt wird allerdings vor allem die Konzeptualisierung. Unter Konzeptualisierung ist die Erstellung von kognitiven Schemata zu verstehen, die umfangreiche Informationen zu kompakten, handlungsmotivierenden und auf die Zukunft bezogenen Modellen bündeln.

1.3. Projekt als glückgenerierende Struktur

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Auf der Suche nach Aufgabenprofilen, die permanent Konzeptualisierung verlangen, hohe Potenziale zur Befriedigung der Grundbedürfnisse enthalten und gleichzeitig Flow-Gefühle dauerhaft induzieren stößt man rasch auf die Projektstruktur.

1.4. Konzeptualisierung als Grundbedürfnis

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Die Glücksforschung (Bornmans 2011 [14]) führt zu der Erkenntnis, dass, wenn man Abstand nimmt von philosophischen und metaphysischen Spekulationen, das menschliche Glück von der Befriedigung der von Maslow aufgelisteten Grundbedürfnisse abhängt. Allerdings wird bei Maslow das Denken (Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung) nicht aufgeführt. Das liegt an der Tatsache, dass die Neurowissenschaften erst in den letzten Dekaden die Funktionsweise des Gehirns ins Bewusstsein gerückt haben.

1.5. Zusammenfassung und Zielsetzung

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Sollen weltweit Strukturen geschaffen werden, die für die Entfaltung und das Glück der Menschen förderlich sind, so müssen diese folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen dafür geeignet sein, dass alle Menschen ihre Bedürfnisse (nach Maslow) befriedigen können;
  • Sie müssen Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung (Denken) in hohem Maße fördern, insbesondere durch Partizipation und Bürgerbeteiligung;
  • Sie müssen den kontinuierlichen Aufbau von Kontrolle ermöglichen;
  • Sie müssen exploratives Verhalten und den Ausbau von kognitiven Landkarten fördern;
  • Sie müssen dialektisches Denken anregen und notwendig machen. Wenn eine Glücksbedingung des Menschen in der Reflexion und der Partizipation an der kollektiven Reflexion über die Zukunft der Menschheit besteht, so müsste diese Tätigkeit an prominenter Stelle in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen.

Damit diese Ziele eine politische Dimension erhält, sollten sie Rechtsstatus erhalten.

2.Bedürfnisse als Menschenrechte?

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Das in dem Abschnitt 1. als "Menschenbild für das 21.Jh." vorgelegte anthropologische Modell wurde ausschließlich bedürfnistheoretisch begründet. Es wurde weder auf Religion noch auf Philosophie zurückgegriffen. Die bedürfnistheoretische Fundierung erhebt einen universalistischen Anspruch. Alle Menschen haben dieselben Bedürfnisse, sie unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie sie, kultur- und persönlichkeitsabhängig diese Bedürfnisse befriedigen. Sollte dies tatsächlich zutreffen, so müssten die Menschenrechte neu formuliert werden. Die Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 verfasst und unterlag anderen Prämissen als sie heute vorherrschen. Ein Bezug auf die Grundbedürfnisse eröffnet andere Möglichkeiten für eine Umsetzung im Alltag und in der Gesetzgebung.

2.1. Stand der Diskussion

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Der Frage des Verhältnisses zwischen Bedürfnissen und Menschenrechten widmet Dennis-N. Warman ein Kapitel seiner Dissertation (2017): "In der Diskussion zwischen Menschenrechten und Grundbedürfnissen stellt sich immer wieder die Frage nach ihrem Verhältnis zueinander. Ist zum Beispiel die Befriedigung von Grundbedürfnissen ein Menschenrecht? Oder stellen Menschenrechte gar selbst Grundbedürfnisse dar?" [15]. Er kommt zu folgendem Schluss: "Grundbedürfnisse unterscheiden sich jedoch bei näherer Betrachtung fundamental von den Menschenrechten und stellen damit keine deckungsgleichen Begriffe dar. (...) Trotzdem spielen Grundbedürfnisse bei der Ausgestaltung von Menschenrechten eine wichtige, nicht zu unterschätzende Rolle. Grundbedürfnisse bilden bildlich gesprochen das Fundament der Menschenrechte [16]. Hier wird also deutlich, wie schwer eine klare Unterscheidung auch für Fachleute bleibt. Ähnlich lesen sich Peter Schabers Ausführungen: "Menschenrechte sind nicht, wie verschiedene Autoren meinen, in Grundbedürfnissen begründet. Zentrale Menschenrechte zumindest, beruhen, so wurde argumentiert, auf dem grundlegenden Anspruch einer normativen Autorität über sich zu haben. Grundbedürfnisse werden dabei von bestimmten Menschenrechten geschützt. Sie werden geschützt, weil sie für die Ausübung der normativen Autorität eine wichtige Rolle spielen. Das eigentliche Schutzobjekt ist aber die normative Autorität der Menschen über sich selbst.(...) Wie weit genau diese Idee normativer Autorität im Blick auf eine Begründung der Menschenrechte trägt, soll hier offen bleiben. Sie trägt jedoch ohne Zweifel, so viel sollte deutlich geworden sein, weiter als die Idee der Grundbedürfnisse [17]. Im Prinzip meint Schaber mit dem Begriff "normative Autorität" nichts anderes als das, was in dem oben beschriebenen "Menschenbild für das 21.Jh." als Kontrolle benannt wird und als alles integrierendes Grundbedürfnis. Insofern liegt Schaber dicht an dem hier vertretenen Modell, er müsste nur "normative Autorität" durch "Kontrolle" ersetzen.

2.2. Zur Genese der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948

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Die AEMR entstanden nach dem zweiten Weltkrieg im Rückgriff auf die Naturrechttradition deren Wurzeln bis in die griechische Antike zurückreichen. Die Naturphilosophie verstand Natur als ursprünglich und von absoluter, ewiger innerer Gesetzmäßigkeit. Um das Wesen des Menschen zu erfassen, sind die Erschaffer der Menschenrechte auf die religiöse oder philosophische Tradition angewiesen. Aus einer gottgestifteten Seinsordnung, aus einem Ur- oder Idealzustand der menschlichen Gesellschaft oder aus der „Natur des Menschen“ lässt sich als Naturrecht nur das herauslesen, was man zuvor als theologische oder moralische Prämissen hineingelegt habe. Solches normativ aufgeladene Naturrecht beruht also auf einem Zirkelschluss.

2.2.1.Die zentralen Begriffe der AEMR und ihre Geschichte

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Die zentralen Begriffe aus der AEMR, wie Würde, Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind historisch zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden. Ihre Bedeutung hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert.

2.2.1.1. Die Würde
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Ursprünglich bedeutet Würde lediglich „Wert“. Die „Würdigkeit“ wird danach bemessen, was ein Mensch für die Gemeinschaft leistet und sie muss verdient werden. Bei Aristoteles wird im wesensähnlichen Begriff „humanum“ der Logos, also die dem Menschen eigene Vernunft hervorgehoben. Würde erhält der Mensch demnach, weil er im Gegensatz zum Tier vernünftig ist. Er muss sich diese Würde durch Triebbeherrschung bewahren. Im Christentum ist der Mensch Ebenbild Gottes. Seine Würde ist gottgegeben, er kann sie nicht verlieren. Durch die Seele wird der Mensch unsterblich und dieser Umstand verleiht ihm Würde. Für Pico della Mirandola gründet die Würde darauf, dass der Mensch im Gegensatz zum Tier die Freiheit hat, sein Wesen selbst zu schaffen. Schiller sieht dagegen die Würde nicht als idealistische Träumerei, sondern aufbauend auf der Befriedigung elementarer Bedürfnisse und der Überwindung materieller Not: „Nichts mehr davon, ich bitt euch. Zu essen gebt ihm, zu wohnen. Habt ihr die Blöße bedeckt, gibt sich die Würde von selbst." [18]. Für Franz Josef Wetz besteht der wahre Gehalt menschlicher Würde in den verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit [19].

Aktuell wird die Begründbarkeit der Menschenrechte über den nach wie vor idealistisch geprägten Begriff der Würde zunehmend in Frage gestellt (siehe: Kann die Menschenwürde die Menschenrechte begründen? Stellungnahmen zu Dieter Birnbachers Ansatz[20]).

2.2.1.2. Die Freiheit
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Für die griechisch-römische Antike war Freiheit kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Oberschicht. In Israel wurde die Befreiung aus Sklaverei und fremder Oberherrschaft sehr früh zu einem politischen Thema gemacht: die Freiheit wird zu einem politischen Grundrecht für alle Angehörigen des Volkes. Im Christentum wird die Freiheit vom Judentum übernommen aber zu einer Kategorie der „zukünftigen Welt“ gemacht. Für die Aufklärung, die von Angehörigen des Bürgertums betrieben wird, spielt die Freiheit eine wichtige Rolle, denn die bürgerlichen Eliten wollen sich von der Unterdrückung durch den Adel befreien. Zunächst bezieht es sich auf die intellektuelle Befreiung von hergekommenen Dogmen und Vorurteilen also von Denkbarrieren. Freiheit ist nur durch Vernunft möglich. Nach Kant ist nur der sich moralisch verhaltende Mensch frei. Für ihn sind freies Handeln und „moralisches Handeln“ Synonyme. Thematisiert in der Philosophie wird vor allem die innere Freiheit. Aber natürlich auch die politischen Freiheiten, die mit den ökonomischen zusammenhängen. Die politischen Freiheiten werden vom Bürgertum angestrebt, denn es verfügt über die kulturellen und materiellen Ressourcen, um sich zu entfalten, ihm wird aber die politische Macht vorenthalten.

Für die nichtprivilegierten Schichten sind materielle Güter, über die sie subjektiv noch nicht ausreichend verfügen, bedeutsamer als Freiheit und Partizipation oder Selbstverwirklichung. Daher stellt sich die Frage, ob die aktuellen Menschenrechte nicht die Interessen des Bürgertums fördern und die Bedürfnisse der weniger Begüterten vernachlässigen.

2.2.1.3. Die Gleichheit
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In der Antike gilt Ungleichheit als natürlich und entspricht dem göttlichen Willen. Dennoch findet sich das Recht auf Gleichheit unter dem Begriff isonomia im antiken Griechenland, der die Gleichheit vor dem Gesetz bezeichnete. Auch für die Sophisten sind die Menschen ungleich und es gibt ein natürliches Recht des Stärkeren. Platon und Aristoteles hielten an der These von der natürlichen Ungleichheit der Menschen fest. Wer größere Verdienste hat, soll mehr bekommen. Die Stoiker führen erstmals die Vorstellung der Gleichheit aller Menschen ein mit der Begründung, dass alle Menschen an einer gemeinsamen Vernunftnatur teilhaben. Im Christentum besteht die Gleichheit der Menschen vor Gott aber nicht auf Erden. Nach Thomas Hobbes leben die Menschen im Naturzustand egalitär. Jeder Mensch ist gleich und frei. In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wird Gleichheit zu einem wichtigen Recht, sowie das Recht auf Leben, auf Freiheit und das Streben nach Glück. Abgeleitet werden diese Forderungen aus dem biblischen Schöpfungsglauben. Für Jean-Jacques Rousseau müssen die dem Menschen angeborene Gleichheit und Freiheit gesellschaftlich verwirklicht werden. Er lehnt das Privateigentum und die Teilung der Gesellschaft in Besitzende und Nicht-Besitzende ab.

Aktuell wird Gleichheit als Gleichheit vor dem Gesetz verstanden. Darüber hinaus besteht der Wunsch nach gleichen Glückschancen, dessen Verwirklichung ist nicht realistisch. Dennoch ist es eine gemeinsame Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die faire Ausgangssituationen für alle Menschen gestalten (siehe beispielsweise John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 1971 [21].

2.2.1.4. Die Gerechtigkeit
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Für Platon besteht Gerechtigkeit in einer immer gleich bleibenden Ordnung, die Weisheit, Besonnenheit und Tapferkeit in einem ausgeglichenen Verhältnis hält und durch den Vorrang und die Herrschaft der Vernunft gekennzeichnet ist. „Jedem das Seine“ lautete der Gerechtigkeitsgrundsatz Platons, was heißt: „jeder an seinem Platz“. Im Mittelalter ist Gerechtigkeit keine menschliche, sondern eine göttliche Größe. Gerechtigkeit kann es nach dieser Auffassung nur im Himmel und nicht auf Erden geben. Allerdings halten Augustinus und Thomas von Aquin daran fest, dass es eine der irdischen Gerechtigkeit übergeordnete, in Gott begründete Gerechtigkeit gibt, an der sich die politischen Verhältnisse messen lassen müssen. Ab der Renaissance hat die Philosophie versucht, den Gerechtigkeitsbegriff ohne Bezug auf Gott zu begründen. Die Renaissance stützt sich auf das Naturrecht. Die Gerechtigkeit ist in der Natur schon angelegt und der Mensch muss danach streben, diese Gerechtigkeit zu erkennen. Für Rousseau ist Gerechtigkeit eine Vertragsbeziehung zwischen Menschen. Eine Erweiterung erfährt der Gerechtigkeitsbegriff unter sozialen Gesichtspunkten zur sozialen Gerechtigkeit.

Dieser Begriff bezeichnet keine menschliche Tugend mehr, sondern den Zustand einer Gesellschaft. Es gibt vielfältige Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Die Frage der Gewichtung ist für viele praktische Lebensbereiche bedeutsam, wenn es darum geht, als ungerecht erachtete Verhältnisse zu korrigieren. Dies betrifft Bildungschancen ebenso wie die Mitbestimmung in Unternehmen, die Steuergerechtigkeit, einen gerechten Lohn oder die Bemessung gerechter Strafen.

2.2.1.5. Die Brüderlichkeit
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Der Gedanke der Brüderlichkeit stammt aus der Philosophie der Stoa (ab 300 v. Chr.) und aus dem Judentum. Auch ins Christentum wurde er übernommen. Die Brüderlichkeit wird mit der gemeinsamen Abstammung von einem Vater begründet. Jesus von Nazaret selbst lehrte die Brüderlichkeit im Gebot der Nächstenliebe. Die Einswerdung mit Christus schließt die Einswerdung der Christen untereinander ein und bedeutet so die Aufhebung der trennenden natürlichen geschichtlichen Grenzen. Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen; denn nur einer ist euer Meister, ihr alle aber seid Brüder. Damit wird der große Hauptunterschied, der bisher die Welt unüberwindlich geteilt hatte, hinfällig. Der Unterschied zwischen Israel und den Heiden, zwischen Rein und Unrein, zwischen Auserwählten und Nicht-Auserwählten. Über alle ständisch-hierarchischen Ordnungen natürlich-geschichtlicher Grenzen hinweg herrscht nun der christliche Bruderbegriff.

Das Konzept der Brüderlichkeit lässt sich heute als Solidarität übersetzen. Wobei die ganze Natur einzuschließen ist.

2.3.Welche Motivationen liegen den Menschenrechten zugrunde?

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Die französische „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ entstand im Aufbruch der Aufklärung und im Vertrauen auf die menschliche Natur und Vernunft. Sie wurde vom Bürgertum getragen, das ganz eigene Interessen verfolgte, die sich nicht mit den Bedürfnissen des gesamten Volkes deckten. Die gewählte Terminologie (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) zeigt, dass es in erster Linie um die Emanzipation der ökonomischen und kulturellen Eliten ging, die sich gegen die Bevormundung und Eingrenzungen durch den Adel wehrten: Während es bei der Erklärung von 1789 um die Berechtigung von Bürgern zur Revolution ging und eine Befreiungsperspektive dieser Bürger im Namen aller Menschen vorherrschte, geht es in der AEMR vorrangig um eine Schutzperspektive für potentielle Opfer von Menschenrechtsverletzungen (...). (Fritzsche, 2018, S.2) [22]

2.4.Die zentralen Begriff der AEMR bedürfnistheoretisch redefiniert

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Es stellt sich die Frage, wie die in der AEMR so bedeutsamen Begriffe in dem neuen Modell aufgehoben werden. Sie verschwinden nicht, sondern werden an Lebenssituationen gebunden und so vom Abstrakten ins Konkreten übersetzt.

  • Würde erhält der Mensch, wenn er seine Bedürfnisse befriedigt
  • Freiheit ist die Möglichkeit, seine Bedürfnisse ungehindert zu befriedigen
  • Gleichheit ist die gleiche Chance für alle Menschen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen
  • Gerechtigkeit ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Gleichheit
  • Brüderlichkeit ist die Möglichkeit, durch Kooperation mehr Kontrolle über das gegenwärtige und künftige Leben zu gewinnen

2.5.Zusammenfassung

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Die zentralen Begriffe der AEMR, Würde, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit sind Konstruktionen, die aus Religion und Philosophie entstammen und idealistische Projektionen darstellen. Sie beschreiben nicht den Menschen, wie er ist, sondern wie die Eliten sich selbst gerne hätten. Dies betrifft besonders das Konzept der Würde, das davon ausgeht, dass Menschen mehr Wert als alle anderen Hervorbringungen der Natur haben. Und um diese Vorstellung zu rechtfertigen, werden verschiedene Eigenschaften hervorgehoben, wie die Vernunft, das Göttliche, die Freiheit und die Gleichheit, die ihn bereits von Geburt an auszuzeichnen scheinen (Naturrecht). Auf dieser Basis können keine Rechte begründet werden. Eine bedürfnistheoretische Begründung knüpft an die reale Konstitution des Menschen, wie sie in 1. beschrieben wurde.

3. Die "Neuen" Menschenrechte: politische Implikationen

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Das unter "Menschenbild für das 21.Jh." beschriebene Modell enthält nicht nur die von Maslow aufgelisteten Grundebedürfnisse sondern zahlreiche Ergänzungen, die ebenfalls bei einer Aufstellung von Menschenrechten berücksichtigt werden müssen. Die wichtigste Ergänzung ist das Recht auf Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung (Art.1: Recht auf Denken). Insofern muss in der Auflistung der "Neuen Menschenrechte" auch ein Rahmen eröffnet werden, der weitere zentralen Dimensionen berücksichtigt, nämlich das explorative Verhalten, die Schaffung von Räumen zur Gewinnung von Kontrolle, das dialektische Denken und die Projektstruktur als glückförderliches Setting.

3.1. Reorganisation und Zuordnung[23]

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Unter jedem Abschnitt stehen die Nummern der Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die sich inhaltlich an diesen Abschnitt anbinden lassen:

Präambel:Glück

Ziel aller Maßnahmen weltweit ist die Schaffung von Strukturen (wirtschaftlichen, politischen, ethischen), die für ein Mehr an Entfaltung für die Natur und an Glück für alle Lebewesen sorgen. Die nachfolgenden Artikel bilden dazu Voraussetzungen.

AEMR: -

Artikel 1: Denken

Zentrales Grundbedürfnis des Menschen ist das Denken (Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung). Es müssen Bedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen Zugang zu Informationen und zur Möglichkeit der Konzeptualisierung erhalten. Denken setzt die Realisierung der Artikel 2 bis 6 voraus.

AEMR: Artikel 18, 19, 26, 27

Artikel 2: Gesundheit

Alle Maßnahmen werden weltweit getroffen, damit Lebewesen ihre physiologischen Bedürfnisse (z.B. Schlaf, Hunger, Sexualität) befriedigen können. Mit der Natur als Reservoir wird sorgfältig und schonend umgegangen.

AEMR: Artikel 24, 25

Artikel 3: Sicherheit

Es wird weltweit angestrebt, Strukturen zu schaffen, die ein Maximum an Sicherheit für alle Lebewesen sorgen. Mit der Natur wird auch in diesem Zusammenhang schonend umgegangen.

AEMR: Artikel 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 22, 28

Artikel 4: Soziale Einbindung

Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen sich in einem sozial stützenden Umfeld bewegen können. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die Selbstverwirklichung sozial unterstützen.

AEMR: Artikel 1, 16, 20, 22, 25, 26, 27

Artikel 5: Selbstverwirklichung und Partizipation

Es ist weltweit dafür zu sorgen, dass Lebewesen alle ihre Potenziale zur Entfaltung bringen können. Dabei ist schonend mit der Natur umzugehen. Die Entfaltung des Einzelnen kann nur im Rahmen der ihn umgebenden Strukturen erfolgen. Es muss die Möglichkeit bestehen, Einfluss auf diese Strukturen zu nehmen, also teilzunehmen. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass möglichst viele ihre intellektuellen, emotionalen und materiellen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.

AEMR: Artikel 12, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27

Artikel 6: Sinn

Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen ihr Leben als sinnvoll und befriedigend empfinden können.

AEMR: -

3.2.Die notwendigen Strukturen: politisches Programm

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Im Folgenden werden die Bedingungen beschrieben, unter denen die genannten Rechte wahrgenommen werden können. Sie lassen sich auch als politisches Programm formulieren. In allen Fällen geht es um die Befriedigung des alles einschließenden Bedürfnisses nach Kontrolle.

3.2.1. Art.1 Das Recht auf Denken

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Das Denken dient der kognitiven Kontrolle der erlebten Situationen zum Zweck der Lebenserhaltung. Unter Denken wird der Vorgang der Informationsverarbeitung und der Konzeptualisierung verstanden. Die Förderung von Denkaktivitäten erhöht die individuelle und kollektive Kontrollkompetenz der Menschen. Dazu müssen entsprechende Strukturen angeboten werden: in der Schule (Inhalte und Methoden) und am Arbeitsplatz (Konzeptualisierungsmöglichkeiten). Es ist aber auch Aufgabe der Politik, die Gestaltung des Gemeinwesens so zu organisieren, dass die Bürger an dessen Optimierung beteiligt werden und somit ein breites, relevantes Feld zur Konzeptualisierung vorfinden (Bürgerbeteiligung).

Aus der AEMR sind Art.1, 18, 19 und 27 (Freiheiten), Art. 26 (Recht auf Bildung) betroffen.In diesem Zusammenhang kommen die bereits eingeführten kognitiven Instrumente zum Einsatz: die Beachtung der Antinomien (Systemtheorie), das dialektische Denken, die 7 Wege zur Effektivität von R.Covey. Günstig ist der Aufbau eines explorativen Verhaltens. Dabei ist aus erkenntnistheoretischer Sicht der Falsifikationismus von Popper (trial and error) zu empfehlen. Auch der Aufbau von Empathie sollte gefördert werden, also das sich Hineindenken in andere Positionen.

3.2.2. Art.2 Das Recht auf Gesundheit

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Die Pflege der Gesundheit ist die Voraussetzung zur Lebenserhaltung. Es geht darum, den Organismus funktionstüchtig unter Kontrolle zu behalten. Diese Kontrolle richtet sich auf körperinterne Vorgänge, indem der Organismus Energie aufnimmt und sie ökonomisch einsetzt. Dies betrifft also die Ernährung und die intellektuelle und körperliche Betätigung (Sport). Bedeutsam für die Kontrolle des Organismus ist die mentale Verarbeitung von Impulsen aus dem Körper oder aus der Umwelt: durch entsprechende Techniken sollten Lebensereignisse – auch schmerzhafte - insgesamt positiv aufgenommen und verarbeitet werden (seelische Gesundheit). Ferner muss individuell und kollektiv permanent an einer Aufrechterhaltung und Optimierung der Umwelt gearbeitet werden (Umweltschutz). Aus all diesen Zielsetzungen entstehen vielfältige Rechte, die ausformuliert und zu Gesetzen führen.

Aus der AEMR sind die Art.24 (Recht auf Erholung und Freizeit) und Art.25 (Recht auf Wohlfahrt) betroffen.

3.2.3. Art.3 Das Recht auf Sicherheit

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Sicherheit spielt im Leben von Menschen eine große Rolle. Im Hinblick auf die Lebenserhaltung drückt sie sich als Gefühl der Kontrolle aus. Daher ist es legitim, dass die AEMR diesem Thema einen breiten Raum widmet und die Abwehrrechte in den Mittelpunkt stellt. Dennoch müssen Leistungsrechte wie das Recht auf Arbeitsplatz und auf Wohnung Priorität erhalten, denn sie wirken sich auf das gesamte Lebensgefühl aus. Die Aufgabe, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, obliegt dem Staat. Allerdings gehört zur Sicherheit nicht nur der Schutz der Bürger gegen Übergriffe, sondern auch die Planung der Zukunft sowohl was die materielle Ausstattung des Landes als auch was die Bildung der jungen Menschen betrifft. Die Erweiterung der Lebenskompetenzen und die Möglichkeiten der Selbstverwirklichung erhöhen die aktuelle und künftige Sicherheit. Das Gefühl der Sicherheit hat nicht nur individuelle sondern auch soziale Implikationen. Unsicherheit vermittelt ein Gefühl des Unwohlseins, das sich auch auf das soziale Umfeld negativ auswirken kann, in Form von Aggressionen, Unruhen und Gewalt. Auch andere Dimensionen wirken sich auf das Gefühl der Sicherheit aus. So wirkt sich der Eindruck, dass Staat und Gesellschaft keine Ungerechtigkeiten generieren positiv auf das Wohlbefinden aus. Daher ist es eine Aufgabe des Staates, Wohlstand für seine Bürger anzustreben.

Zum Recht auf Sicherheit lassen sich folgende Artikel aus der AEMR zuordnen: Art.3 (Recht auf Leben und Freiheit), Art.4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandelns, Art.5 (Verbot der Folter), Art.6 (Anerkennung als Rechtsperson), Art.7 (Gleichheit vor dem Gesetz) Art.8 (Anspruch auf Rechtsschutz), Art.9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung), Art.10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren, Art.11 (Unschuldsvermutung), Art.12 (Freiheitssphäre des Einzelnen Art.14 Asylrecht, Art. 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit), Art.17 (Recht auf Eigentum), Art.22 (Recht auf soziale Sicherheit) Art.28 (Soziale und internationale Ordnung)

3.2.4. Art.4. Das Recht auf soziale Einbindung und soziale Anerkennung

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Alle Untersuchungen über Glück weisen auf die Bedeutung der sozialen Einbindung und der sozialen Anerkennung hin. Bedürfnistheoretisch ist es nicht überraschend, denn der Kontakt zu anderen Menschen ermöglicht die Befriedigung aller Bedürfnisse, die zu Beginn aufgelistet wurden: Denkaktivitäten, physiologische Bedürfnisse, Gesundheit, Sicherheit, Soziale Einbindung, Partizipation und Selbstverwirklichung sowie Sinn. Aufgabe der Politik ist es, diesem Bedürfnis Priorität einzuräumen. Dies betrifft den Städtebau und die Architektur sowie die Organisation der Arbeit, die familienfreundlich zu gestalten sind und die Einrichtung von Begegnungsstätten, die Zusammenkünfte von Bürgern ermöglichen. Auch die Bürgerbeteiligung ist ein Element, das Kohäsion innerhalb der Bevölkerung fördert. Wichtig ist ferner die Art und Weise, wie mit Minderheiten umgegangen wird. Schließlich sind Maßnahmen zu empfehlen, die die Herausbildung und Festigung der Identifizierung der Bürger mit Staat und Wohnort begünstigen. Förderlich ist schließlich das Gefühl der Gerechtigkeit und gesetzliche Stabilität. Korruption und politische Verfehlungen sind Verstöße gegen den Artikel 4 (soziale Einbindung und Anerkennung)

Aus der AEMR sind folgende Artikel zuzuordnen: Art.1 (Gleichheit, Brüderlichkeit), Art.16 Eheschließung und Familie Art.20 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Art.22 (Recht auf soziale Sicherheit), Art.25 (Recht auf Wohlfahrt), Art.26 (Recht auf Bildung), Art.27 (Freiheit des Kulturlebens)

3.2.5. Art.5. Das Recht auf Partizipation und Selbstverwirklichung

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Selbstverwirklichung entspricht einem Expansionsbedürfnis. Maslow formuliert: „Was der Mensch kann, das muss er.“ Es ist die Ausdehnung von Kontrolle und die Aneignung von zusätzlichen materiellen und ideellen Ressourcen. Dazu gehört auch die Partizipation an Vorhaben und Aktivitäten, die die Gemeinschaft betreffen. Als Feld für Selbstverwirklichung und Partizipation bietet sich der Arbeitsplatz, aber auch die politische Arbeit in den Städten und Kommunen. Hier werden alle Fähigkeiten gefordert und gefördert, vor allem aber Reflexion und Konzeptualisierung. Planungen für die Zukunft der Gesellschaft und der Welt sind Aufgaben, die alle Menschen angehen und unser Überleben als Gattung sowie die Erhaltung der Erde sichern.

Partizipation und Selbstverwirklichung werden in der AEMR nicht als Recht benannt. Nach 1948 stand der Schutz der Menschen im Fokus, die Artikel waren in ihrer Mehrheit als Abwehrrechte gedacht. Dennoch lassen sich folgende Artikel diesem Ziel zuordnen: Art.13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), Art.17 (Recht auf Eigentum), Art. 18 (Gedanken, Gewissen, Religionsfreiheit), Art.19 (Versammlungs- und Meinungsfreiheit), Art.21 (Wahlrecht), Art.23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn), Art.24 (Recht auf Erholung und Freizeit), Art.25 (Recht auf Wohlfahrt), Art.26 (Recht auf Bildung), Art.27 (Freiheit des Kulturlebens). Hier wird deutlich, dass die Menschen vor allem geschützt werden sollen gegen Eingriffe von außen. Selbstverwirklichungsziele werden nicht aufgeführt. Die AEMR unterscheidet zwischen Abwehrrechten, Leistungs- und Schutzrechten und Partizipationsrechten. Letztere stehen heute aufgrund der veränderten Situation stärker im Mittelpunkt.

3.2.6. Art.6. Das Recht auf Sinn

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Auch die Reflexion über den Sinn des eigenen Lebens dient der Kontrolle. Dazu liefern Religionen und Philosophien Interpretationsmuster. Über sie kann man das eigene Leben steuern, Ziele festlegen und prüfen, ob diese erreicht werden. Die Gesellschaft ist aufgefordert, rationale Sinnsysteme zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht vor allem in Schule und Universität, aber auch in Unternehmen, Vereinen und Parteien. Allerdings sind die Angebote an Sinnsystemen heute noch sehr heterogen, mit dem Ergebnis, dass eine Verständigung über menschliche Wünsche und Bedürfnisse nur mit großem Aufwand möglich ist. Der Stand der anthropologischen Forschung, insbesondere der Psychologie, der Gehirnforschung, der Bedürfnis- und Glücksforschung ist inzwischen so fortgeschritten, dass es möglich sein wird, ein konsensfähiges Menschenbild aufzustellen. Das wird eine Diskussion über Ziele und Strukturen erleichtern. Eine naturwissenschaftliche Begründung der Begriffe aus der AEMR könnte zu einer Veranschaulichung und Konkretisierung führen und dadurch zu einer Operationalisierung im politischen Diskurs. Beispielsweise lässt sich mit Rückgriff auf Schiller feststellen, dass die Würde sich am Grad der Befriedigung von Bedürfnissen messen lässt. Die Freiheit wiederum kann negativ (Schutz vor Unterdrückung) oder positiv (Eröffnen von Lebenschancen) spezifiziert werden. Hier fällt auf, dass im Bereich der positiven Freiheit noch viele Räume eröffnet werden müssen. Gegenwärtig wird die Etablierung der Menschenrechtsbildung als Fach in den Schulen angestrebt. Das wäre ein Ort, wo Sinnreflexionen intensiviert werden könnten.

4. Priorisierungen

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Die vorgenommene Umstrukturierung der Menschenrechte soll:

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  • dafür sorgen, dass die Begriffe konkret an das Leben und die Befindlichkeit der Menschen anknüpfen;
  • einen raschen Überblick über Bedürfnisse und über die jeweilig notwendigen Priorisierungen ermöglichen;
  • eine permanente bedürfnis- und glücksorientierte Reflexion im Alltag einleiten, die für das Treffen von Entscheidungen eine rationale Basis liefert;
  • einen Vergleich der Lebenssituationen von Menschen erlauben, der zu unterschiedlichen Priorisierungen führt;
  • eine Folie für die Analyse von Glücks- oder Unglückssituationen von Menschen bieten: ohne viel Aufwand kann man sofort sehen, dass Gefängnisinsassen, Asylanten in Ankerzentren, Kinder in Heimen und Schwerbehinderte erhebliche Hindernisse zu überwinden haben, die mit entsprechenden Maßnahmen zu beseitigen sind; natürlich ist der Inklusionsansatz ein guter Weg für die Zukunft.
  • Die Bedürfnisfolie erleichtert auch Empathie und Selbstreflexion: kann diese Person glücklich sein? Bin ich glücklich und wenn nicht, was kann ich tun, um glücklich zu werden?

Ausblick

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Verlagerung der Schwerpunkte in der AEMR: die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte (WSK) (siehe auch Fritzsche 2018 [24]).

Aus "Menschenrechte verstehen"[25]:

  • Diese Rechte betreffen das Zusammenleben und -arbeiten der Menschen sowie die Grundbedürfnisse. Sie gründen auf der Idee der Gleichheit und des garantierten Zugangs zu wesentlichen sozialen und wirtschaftlichen Gütern, Dienstleistungen und Chancen. Mit den Auswirkungen der frühen Industrialisierung und dem Aufstieg der Arbeiterklasse rückten sie mehr und mehr in das internationale Bewusstsein, denn diese Entwicklungen führten zu neuen Forderungen und Vorstellungen über die Bedeutung eines Lebens in Würde.
  • Soziale Rechte sind notwendig für die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört das Recht auf Bildung und das Recht, eine Familie zu gründen und zu haben, aber auch viele der Menschenrechte, die oft als „bürgerliche“ Rechte angesehen werden: zum Beispiel das Recht auf Erholung, medizinische Versorgung, Privatsphäre und Schutz vor Diskriminierung.
  • Wirtschaftliche Rechte beinhalten das Recht auf Arbeit, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Wohnung und das Recht auf eine Rente für alte oder behinderte Menschen. Die wirtschaftlichen Rechte spiegeln die Tatsache wider, dass ein bestimmter Standard materieller Sicherheit für die Achtung der Menschenwürde notwendig ist, und auch, dass es psychologisch erniedrigend sein kann, keine sinnvolle Arbeit zu haben oder obdachlos zu sein.
  • Kulturelle Rechte beziehen sich auf den kulturellen „Lebensstil“ einer Gemeinschaft. Ihnen wird oft weniger Aufmerksamkeit zuteil als Rechten anderer Art. Zu ihnen gehört das Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, und in gewisser Weise auch das Recht auf Bildung. Für Minderheiten sind jedoch auch viele andere Rechte, die nicht als „kulturelle“ Rechte eingeordnet werden, wichtig, um innerhalb einer Gesellschaft ihre besondere Kultur bewahren zu können: z.B. das Recht, nicht diskriminiert zu werden, und das Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
  • Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) und auch in der Europäischen Sozialcharta niedergelegt. Minderheitenrechte sind im Europäischen Rahmenübereinkommen über Minderheitenrechte formuliert.
  • Zitate: „Die erschreckende Realität ... ist, dass Staaten und die internationale Gemeinschaft als Ganzes noch immer viel zu häufig Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dulden – Verstöße, die, würden sie bürgerliche und politische Rechte verletzen, Entsetzen und Empörung provozieren und zu konzertierten Forderungen nach sofortiger Wiedergutmachung führen würden.“ Statement des Ausschusses der UN für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an die Wiener Konferenz „Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht, kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.“

Literatur

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  • Fremuth, Michael-Lysander, 2019. Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, bpb Bonn.
  • Fritzsche, Karl-Peter, 2016. Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage.Stuttgart: UTB.
  • Martin, Jean-Pol, 2018. Lernen durch Lehren: Konzeptualisierung als Glücksquelle. In: Olaf-Axel Burow, Stefan Bornemann (Hrsg.): Das große Handbuch Unterricht & Erziehung in der Schule. Carl Link Verlag, 2018. S. 345–360.

Referenzen

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  1. „Die Würde des Einzelnen – Der UN-Erklärung von 1948 liegt ein in Europa und Amerika geprägtes Menschenbild zugrunde – das passt nicht jedem“ https://www.sueddeutsche.de/politik/menschenrechte-alternativen-afrika-asien-1.4716153.
  2. Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam [1]
  3. Jean-Pol Martin: Zum Aufbau didaktischer Teilkompetenzen beim Schüler – Fremdsprachenunterricht auf der lerntheoretischen Basis des Informationsverarbeitungsansatzes. Dissertation Universität Gießen 1985. Narr Verlag, Tübingen 1985, ; Vorschlag eines anthropologisch begründeten Curriculums für den Fremdsprachenunterricht. Narr Verlag, Tübingen 1994; „Weltverbesserungskompetenz“ als Lernziel? In: Pädagogisches Handeln – Wissenschaft und Praxis im Dialog. 6. Jahrgang, 2002, Heft 1, S. 71–76. (mit Guido Oebel) Lernen durch Lehren – Paradigmenwechsel in der Didaktik? In: Deutschunterricht in Japan. (= Zeitschrift des Japanischen Lehrerverbandes. Heft 12). Herbst 2007,S. 4–21; Lernen durch Lehren: Konzeptualisierung als Glücksquelle. In: Olaf-Axel Burow, Stefan Bornemann (Hrsg.): Das große Handbuch Unterricht & Erziehung in der Schule. Carl Link Verlag, 2018. S. 345–360.
  4. Martin, Jean-Pol, 2018. Lernen durch Lehren: Konzeptualisierung als Glücksquelle. In: Olaf-Axel Burow, Stefan Bornemann (Hrsg.): Das große Handbuch Unterricht & Erziehung in der Schule. Carl Link Verlag, 2018. S. 345–360.
  5. Abraham Maslow (1981): Motivation und Persönlichkeit. Hamburg. Rowohlt.
  6. Dörner, Dietrich, et al. (Hrsg.)(1983): Lohhausen. Vom Umgang mit Unbestimmtheit und Komplexität. Bern: Huber, S.433
  7. Gerhard Portele: Lernen und Motivation, Beltz Verlag, 1975
  8. Portele, 235 f.
  9. Dörner.D. Lohhausen. Vom Umgang mit Unbestimmtheit und Komplexität.Bern: Huber.S.331 ff.
  10. Csiksentmihalyi, M. (1999): Lebe gut! Wie Sie das Beste aus Ihrem Leben machen. Stuttgart. Klett-Cotta.
  11. Jean-Pol Martin: Vorschlag eines anthropologisch begründeten Curriculums für den Fremdsprachenunterricht. Habilitationsschrift Universität Eichstätt 1992. Narr Verlag, Tübingen 1994, S.109ff.
  12. Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807
  13. Stephen R.Covey. Die 7 Wege zur Effektivität. Prinzipien für persönlichen und beruflichen Erfolg. 49. Auflage. GABAL Verlag Gmbh. 2018.
  14. Bormans, L. (Hrsg.)(2011). Glück. The Worldbook of Hapiness, Köln. Dumont
  15. Dennis-N. Warman (2017) Energie als Menschenrecht. Ein Recht auf Zugang zur Grundversorgung mit Energie als Menschenrecht nach dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Reihe: Studien zum Internationalen, Europäischen und Öffentlichen Recht. S.93
  16. Dennis-N. Warman, 112
  17. Peter Schaber (2011). Menschenrechte und Grundbedürfnisse. Jahrbuch für Recht und Ethik / Annual Review of Law and Ethics. Vol. 19, Themenschwerpunkt: Politische Ethik / Political Ethics (2011), pp. 163-176. Published by: Duncker & Humblot GmbH. S.15
  18. Friedrich Schiller: Sämtliche Werke, Band 1, München 31962, S. 248.“
  19. Wetz, Franz Josef: Die Würde der Menschen ist antastbar. Eine Provokation. Stuttgart: Klett-Cotta 1998
  20. Kann die Menschenwürde die Menschenrechte begründen? Stellungnahmen zu Dieter Birnbachers Ansatz. Ais Heft 3/2013, S. 30-38. Stellungnahmen von Christian Neuhäuser, Ralf Stoecker, Nikolaus Knoepffler und Bernd Ladwig. Information Philosophie. Die Zeitschrift, die über Philosophie informiert. [2]
  21. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit(= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Band 271). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979
  22. Fritzsche, Karl-Peter, 2018. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 10.12.2018 [Zugriff am: 02.03.2020]. Verfügbar unter: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
  23. Entnommen aus Martin, 2018, S.356ff.
  24. Fritzsche, Karl-Peter, 2018. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 10.12.2018 [Zugriff am: 02.03.2020]. Verfügbar unter: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  25. Kompass human rights