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Touristguide mit seiner Gruppe vor dem Wiener Rathaus

Die Rolle der Fremdenführer in der Vermittlung von Weltkulturerbe in Österreich stellt eine sehr wichtige und auch vielseitige Aufgabe in der Kommunikation mit Touristen und der Präsentation des Landes dar. Wer also Weltkulturerbe in Österreich vermitteln möchte, muss eine bestimmte Ausbildung absolviert haben und ein Gewerbe anmelden. Im Gegensatz zu Touristguides muss ein Reiseleiter, eine Reiseleiterin, keine Prüfung abgelegt haben um tätig werden zu können. Dennoch werden diese beiden Begriffe, oft synonym für denselben Beruf verwendet. Um daher in weiterer Folge Verwirrungen zu vermeiden, soll zunächst die Abgrenzung der einzelnen Berufe stattfinden und eine genaue Definition des Begriffs Fremdenführer.

Definition und Begriffserklärungen Bearbeiten

In diesem Kapitel soll es darum gehen, die vielen Begriffe und Bezeichnungen rund um den Beruf des Fremdenführers zu ordnen. Zum einen soll dadurch Klarheit geschaffen werden, welche Begriffe nun wirklich den Beruf des Fremdenführers/der Fremdenführerin bezeichnen, zum anderen soll auch eine klare Abgrenzung zu anderen Berufsfeldern (ReiseleiterIn/HausführerIn), die durchaus sehr ähnlich sein können, aufgezeigt werden. [1] Eine Abgrenzung ist daher aus erster Linie aufgrund von wirtschaftlichen Interessen und aus Gründen der Qualitätssicherung wichtig. Wirtschaftliche Interessen und gute Qualität sind eng ineinander verzahnt und bedingen einander oft.[2] Das „Positionspapier der Fremdenführer“ formuliert es wie folgt:

"[Manchmal sind sie der] einzige Kontakt des Besuchers und tragen daher beträchtlich zum Ansehen eines Reisezieles bei. Als Schlüsselpersonen zwischen Gast und Gastgeber sind sie gleichzeitig "lebendige Werbeträger" und somit auch ein Marketingtool der Inlandswerbung. Führungen von unqualifizierten Personen ohne Ausbildung bzw. [mit] fehlenden Kenntnissen über die Besonderheiten eines Landes schaden sowohl dem Image der Branche als auch dem Image des Landes."[3]

Aus diesem Grund ist auch eine bestimmende rechtliche Grundlage und Normen wichtig, auf die man sich stützen kann und die zu unterscheiden helfen. Die EU Norm EN 13809:2003: Tourismus-Dienstleistungen - Reisebüros und Reiseveranstalter - Terminologie (Berufsbild von Gäste-/FremdenführerInnen) definiert die beiden Berufsgruppen wie folgt:

  • FremdenführerIn/GästeführerIn: Person, die Besucher in der Sprache ihrer Wahl führt und das kulturelle und natürliche Erbe eines Gebietes erläutert, und normalerweise über eine gebietsspezifische Qualifikation verfügt, die üblicherweise von der zuständigen Behörde ausgegeben und/oder anerkannt wird.
  • ReiseleiterIn: Person, die im Auftrag des Reiseveranstalters den Reiseablauf leitet und beaufsichtigt und dabei sicherstellt, dass das Programm gemäß dem Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisenden durchgeführt wird, und die örtliche praktische Information gibt. [4]

Weiters stellt auch die europäische Union mit der Berufserkennungsrichtlinie [[w:Richtlinie_2005/36/EG|Über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG] in der EU den einheitlichen Rahmen für die wechselseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen da und besagt, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, das Mindestniveau der notwendigen Qualifikationen festzulegen, um die Qualität der in ihrem Hoheitsgebiet erbrachten Leistungen zu sichern.[5] Somit ist daher das Berufsbild auch rechtlich geregelt und der Beruf des Fremdenführers, der Fremdenführerin, kein freies Gewerbe und die dazu nötige Ausbildung wird vom jeweiligen Land vorgegeben. Dennoch gibt es Berufe die dem des Touristguides ähnlich sind wie ReiseleiterIn und HausführerIn. Das sind freie Gewerbe zu denen folgende Aufgaben zählen:

  • Erläuterungen, die nur in Fahrzeugen des Ausflugwagengewerbes, Mietwagengewerbes, Taxigewerbes und Fiakergewerbes gegeben werden. (z.B. ReisebegleiterIn oder ReiseführerIn einer Reisegruppe)
  • Führungen, die in Gebäuden von den dort Verfügungsberechtigten oder deren Ermächtigten durchgeführt werden. z.B. in Kirchen, Museen oder Ausstellungsgebäuden (HausführerIn, Angestellte in einem Museum)
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, die von Reisebetreuern bei der Betreuung von Reisenden gegeben werden[6]

Ausbildung Bearbeiten

Um in Österreich als FremdenführerIn tätig zu werden ist eine adäquate Ausbildung zu absolvieren um in weiterer Folge ein Gewerbe anmelden zu können. Dabei reglementiert EN 15565das Mindestmaß an Ausbildung, was ein weiteres Absicherungsmerkmal zum freien Gewerbe wäre. Um die Fremdenführer-Befähigungsprüfung ablegen zu können muss man einen kostenpflichtigen Kurs am WIFI oder Bfi besucht haben in einem Umfang von 800 bis 1000 Einheiten, was ca. eine Dauer von 3-4 Semestern entspricht. Der Kurs ist berufsbegleitend mit Exkursionen am Wochenende. Allgemein gilt, dass man als absolvierter Austriaguide in ganz Österreich Touristengruppen führen könnte, nur natürlich sind je nach Bundesland die Schwerpunkte in der Ausbildung anders. Die Kurse in Wien sind die umfangreichsten. Die Prüfung besteht dann schließlich aus drei Modulen.

  1. aus einer schriftlichen Prüfung die 5 Stunden dauert und bei der man zu Grundlagen des Marketings, Buchhaltung und dem richtigen Präsentieren befragt wird
  2. aus einer einstündigen mündlichen Prüfung bei der die Kenntnisse über Geschichte, Kunstgeschichte, Volkskunde und staatsbürgerschafltiches Wissen abgeprüft werden
  3. schließlich gibt es noch einen praktischen Teil, in dem man in Kleingruppen eine Tour absolvieren muss[7][8]

Gewerbliche Bedingungen Bearbeiten

Nach der bestandenen Fremdenführer-Befähigungsprüfungn kann man ein reglementiertes Gewerbe im Sinne der Bestimmung GewO 1994 §94 Z.21 anmelden. Die meisten österreichischen FremdenführerInnen üben ihren Beruf als „EPUs“-Einpersonenunternehmen aus, wobei auch rechtlich die Möglichkeit der Gewerbeausübung mit gewerberechtlichen GeschäftsführerInnen besteht, die neben anderen Verpflichtungen ebenfalls die Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung erfüllen müssen. Für die Gewerbeanmeldung benötigt die Gewerbebehörde die Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen und wegen der Reglementierung des FremdenführerInnengewerbes, die Belege zum vorgeschriebenen Befähigungsnachweis. [9] Als ausschließlich FremdenführerInnen zugestandene Tätigkeit setzt der Paragraph 108, Absatz 1 der Gewerbeordnung wie folgt fest:[10]

Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z. 21) bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen

  1. die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie- und Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft, Flora und Fauna),
  2. die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,
  3. sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erklären.

Dieser Beruf ist weltweit materielle Lebensgrundlage von 100.00010Personen [11] bis 150.00011, die über den Weltverband mit 51 Mitgliedsländern in etwa 100 Vereinen organisiert sind.[12] Der österreichische Fachverband zählt 1.554 Mitglieder, in Europa gibt es etwa 40.000 Guides.[13]

Auch wenn dieses Berufsfeld gut reglementiert scheint, gibt es dennoch Guides ohne Ausbildung, die Führungen verschiedener Art anbieten und als Konkurrenz gesehen werden.

Schwarzmarkt und Pfuscherbekämpfung Bearbeiten

Als ausgebildeter Fremdenführer oder Fremdenführerin hat man die Verantwortung ein Land oder eine Stadt Touristen näher zu bringen.[14] Dabei soll man jedoch objektiv und neutral bleiben und niemals wertend über die Geschichte eines Landes oder Sehenswürdigkeiten berichten.[15] Das ist meistens der Unterschied zwischen den "legal" angebotenen Führungen und den "illegalen" Touren von selbsternannten Guides. Immerhin geht die Regierung gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft, die in diesem Bereich oftmals betrieben werden, streng vor. Die KIAB ("Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung") ist dafür zustädnig und seit 1.Juli 2002 beim Finanzministerium angesiedelt.[16] Ein materieller Unterschied der sich dabei leicht kontrollieren lässt ist die Fremdenführer-Plakette: Anstecker mit Fremdenführer-Logo (in der Steiermark für ganz Österreich entwickelt) zur äußeren Abgrenzung der Fremdenführer gegenüber unbefugten diese Tätigkeit Ausübenden (‚Pfuscher’).[17]

Dabei ist ein gutes Beispiel das "Problem" mit den "Ugly Vienna" Touren. Diese ist vor allem bei heimischen Touristen beliebt und es geht hauptsächlich um den persönlichen Geschmack des Guides der durch Wien führt und die "hässlichsten" Designs und Gebäude in Wien präsentiert.[18] Nach einer gewissen Zeit ist auch die Wirtschaftskammer Wien auf ihn aufmerksam geworden, da die angebotenen Touren, aufgrund der fehlenden Ausbildung und fehlenden gewerblichen Anmeldung, eigentlich nicht legal waren. Man hat sich dennoch geeinigt, dass er mit einer kurzen Ausbildung zum Reiseleiter, seine Touren weiter anbieten darf. Diese Situation scheint, vor allem nach den letzten Kapiteln und den vielen Bemühungen die Begriffe FremdenführerIn und ReiseleiterIn zu trennen, paradox. Dennoch hat man versucht einen Mittelweg zu finden, nicht zu letzt da seine Touren auch im Ausland bekannt geworden sind und "Ugly Vienna-Touren" vielen Menschen in Österreich mittlerweile ein Begriff ist. [19] Dennoch verärgern solche Situationen viele ausgebildete Touristguides, da diese eine Verantwortung gegenüber den Touristen und Besuchern sehen, die durch solche Angebote gefährdet wird. Weiters stellen nicht ausgebildete Guides dennoch eine reale Konkurrenz da, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben, dass die Situation zusätzlich verschärft.[20]

Der Beruf in der Praxis Bearbeiten

Im Sinne der Volkswirtschaftslehre ist die FremdenführerInnentätigkeit eine personenbezogene Dienstleistung. Dabei formuliert die Berufsgruppe der FremdenführerInnen ihre Tätigkeit selber wie folgt:

"Als echte Insider wollen wir Austriaguides Ihnen (Touristen) Kunst und Kultur, sowie Natur und Lebensart Österreichs vor Augen führen. Wir sind Kenner der Geschichte und gleichzeitig am Puls der Zeit."

„Die“ eine Stadtführung als solche gibt es nicht, da sie eine von Menschen an Menschen erbrachte Tätigkeit ist und sich entsprechend vielfältig darstellt. Die mögliche Palette der Angebote reicht vom klar definierten Produkt bis zum individuell nach dem Wunsch des Auftraggebers erstellten Ablauf.[21] Beispielsweise definiert die Geschäftsordnung einer der größten und zugleich ältesten österreichischen FremdenführerInnenvereinigungen, (DieGrazGuides-Fremdenführerclub für Graz und die Steiermark) welche Leistungen branchenintern unter „Führungen“ oder allgemein „Einsätzen“ grundsätzlich zu verstehen sind, nämlich: Tagesausflüge, Mehrtagesausflüge, Transfers,Themenführungen, Kongress- und Betreuungseinsätze.[22] Aber auch die so genannten „Standardprodukte“ des Clubs wie Stadtführungen, Zeughausführungen, Führungen auf dem Schlossberg und in seinen Gebäuden und im gesamten Areal des Schlosses Eggenberg.[23] Passend zu Jahreszeiten, verschiedenen Schwerpunkten, aktuellen Ereignissen, Kulturveranstaltungen oder Tagungen werden - auch nach Wunsch von AuftraggeberInnen und PartnerInnen- spezielle Themenführungen entwickelt und durchgeführt. Advent, moderne Architektur, Innenhöfe, Musik, Wasser, Mobilität, spezielle Stadtteile, Einzelgebäude, Parks und Gärten, Frauen, Abendrundgang („Spotlights“) mit Scheinwerfereinsatz (um Details hervorzuheben), Jubiläen, Konfessionen, Gesundheit, Literatur, Medizin, Apotheke, etc. Geführte Rundfahrten werden außer mit dem Autobus auch per Fahrrad angeboten.[24] Bei den vielen möglichen Angeboten birgt der Beruf auch einige Herausforderungen in der Unmsetzung. Dabei gibt es 4 zentrale Punkte, so genannte Guiding Skills, die zu beachten sind:

  • Umsicht
  • Sicherheit
  • Timeing
  • Art der Präsentation

Diese vier Punkte muss man als ausgebildeter Touristguide beherrschen und sie machen auch die Qualität und der Erfolg einer Führung aus.[25] Beim Thema Umsicht geht es um das Wohlbefinden der Teilnehmer. Sie sollen sich wohl fühlen, weshalb es auch von Vorteil ist sehr flexibel mit seinem Programm zu sein, falls kurzfristig etwas geändert werden muss. Auch in Sachen Sicherheit hat der Fremdführer die Fremdführerin eine gewisse Verantwortung. Man muss seine Reisegruppe sicher von A nach B bringen und vor Radfahrern und Straßenübergängen warnen. Der dritte Punkt, das Timeing ist mit Sicherheit am schwersten zu erfüllen, da man nie im Voraus seine gesamte Tour durchplanen kann, da sehr viel von der Gruppe abhängig ist. In welcher Verfassung diese sind oder wie das Wetter ist, zum Beispiel.<refInterview mit Austriaguide Regina Engelmann am 20. September 2017></ref> Schließlich ist der Erfolg einer Tour auch von der Art der Präsentation abhängig. Frau Engelmann ,die selber seit 10 Jahren als Austriaguide tätig ist meinte dazu: "Touristguides sind Entertainer, wir haben keinen Bildungsauftrag."

Technische Hilfsmittel im Beruf Bearbeiten

Mit dem Fortschritt der Technik hat sich auch in der Führungspraxis einiges verändert. Immer öfter kommen bei Führungen so genannte "Whisper Headsets" zum Einsatz die auch von der Wirtschaftskammer für größere und vor allem fremdsprachige Reisegruppen empfohlen werden und die einige Vorteile ausweisen.[26] Die "Whisper Headsets", die so genannte "Silent Vox"-Touren ermöglichen, haben eine drahtlose Verbindung zwischen SprecherIn und ZuhörerInnen, ohne dass der/die Touristguide seine Stimme überanstrengen muss. Dabei hört die Reisegruppe über Kopfhörer alles was der Guide der Gruppe in sein Mikrophon spricht. Dabei scheint es für beide Seiten viele Vorteile zu geben, denn von den tragbaren Lautsprechern sowie der drahtlosen Kopfhörer profitieren auf den ersten Blick beide Seiten. Die Gäste können den Guide problemlos hören und sich für ein paar Fotos von der Gruppe entfernen und auch die Zeitplanung des Tourguides wird dabei positiv unterstützt. [27] Weiters können auch allgemeine Informationen zur Stadtgeschichte oder zur Kulinarik während des Gehens von Sehenswürdigkeit zu Sehenswürdigkeit gegeben werden, da sich der Guide nicht frontal vor die Gäste aufstellen muss. Diese Technologie hat aber gerade deswegen einige Nachteile: es fehlt der Augenkontakt zwischen Sender und Empfänger. Auch fällt der Faktor nonverbale Kommunikation, der sich aus Mimik oder Gestik ergibt, weg. Die Information wird wohl gehört, aber sie wird verstandesmäßig viel schwerer erfasst und begriffen. Auch muss man davon ausgehen, dass die Aufnahmefähigkeit von (Fern)Reisenden durch einige vorangegangene strapaziöse Tage schon etwas eingeschränkt ist. Ein Großteil fremdenführerischer Tätigkeit ist Vermittlungsarbeit. Beim Einsatz dieser Technik zieht der Guide daher zumeist viel weniger Befriedigung aus seiner Tätigkeit, da er viel weniger sicher sein und nicht registrieren kann, ob und wie die Botschaft angekommen ist.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweis Bearbeiten

  1. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.6
  2. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.6
  3. Legner Astrid / Koch Matthias / Weiss Claudia, Positionspapier Fremdenführer. Hrg. Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Freizeitbetriebe Wien 16.12.2009. S.8
  4. Legner Astrid / Koch Matthias / Weiss Claudia, Positionspapier Fremdenführer. Hrg. Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Freizeitbetriebe Wien 16.12.2009.S.8
  5. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.In: Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.09.2005
  6. Infoblatt:Fremdenführer der Steiermark. Stand: Oktober 2005. S. 5
  7. Interview mit Austriaguide Regina Engelmann am 20. September 2017
  8. WIFI-Kurs: Ausbildung zum Fremdenführer
  9. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.189
  10. Bundeskanzleramt Österreich - Gewerbeordnung 1994 § 108, 2010
  11. Felicitas Wressnig, Vizepräsidentin der WFTGA auf dem 22. Österreich-Kongress, Bad Tatzmannsdorf 2010. S.5
  12. Felicitas Wressnig, Vizepräsidentin der WFTGA auf dem 21. Österreich-Kongress, Innsbruck, 2009 S.16
  13. Felicitas Wressnig, Vizepräsidentin der WFTGA auf dem 22. Österreich-Kongress, Bad Tatzmannsdorf 2010 S.5 f.
  14. Legner Astrid / Koch Matthias / Weiss Claudia, Positionspapier Fremdenführer. Hrg. Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Freizeitbetriebe Wien 16.12.2009. S.9
  15. Interview mit Austriaguide Regina Engelmann am 20. September 2017
  16. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 S.210
  17. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.127
  18. Joseph, Gepp: Ugly Vienna:Ein Fremdenführer in den Fängen der Gewerbeordnung. In : Profil, am 19.2.2016
  19. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 S.210
  20. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 S. 210 f.
  21. S.Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. 218 f.
  22. DieGrazGuides-Fremdenführerclub für Graz und die Steiermark, Geschäftsordnung, Graz, Februar 2010, Abschnitt III,Punkt 12.
  23. Die GrazGuides-Fremdenführerclub für Graz und die Steiermark, Geschäftsordnung, Graz, Februar 2010 Abschitt III Punkt 12
  24. Die GrazGuides-Fremdenführerclub für Graz und die Steiermark, Geschäftsordnung, Graz, Februar 2010 Abschitt III. Punkt 12
  25. Interview mit Austriaguide Regina Engelmann am 20. September 2017
  26. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.265 f.
  27. Claudia,Nickl:Austriaguides führen durch die Stadt : das Gewerbe der österreichischen "Fremdenführer" und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahrzehnten Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011. S.263 ff.