Kolloquium Rechtswissenschaft
Willkommen im Kolloquium „Rechtswissenschaften“!
Dies ist der Platz für Fragen und Diskussionen rund um das Themengebiet „Rechtswissenschaften“.
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Layout und Inhalt
BearbeitenHallo miteinander!
Bin seit heute auch Mitglied der Wikiversity und habe mich mal durch die einzelnen Fachbereiche geklickt. Dabei ist mir aufgefallen, dass in unserem Fachbereich definitiv was getan werden muss, nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich. Da ich mich mit der Technik noch nicht so zurechtfinde, kann ich ersteres nicht wirklich gut ändern und würde doch fitte Leute dazu motivieren wollen, sich z.B. am Fachbereich Philosophie ein Beispiel zu nehmen, die einen meiner Meinung nach guten Auftritt hinlegen. Was den inhalt unseres FBs angeht, würde ich vorschlagen, Themen zu sammeln (vielleicht ja die "Basics" der juristischen Ausbildung wie BGB AT, SR AT, Strafrecht AT, Staatsrecht I und II und allgemeines Verwaltungsrecht?) und anzufangen, kleine Kompendien / Skripte auszuarbeiten. Weiterhin wäre es natürlich auch interessant, Spezialthemen zu haben, über die man sich gemeinsam den Kopf zerbrechen kann. Momentan interessieren mich da besonders Formen plebiszitärer Demokratie, verfassungsrechtliche Grundlagen ebendieser de lege lata und ein Ausblick auf die Zukunft. Besonders nach den verheerenden Umfrageergebnissen bzgl der Zufriedenheit der Bürger mit der Demokratie ist dies meiner Meinung nach nicht nur ein spannendes, sondern vor allem aktuelles Thema. Würde mich freuen, wenn ihr mal eure Meinungen und Vorschläge schreibt.
MfG ?uestlove, 20:08, 17. Nov. 2006
IusWiki
BearbeitenIch werde voraussichtlich am Montag leider keine Zeit haben, hier vorbeizuschauen, wünsche aber gute Ideen! [[Benutzer:?uestlove|?uestlove]
plebiszitäre Demokratie
BearbeitenWas genau ist denn "plebiszitäre Demokratie"? Demokratie kann ich mir gerade noch herleiten, aber was ist mit dem Attribut gemeint?
Luke (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.145.108.179 (Diskussion • Beiträge) 17:40, 18. Dez. 2006)
edit: hab´s gefunden...gibt ja auch wikipedia^^ (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.145.112.194 (Diskussion • Beiträge) 14:42, 21. Dez. 2006)
- Kann plebiszitär von dem lateinischen Wort: "Plebs, (plebis)"kommen was einfaches Vok bedeutet?--Boris 11:23, 16. Dez. 2007 (CET)
- Den Wikipedia-Link, den Luke wohl meint, ist dieser. Ansonsten gibt es z.B. hier noch eine Definition zu p.D. ("... unmittelbar vom Volk ...")
- Eine Definition im Duden zu plebiszitär hier: das französische plébiscitaire wird aufgeführt. Aber ich gehe mal auch davon aus, dass es einen lateinischen Ursprung haben wird. ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 12:52, 16. Dez. 2007 (CET)
- Man kann auf den Begriff auch in anderem Zusammenhang stoßen. Carl Schmidt und sein Umkreis nutzen es für ein Demokratiebild in dem ohne Abstimmung quasi durch die Massenbewegung des Volkes entschieden wird. --Tino 13:49, 24. Jun. 2009 (CEST)
Frauenförderungspläne
BearbeitenHat irgendwer hier schon mal einen erstellt oder kennt einen guten im netz? am besten von einer kommunalverwaltung?! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Wendze (Diskussion • Beiträge) 15:24, 30. Jan. 2007)
Patentrecht, insbesondere EPÜ
BearbeitenHallo Wikis, ich möchte mich engagieren für das Spezialgebiet Patentrecht mit Schwerpunkt Europäisches Patentübereinkommen EPÜ (engl. EPC), Internationales Patentwesen (PCT) und Pariser Verbandsübereinkunft [zum Achutz des gewerblichen Eigentums](PVÜ, engl. PC) Ich arbeite selbst als Patentanwalt in der Schweiz. Patentrecht ist eine Technisches Spezialgebiet, dass weder zu den Rechtswissenschaften, noch zu den einzelnen Naturwissenschaften gehört die die Hauptnutzer im Patentwesen stellen (Chemie, Physik, Biologie, Medizin, Ingenieruswesen). An den klassischen Universitäten mit den Breichen Jura und Naturwissenschafen gibt es auch keine entsprechende Fachausrichtung. Nur die Fernuniversität Hagen, verschiedene Institute und einzelne Lehrstühle bieten Zugang zu diesem Gebiet:
- Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Prof. Dr. Joseph Straus, München (bietet durch das Gemeinschaftsprojekt Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) mit der Universität Augsburg, der TU München und der George Washington University Law School einen einjährigen LL.M.-Studiengang für IP an)
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, Prof. Dr. Jan Busche, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (bietet über das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz einjähriges LL.M.-Studium Gewerblicher Rechtsschutz an: www.gewrs.de)
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen , Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Konstanz
- Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum, Prof. Dr. Christoph Ann, Technische Universität München.
- Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Helmut Koehler, Ludwig-Maximilians-Universität München.
- Lehrstuhl Zivilrecht VIII Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, insbes. Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Prof. Dr. Ansgar Ohly, Universität Bayreuth.
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Konstanz.
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Technische Universität Dresden (bietet in Kooperation mit den Universitäten Exeter, Straßborg, Prag, London und Krakau ein einjähriges LL.M.-Studium International Studies in Intellectual Property Law an: www.tu-dresden.de)
- Die FernUniversität Hagen bietet über das Kurt-Haertel-Institut für Geistiges Eigentum, Prof. Dr. jur. Ulrich Eisenhardt, ein Weiterbildungsstudium im Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte an, ebenso den LL.M.-Studiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz Meist ist das Patentrecht als Anhängsel zum Bürgerlichen Recht untergebracht, obwohl es sich wegen dem direkten Bezug auf Naturwissenschaftliche Erkenntnisse um einen eigenen Schwerpunkt handelt.
Eine eigenständige rechtslehre felhr aber scheinbar bislang. Mir kommt es insbesondere darauf an, dass Literatur und Entscheide insbesondere zum Europäischen Patentrecht zusammengefast werden und unabhängig von der Vorbildung der Leser einem breiteren Publikum zugänglich werden. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Bernd.gallasch (Diskussion • Beiträge) 03:26, 8. Mär. 2007)
Klausuren
BearbeitenHallo miteinander!
Es wäre vielleicht ganz hilfreich, wenn man Klausuren, die man mal geschrieben hat, hier einstellen würde. Nur eine Frage stellt sich da bei mir: Ist es erlaubt oder fällt auch eine Klausur unter das Urheberrecht des Dozenten, der sie erstellt hat??? Urheberrecht stand bei mir noch nicht so auf der Tagesordnung. Weiß jemand was darüber und was haltet ihr von der Idee?
MfG
--?uestlove 12:43, 29. Mär. 2007 (CEST)
- fällt unter das urheberrecht des erstellers--83.221.86.98 20:00, 31. Mär. 2007 (CEST)
Insolvenzrecht
BearbeitenGuten Abend,
bin durch Zufall über die Wikiversity gestolpert und habe mich dann spontan angemeldet und hätte Lust und Laune im Bereich Rechtswissenschaft mitzuwirken. Insbesondere würde ich mich bereit erklären eine Rubrik "Insolvenzrecht" zu erarbeiten, wenn diese hier ebenfalls erscheinen sollte... Darüberhinaus wäre ich auch bereit im bereich Zivilrecht die Positionen "Handels- und Gesellschaftsrecht" zu übernehmen.
Viele Grüße, --jdk 19:08, 16. Dez. 2007 (CET)
- Hallo jdk, gerne, danke für das Angebot. Kannst du vielleicht grob erklären, was du mit erarbeiten meinst ? Dann können sich andere Interessierte mit dir zusammenschliessen. Z.B. wenn man Bücher schreiben will, würde sich dazu Wikibooks anbieten. Bei Enzyklopädie-Artikeln eher die Wikipedia. Mehr Infos z.B. auch in der FAQ.
- Es erwartet jetzt niemand, dass du schon etwas parat hast - kannst ja auch erstmal reinschnuppern. Nochmals Willkommen hier, ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 19:18, 16. Dez. 2007 (CET)
Schemata
BearbeitenHallo:)! Ich bin noch ganz neu hier und finde mich noch kaum zu recht. Was ich bspl vermisse sind Falllösungsschemata für sämtliche Streitverfahren (ÖFR: Organstreit,(abstrakte)Normenkontrolle,Verfassungsbeschwerde, ZR: Gutachtenstilaufbau) oder auch Definitionen ... Tut mir leid,wenn ich das einach ncoh übersehen habe... LG! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.233.173.249 (Diskussion • Beiträge) 21:26, 16. Jan. 2008)
- Guten Abend, ich kenne mich da im Detail auch nicht aus (habe was anderes studiert und arbeite auch nicht mit dieser Thematik). Hast du schon den Fachbereich Rechtswissenschaft gesehen ? Evtl. helfen dir dort die angebotenen Links weiter. Dort gibt es auch eine Mitgliederliste. Hilft dir das erst mal auf die Schnelle ? ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 21:40, 16. Jan. 2008 (CET)
Guten Abend zurück!
Leider finde ich eben nichts hilfreiches auf diesen Seiten.... (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Mooony (Diskussion • Beiträge) 22:15, 16. Jan. 2008)
- Hast du echt alle Links schon durch (z.B. Wikibooks b:Regal:Rechtswissenschaft hatte auch nichts ?) ? Ausser einer Suche in einer Internet-Suchmaschine oder bei Wikipedia schauen, kann ich dir jetzt auf die Schnelle nicht helfen. Du könntest noch Benutzer:heuler06 mal anschreiben, der ist auch regelmässig hier und kennt sich in der Thematik besser aus. Der ist aber morgen erst wieder online.
- Wir sind hier eine wiki und das bedeutet du kannst hier mithelfen, das Angebot zu erweitern, wenn du magst: Sei mutig. Das hilft dann bestimmt dem Nächsten, der nach derselben Info sucht. ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 22:27, 16. Jan. 2008 (CET)
- Noch als Nachtrag, weisst du schon etwas über die WV ?
- Worin unterscheidet sich denn die Wikiversity zum Beispiel von Wikipedia oder Wikibooks ?
- Kurz gesagt ist Wikipedia eine Enzyklopädie, und Wikibooks ist eine Bibliothek mit Lehr-, Sach- und Fachbüchern. Wir in der Wikiversity nutzen teilweise diese Enzyklopädie-Artikel und Bücher, um neue Inhalte zum Lernen und Lehren anzubieten. Mehr findest du im Willkommensgruss auf deiner Diskussionsseite. ----Erkan Yilmaz (Wikiversity:Chat, wiki blog) 23:01, 16. Jan. 2008 (CET)
Guten Abend!!
BearbeitenHallo! (ich schon wieder..)
Ich dachte,es wäre evtl ne gute idee,wenn man zu dem Abkürzungs-Index noch einen mit Legaldefinitionen bzw unbestimmten Rechtsbegriffen hinzufügen könnte...was meint ihr?! Wenn das schon existiert: entschuldigt meine schusseligkeit! LG,mooony mooony, 19:51, 17. Jan. 2008
- Dafür sehe ich kein Bedürfnis. Legaldefinitionen sind Definitionen, die das Gesetz selbst aufstellt. Das wohl bekannteste Beispiel ist unverzüglich, was in § 121 BGB als ohne schuldhaftes Zögern umschrieben wird. Oder guck dir mal § 1922 BGB an: Der quillt praktisch über vor Legaldefinitionen. ;-) Und zu den unbestimmten Rechtsbegriffen folgendes: Wenn du etwas liest, wo du dir nicht gleich eine Vorstellung von machen kannst, ist es in der Regel ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bsp.: Treu und Glaube (§ 242 BGB); gute Sitten (§ 138 BGB); wichtiger Grund (ua. bei außerordentlichen Kündigungen) ...
- Was möchtest du da für Übersichten und Erklärungen? Bei Legaldefinitionen brauchst du keine, weil die Erklärung im Gesetz steht; bei unbestimmten Rechtsbegriffen sind die Erklärungen so lang, dass acht/neun Semester Studium nicht ausreichen, um die dazugehörige Literatur zu lesen. Vielleicht verstehe ich dich ja auch nur falsch. Versuch dich noch einmal zu erklären, bitte. :)
- -- heuler06 22:39, 17. Jan. 2008 (CET)
- PS: Du brauchst dich nicht für jede Frage entschuldigen, die du stellst. ;-)
- Du hast mich schon richtig verstanden...ich dachte nur bei bspl Hausarbeiten wäre so ein Index praktisch zum nachschauen,in welchem Paragraphen die Definition steckt....nur ne idee ( ohne "sorry" :) )--mooony 12:39, 18. Jan. 2008 (CET)
- OK. Dann versuch doch einen Anfang. Dass du noch nicht so viele kennst, ist mir auch klar, nachdem ich deine Infos gelesen habe. ;-) Das da oben ist ja auch nur meine persönliche Meinung: Mit der Zeit gehen solche Definitionen ins Gedächtnis über, ohne dass man sie aktiv zu lernen braucht. :) Das gleiche gilt auch für viele Paragraphen. Lass dich also durch meine Meinung nicht abhalten. Du hast meine Unterstützung, auch wenn ich es nicht für notwendig halte.
- -- heuler06 13:18, 18. Jan. 2008 (CET)
- Du hast mich schon richtig verstanden...ich dachte nur bei bspl Hausarbeiten wäre so ein Index praktisch zum nachschauen,in welchem Paragraphen die Definition steckt....nur ne idee ( ohne "sorry" :) )--mooony 12:39, 18. Jan. 2008 (CET)
Gesetzesvorbehalt?
BearbeitenHallo! Ich habe da eine Frage,die mir ständig anders beantwortet wird - sogar von Lehrbüchern: Ist ein Gesetzesvorbehalt das gleiche wie der Vorbehalt des Gesetzes oder nicht? Ich weiß,das ist total banal.... LG--mooony 21:53, 30. Jan. 2008 (CET)
- So banal, wie du "weißt", ist es nicht. ;-) Ich bereite dir da mal eine Antwort vor. Ich hatte das Problem auch mal. Aber erst mal wieder die Antwort finden ... Grundsätzlich: Es ist nicht das selbe. -- heuler06 07:34, 31. Jan. 2008 (CET)
- Zunächst einmal zur Terminologie. Im Folgenden gehe ich aus von:
- Gesetzesvorbehalt = grundrechtlicher Gesetzesvorbehalt = Möglichkeit des Eingriffs in ein Grundrecht, bspw. Artt. 8 II, 12 I 1 GG.
- Vorbehalt des Gesetzes = Teil der Verfassungsmäßigkeit der Verwaltung (sprich: "Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes")
- Der Gesetzesvorbehalt ist einigen Grundrechten beigegeben, sodass der einfache Gesetzgeber in die Grundrechte eingreifen darf. Dies darf nur unter den im Gesetzesvorbehalt bestimmten Voraussetzungen geschehen. Zusätzlich muss sich der Gesetzgeber dabei zumindest am aus dem Rechtsstaatsprinzip fließenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen, der eine sogenannte "Schranken-Schranke" darstellt.
- Der Vorbehalt des Gesetzes besagt, dass die Verwaltung (sic! nur die Verwaltung bzw. die Exekutive) in die Freiheiten und das Eigentum der Bürger nur eingreifen (belastend tätig werden) darf, wenn sie durch ein förmliches Gesetz dazu "ermächtigt" wird (kurz: "Handeln nur mit Gesetz"). Woraus dieser Grundsatz gezogen wird, ist streitig. Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur ziehen es wohl aus Art. 20 III GG. Andere hingegen sehen es im Demokratie- und Rechtssaatsprinzip verankert. (Wobei man sagen muss, dass das Rechtsstaatsprinzip zu einem großen Teil auch aus Art. 20 III GG gefolgert wird ...) Der Vorbehalt des Gesetzes hat seinen Ursprung also bei der Beschränkung der Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive in die Freiheiten und das Eigentum. Er zieht diesen also ebenfalls Grenzen, damit kein "ausuferndes" Eingreifen stattfinden kann.
- Durch die Etablierung der Grundrechte, die heutzutage die Freiheiten und das Eigentum stützen und schützen, und die Bindung aller drei Gewalten an die Grundrechte sind Gesetzesvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes näher zusammen gerückt. Der Vorbehalt des Gesetzes wird durch die Gesetzesvorbehalte der Grundrechte noch weiter ausdifferenziert; die Verwaltung muss sich zusätzlich darum kümmern, ob ihr Verhalten auch wirklich nicht gegen Grundrechte (Freiheiten und Eigentum) verstößt, weil sie selbst auch an die Grundrechte gebunden ist. Würde der Gesetzesvorbehalt bei den Grundrechten und die Bindung der Verwaltung an die Grundrechte nicht vorhanden und der Gesetzgeber befugt sein, in die Grundrechte einzugreifen, wie es ihm beliebt, müsste sich die Verwaltung nur an den Vorbehalt des Gesetzes halten. Das würde bedeuten, dass, wenn ein förmliches Gesetz vorhanden ist, die Verwaltung es ausführen darf und muss (Vorrang des Gesetzes). Die Grundrechte würden verkommen und keinen Deut mehr wert sein.
- Vorbehalt des Gesetzes und Gesetzesvorbehalt überschneiden sich in vielen Bereichen, zumal bei einigen Gesetzesvorbehalten auch ein Eingriff "auf Grund" eines Gesetzes möglich ist. Das bedeutet, dass der Eingriff durch Rechtsverordnung, Verwaltungsakt oder einem anderen Akt der Exekutive erfolgen darf, allerdings in einem förmlichen Gesetz bestimmt sein muss, wann der Eingriff erfolgen darf. Insofern ist die Verwaltung dann wieder durch den Vorbehalt des Gesetzes an die Vorgabe des Parlaments gebunden, indirekt somit an den Gesetzesvorbehalt.
- Ist es zumindest ein bisschen klarer geworden?
- Viele Grüße
- heuler06 19:54, 31. Jan. 2008 (CET)
- Zunächst einmal zur Terminologie. Im Folgenden gehe ich aus von:
Vielen lieben Dank,dann hatte ich es doch richig im Kopf (juhu)!
Liebe Grüße--mooony 19:26, 1. Feb. 2008 (CET)
Petition: Grundrecht auf Realität
Bearbeiten- Eingereicht am: 19. März 2010
- Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, dem Menschenrecht auf körperliche (und psychische) Unversehrtheit, dem Menschenrecht auf Bildung und dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit könnte man ein abgeleitetes Grundrecht auf Realität herleiten. Dieses abgeleitete Grundrecht bedarf, so es denn existiert, einer Ausformulierung.
- Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?
Aus einem Grundrecht auf Realität ergeben sich möglicherweise Konsequenzen wie Schulpflicht für Erwachsene, ein Anrecht auf Mentoring für Jugendliche und Erwachsene und Konsequenzen für die Gestaltung von Medien für Jugendliche und Erwachsene. Es könnte sich auch die Frage stellen, ob Jugendliche in einer zukünftigen Schule überwiegend mittels virtueller Realität beschult werden dürfen, oder ob der Schulträger eine Verpflichtung hat für ein geeignetes Maß an Realitätsbezug zu sorgen.
- Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Der Bundestag möge das Grundrecht auf Realität erwägen.
- Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Sollte das Grundrecht auf Realität anerkannt werden könnte das Grundgesetz eines Verfassungszusatzes bedürfen.
- Bitte begründen Sie Ihre Bitte/Beschwerde!
Das menschliche Gehirn arbeitet auf der Basis von Assoziationen und neigt zu kognitiven Verzerrungen. Um einen Realitätsbezug herzustellen bedarf das menschliche Gehirn geeigneten Trainings, damit die Realität durch gedankliche Modelle abgebildet werden kann. Realitätsverlust kann sich durch realitätsfernes Training ergeben. Mündige Bürger benötigen aber einen hinreichenden Realitätsbezug um ihre Aufgaben als mündige Bürger erfüllen zu können. Selbstwirksamkeitserwartung, Selbstwertgefühl und verwandte Eigenschaften werden auch als maßgeblich für psychische Gesundheit angesehen; beliebiger Realitätsentzug kann diese Eigenschaften beliebig einschränken. Eine zukünftige Gesellschaft wird den Einsatz von virtueller Realität reglementieren wollen.
Was ist denn die allgemeine Meinung zu dieser Petition? Folgt ein Grundrecht auf Realität aus den angegebenen Grund - und Menschenrechten? Ein Rechtsanwaltsdienst hat mir empfohlen mal bei der Uni Köln nach einem Rechtsgutachten zu fragen. Ist das sinnvoll? --Bernhard Fastenrath 14:13, 6. Apr. 2010 (CEST)
Treffpunkt: CAMPUS
Bearbeitenhttps://de.wikiversity.org/wiki/Wikiversity:Campus
- Cloud forest (Diskussion) 23:07, 11. Jul. 2020 (CEST)