§1 Die Cauchy-Riemannsche Differentialgleichung
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- Auf der offenen Menge sei die Funktion erklärt und sei ein beliebiger Punkt. Dann heißt komplex differenzierbar im Punkt , wenn der Grenzwert
- existiert. Wir nennen die komplexe Ableitung der Funktion an der Stelle . Falls für alle existiert und die Funktion stetig ist, nennen wir holomorph in .
§2 Holomorphe Funktionen im
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- Seien ein einfach zusammenhängendes Gebiet und . Dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- (a) ist in holomorph;
- (b) Realteil und Imaginärteil von erfüllen das Cauchy-Riemannsche Differentialgleichungssystem
(1)
in ;
- (c) Für jede geschlossene Kurve mit gilt
- (d) es gibt eine holomorphe Funktion mit
- also eine Stammfunktion von .
1. Die Äquivalenz wurde bereits gezeigt.
2. Wir zeigen . Offenbar ist
für alle
genau dann erfüllt, wenn gilt
für alle
.
Dies ist wiederum äquivalent zu
in
bzw. zu (1).
3. Wir beweisen nun . Es ist dann äquivalent zur Existenz von Funktionen mit den Eigenschaften
in
bzw.
(2)
Die Gleichungen (2) sind nun äquivalent zu
(3)
Wir erhalten also mit eine holomorphe Funktion in mit
4. Schließlich zeigen wir noch . Sei , dann gilt
wegen .
q.e.d.
- Seien ein Gebiet und zwei beliebige Punkte. Weiter seien zwei zueinander homotope Kurven mit festem Anfangspunkt und Endpunkt . Ist nun holomorph, dann gilt
- Seien ein Gebiet, sowie so gegeben, dass die offene Kreisscheibe
- die Inklusion erfüllt. Weiter sei . Dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- (a) ist in holomorph;
- (b) es gilt die Cauchysche Integralformel
- für alle mit , wobei das Integral über die positiv orientierte Kreislinie zu verstehen ist;
- (c) es gilt
- mit den Koeffizienten
1. Wir zeigen die Richtung . Die Funktion
ist in ihrem Definitionsbereich holomorph. Weiter sind für alle hinreichend kleinen die Kurven
und
in zueinander homotop. Somit folgt
Für erhalten wir somit
und
für alle
.
2. Wir zeigen . Für alle gilt
Nun ist
so dass wir den Bruch in die gleichmäßig konvergente geometrische Reihe
entwickeln können. Daraus folgt
mit den Koeffizienten
3. Die Richtung wurde bereits gezeigt.
q.e.d.
Satz 4 (Identitätssatz für holomorphe Funktionen)
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- Auf dem Gebiet seien die beiden holomorphen Funktionen gegeben. Weiter sei eine konvergente Folge mit
- Schließlich sei
- erfüllt. Dann folgt
in .
Wir nehmen an, dass die holomorphe Funktion nicht identisch verschwindet. Im Punkt entwickeln wir in eine Potenzreihe
Wegen gibt es ein mit , so dass
mit
gilt. Für hinreichend kleines erhalten wir
Somit folgt
für alle
im Widerspruch zu
q.e.d.
- Eine im Gebiet erklärte Funktion
- nennen wir holomorph, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- (a) es ist ;
- (b) für jedes feste und ist die Funktion
- mit
- bei hinreichend kleinem holomorph.
Satz 5 (Cauchysche Integralformel im )
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- Im Gebiet sei die Funktion holomorph. Mit und sei auch der Polyzylinder
- kompakt in enthalten, d. h. es gilt . Für alle gilt dann die Integraldarstellung
Die Funktion ist holomorph bezüglich der Veränderlichen . Wir berechnen also
Führen wir Polarkoordinaten ein, so folgt auch die zweite Darstellung.
q.e.d.
- Sei holomorph und es gebe eine Konstante , so dass
für alle
- gilt. Dann gibt es ein , so dass
auf dem
- richtig ist. Also ist jede beschränkte ganze holomorphe Funktion konstant.
Man kann auf dem um in die Potenzreihe
entwickeln. Wählen wir den Polyzylinder
so liefern die Cauchyschen Abschätzungsformeln
für
für alle mit . Somit folgt
für alle
.
q.e.d.
Satz 7 (Identitätssatz im )
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- Im Gebiet seien die Funktionen und holomorph. Weiter sei ein fester Punkt, an welchem
- für erfüllt ist. Dann folgt
für alle .
Wir betrachten die Funktion
und die nicht leere Menge
Diese Menge ist offenbar abgeschlossen und auch offen, denn in jedem Punkt ist in eine verschwindende Potenzreihe entwickelbar. Verbinden wir nun einen beliebigen Punkt mit dem Punkt durch einen Weg mit und , so liefert ein Fortsetzungsargument , denn die Menge ist abgeschlossen und offen. Somit folgen und damit . Dieses liefert in , also in .
q.e.d.
- Voraussetzungen: Seien und Gebiete mit . Ferner sei
- eine stetige Funktion mit folgenden Eigenschaften:
- (a) Für jedes feste ist
- holomorph.
- (b) Es gibt eine stetige Funktion mit
- welche die Funktion gleichmäßig majorisiert, d. h. es gilt
für alle
- Behauptung: Dann ist die Funktion
- holomorph in .
1. Sei ein abgeschlossener Quader mit , so zeigen wir, dass die Funktion
holomorph ist. Hierzu zerlegen wir den Quader mittels
in Teilquader, deren Feinheitsmaß für erfüllt. Ist nun eine beliebige kompakte Menge, so gibt es zu jedem ein , so dass für alle die Abschätzung
für alle mit gilt. Auf einem Kompaktum ist die stetige Funktion nämlich gleichmäßig stetig. Die Folge holomorpher Funktionen
konvergiert auf jedem Kompaktum gleichmäßig gegen die holomorphe Funktion
2. Wir schöpfen nun die offene Menge durch eine Folge aus, wobei jede Menge Vereinigung endlich vieler abgeschlossener Quader in ist. Nach dem ersten Punkt ist für jedes die Funktion
holomorph. Weiter gilt bei beliebig vorgegebenem
für alle
.
Somit folgt für alle die Ungleichung
für . Die Folge holomorpher Funktionen konvergiert also gleichmäßig gegen die holomorphe Funktion
womit alles gezeigt ist.
q.e.d.
§3 Geometrisches Verhalten von holomorphen Funktionen in
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- Seien ein Gebiet und eine nicht konstante holomorphe Funktion. Dann ist die Bildmenge
- wieder ein Gebiet in .
Man übertrage den Beweis aus Kapitel III, §6, Satz 3 und beachte, dass lokal die Funktion in einem beliebigen Punkt die Entwicklung
mit
besitzt. Somit erfüllt die Funktion
die Bedingungen
und
für alle mit ; dabei ist hinreichend klein gewählt. Die Argumente im o. a. Beweis liefern dann die Behauptung.
q.e.d.
- In einem Gebiet sei die nicht konstante holomorphe Funktion gegeben. Dann gilt für alle die Ungleichung
Falls gilt, so ist nichts zu zeigen. Es sei also erfüllt. Sei nun beliebig gewählt, dann existiert ein , so dass für die Kreisscheibe
die Inklusion
gemäß Satz 1 richtig ist. Somit folgt mit
die Behauptung.
q.e.d.
- Auf der offenen Menge heißt die Funktion antiholomorph, falls die Funktion
- holomorph in ist.
Satz 3 (Schwarzsches Spiegelungsprinzip)
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- In der oberen Halbebene sei die offene Menge so gegeben, dass
- eine nicht leere offene Menge darstellt. Weiter erklären wir die offene Menge
- und setzen
- Schließlich sei die Funktion holomorph in und erfülle . Dann ist die Funktion
- holomorph in Menge .
1. Offenbar gilt . Für alle berechnen wir
Also ist holomorph in .
2. Weiter ist stetig in , also insbesondere auf . Seien nun beliebig gewählt und eine Punktfolge mit der Eigenschaft
Dann folgt
wobei wir beachten, dass in stetig ist.
3. Wir haben noch die Holomorphie von auf zu zeigen. Sei dazu ein beliebiger Punkt, so betrachten wir die Halbkreise
mit hinreichend kleinem, festem und . Mit Hilfe des Cauchyschen Integralsatzes und der Cauchyschen Integralformel stellen wir folgendes fest: Für jedes mit gibt es ein hinreichend kleines mit der Eigenschaft
Im Grenzübergang heben sich die Integrale auf der reellen Achse gegenseitig weg und wir erhalten
Aus dieser Darstellung erhalten wir schließlich die Holomorphie von um den Punkt .
q.e.d.
- Eine Menge nennen wir offen, falls für jeden Punkt eine Kugel mit hinreichend kleinem Radius existiert, so dass
- erfüllt ist. Wie üblich ist dabei
- für alle und gemeint.
- Seien eine offene Menge und eine Funktion. Dann heißt stetig im Punkt , falls es zu jedem ein gibt, so dass
- erfüllt ist. Falls in jedem Punkt stetig ist, nennen wir die Funktion stetig in .
§4 Isolierte Singularitäten und der allgemeine Residuensatz
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- Voraussetzungen:
- I. Sei ein beschränktes Gebiet, dessen Randpunkte aus dem Äußeren erreichbar sind, d. h. für alle gibt es eine Folge mit
- Weiter gebe es reguläre -Kurven
- mit den Eigenschaften
- sowie
- Schließlich liege das Gebiet zur Linken der Kurven, d. h.
- stellt den äußeren Normalenvektor an das Gebiet dar. Das Gesamtintegral über diese Kurven bezeichnen wir mit
- II. Seien ferner singuläre Punkte (bzw. , also keine singulären Punkte) mit gegeben, so erklären wir die Mengen
sowie .
- III. Sei eine Funktion, welche der inhomogenen Cauchy-Riemann-Gleichung
(1)
für alle
- genügt.
- IV. Schließlich sei
- für die rechte Seite der Differentialgleichung (1) erfüllt.
- Behauptung: Dann existieren die Limites
(2)
- für und es gilt
(3)
Wir wenden den Gaußschen Integralsatz an auf das Gebiet
mit und . Mit
sowie
erhalten wir
Für die äußere Normale an das Gebiet gilt nun
mit für . Somit folgt mit dem Gaußschen Integralsatz
mit dem Linienelement
Beachten wir nun
so folgt
(4)
Hierbei wird auf der rechten Seite über die positive orientierten Kreislinien integriert. Da wir nun auf der linken Seite in (4) für jedes den Grenzübergang durchführen können, so existiert der Grenzwert auf der rechten Seite, d. h. es gilt
Insbesondere berechnen wir
für . Beim Grenzübergang in (4) erhalten wir
und damit die Behauptung.
q.e.d.
- Wir nennen aus (2) das Residuum von an der Stelle .
- Wir bezeichnen Gebiete , die der Voraussetzung I. von Satz 1 genügen, als Normalgebiete.
- Seien die Voraussetzungen I. bis IV. von Satz 1 erfüllt. Zusätzlich genüge die Funktion der Bedingung
(5)
- Dann gilt die Integraldarstellung
(6)
- wobei wir und benutzen.
Für ein festes wenden wir Satz 1 auf die Funktion
an. Dann berechnen wir
Also folgt
was der Behauptung entspricht.
q.e.d.
- In der punktierten Kreisscheibe
- mit und sei die Funktion holomorph und beschränkt, d. h. es gilt
- Dann ist holomorph auf die Kreisscheibe
- fortsetzbar.
Wir wenden Satz 2 auf die Menge und die Funktion an und entnehmen der Integraldarstellung
(7)
bereits die Behauptung.
q.e.d.
- In der punktierten Kreisscheibe
mit und
- sei die Funktion holomorph. Dann gilt die Darstellung
(8)
für alle
- mit den Koeffizienten
für ,
- wobei beliebig gewählt ist. Die Konvergenz dieser Laurentreihe mit dem Hauptteil
- und dem Nebenteil
- ist gleichmäßig in jedem Kompaktum in . Schließlich gilt
(9)
Ohne Einschränkung können wir wählen. Ist nun , so wählen wir und wenden den Satz 2 auf das Gebiet
an. Dann folgt
für alle
.
Wie üblich erhalten wir durch Entwicklung die Potenzreihe
für
,
also den Nebenteil der Laurentreihe. Wir entwickeln nun für alle und den Ausdruck
wobei die Konvergenz der Reihe in jedem Kompaktum gleichmäßig ist. Für alle ist demnach
erfüllt, falls gilt. Dieses liefert den Hauptteil der Laurentreihe. Insgesamt ist die gleichmäßige Konvergenz von
für
gezeigt, wobei beliebig gewählt werden kann.
q.e.d.
- Die holomorphe Funktion sei gemäß Satz 4 in der Umgebung von durch ihre Laurentreihe (8) dargestellt.
- Falls es für jede Zahl einen Koeffizienten mit gibt, so sagen wir, im Punkt besitzt die Funktion eine wesentliche Singularität.
- Gibt es nun eine Zahl mit , so dass für alle sowie erfüllt sind, so sagen wir, hat im Punkt einen Pol der Ordnung .
- Ist schließlich für alle mit richtig, sagen wir, besitzt im Punkt eine hebbare Singularität.
- Seien die Voraussetzungen und Bezeichnungen von Satz 4 gültig und zusätzlich sei die Funktion stetig. Dann besitzt im Punkt keine wesentliche Singularität. Sie hat in diesem Punkt einen Pol genau dann, wenn richtig ist und sie besitzt in eine hebbare Singularität genau dann, falls gilt.
Da die Funktion stetig in den Punkt fortsetzbar ist, gibt es eine Konstante und ein , so dass
für alle
gilt. Wir gehen nun über zur holomorphen Funktion
Wegen
kann holomorph in den Punkt nach dem Riemannschen Hebbarkeitssatz fortgesetzt werden. Somit gibt es eine holomorphe Funktion mit sowie ein , so dass
richtig ist. Dann erhalten wir
für alle . Hierbei ist und ist eine holomorphe Funktion mit . Nun besitzt in einen Pol genau dann, wenn
gilt, also
Ebenso hat die Funktion im Punkt eine hebbare Singularität genau dann, wenn
bzw.
richtig ist. Daraus folgt die Behauptung.
q.e.d.
- Wir nennen die ganze Zahl aus der Darstellung
- mit der holomorphen Funktion die Ordnung der Nullstelle .
- Seien die Voraussetzungen I. und II. aus Satz 1 erfüllt. Die Funktion sei holomorph in und fortsetzbar in die singulären Punkte als stetige Funktion . Mit bezeichnen wir die Ordnung der Nullstellen von den singulären Punkten . Dann gilt die Indexsummenformel
(10)
Wir wenden den Residuensatz an auf die holomorphe Funktion
Wir haben die Entwicklungen
(11)
mit den holomorphen Funktionen , die erfüllen. Es folgt
für und somit
(12)
Der Residuensatz liefert nun
woraus die Behauptung folgt.
q.e.d.
- Sei eine beschränkte, offene Menge und die beschränkte, stetige Funktion
- sei vorgelegt. Dann nennen wir
(13)
- den Cauchyschen Integraloperator; dabei ist wie üblich gesetzt.
- Seien eine beschränkte, offene Menge und eine Funktion mit der Eigenschaft
- Dann gibt es eine Konstante , so dass die Funktion
- die Ungleichung
(14)
- für alle mit erfüllt. Hierbei haben wir
- gesetzt.
Seien mit , so folgt
(15)
Mit Hilfe der Transformation
mit bzw. , welche die Funktionaldeterminante besitzt, schätzen wir nun wie folgt ab:
Es existiert nun eine Konstante , so dass
(17)
für alle
richtig ist. Für die Punkte mit folgt
und somit erhalten wir mit
die Behauptung.
q.e.d.
- Auf einer Menge betrachten wir eine Funktion mit . Weiter sei eine stetige Funktion mit , welche das Stetigkeitsmodul angibt. Dann heißt Dini-stetig, falls
(18)
für alle
- gilt. Im Spezialfall
- heißt Lipschitz-stetig mit der Lipschitzkonstanten . Haben wir
- so nennen wir Hölder-stetig mit der Hölderkonstanten und dem Hölderexponenten .
- Seien die Voraussetzungen I. bis IV. von Satz 1 erfüllt. Weiter genüge die Funktion der Bedingung
- und die rechte Seite der inhomogenen Cauchy-Riemannschen Differentialgleichung (1) erfülle
- Dann ist die Funktion Hölder-stetig in die singulären Punkte fortsetzbar zu beliebigem Hölderexponenten .
Man verwende Satz 2 und Satz 7.
q.e.d.
§5 Die inhomogene Cauchy-Riemannsche Differentialgleichung
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- In der offenen Menge sei die stetige Funktion gegeben. Zu einem festen Punkt betrachten wir Normalgebiete vom topologischen Typ der Kreisscheibe mit dem Flächeninhalt und der Länge ihrer Randkurven , welche die Inklusion
(1)
- und die Bedingung
(2)
- erfüllen. Wenn für alle diese Folgen von Gebieten der Grenzwert
(3)
- existiert, so nennen wir an der Stelle (schwach) im Sinne von Pompeiu differenzierbar.
- Für die offene Menge erklären wir die Vakuasche Funktionenklasse
- Seien eine offene Menge und eine stetige Funktion. Dann sind die folgenden Aussagen äquivalent:
- (a) gehört der Vekuaschen Funktionenklasse an und genügt der Differentialgleichung
(4)
- im Pompeiuschen Sinne;
- (b) gehört zur Klasse und für jedes Normalgebiet gilt die Integraldarstellung
(5)
Wir zeigen die Richtung . Sei mit
Dann gibt es eine Folge von Funktionen mit
gleichmäßig für
in jeder kompakten Menge . Für jedes Normalgebiet gilt wegen Satz 2 aus §4 die Identität
Für erhalten wir also die Integraldarstellung (5).
Wir zeigen die Richtung . Das Kurvenintegral in (5) stellt eine analytische Funktion in dar, während in stetig und im Pompeiuschen Sinne schwach nach differenzierbar ist. Somit folgt
q.e.d.
- Eine Funktion nennen wir auf der offenen Menge Hölder-stetig, falls es zu jeder kompakten Menge eine Konstante und einen Exponenten so gibt, dass
(6)
für alle
- erfüllt ist.
- Seien ein Normalgebiet, ein fester Punkt und eine stetige Funktion. Für alle betrachten wir die Gebiete
- Wir nennen
(7)
- den Cauchyschen Hauptwert des Integrals
- falls der Grenzwert in (7) existiert.
- Wir nennen den Vekuaschen Integraloperator.
- Seien eine offene Menge, in der eine Funktion mit gegeben ist. Weiter gehörten die Funktion zur Vekuaschen Funktionenklasse und genüge der inhomogenen Cauchy-Riemannschen Differentialgleichung
(8)
- im Pompeiuschen Sinne. Dann gehört zur Regularitätsklasse und ihre Ableitungen der Ordnung sind Dini-stetig mit dem in §4, Satz 7 angegebenen Stetigkeitsmodul. Falls zusätzlich alle -ten Ableitungen der rechten Seite Hölder-stetige Funktionen in sind, folgt .
1. Nach Satz 1 ist die Differentialgleichung (8) äquivalent zur Integralgleichung
in beliebigen Normalgebieten . Der erste Summand auf der rechten Seite stellt eine holomorphe Funktion in dar und folglich wird die Regularität von durch die Regularität der Funktion
bestimmt. Für entnehmen wir Satz 7 aus §4, dass die Funktion und somit in Dini-stetig mit dem dort angegebenen Stetigkeitsmodul sind. Falls zusätzlich die rechte Seite Hölder-stetig in ist, gilt
(9)
2. Für folgt und wir erhalten aus (9), dass richtig ist. Weiter gilt
(10)
Hier ist der zweite Summand auf der rechten Seite wieder holomorph in , während
Dini-stetig ist. Falls nun zusätzlich und bzw. und Hölder-stetig in sind, so erhalten wir aus (10), dass sowie
(11)
für alle richtig sind. Weiter gelten
(12)
in
,
als auch
(13)
in
.
Somit folgt und die Ableitungen berechnen sich nach den oben angegebenen Formeln.
3. Für setzt man den Prozess entsprechend fort. Hierbei verwendet man wesentlich die Formel
für alle .
q.e.d.
- Eine Funktion der Klasse heißt pseudoholomorph in , falls es ein komplexes Potenzial so gibt, dass die Differentialgleichung
(1)
- im Pompeiuschen Sinne erfüllt ist.
Satz 1 (Ähnlichkeitsprinzip von Bers und Vekua)
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- Auf der offenen Menge sei eine pseudoholomorphe Funktion mit zugehörigem Potenzial und zugehöriger offener Menge gegeben. Weiter sei
(2)
- die gemäß Satz 7 aus §4 Dini-stetige Funktion. Dann ist die Funktion
- in holomorph und es gilt die Vekuasche Darstellungsformel
(3)
Sei eine Funktionenfolge mit
Wir betrachten dann die Funktionen
(4)
für der Klasse , welche
(5)
erfüllen. Wir studieren nun die Folge
(6)
der Klasse und berechnen unter Beachtung von (1)
für und . Mit Hilfe von Satz 1 aus §5 erhalten wir für jedes Normalgebiet die Identität
(7)
für alle und . Mit dem Lebesgueschen Konvergenzsatz stellt man leicht
für alle fest. Durch Grenzübergang in (7) erhalten wir
(8)
für jedes Normalgebiet . Somit ist in holomorph.
q.e.d.
- Auf der offenen Menge sei die pseudoholomorphe Funktion gegeben. Weiter seien und eine Punktfolge mit
für alle
- Dann folgt
in .
Man verknüpfe den Identitätssatz für holomorphee Funktionen mit dem obigen Satz 1.
q.e.d.
- Sei pseudoholomorphe Funktion eine pseudoholomorphe Funktion mit der Eigenschaft
(9)
- Dann folgt
in .
Seien das zu gehörige komplexe Potenzial und die zugehörige beschränkte, offene Menge. Nach Satz 1 gilt
mit einer holomorphen Funktion . Weiter ist
beschränkt, denn es gibt ein festes , so dass die Abschätzung
richtig ist. Somit ist die holomorphe Funktion
beschränkt und nach dem Satz von Liouville konstant. Wegen (9) folgt
und somit erhalten wir
in
.
Schließlich gilt also
in
,
womit die Behauptung gezeigt ist.
q.e.d.
- Seien zwei Gebiete, so nennen wir die Abbildung konform, falls die folgenden Eigenschaften erfüllt sind:
- (a) ist bijektiv,
- (b) ist holomorph,
- (c) es gilt für alle .
- Zwei Gebiete heißen konform äquivalent, falls es eine konforme Abbildung gibt.
- Sei ein Gebiet, so nennen wir
- die Automorphismengruppe des Gebietes .
- Seien mit
- und
- gegeben. Dann nennen wir
- eine Möbiustransformation bzw. eine gebrochen lineare Transformation.
- Sei eine stetige Abbildung vom Gebiet in sich. Wir nennen einen Fixpunkt der Abbildung , falls
- richtig ist. Falls gilt und 0 ein Fixpunkt der Abbildung ist, so nennen wir diese nullpunkttreu.
- Sei eine holomorphe, nullpunkttreue Funktion. Dann folgt
für alle .
- Existiert ein mit , so besitzt die Darstellung
- mit einem gewissen .
Die Funktion
ist holomorph nach fortsetzbar und es gilt
Nach §3, Satz 2 folgt nun
und somit haben wir
für alle
.
Existiert ein mit , so folgt . Somit ist nach dem oben angegebenen Satz die Abbildung konstant, also gelten
bzw.
mit einem .
q.e.d.
Satz 2 (Automorphismen des Einheitskreises)
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- Ein Automorphismus des Einheitskreises hat notwendig die Gestalt
(1)
- mit und . Umgekehrt ist jede Abbildung der Gestalt (1) mit und ein Automorphismus von . Insbesondere haben die nullpunkttreuen Automorphismen von die Gestalt
(2)
- mit einem .
1. Es sind alle Möbiustransformationen der Form (1) Automorphismen des Einheitskreises.
2. Ist ein nullpunkttreuer Automorphismus von , so folgt aus Satz 2 die Abschätzung
für alle
.
Nun ist aber auch die Umkehrabbildung ein nullpunkttreuer Automorphismus von und es folgt
für alle
.
Insgesamt erhalten wir
bzw.
Somit gibt es nach Satz 2 ein mit
3. Ist nun ein beliebiger Automorphismus von , so setzen wir . Wir betrachten dann die Möbiustransformation
und erhalten den folgenden nullpunkttreuen Automorphismus von :
Aus dem zweiten Punkt folgt
mit einem bzw. für erhalten wir
womit die Aussage gezeigt ist.
q.e.d.
- Sei mit ein einfach zusammenhängendes Gebiet. Dann gibt es eine konforme Abbildung .
1. Sei mit ein einfach zusammenhängendes Gebiet, so existiert zunächst ein . Durch die konforme Abbildung
können wir zum konform äquivalenten Gebiet
(3)
übergehen. Mit der konformen Abbildung
gelangen wir zu einem konform äquivalenten Gebiet mit
(4)
2. Wir gehen jetzt von einem einfach zusammenhängenden Gebiet mit den Eigenschaften (3), (4) aus und wählen einen festen Punkt . Wir betrachten die Funktionenmenge
Mit dem Extremalprinzip von Paul Koebe suchen wir nun diejenige Abbildung , welche der Bedingung
(5)
genügt. Zunächst ist die Klasse nicht leer. Wegen (4) gibt es nämlich ein und ein , so dass für alle mit die Aussage erfüllt ist. Die Funktion
ist wegen
beschränkt. Durch Anwendung der konformen Abbildung
mit hinreichend kleinem erhalten wir schließlich eine zulässige Abbildung
3. Sei eine beliebige Funktion, so gilt für deren Dirichletintegral
Ist nun ein beliebiger Punkt und so klein gewählt, dass die Kreisscheibe
die Inklusion erfüllt, so gibt es nach dem Oszillationslemma von Courant und Lebesgue ein mit der Eigenschaft
(6)
Beachten wir noch die Injektivität der Abbildung , so erhalten wir für die Durchmesser der entsprechenden Gebiete
(7)
Für jede kompakte Menge ist somit die Funktionenklasse
gleichgradig stetig und gleichmäßig beschränkt. Wir können also aus jeder Folge eine in jedem Kompaktum gleichmäßig konvergente Teilfolge auswählen.
4. Wir erhalten folgendermaßen die Kompaktheit der Funktionenklasse : Aus jeder Folge mit
kann man eine Teilfolge auswählen, die in jedem Kompaktum gleichmäßig gegen eine Funktion mit der Extremaleigenschaft (5).
Schließlich haben wir noch
zu zeigen.
5. Wäre mit erfüllt, so existiert ein . Die Abbildung
gehört zu und erfüllt die Eigenschaften
Auf dem einfach zusammenhängenden Gebiet
betrachten wir die konforme Wurzelfunktion
mit . Wir erhalten das einfach zusammenhängende Gebiet
mit . Schließlich verwenden wir den Automorphismus
mit der Eigenschaft
und erklären
Die Komposition
ist konform und es gilt
Wir beachten , denn es ist
Nun berechnen wir
wobei wir beachten. Aus folgen
, also
bzw.
Dieses ergibt aber mit
einen Widerspruch. Damit ist alles gezeigt.
q.e.d.
- Ein beschränktes Gebiet nennen wir Jordangebiet, falls dessen Rand eine Jordankurve bildet mit der topologischen, positiv orientierten Darstellung und der Parametrisierung
- Für nennen wir im Punkt mit -mal stetig differenzierbar und regulär, falls es ein derart gibt, so dass
- sowie
für alle
- richtig sind. Falls zusätzlich die Potenzreihenentwicklung
(1)
für
- gültig ist, nennen wir einen regulären, analytischen Randpunkt. Wir sprechen von einer -Jordankurve (bzw. einer analytischen Jordankurve) , falls jeder Randpunkt regulär und -mal stetig differenzierbar (bzw. analytisch) ist.
- Sei ein Jordangebiet. Dann ist die konforme Abbildung stetig auf den Abschluss als topologische Abbildung fortsetzbar.
1. Zu festem betrachten wir für diejenige Zusammenhangskomponente der offenen Menge mit . Zu bezeichne
den Jordanbogen auf vom Punkt zum Punkt . Der Rand von besteht aus einem Kreissegment und einem Jordanbogen
mit
.
Danach gilt
Nach dem Courant-Lebesgueschen Lemma gibt es zu vorgegebenem ein mit der Eigenschaft
(2)
Nun ist ein Jordanscher Kurvenbogen endlicher Länge, welcher seine Endpunkte – stetig fortgesetzt – auf hat. Da die Abbildung injektiv ist, folgt
(3)
Somit ist gleichmäßig stetig auf und folglich auf stetig fortsetzbar.
2. Ebenso beweist man die stetige Fortsetzbarkeit der Umkehrfunktion
auf den Abschluss . Hierzu benötigt man den Stetigkeitsmodul der Jordankurve im folgenden Sinne: Zu jedem gibt es ein , so dass für je zwei aufeinanderfolgende Punkte mit und die Abschätzung
(4)
gültig ist.
3. Da nun auf und auf ganz stetig fortsetzbar sind, ist die Abbildung topologisch.
q.e.d.
- Sei eine konforme Abbildung auf das Jordangebiet , welche topologisch gemäß erweitert werden kann. Im Punkt mit sei der Rand regulär und analytisch. Dann gibt es eine konvergente Potenzreihe
für alle mit
- mit den Koeffizienten und bei hinreichend kleinem , so dass die Darstellung
- erfüllt ist. Also kann im Punkt analytisch über den Rand erweitert werden.
1. Da ein regulärer und analytischer Randpunkt von ist, gilt
(6)
mit . Nun können wir die konvergente Potenzreihe mit ins Komplexe erweitern und erhalten die Funktion
(7)
für alle
mit
.
Wegen existiert in einer Umgebung von die holomorphe Umkehrabbildung .
2. Wir verwenden nun die Möbiustransformation
konform mit
.
Auf die holomorphe Abbildung
(8)
mit
können wir das Schwarzsche Spiegelungsprinzip anwenden und erhalten die holomorphe Funktion
(9)
auf der vollen Kreisscheibe um den Nullpunkt. Nun ist auch die Funktion
(10)
für alle
holomorph und wir haben sie in eine konvergente Potenzreihe um den Punkt entwickelt. Aus (8) und (10) erhalten wir schließlich
(11)
für alle
mit
.
Da topologisch ist, muss in der Entwicklung (11) der Koeffizient erfüllen.
q.e.d.
- Auf der Kreisscheibe
- sei die holomorphe Funktion
(12)
- derart gegeben, dass
mit einem
- erfüllt ist. Weiter sei ein Randpunkt mit . Dann gilt
(13)
Betrachte die Funktion
mit
(14)
für alle
.
Setzen wir nun und , so verwenden wir die Möbiustransformation
mit geeignetem . Wir erhalten dann
(15)
und berechnen
Wir betrachten nun die nullpunkttreue, holomorphe Abbildung
der Klasse . Das Schwarzsche Lemma liefert
(16)
Also folgt für alle die Ungleichung
und somit haben wir
(17)
Die Kombination von (14) und (17) liefert
bzw.
womit die Aussage gezeigt ist.
q.e.d.
- Das -Jordangebiet werde konform durch abgebildet mit der Umkehrabbildung . Dann folgt
(18)
- und somit ist Lipschitz-stetig auf .
Nach dem Weierstraßschen Approximationssatz können wir das Gebiet durch Jordangebiete , so approximieren, dass deren berandende analytische Jordankurven einschließlich ihrer Ableitungen bis zur zweiten Ordnung für gegen die -Jordankurve konvergieren. Wir betrachten nun die konformen Abbildungen
mit den Umkehrabbildungen
gemäß Satz 2 für alle , welche im Innern gleichmäßig mit ihren Ableitungen gegen die Funktion bzw. deren Umkehrfunktion für konvergieren. Nun gibt es ein festes unabhängig von , so dass jedes Gebiet in jedem Randpunkt einen Stützkreis
mit
zulässt. Weiter gibt es wegen für ein unabhängig von , so dass die Abschätzung
(19)
für alle
richtig ist, wobei derart gewählt wird, dass
erfüllt sind. Nach Satz 3 folgt dann
und mit erhalten wir für die Umkehrabbildung
(20)
für alle
und
.
Das Maximumprinzip für holomorphe Funktionen liefert
(21)
und für erhalten wir schließlich mit
(22)
die Behauptung.
q.e.d.
Satz 5 (-Regularität)
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- Sei eine konforme Abbildung auf das -Jordangebiet mit der berandenden -Jordankurve . Dann folgt und
für alle .
- Weiter gibt es eine Lipschitzkonstante , so dass
für alle
- erfüllt ist.
Wie im Beweis von Satz 4 approximieren wir gleichmäßig in durch konforme Abbildungen mit
Setzen wir
(22)
so ist offenbar
(23)
richtig. Wir haben nun noch
(24)
nachzuweisen. Hierzu assoziieren wir mit der Abbildung die Gaußsche Metrik
(25)
Für die geodätische Krümmung der Randkurve entnehmen wir einer Vorlesung über Differentialgeometrie die Formel
(26)
Die Abbildung aus (22) erfüllt dann wegen (26) und Satz 4 die Abschätzung
(27)
für alle
mit einer Konstante . Die Cauchy-Riemannschen Differentialgleichungen liefern
(28)
für alle
.
Wir erhalten somit die Abschätzung (24).
Die Funktionenfolge ist also gleichgradig stetig und gleichmäßig beschränkt. Nach dem Satz von Arzelà-Ascoli können wir übergehen zu einer auf gleichmäßig konvergenten Teilfolge und erhalten die stetige Funktion
Nun haben wir
Also ist
stetig auf fortsetzbar und wir erhalten die Stetigkeit von . Da die Funktionen gemeinsam einer Lipschitzbedingung in genügen, bleibt dieses auch für die Grenzfunktion bzw. für richtig.
q.e.d.