Heinroth, Johann Christian August (1825)
Heinroth, J. C. A.: Anweisung für angehende Irrenärzte zu richtiger Behandlung ihrer Kranken. Als Anhang zu seinem Lehrbuche der Seelenstörungen. Leipzig: F. C. W. Vogel 1825, X S., 144 S., Erstdruck.
In der Einleitung erwähnt Heinroth den damals bereits eingeführten Begriff Psychiatrie, verwendet ihn selbst aber nicht. Ebenso findet er Seelenarzt für unpassend und hält an der Berufsbezeichnung Irrenarzt fest. Die Krankheiten, die dieser behandelt, nennt er Seelenstörungen. Ihre Grundformen seien Wahnsinn, Melancholie, Verrücktheit, Blödsinn, Tollheit und Willenlosigkeit. (S. 3)
Seelenstörungen sind für Heinroth Krankheiten der Person. Bis nicht Aerzte und Psychologen in allen unfreien Zuständen keine organischen Krankheiten mehr, sondern Krankheiten der Person sehen, welche sich freilich im Organismus kund thun müssen, wie alle psychische[n] Zustände, z. B. Affecte und Leidenschaften, werden auch diese Zustände nicht richtig erkannt und nicht gründlich und vollständig behandelt werden. (S. 37).
In dem Dualismus Leib / Seele spricht Heinroth der Seele das Primat zu. Der Leib diene den Zwecken der Seele bzw. die Seele benutze den Leib für ihre Zwecke. (S. 15) Der gesunde Mensch sei zur Freiheit und Vernunft organisiert. Das Wesen der Seelenstörung definiert Heinroth als vollendet-unfreie Zustände der Person. (S. 38) Dieser Unfreiheit leiste die Sünde Vorschub.
Die Unschuld wird nie wahnsinnig; nur die Schuld wird es, wenn sich äußere (exaltierende oder deprimierende) Reize von hinreichender Stärke zu der innerlich für diese Zustände vorbereiteten psychischen Stimmung gesellen (S.39). Kein Mensch sei rein. Wir sind alle Sünder, - insofern der Mensch immer wieder weltliches Treiben der Beziehung zu Gott vorziehe, von ihm abfalle. Wir kommen aus der Sünde gar nicht heraus, so lange wir also verfahren; sie ist das Element, in dem wir leben. (S. 40)
Das Waisen-, Zucht- und Versorgungshaus St. Georg in Leipzig
Am 6. April 1814 wurde Heinroth als Arzt des Waisen-, Zucht- und Versorgungshauses St. Georg in Leipzig angestellt.[1] Zuchthaus bedeutete damals nicht Gefängnis, sondern war eine Besserungsanstalt für Haltlose und Leichtkriminelle.[2] Über seine Tätigkeit dort schreibt Heinroth im Vorwort dieses Werkes:
„Obgleich das St. Georgenhaus keine eigentliche Heilanstalt für Gestörte ist, so gehen doch in demselben die acuten wie chronischen Fälle nie aus, und je weniger der ersteren auf einmal und zugleich vorkommen, desto besser lassen sie sich beobachten und behandeln.“
Das aufwendige und repräsentative Gebäude der wohlhabenden Handelsstadt für soziale Zwecke war somit auch Irrenanstalt. Überall in den deutschen Ländern entstanden wie in Leipzig um dieser Zeit so genannte gemischte Irrenanstalten, und nach einiger Erfahrung mit der Behandlung geistig gestörter Menschen entwickelten sich daraus die Heil- und Pflegeanstalten.[3]
- ↑ M. C. Angermeyer, H. Steinberg: 200 Jahre Psychiatrie an der Universität Leipzig. Springer, Heidelberg 2005, S. 15.
- ↑ Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Aufl. 1999
- ↑ K. Pfeifer: Medizin der Goethezeit. Böhlau, Köln Weimar Wien 2000, S. 160