Am 12. Mai 1012 setzte Oldřich im Einvernehmen mit König Heinrich II. seinen Bruder als Herzog ab. Er akzeptierte zunächst den römisch-deutschen König bzw. Kaiser als Lehnsherr über Böhmen, versuchte aber später mehrfach, sich aus der Abhängigkeit vom Kaiser zu lösen. In diese Herrschaftsphase fiel eine leichte Konsolidierung des von Unruhen erschütterten Böhmen.


Heinrich II. - RI II,4 n. 1760k 1012 August 12, Giebichenstein

Tod des Erzbischofs Walthard von Magdeburg, dem der König für die Zeit seiner Abwesenheit die Auseinandersetzung mit dem Polenherzog Boleslaw übertragen hatte. – Unter den Anwesenden befindet sich der von seinem Bruder Othelrich vertriebene Herzog Jaromir von Böhmen, der durch Vermittlung Walthards die Verzeihung des Königs erreichen wollte.


Heinrich II. - RI II,4 n. 1760o 1012 (nach August 12–zweite Oktoberhälfte)

Vor Heinrich erscheint der von seinem Bruder Othelrich vertriebene Böhmenherzog Jaromir von Böhmen. Dieser unterwirft sich und wird vom König zu Bischof Adalbold nach Utrecht in die Verbannung geschickt. Othelrich wird vorgeladen. – Jaromir hatte einst eine Schar von Bayern niedermachen lassen, die ohne Wissen des Königs mit Geschenken zu Herzog Boleslaw von Polen unterwegs gewesen war. Am 12. April 1012 von seinem Bruder gestürzt, konnte er nach Polen entfliehen. Später begab sich er zu Erzbischof Walthard von Magdeburg, um durch dessen Vermittlung die Gnade König Heinrichs wiederzuerlangen, doch fand er den Metropoliten auf dem Sterbebette (Reg. 1760 k).

Kommentar Die Verbannung Jaromirs muß nach dem Tode des Erzbischofs Walthard am 12. August, aber vor der in Merseburg um den 17. Oktober erfolgten Belehnung Othelrichs (Reg. 1763 d) geschehen sein. – Vgl. Jbb. Heinrichs II. 2, 337 f.; Bretholz, Geschichte Böhmens 118 f.


Heinrich II. - RI II,4 n. 1763d 1012 (Ende September–Oktober), Merseburg

Heinrich bespricht während eines längeren Aufenthaltes in Merseburg mit den Fürsten die Angelegenheiten des Reiches. Othelrich wird mit dem Herzogtum Böhmen belehnt (vgl. Reg. 1760 o).

Kommentar Der König hat am 17. Oktober in Merseburg geurkundet; vgl. Reg. 1764. – Zur Lehensabhängigkeit Böhmens vgl. W. Wegener, Böhmen, Mähren u. d. Reich, in Ostmitteleuropa in Vergangenheit u. Gegenwart 5 (1959) 66.






Benedikt VIII. - RI II,5 n. 1098

(1012) URI Merken Eine Gesandtschaft des Polenherrschers Boleslaw (I.) überbringt dem Papst (Benedikt VIII.) ein Schreiben, worin ihm mitgeteilt wird, daß wegen dauernder Feindseligkeiten des deutschen Königs Heinrich (II.) der versprochene Peterszins aus Polen nicht nach Rom geschickt werden könne (domno papae questus est per epistolas portitorem, ut non liceret sibi propter latentes regis insidias, promissum principi apostolorum Petro persolvere censum).

Überlieferung/Literatur Erw.: Thietmar v. Merseburg, Chr. VI 92 (MGSS. N. S. IX 384). Reg.: Grünhagen, Reg. I 8. Lit.: Mann, Lives V 201 f.; Zakrzewski, Bolesław Chrobry 278 f.; Maschke, Peterspfennig 21; Labuda, Studia 298; Baethgen, Mediaevalia 62; Holtzmann, Kaiserzeit 442; Grabski, Boleslaw Chrobry 205.

Kommentar Thietmar berichtet von dieser Gesandtschaft im Zusammenhang mit der Weigerung des Polenherrschers, sich im Herbst 1013 dem Romzug Heinrichs II. anzuschließen. Die erwähnten Feindseligkeiten fallen wohl noch in den deutsch-polnischen Krieg, der im Feb. 1013 durch eine Zusammenkunft beider Herrscher in Merseburg beendet wurde. Da laut Thietmar als Empfänger der polnischen Botschaft Benedikt VIII. anzusehen ist, wird die Gesandtschaft noch 1012 abgereist sein. Die älteren Arbeiten über den polnischen Peterspfennig verzeichnet Maschke 2 Anm. 2; vgl. aber bes. Ptasnik, Dagome iudex 19 ff. und Kulczycki, L'organisation 123 ff. sowie über die Einführung des Peterszinses aus Polen n. 703.

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Empfohlene Zitierweise RI II,5 n. 1098, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-00-00_13_0_2_5_0_1152_1098 (Abgerufen am 28.11.2023).