Fachbereich Rechtswissenschaft/Zivilrecht
Das Zivilrecht ist das Gebiet, mit dem sich die meisten Rechtsanwälte zu beschäftigen haben. Die meisten "Kleinkriege" fallen unter dieses Fachgebiet, aber auch große Streitfälle bei denen es manchmal um Milliarden gehen kann.
"Zivilrecht" ist eine unter Studenten gebräuchliche Bezeichnung für ein Gebiet, das eigentlich "Privatrecht" heißt, da es die Rechtsbeziehungen von privaten Individuen untereinander betrifft. Genau genommen handelt es sich bei dem Begriff "Zivilrecht" um eine pars pro toto, denn nur die fünf Bücher des BGB fallen eigentlich unter den Begriff des Zivilrechts.
Die Fächer des Privatrechts sind im einzelnen:
- Bürgerliches Recht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Recht des geistigen Eigentums
- Wettbewerbsrecht (streng genommen ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts)
- Zivilprozessrecht
- Internationales Privatrecht
Lehre
BearbeitenAuf den folgenden Seiten können Lehrmaterialien eingestellt und Hinweise zu hilfreichen Lehrmaterialien erteilt werden. Zur Wahrung der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich u.U. gerade bei umfangreicheren Materialien, die Inhalte nicht direkt auf die unten aufgeführten Seiten einzustellen, sondern eine neue Seite dafür zu erstellen. Bitte ggf. die Quelle des Materials angeben und sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.
Forschung
BearbeitenAuf den folgenden Seiten befindet sich Platz für Beiträge zu eigenen oder fremden Forschungen. Zur Forschung gehören beispielsweise Beiträge zu aktuellen und grundlegenden Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die Diskussion von Urteilen, die Bekanntgabe sowie Diskussion von Veröffentlichungen, sowie die Planung, Durchführung und Debatte von Projekten.
Bei längeren Beiträgen bitte nur einen kurzen Hinweis auf einer der u.g. Seiten hinterlassen und dann möglichst eine neue Seite erstellen, auf der der Gegenstand ausführlicher beschrieben wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Seiten übersichtlich bleiben und jeder größere Gegenstand auf einer eigenen Diskussionsseite diskutiert werden kann. Ggf. bitte auch Links zu Online-Quellen (z.B. SSRN) legen.
Bitte beim Einstellen sowie bei der Diskussion die üblichen Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis beachten. Insbesondere wenn ein besonderes Näheverhältnis zum Autor eines eingestellten oder kritisierten Inhalts besteht (z.B. Angehöriger desselben Instituts oder derselben Fakultät), sollte kritisch geprüft werden, inwiefern dies nicht im Rahmen einer Stellungnahme zu kennzeichnen ist.
Auch Hinweise auf aktuelle Ereignisse (Urteile, anstehende Konferenzen etc.) stellen sinnvolle Inhalte dar.
Wikilinks
BearbeitenWikipedia: Privatrecht