Fachbereich Rechtswissenschaft/Kirchenrecht
Kirchenrecht ist das Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dieses Recht wird von den Institutionen selbst gesetzt und regelt ihre internen Angelegenheiten. Vom Kirchenrecht im engeren Sinne ist das Staatskirchenrecht zu unterscheiden, dass das Verhältnis der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Staat regelt.