Kurs:Die Nisaner – Dresdens Ureinwohner/Kirchengeschichte

Zusammenfassung

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895: Schwäche des Großmährischen Reiches unter Mojmir II. - die Böhmen mit Nisan unter der Führung des Přemysliden Spytihněv I. und des Slavnikiden Vitislav huldigt Arnolf von Kärnten in Regensburg

  • kirchlich erhebt das Bistum Passau Anspruch auf die Obödienz über Böhmen mit Nisan (Bischof: w:de:Engelmar von Passau 875 bis 897)
  • in der Folge muß die böhmische kirchenslawische Akademie die Prager Burg mit der Marienkirche verlassen, wobei etliche Lehrer in das Sorbengebiet wechseln, auch an die von Bresnice in Nisan (darunter Panteleimon von Nisan und Konstantin von Nisan)

897: erklärten sich auch die Sorben für vom Mährerreich unabhängig.

  • kirchlich erhebt das Bistum Passau Anspruch auf die Obödienz über die Sorben (Bischof: w:de:Engelmar von Passau 875 bis 897)

898: Wiching wird Bischof von Passau und versucht von dort aus

  • erste von fünf Christenverfolgungen in Nisan - 16. Oktober: Märtyrertod von Gorazd von Nisan und seinen sieben Gefährten
  • Beginn einer neuen Zeitrechnung in der sorbisch-orthodoxen Kirche als "Ära der Märtyrer" (nach dem 16. September 902 eingeführt, dem Todestag Richards von Passau)

899: Papst Johannes IX. entspricht einer brieflichen Bitte Mojmirs II. von Großmähren zur Wiedererrichtung der Mährischen Diözese und entsendet den Erzbischof (Metropoliten) Johannes und die Bischöfe Benedikt und Daniel nach Mähren, unter deren Obödienz sich die Sorben und die Nisaner stellen

  • zweite von fünf Christenverfolgungen in Nisan - 19. Mai: Märtyrertod von Panteleimon von Nisan und seiner fünf Gefährten, darunter drei Frauen

900: Benedikt IV. wird Papst

  • dritte von fünf Christenverfolgungen in Nisan - 21. Juni: Märtyrertod von Konstantin von Nisan und seiner drei Gefährten, darunter zwei Frauen

901: Papst Benedikt IV. versucht weiterhin, eine selbständige mährische Kirche wiederherzustellen

  • vierte von fünf Christenverfolgungen in Nisan - 27. Mai: Märtyrertod von Pětr von Nisan und seiner zwei Gefährten, darunter einer Frau

902: 16. September: durch den Tod von Bischof Richard von Passau kommen die Christenverfolgungen in der sorbisch-orthodoxen Kirche und damit auch in Nisan zum Erliegen - der Papst Benedikt IV. hat sich mit dem Plan einer erneuten selbständigen mährischen Kirche durchgesetzt

  • fünfte und letzte Christenverfolgung in Nisan - 5. Juni: Märtyrertod von Kliment von Nisan und seiner Gefährtin
  • nach dem 16. September: Beginn einer neuen Zeitrechnung in der sorbisch-orthodoxen Kirche als "Ära der Märtyrer" ab dem Jahr 898

910: spätere schriftliche Quellen erwähnen für 910 vier in Mähren siedelnde Bischöfe (ein Erzbischof und drei Bischöfe?)

925: der mährische Erzbischof Johannes (Jan) soll sein Amt bis 925 innegehabt haben

März - April: RI I,4,2 n. 509

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 509

(860 März – April)

Kaiser Michael (III.) von Byzanz (Michahel, filius Theophili imperatoris, Constantinopolitanae urbis imperator) entsendet den Erzbischof Method (von Gangra), Bischof Samuel (von Chonai), die abgesetzten Bischöfe Zacharias (von Taormina) und Theophilus (von Amorion) sowie den Spathar Arsaber mit Geschenken (und den Briefen von Michael [n. 510] und Photios [n. 511] zu Papst Nikolaus I.) nach Rom.


Erw.: n. 572; n. 823; n. 824; n. 831; Lib. pont. (Duchesne II 154f.; Přerovský II 601f.); Konzilsakten Konstantinopel 869, actio prima und quarta (Mansi, Coll. XVI 34 und 58); Flodoard von Reims, De Christi triumphis (Migne, PL CXXXV 821); Thomas Ebendorfer, Chr. pont. Rom. (MG SS rer. G. NS XVI 295).

Reg.: vgl. Dölger, Reg. des oström. Reiches I 55 n. 457; IP x 354 n. *18; Schreiner, Geschenke 271f. n. 7.

Lit.: Hergenröther, Photius I 405f. und 413f.; Perels, Nikolaus 31; Haller, Nikolaus 19; Dvornik, Photian Schism 71-75; Stiernon, Konstantinopel 37-39; Lounghis, Ambassades byzantines 189, 295, 321, 326, 332; Scholz, Politik 203.


Die Gesandtschaft wird nur in den oben genannten Quellen erwähnt. Die Konzilsakten von Konstantinopel berichten knapp und hauptsächlich zum Empfang in Rom; Flodoard begnügt sich mit einer kurzen Nennung. Zu einer Protestschrift, die vielleicht mit übersandt werden sollte, vgl. Hergenröther. Halfter, Papsttum und die Armenier 108 vermutet, mit dieser Gesandtschaft könnte auch das verlorene Schreiben des armenischen Fürsten Aschot sowie dessen Glaubensbekenntnis (vgl. n. 832) nach Rom gekommen sein. Die Geschenke werden im Lib. pont. genauer beschrieben, darunter befand sich ein Behang mit dem Namen des Kaisers sowie ein Pfauenfedermuster mit Schild, vgl. Schreiner mit weiterer Literatur. Wenn auch im Bericht des Lib. pont. keine Briefe explizit erwähnt werden, so gehören die beiden Schreiben n. 510 und n. 511 wohl zu dieser Gesandtschaft; vgl. auch dort zu den konkreten Anliegen. Vgl. zu Empfang und Fragen der Behandlung der abgesetzten Bischöfe n. 516. Die Boten trafen wohl im Sommer 860 in Rom ein, denn die Antwortbriefe (n. 525 und n. 526) datieren vom 25. September dieses Jahres, so daß sie im Frühjahr aus Byzanz abgereist sein müssen.

RI I,4,2 n. 509, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a66ac236-d78f-49e2-a683-bfabc771f3eb (Abgerufen am 23.01.2024).

März - April: RI I,4,2 n. 510

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 510

(860 März – April)

Kaiser Michael (III. von Byzanz) bittet Papst Nikolaus (I.) brieflich um Entsendung von Legaten nach Konstantinopel zur Ordnung von Mißständen (des Bilderstreites) und der kirchlichen Zustände; der Kaiser beschuldigt den durch ein Konzil von 859 (abgesetzen) Patriarchen Ignatios und verteidigt (den neu erhobenen Patriarchen) Photios.

Der Inhalt des Briefes geht hauptsächlich aus der unmittelbaren Antwort des Papstes (n. 525) hervor, auf ihn wird aber auch im Lib. pont. sowie in den angegebenen späteren Papstschreiben wiederholt knapp oder indirekt Bezug genommen. Die bei Dölger verzeichneten weiteren Erwähnungen in byzantinischen Quellen beziehen sich eher auf die Entsendung der päpstlichen Legaten (vgl. n. 527), nicht auf den vorliegenden Brief. Zur Rekonstruktion der einzelnen inhaltlichen Bestandteile aufgrund der Erwähnungen vgl. Dölger sowie n. 511. Überbracht wurde das Schreiben zusammen mit demjenigen des Photios (n. 511) durch eine kaiserliche Gesandtschaft, die im Sommer 860 in Rom eintraf, vgl. n. 509. Hieraus ergibt sich die ungefähre Abfassungszeit.

Empfohlene Zitierweise RI I,4,2 n. 510, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c988cb4f-fed1-4f29-affb-d7f91cb73fbb (Abgerufen am 23.01.2024).

März - April: RI I,4,2 n. 511

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 511

Erwähnung in MGH Epist.

https://www.dmgh.de/mgh_epp_7/index.htm#page/405/mode/1up

https://www.dmgh.de/mgh_epp_7/index.htm#page/376/mode/1up

(860 März – April)

Patriarch Photios von Konstantinopel (Φώτιος ἐπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, νέας Ῥώμης) erläutert Papst Nikolaus (I.) (Τῷ τὰ πάντα ἁγιωτάτῳ ... Νικολάῳ πάπᾳ τῆς πρεσβυτέρας Ῥώμης) weitschweifig, daß er sich nie nach priesterlichen Würden gesehnt oder sich hierzu gedrängt habe; er berichtet über die Niederlegung der Patriarchenwürde seines Vorgängers (Ignatios) und über seine eigene Erhebung, kündigt seinen Willen zur Gemeinschaft mit Rom an und verweist auf den folgenden Text seines Glaubensbekenntnisses, in dem er auch zu Trinität und Inkarnation Stellung nimmt, Häretiker wie Papst Honorius (I.), Sergios und Makarios verdammt und die sieben ökumenischen Synoden akzeptiert; er bittet abschließend um den Einschluß in das päpstliche Gebet.


Zu möglichen Vorlagen, die Photios in seinem Brief verwendet hat, vgl. Stiernon, Interprétations. Photios bat offensichtlich nicht um Bestätigung seiner Erhebung, sondern teilte diese dem Papst nur mit, verwendete jedoch die übliche Rhetorik von Inthronistiken. Aus den Erwähnungen der Vita s. Ignatii und des Synodicon vetus läßt sich auch der Tenor des nicht überlieferten Schreibens von Michael (n. 510) herleiten. Überbracht wurde der Brief zusammen mit demjenigen des Kaisers Michael (n. 510) durch eine kaiserliche Gesandtschaft, die im Sommer 860 in Rom eintraf, vgl. n. 509. Daraus ergibt sich die Datierung.

RI I,4,2 n. 511, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/adb551e4-97e6-42bb-838c-8b0ab47870ec (Abgerufen am 23.01.2024).

25. September: RI I,4,2 n. 525

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 525

https://www.dmgh.de/mgh_epp_6/index.htm#page/433/mode/1up

860 September 25, (Rom)

Papst Nikolaus (I.) dankt dem Kaiser Michael III. (von Byzanz) (dilecto filio Michaheli glorioso imperatori Graecorum) für dessen Brief (n. 510) und die Bemühungen um Einheit; er verweist darauf, daß ohne römische Zustimmung keine Synode Beschlüsse fassen könne, tadelt auch deshalb die in Michaels Brief berichtete Absetzung des Patriarchen Ignatios auf einer Synode in Konstantinopel ohne päpstliche Zustimmung und kritisiert das Verfahren insgesamt. Er bemängelt ebenso die Erhebung des Laien (Photios) zum Patriarchen unter Mißachtung der Interstitien, bekräftigt dies mit Verweis auf das Konzil von Serdika, Papst Coelestin (I.) (JK 371), Papst Leo (I.) sowie das Konzil von Chalkedon sowie Papst Gelasius (I.) (JK 636) und nennt weiterhin den Brief Hadrians (I.) nach Konstantinopel (JE 2448) bezüglich des Verbotes, einen Laien zum Patriarchen zu weihen. Der Papst kündigt vor einer Zustimmung die Entsendung seiner Legaten an: vor diesen und einem Konzil solle die Angelegenheit des von Papst Leo IV. (vgl. n. 309) und Benedikt (III.) (vgl. n. 403 und n. 418) ermahnten Ignatios in dessen Anwesenheit untersucht werden. Nikolaus erläutert weiterhin Fragen der Bilderverehrung und weist erneut auf die Schreiben seiner Vorgänger, insbesondere Papst Hadrians (I.) (JE 2448, JE 2449) hin, bittet den Kaiser um die Unterstützung bei der Wahrnehmung der päpstlichen Vikariatsrechte des Sitzes von Thessaloniki, der die römische Kirche in (genannten) Gebieten vertrete, und verweist auf seine Vorgänger Damasus (I.) (JK 237, JK 238), Siricius (JK *257, JK 259), Innozenz (I.) (JK 285, JK 300), Bonifaz (I.) (JK 350, JK 351, JK 363-365), Coelestin (I.) (JK 366), Systus (III.) (JK 393-396), Leo (I.) (JK 403, JK 404, JK 409, JK 481, JK 483, JK 509, JK 510), Hilarus, Simplicius, Felix und Hormisda. Er fordert die Rückgabe der (päpstlichen) Patrimonien in Kalabrien und Sizilien sowie das Recht, den Erzbischof von Syrakus zu weihen, und empfiehlt seine Legaten, die Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni. Data mense Septembri die XXV. indictione VIIII.

Originaldatierung:

Data mense Septembri die XXV. indictione VIIII.

Incipit:

Principatum divinae potestatis, quem omnium ...

Empfänger:

Kaiser Michael III. (von Byzanz)


125; Scholz, Politik 203f. Die in manchen Editionen (vgl. MG Epist. VI) angegebenen vatikanischen Kopien in Vat. lat. 3789, 3827 und in Ottobon. lat. 276 bieten den vorliegenden Brief lediglich als Insert in n. 831 und sind damit keine eigenständigen Überlieferungen. Die weiteren angegebenen Hss. überliefern das Schreiben innerhalb der von Anastasius Bibliothecarius übersetzten Akten des Konzils von Konstantinopel 869/70, vgl hierzu Lohrmann, Arbeitshandschrift sowie Perels, Briefe I 542-545, Jasper, Beginning 115 und Kuttner, Catalogue 63-65. In n. 569 und n. 570 klagt der Papst, der vorliegende Brief sei in Konstantinopel verfälscht worden. Wie aus der Erwähnung in n. 777 hervorgeht, müssen drei Exemplare des Schreibens ausgefertigt worden sein (vgl. hierzu Hergenröther 418 und Herbers). Demnach wurden diese von den Skriniaren Zacharias, Petrus und Leo geschrieben, vgl. n. 777 sowie Santifaller, Elenco 53f. und 261. Die anderen angegebenen Erwähnungen berufen sich bei ihrer Darstellung zur Vorgeschichte des Konflikts zwischen Nikolaus und Michael immer wieder auf diesen Brief. Der Hinweis darauf, daß Leo IV. und Benedikt III. Ignatios mehrfach zurechtgewiesen hätten, zeigt einerseits das päpstliche Traditionsbewußtsein, zugleich aber auch ein gewisses Mißtrauen gegenüber Ignatios. Die zum Vikariat von Thessaloniki genannten Papstdekretalen erscheinen (außer denjenigen von Hilarus, Simplicius, Felix und Hormisda) auch in der Coll. ecclesiae Thesalonicensis (Epist. Rom. pont. ad Vicarios per Illyricum), vgl. jedoch zu Hilarus (JK †565, auch in der Propagandaschrift Gunthers von Köln belegt und wohl kein Spurium) und zur Vermutung, daß hiermit der Schlußteil dieser Sammlung gemeint sei, Fuhrmann. Zu den wohl verloren gegangenen Patrimonien in Süditalien vgl. Hartmann, Hadrian bes. 42-50 (mit weiterer Literatur). Zur Datierung vgl. auch die Überlegungen bei Anastos zur Unterstellung des Illyricum unter Byzanz (gegen Grumel). Überbracht wurde das Schreiben zusammen mit dem Brief an den Patriarchen Photios (n. 526) durch eine päpstliche Gesandtschaft (n. 527).

Empfohlene Zitierweise RI I,4,2 n. 525, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d5069f9a-d3ac-4ffb-aee7-407aa63cb058 (Abgerufen am 23.01.2024).


Nikolaus I. ging in seinem Antwortbrief vom 25. September 860 nur kurz auf das Thema der Bilderverehrung ein, hauptsächlich forderte er eine Überprüfung des Amtswechsels von Ignatios auf Photios und verband dies mit der Rückgabe von Jurisdiktionsgebieten an die römische Kirche, die sie im 9. Jahrhundert an Konstantinopel verloren hatte: vor allem das Vikariat von Thessaloniki und die Patrimonien in Sizilien und Kalabrien. Er ging davon aus, dass „nichts Gravierendes ohne Zustimmung des römischen Stuhles entschieden werden dürfe“ (Peter Gemeinhardt). Photios habe die Weihegrade unzulässig rasch nacheinander empfangen, und Rom sei die höhere Instanz, an die in diesem Fall appelliert werden könnte (womit er sich auf die im Osten nicht anerkannten Kanones der Synode von Serdica 342/43 berief).[25]

Mit diesen Antwortbriefen entsandte er die Legaten Rhadoaldus von Porto und Zacharias von Anagni. Sie trafen bereits um die Jahreswende in Konstantinopel ein ...


Von Anfang an war die Stadt mit der historischen Figur verbunden, die das heidnische Römische Reich in das längste christliche Königreich verwandeln sollte: dem Gründer des byzantinischen Staates, Konstantin. Im Jahr 324 nutzte Konstantin im Rahmen seines Streits mit Licinius Thessaloniki als Militärstützpunkt, indem er einen neuen Hafen, den sogenannten „gegrabenen Hafen“, baute, um darin eine Flotte von 200 „dreiarmigen“ Mann zu sammeln. Galeeren und 2000 Handelsschiffe, die seine Armee von 120.000 Mann transportieren sollten.

Nach dem endgültigen Sieg Konstantins über Licinius in der Schlacht von Chrysoupolis wurde dieser auf Intervention seiner Schwester und Frau Konstantins des Großen in die Festung der Akropolis von Thessaloniki verbannt. Dort wurde er laut dem Historiker Zosimos auf Befehl Konstantins ermordet.

Die Verlegung der Hauptstadt des Reiches nach Osten, in die alte Kolonie der Megareer, Byzanz , künftig Konstantinopel oder Neu-Rom, wird zur weiteren Bedeutung Thessalonikis beitragen. Gleichzeitig machen die Wahrnehmung ihrer geostrategischen Bedeutung und die in der Stadt unter der Schirmherrschaft der Kaiser Julian und Theodosius dem Großen errichteten Bauwerke sie zum „Auge Europas und vor allem Griechenlands“ . Sie wird zur „Gemahlin“ , wird „Megaloupolis“ genannt und nimmt nach Konstantinopel ( Thessaloniki mit der großen, aber römischen ersten Stadt ) die Position der nächsten Stadt des Reiches ein .

Der Große Theodosius, ursprünglich Augustus des Ostens, nutzte Thessaloniki als seinen Sitz. Nachdem er 378 die Goten abgewehrt hatte, konvertierte er auf Drängen des Bischofs von Thessaloniki Ascholius zum Christentum und begann mit der systematischen Befestigung der Stadt, eine Aufgabe, die er dem persischen Hormisdas übertrug. Von Thessaloniki aus erließ er auch den kaiserlichen Erlass, mit dem er das Christentum zur offiziellen Staatsreligion erklärte. Anders als man erwarten könnte, war Theodosius bei den Thessalonichern nicht beliebt, da die Goten allmählich in die byzantinische Armee und insbesondere in die kaiserliche Garde eindrangen. Als im Jahr 390 der Befehlshaber der gotischen Garde Buterichos einen beliebten Wagenlenker verhaftete, kam es zu Unruhen, bei denen er ums Leben kam. Als Vergeltung befahl Theodosius die Einsperrung und Ermordung von 7.000 Thessalonichern im Hippodrom . Seitdem wurde das Hippodrom nicht mehr genutzt.

Theodosius wurde von anderen Kaisern nachgeahmt, die sich in Thessaloniki niederließen, um gegen die Eindringlinge oder barbarischen Plünderer zu kämpfen. Die Strapazen Thessalonikis durch die Überfälle der gotischen Stämme dauerten bis zum Ende des 5. Jahrhunderts an, als es der Stadt gelang, sich eine kurze Zeit des Friedens und des Wohlstands zu sichern. Auch der mazedonischstämmige Kaiser Justinian verhalf ihr zu Wohlstand , indem er ihren Problemen besondere Bedeutung beimaß und Thessaloniki zur Hauptstadt des illyrischen Prätoriums (also des Balkans) machte.

Zur Zeit des Bildersturms wurden in der Stadt beeindruckende öffentliche Gebäude und viele Tempel errichtet. Als nützlicher erwiesen sich jedoch ihre Mauern, die feindlichen Überfällen und Belagerungsversuchen standhielten. Zwischen 527 und 688 wehrte die Stadt Dutzende Invasionen von Slawen , Awaren , Persern , Draguviten, Sagouditen und Berzitern ab. Die Thessalonicher berichteten, dass sie den Heiligen Demetrius viele Male auf den Mauern sahen und die Eindringlinge in die Flucht trieben.

Ende des 6. Jahrhunderts kam die slawische Bedrohung, die die Stadt für die nächsten zwei Jahrhunderte heimsuchen sollte. Die slawischen Stämme führten, zunächst unter Führung der Awaren und später autonom, zahlreiche Raubzüge gegen Thessaloniki durch, die bedeutendsten davon in den Jahren 586 und 597 . Im Jahr 688 wurde den slawischen Bestrebungen durch Kaiser Justinian II ., den sogenannten Rinotmitos , ein Ende gesetzt, der die Slawen besiegte und triumphierend in die Stadt einzog. Als der Bildersturm begann, wurde Thessaloniki zum Verbannungsort der regierenden Bilderstürmer. Unter ihnen war St. Theodore der Studiter . Als Reaktion auf die ikonoklastische Haltung der römischen Kirche löste Kaiser Leo III. Isaurus das östliche Illyricum von der kirchlichen Jurisdiktion Roms ab und ordnete es dem Patriarchat von Konstantinopel zu [53] . Nach diesem Ereignis hörte der Erzbischof von Thessaloniki auf, Pfarrer des Papstes zu sein, und die örtliche Kirche verband ihre Tätigkeit mit der östlichen Kirchenverwaltung. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts erfolgte die Mission der thessalonischen Brüder Kyrill und Method zu den slawischen Völkern , deren Tätigkeit mit dem Beginn des Christentums und auch der Philologie der Slawen verbunden war [54] . Kyrill und Method brachen 863 von Thessaloniki aus auf , um die Araber , die Chasaren (in Georgien ) und die Slawen (in Großmähren ) zu christianisieren.


1. Die Thessaloniki-Kirche zwischen Rom und Kpolis in der Vergangenheit.

Es gibt drei Schlüsseldaten, die das Zuständigkeitsverhältnis der Kirche von Thessaloniki als Exarchat und Vikariat mit dem Presbyterium und Neu-Rom bestimmen: 395/396 n. Chr., 732/733 n. Chr. und im Jahr 879/880 n. Chr während des Patriarchen von Kpolis der heute verehrte heilige Photius.

Die Metropolen und Bistümer von Illyricum standen bis 395 n. Chr. ohne Streitigkeiten unter der Herrschaft Roms. Dann erfolgt die Teilung des römischen Staates in Ost- und Weströmisch. Ende 395 n. Chr und zu Beginn des Jahres 396 n. Chr Zwischen Arkadius und Stilichonos wurde eine Vereinbarung geschlossen, die die Teilung formalisierte.

Ihr zufolge war Ostillyrien Teil des oströmischen Staates. Was meinen wir geografisch, wenn wir „Anat“ sagen? Illyrer“? Wir meinen das heutige Südosteuropa vom Süden Ungarns, in der Mitte der Donau, im Norden, bis nach Kreta im Süden und von der Adria bis zum Fluss Nestos, der Grenze zwischen Mazedonien und Thrakien, im Osten.

Thessaloniki wurde zum ständigen Hauptsitz dieser Abteilung. Daher dominierte die Kirche von Thessaloniki in der Stadt mit dem gleichen Namen wie der Sitz des östlichen Illyricum die Region, genoss imposantes Ansehen und dem Bischof daher eine herausragende Stellung. Die Metropole Thessaloniki nimmt eine herausragende Stellung ein und ihre Metropole nimmt die Position einer Supermetropole ein, genau wie die Metropolien Nikomedia, Herakleia, Ephesus, Cäsarea und Antiochia. In den alten ersten Synoden sehen wir diese Position von Periope von Thessaloniki, wobei er zu den ersten gehörte, die deren Protokolle unterzeichneten. Aus all dieser Zeit ist bis heute der Titel „Heiligkeit“ erhalten geblieben, der traditionell von Thessaloniki getragen wird, jedoch innerhalb der Grenzen seiner Provinz.

Das zweite Schlüsseldatum, das wir genannt haben, ist 732/733 n. Chr. Dann wurde das östliche Illyricum vom Patriarchen von Rom abgetrennt und kirchlich dem Patriarchen von Kpolis übertragen. Die grundlegendste Ursache für die neue kirchliche Situation muss in der ikonoklastischen Bewegung gesucht werden, die sich im 8. Jahrhundert entwickelte und zum Anlass für die kirchliche Unterordnung Ost-Illyrikums unter Konstantinopel wurde.

Diese Bewegung entstand und entwickelte sich im Gebiet M.Asiens, weil einige Bischöfe ikonoklastische Vorstellungen akzeptierten und pflegten. Das Wichtigste ist jedoch, dass die ikonoklastische Bewegung Großasiens von Leo III. Isauros abgefangen wurde, der selbst als General sein Hauptquartier in diesen Regionen hatte und im Klima all dieser Situationen lebte. Da er als Kaiser (717-741 n. Chr.) solche Ideen hatte und von solch einem ikonoklastischen Geist erfüllt war, zögerte er nicht, sie durchzusetzen.

Also im Jahr 726 n. Chr Leo III. Isaurus versucht, den Konstantinopeler Patriarchen Germanus (715-730) davon zu überzeugen, eine bilderstürmerische Politik zu verfolgen. Der Deutsche, ein Mann von umfassender Bildung und mildem Charakter, weigert sich, und so kommt es zu einer Spaltung zwischen den patriarchalen und kaiserlichen Institutionen. Diese Dimension hatte im Reich unangenehme Folgen, denn die Weigerung des Patriarchenthrons, einer ikonoklastischen Politik zu folgen, hatte Auswirkungen in Südillyrien, vor allem auf dem Peloponnes und den Kykladen. Und diese Reaktion war nicht nur ideologischer Natur und manifestierte sich nicht nur mit spirituellen Mitteln, sondern nahm auch die Form einer bewaffneten Rebellion gegen Leo an. Die „Tourmarche“ Griechenlands Agallianos rebellieren mit seinen unmittelbaren Mitarbeitern Stefanos und Cosmas gegen Konstantinopel, bilden eine Armee, bauen Schiffe und ziehen mit ihrer Flotte gegen Konstantinopel. Vor Konstantinopel wird die griechische Flotte jedoch besiegt. Flüssiges Feuer zerstört die Schiffe, Agallianus überlebt nur knapp, während die anderen beiden kapitulieren und enthauptet werden. Damit endet diese hitzige Konfrontation, deren ideologischer Hintergrund der Streit zwischen Bilderstürmern und Bilderstürmern war.

Gleichzeitig gibt es jedoch noch ein weiteres bemerkenswertes Naturphänomen. Im Sommer 726 n. Chr., kurz vor den Feindseligkeiten, ereignete sich zwischen Thera und Therasia ein Unterwasserbeben. Durch das Erdbeben wurden vulkanische Stücke aus dem Meer geschleudert und schlossen sich der Insel Ieras oder Kaimenis an. Dieser Sachverhalt wurde mit Kriterien für oder gegen die Bilder interpretiert. Die Bilderstürmer betrachteten es als Gottes Zorn gegen die Bilderstürmer, während die Bilderstürmer es als Gottes Zorn gegen die Bilderstürmer betrachteten.

Die oben genannten Ereignisse erschwerten die konkrete Entscheidungsfindung zur Umsetzung von Leos antiikonoklastischer Politik. Die Maßnahmen, die er ergriff, sind die Forderung nach dem Rücktritt des Patriarchen Germanos, der notgedrungen endgültig im Jahr 730 n. Chr. eintrat. Rücktritt und der Erlass des ersten Dekrets im Jahr 730 n. Chr. gegen Bilder.

Rom, das auf der Seite der Ikonophilen stand, reagierte offiziell auf dieses Dekret, und im November 731 verurteilte ein Konzil im Vatikan die bilderstürmerische Politik Leos III. Die synodische Verurteilung der Kirchenpolitik des Isaurus führte dazu, dass Leo die gesamte Frage des kirchlichen Illyricum in seinen eigenen politischen Begriffen betrachtete. Aber schauen wir mal, was die konkreteren Reaktionen im Osten und im Westen sind.

Bevor die Beschlüsse der Synode von Rom überhaupt bekannt wurden und auf das östliche Illyricum angewendet wurden, annektierte Leo III hatte in seiner bilderstürmerischen Politik eine gegenteilige Position eingenommen. Damit wird eine Situation verdeutlicht, die so viele Jahrhunderte lang der Zankapfel zwischen Rom und Konstantinopel war. Dies bleibt bis zum Siebten Ökumenischen Konzil im Jahr 787 so, wenn wir eine erste Restaurierung der Ikonen durchführen. Die endgültige Wiederherstellung erfolgte 843 durch eine von Theodora einberufene Synode.

Die Frage der geistlichen Gerichtsbarkeit über das östliche Illyricum ist jedoch noch nicht gelöst. Da der Frieden wiederhergestellt war und Rom daher einen moralischen Sieg für seine korrekte Kirchenpolitik in Sachen Ikonen errang, traten jedoch nicht alle Konsequenzen der Kontroverse um den Bildersturm ein. Rom ist in Ost-Illyrien immer noch seiner Rechte beraubt und fordert die Wiederherstellung der Ordnung im Regime vor dem ikonoklastischen Streit.

Die Ostmacht Konstantinopel, sowohl kaiserlich als auch kirchlich, befürwortet einen solchen Rückschritt nicht, da schließlich das normale Prinzip der Gleichsetzung kirchlicher und staatlicher Grenzen respektiert werden musste. Papst Hadrian I. (772-790) nimmt nicht am Siebten Ökumenischen Konzil zur Restaurierung von Ikonen teil, wenn er seine Rechte nicht zuvor in Ost-Illyrien erwirbt. Tarasios von Konstantinopel berücksichtigt diese Behauptung nicht.

Unter Papst Nikolaus I. (858–867) und dem Patriarchen Photios von Konstantinopel (858–867, 877–886) ist das Problem noch akuter. In der 879–880 in Konstantinopel abgehaltenen Synode reagiert Rom, das beharrlich seine Rechte in Illyricum einfordert, doch Photius beweist Rom, dass „die kirchlichen und sogar die pfarrlichen Rechte in den politischen Territorien und in der Verwaltung dazu gehören“. Dieses Amt wurde von der Synode von 879–880 ratifiziert und 884 in den Code of the Royals aufgenommen, wodurch die kirchliche Annexion Ost-Illyrikums an die Kirche von Konstantinopel regelmäßig abgeschlossen wird. Dies ist der dritte Stichtag.

Bis 395 n. Chr. orientierte sich die Kirche von Thessaloniki daher eindeutig an der Kirche von Rom. Es behält seine interne Autonomie als Exarchat im damaligen Rechtsstatus quo. Das heißt, solange die Kirche von Thessaloniki das Privileg der apostolischen Autorität hatte und die gleichnamige Stadt das unbestreitbare politisch-administrative Zentrum des nördlichen Illyricum war, jedoch mit einer politischen Ausrichtung auf Rom, da es noch keine Stadt gab Es verfügte über die Qualifikationen und Bedingungen, um zum Zentrum eines Exarchats für ganz Illyricum zu werden, mit ungefähr den gleichen Privilegien wie die ersten drei Exarchien: Rom, Alexandria und Antiochia, darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem 6. Kanon des Ersten Ökumenischer Rat. Der Exarch von Thessaloniki bewegte sich autonom zwischen Ost und West und unterhielt in doktrinären und kanonischen Fragen ausgezeichnete Beziehungen zum Exarchen von Alexandria.

Doch welche Rechte und Privilegien hatten diese ersten Exarchien, zu denen sich auch die Exarchia von Thessaloniki hingezogen fühlte? Erstens das Recht, Disziplinarmaßnahmen gegen die Metropoliten der Exarchie zu ergreifen, zweitens das Recht, die Synode der Exarchie einzuberufen, abgesehen von der ipso jure Einberufung der Provinzialsynode durch die Metropoliten. Gemeint ist damit das Recht, in Thessaloniki eine Synode des Exarchats Nord-Illyrien, des heutigen Südosteuropas, einzuberufen, das andere Metropolregionen nicht hatten, z.B. Korinth, Larissa, Nikopolis usw. Und drittens das Recht des Exarchen, an der Ordination der Metropoliten aller dem Exarchen unterstehenden Provinzen teilzunehmen.

Wir haben bereits gesagt, dass die politisch-administrative Szene in Bezug auf St. Illyricum zwar im Jahr 395 n. Chr. endgültig geklärt wurde, im Rahmen der Aufrechterhaltung der Einflusssphären zwischen Ost und West, Kpolis und Rom jedoch der Streit um die kirchliche Vormachtstellung von St . Illyricum oder das Exarchat von Thessaloniki war zwischen den Kirchen von Rom und Kpolis und von 395 bis 733 politisch länger und rauer, normalerweise und endgültig nach weiteren 150 Jahren, während des heute gefeierten Patriarchen von Kpolis, dem heiligen Photios, in den Jahren 879–880 , mit der Synode von Kpolis.

Unter den oben genannten politisch-kirchlichen Bedingungen verfügt die Kirche von Thessaloniki als erste große christliche Gemeinde auf europäischem Boden über ein Vermächtnis der beiden Briefe des Apostels Paulus an Thessaloniki, die die beiden ältesten Texte des Heiligen Testaments darstellen, als eine Metropole, Supermetropole, als Exarchat und römisch inspiriertes Vikariat fungiert es als angesehene Provinz-Metropole der Muttergroßen Kirche von Kpolis, des Ökumenischen Patriarchats, seit 733 politisch und normalerweise ab 880/884 und bis 1928 als geistliche und administrativer Sicht seit fast 1200 Jahren ununterbrochen.

Welche Bedeutung hat diese Tatsache? Von der griechisch-orthodoxen Seite? Die Antwort auf diese Frage ist nicht vorhanden. Wir weisen lediglich darauf hin. Dank der Kirchenpolitik von L. Isauros und dem heiligen Patriarchen KPoles, Photios, überlebt unser heiliger orthodoxer Glaube und Erbe bis heute in Südosteuropa oder auf der Bluthalbinsel, dem antiken Illyricum.

Bevor wir in die Neuzeit kommen, von 1928 bis heute, lohnt es sich, noch etwas länger in dieser Vergangenheit zu verweilen. Lassen Sie uns ein paar Schnappschüsse einpacken. Welche, d.h. Tendenzen, welche Jurisdiktionsausrichtungen gab es von 395 bis 733 und 880/884 im Gremium der Bischöfe von Rom, Kpolis, Thessaloniki und den anderen Metropoliten und Bischöfen des Heiligen Illyricum? Immer im Blick auf den damaligen kirchlichen Dipol: Rom und Kpolis. Wir werden diese Trends im Handumdrehen anhand der offiziellen Texte der Zeit (Korrespondenz, Gesetze, Entscheidungen usw.) erkennen.

https://www.myriobiblos.gr/texts/greek/agelopoulos_fotios_1.html

Ende September: RI I,4,2 n. 527

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 527

(860 September Ende)

Papst Nikolaus (I.) entsendet die Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni mit den Briefen n. 525 und n. 526 nach Konstantinopel, um in der Frage des Bilderstreites einen Synodalentscheid herbeizuführen und die Angelegenheit des (abgesetzten) Patriarchen Ignatios und des neuen (Patriarchen) Photios untersuchen zu lassen (ut quicquid de sacris imaginibus questio afferret synodice diffinirent, et ipsius Ignacii patriarchae Photiique neophiti causam sollempniter inquirerent).


Erwähnt wird der päpstliche Auftrag vor allem im Lib. pont. sowie rückblickend in n. 831; die weiteren angeführten Quellennotizen nennen nur knapp die Legation, teilweise im Zusammenhang mit dem Konzil in Konstantinopel, vgl. hierzu Stiernon, Interprétations 679-689 mit Erörterung der Konzilsüberlieferung bei Deusdedit. U. a. im Lib. pont. wird von Legaten e latere gesprochen. Daß die Verabschiedung auf einem Konzil in Rom stattfand, wird in der Literatur seit Baronius, Annales vielfach angenommen, ist in den Quellen jedoch nicht expressis verbis erwähnt, vgl. die Sichtung der wichtigsten Literatur bei Fuhrmann, Nikolaus I. und Johann von Ravenna 354f. (mit Anm. 13) sowie zusammenfassend Hartmann 287 mit Anm. 3. Deshalb verzeichnet Hartmann in MG Conc. IV keine entsprechende römische Synode. Zu den beiden Legaten vgl. Riesenberger, Prosopographie 134f. und 142. Zu ihrem Auftrag und späteren Verhalten in Byzanz, welches der Lib. pont. rügt, vgl. n. 546, n. 563, n. 570 und n. 572 sowie Nerlich 235f. Die Datierung ergibt sich aus n. 525 und n. 526.

RI I,4,2 n. 527, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b725e30e-87a1-4acc-825e-1030619386bd (Abgerufen am 23.01.2024).

August – September: RI I,4,2 n. 545

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 545

(861 August – September)

Patriarch Photios von Konstantinopel (Φώτιος ἐπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, νέας Ῥώμης) verteidigt gegenüber Papst Nikolaus (I.) (Τῷ τὰ πάντα ἁγιωτάτῳ ... Νικολάῳ πάπᾳ τῆς πρεσβυτέρας Ῥώμης) in einem weitschweifigen Brief seine Erhebung: Er erwähnt dabei die erzwungene Übernahme des Amtes, fordert die Scheidung zwischen Verursachern und Opfern der Erhebung, verweist darauf, daß die von Nikolaus erwähnten (n. 526), angeblich übertretenen Kanones (von Serdika) in der Kirche von Konstantinopel nicht rezipiert worden seien, unterstreicht den Unterschied zwischen allgemein gültigen und nur (regional) gültigen Vorschriften; er erwähnt die Beispiele des Nicephorus und Tarasius (von Konstantinopel), Ambrosius (von Mailand) und Nectarius (von Konstantinopel), die sogar vor der Taufe zum Bischofsamt erhoben worden seien. Photios nennt weitere Männer, die vom Laienstand zum Bischofsamt aufgestiegen seien, wie Gregor, den Vater des Theologen (von Nazianz) oder Thalassios von Cäsarea; er, Photios, habe jedoch einem Konzilsbeschluß (Konstantinopel 861 c. 17) zugestimmt, der künftige Erhebungen vom Laien zum Bischof ohne Durchlaufen der Weihestufen verbietet. Er verweist weiterhin auf die Umtriebe der Häretiker und Ignatianer in Byzanz und den entsprechenden Synodalbeschluß (Konstantinopel 861 c. 15) sowie auf Konzilsbeschlüsse bezüglich der früher zu Rom gehörenden Sitze, über welche die weltliche Macht, nicht er, zu entscheiden habe; er lobt die päpstlichen Legaten (die Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni) und bittet abschließend den Papst, der den Primat innehabe, keine Pilger aus Byzanz ohne Empfehlungsschreiben zu empfangen, sondern nach Byzanz zurückzuschicken, da sich unter diesen Leuten viele Verbrecher befinden könnten.


Kommentar

Photios betont in seinem Schreiben weitschweifig die gleichsam erzwungene Übernahme des Amtes. Zu den Bezügen auf das Konzil von 861 vgl. Grumel-Darrouzès n. 471; u. a. versucht Photios mit dem Schreiben geschickt, die ignatianische Konkurrenz auszuschalten und vorsichtig in der Frage des Illyricum Stellung zu beziehen. Die oben angeführten Erwähnungen gehören in den Zusammenhang der weiteren Auseinandersetzungen zwischen Rom und Byzanz noch im 9. Jh., außer derjenigen bei Johannes Bekkos, der auch einen Auszug des Briefes in einem Dossier für das zweite Konzil von Lyon (1274) wiedergibt, vgl. hierzu ausführlich Laurent-Darrouzès, zum Traktat De pace 59-69; der Brief selbst (450-453) weicht in dieser späten Fassung teilweise von den weiteren Editionen ab. Zur Interpretation der päpstlichen Stellung durch Photios vgl. Stiernon, Interprétations. Hinsichtlich der Aufforderung an Nikolaus, Personen aus Byzanz ohne Empfehlungsschreiben zurückzuweisen vgl. Nerlich. Zu datieren ist die Abfassung vor dem Aufbruch der päpstlichen Legaten aus Konstantinopel, denn der Brief wurde wenige Tage nach der Rückkunft von Radoald und Zacharias aus Byzanz (vgl. n. 563) durch den byzantinischen Gesandten Leo zusammen mit einem Brief Michaels III. (n. 546) und den Konzilsakten überbracht, vgl. n. 564.


RI I,4,2 n. 545, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ee3198f8-59b5-445a-a549-9d54363ad0bc (Abgerufen am 23.01.2024).


August – September: RI I,4,2 n. 546

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 546

(861 August – September)

Kaiser Michael (III. von Byzanz) unterstreicht die Gültigkeit des (jüngst) in Konstantinopel abgehaltenen Konzils mit dem von Nikaia, berichtet über die auf dem Konzil beschlossene Absetzung des Patriarchen Ignatios, der mit weltlicher Unterstützung Patriarch geworden sei, ferner über die Zustimmung der anwesenden päpstlichen Legaten, der Bischöfe Radoald (von Porto) und Zacharias (von Anagni), und rechtfertigt mit Verweis auf das Beispiel des Nectarius die Erhebung des Photios.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 569; n. 572; n. 824; n. 827; Lib. pont. (Duchesne II 158).

Reg.: Dölger, Reg. des oström. Reiches I 56 n. 460; MMFH 142f. n. 17.

Lit.: Hergenröther, Photius I 438f.; Perels, Nikolaus 38; Dvornik, Photian Schism 93; Stiernon, Konstantinopel 50; Scholz, Politik 204.

Kommentar

Der Inhalt des Briefes ist nur aus den angeführten Erwähnungen erschließbar, vgl. zur genauen Rekonstruktion Dölger. Am 18. März 862 (n. 569) antwortete Nikolaus dem Kaiser. Zur Interpretation und Beurteilung der teilweise widersprüchlichen Berichte über das Konzil in Konstantinopel vgl. vor allem Dvornik, Photian Schism 78-90 sowie n. 563. Nach Rom befördert wurde das Schreiben zusammen mit dem Brief des Photios (n. 545) und den Konzilsakten durch den Asekretis Leo, vgl. n. 564. Zu datieren ist die Abfassung zeitgleich mit n. 545.


RI I,4,2 n. 546, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e0c91a3b-c69e-49c4-9956-6ab7cdf0c517 (Abgerufen am 23.01.2024).

Dezember: RI I,4,2 n. 563

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 563

(861 Dezember)

Die päpstlichen Legaten Radoald (von Porto) und Zacharias (von Anagni) berichten über den Verlauf der Synode in Konstantinopel (von 861), leugnen jedoch (zunächst) ihre Beteiligung an der Absetzungssentenz gegen Ignatios.

Empfänger:

Legaten Radoald (von Porto)

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 569; n. 570; n. 824; n. 831; Vita s. Ignatii (Mansi, Coll. XVI 245).

Reg.: –.

Lit.: Hergenröther, Photius I 438 und 509; Perels, Nikolaus 38; Haller, Nikolaus 30; Dvornik, Photian Schism 91; Riesenberger, Prosopographie 134-138 und 142; Stiernon, Konstantinopel 48; Hartmann, Synoden 288; Scholz, Politik 204.

Kommentar

Nur die genannten Erwähnungen berichten über Verlauf der Synode und Rückkehr der Legaten; in n. 569 und n. 570 wird von dem unangemessenen Empfang und der Verfälschung des Briefes n. 545 berichtet, wie die Konzilsakten angeblich erkennen ließen. Zum Ablauf und den Beschlüssen der Synode in Konstantinopel vgl. Stiernon, Interprétations 679-689 sowie n. 546. Gegen die These, die päpstlichen Legaten seien in Byzanz bestochen worden (Perels), hat sich Haller gewandt, vgl. die zusammenfassende Diskussion bei Riesenberger und zum Hintergrund n. 616 sowie n. 719. Die Rückkehr der päpstlichen Legaten wird unterschiedlich datiert. Gegen Hergenröther (Ende 861 oder Anfang 862) hat Haller 30 Anm. 75 mit Berufung auf Baronius wegen des im Winter ruhenden Schiffsverkehrs Stellung bezogen und auf den Spätsommer 861 datiert; Stiernon geht jedoch davon aus, daß die päpstlichen Legaten Konstantinopel erst im September verließen und vor Beginn des Winters in Rom eintrafen. Dieser Vorschlag ist vor allem deshalb zu bevorzugen, weil die Vita s. Ignatii (Mansi, Coll. XVI 245) den Aufbruch nach der Rückkehr des Ignatios nach Konstantinopel legt, die nach dem Erdbeben im August 861 erfolgte. Vgl. auch zur wohl gleichzeitigen Gesandtschaft n. 564.

RI I,4,2 n. 563, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b728f137-dcdb-4bad-b162-4009e3848e9a (Abgerufen am 23.01.2024).


Dezember: RI I,4,2 n. 564

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 564

(861 Dezember)

Aus Byzanz trifft die Gesandtschaft des Asekretis Leo mit Briefen von Kaiser Michael (III.) (n. 546), Patriarch Photios (n. 545) sowie den Akten des Konzils (von Konstantinopel 861) ein.

Empfänger:

Gesandtschaft des Asekretis Leo

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 569; n. 572; n. 823; n. 824; n. 831; n. 857.

Reg.: –.

Lit.: Hergenröther, Photius I 438; Perels, Nikolaus 38; Haller, Nikolaus 30; Dvornik, Photian Schism 92f.; Stiernon, Konstantinopel 48; Lounghis, Ambassades byzantines 189, 324; Hartmann, Synoden 288; Scholz, Politik 204f.

Kommentar

Zu Verlauf und Ergebnissen der Synode in Konstantinopel vgl. n. 545, n. 546, n. 563 und Stiernon, Interprétations 679-689. Zum Amt des Asekretis vgl. Lounghis 324-327. Zum Aufenthalt der byzantinischen Gesandtschaft in Rom vgl. Perels 38f. sowie Haller 30f. Die Rückreise nach Byzanz mit den Antwortbriefen des Papstes verzögerte sich wegen der Verhandlungen in Rom bis ins Frühjahr 862 (vgl. n. 573). Die Gesandtschaft müßte ungefähr zeitgleich mit den ebenfalls aus Konstantinopel zurückkehrenden päpstlichen Legaten in Rom eingetroffen sein (vgl. n. 563), der Papstbrief (n. 824) spricht von einer zwei Tage späteren Ankunft.

RI I,4,2 n. 564, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d49e63e6-0ee8-487b-b43d-3ba1dcbbec19 (Abgerufen am 23.01.2024).

18. März: RI I,4,2 n. 569

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 569

https://www.dmgh.de/mgh_epp_6/index.htm#page/442/mode/1up

862 März 18

Papst Nikolaus (I.) antwortet dem Kaiser Michael (III. von Byzanz) (piissimo et gloriosissimo filio Michaheli magno imperatori) auf dessen Brief (n. 546) in der Angelegenheit des Ignatios und Photios; über Ignatios hätten seine entsandten (n. 527) und zurückgekehrten Legaten (die Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni) nur mündlich berichtet (n. 563); er erwähnt die Überbringung des kaiserlichen Briefes sowie der Akten der Synode (von Konstantinopel) durch den Boten und Asekretis Leo (n. 564), tadelt die Beschlüsse dieser Synode, weist die Annahme des Photios als Patriarchen und die Verdammung des Ignatios entschieden zurück; er lobt den Lebenswandel des Ignatios mit Hinweis auf einen früheren Brief an Papst Leo (IV.) (n. 139) und kritisiert, daß Photios die Weihestufen nicht ordnungsgemäß durchlaufen habe; er verweist zur genaueren Begründung auf Nectarius sowie Ambrosius und thematisiert mit Hinweis auf das Konzil von Nikaia und Chalkedon die Zahl der Konzilsteilnehmer; er ermahnt den Kaiser nachdrücklich zu einer energischen Haltung, um mit Rat der römischen Kirche Schismen im Osten zu vermeiden und vermerkt, daß die nach Rom geschickten Akten eine verfälschte Fassung des von Nikolaus gesandten Briefes (n. 525) enthielten.

Originaldatierung:

Data mense Martio die XVIII. indictione X.

Incipit:

Si serenissimi imperii vestri gloria ...

Empfänger:

Kaiser Michael (III. von Byzanz)

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.


Insert: n. 831.

Erw.: n. 572; n. 778; n. 823; n. 824; n. 827; n. 831; n. 857; Lib. pont. (Duchesne II 159).

Drucke: Nicolai epistolae p. XIII; Carafa, Epist. III 14; Conc. coll. reg. XXII 75 und XXIII 214; Labbe-Cossart, Conc. VIII 279 und 1019; Hardouin, Acta Conc. V 129 und 807; Mansi, Coll. XV 170 und XVI 64; Migne, PL CXIX 790; MG Epist. VI 442-446 n. 85; Acta Rom. Pont. (Tàutu 609-613 n. 319) (fragm.).

Reg.: J 2031; JE 2692.

Lit.: Hergenröther, Photius I 516-519; Perels, Nikolaus 38-40; Haller, Nikolaus 19 Anm. 43, 22 Anm. 53, 31, 137 Anm. 368, 139 Anm. 371; Dvornik, Photian Schism 94; Congar, Nicolas Ier 401; Stiernon, Konstantinopel 50f.; Bishop, Nicholas 26 Anm. 2, 105f., 107, 112; Goetz, Auctoritas et Dilectio 38, 40; Nerlich, Diplomatische Gesandtschaften 199f., 235f.; Scholz, Politik 205.

Kommentar

Die in manchen Editionen (vgl. MG Epist. VI) angegebenen vatikanischen Kopien in Vat. lat. 3789, 3827 und in Ottobon. lat. 276 bieten den vorliegenden Brief lediglich als Insert in n. 831 und sind damit keine eigenständigen Überlieferungen. Die weiteren angegebenen Hss. überliefern den Brief innerhalb der von Anastasius Bibliothecarius übersetzten Akten des Konzils von Konstantinopel 869/70, vgl hierzu Lohrmann, Arbeitshandschrift sowie Perels, Briefe I 542-545, Jasper, Beginning 115 und Kuttner, Catalogue 63-65. Der Papst hebt ähnlich wie in den parallelen Schreiben sowohl den Vorrang der römischen sedes hervor als auch die kanonischen Gründe, die gegen die Entscheidung des Konzils von Konstaninopel 861 sprechen. Zu den als Argument ausgeführten Konzilsbeschlüssen vgl. den Anmerkungsapparat in MG Epist. Zur Sache vgl. auch Congar sowie Stiernon. Zum textus-Begriff in der Wendung Et ... secundum illius textum vel ordinem relecta non est ... vgl. Herbers, „Textus" 125. Übermittelt wurde der Brief durch den Asekretis Leo, der diesen zusammen mit n. 570, n. 571 und n. 572 nach Konstantinopel transportierte, vgl. n. 573.


RI I,4,2 n. 569, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e1ca0b20-0582-4d64-87de-75ddb3d1dd8a (Abgerufen am 23.01.2024).


18. März: RI I,4,2 n. 570

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 570

https://www.dmgh.de/mgh_epp_6/index.htm#page/447/mode/1up

https://www.dmgh.de/mgh_conc_4/index.htm#page/91/mode/1up

862 März 18

Papst Nikolaus (I.) erinnert (den nicht anerkannten Patriarchen) Photios (von Konstantinopel) (prudentissimo viro Photio) in Beantwortung von dessen Brief (n. 545) mit weitschweifigen Ausführungen an den dem Apostel Petrus und der römischen Kirche verliehenen Primat und die daraus resultierende Verantwortung; er verweist auf die kanonisch unzulässige Weihe des Photios aus dem Laienstand, erläutert die Andersartigkeit ähnlicher Fälle, wie den des Bischofs Nectarius oder des von Photios zur Verteidigung angeführten Tarasius; Nikolaus erwähnt hierzu das zweite Konzil von Nikaia und Papst Hadrian (I.) (JE 2448 und JE 2449) sowie den Fall des Ambrosius von Mailand; der Papst verweist bezüglich des Photios auf die entgegenstehenden Kanones, die unter anderem eine Erhebung noch zu Lebzeiten des Patriarchen Ignatios verböten; er ist erstaunt über die Aussage des Photios, daß bestimmte Kanones und päpstliche Dekretalen in Byzanz nicht vorlägen; er verweigert eine Verurteilung des Ignatios, lehnt auch den Hinweis des Photios auf unterschiedliche Consuetudines (in Ost und West) ab, die nur gelten könnten, wenn ihnen keine kanonische Autorität entgegenstünde und berichtet abschließend über die mißliche Legation (der Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni) (n. 563) sowie über die Verfälschung seines Briefes (n. 525).

Originaldatierung:

Data mense Martio die XVIII indictione X.

Incipit:

Postquam beato Petro principi apostolorum ...

Empfänger:

Patriarch Photios (von Konstantinopel)


Die in manchen Editionen (vgl. MG Epist. VI) angegebenen vatikanischen Kopien in Vat. lat. 3789, 3827 und in Ottobon. lat. 276 bieten den vorliegenden Brief lediglich als Insert in n. 831 und sind damit keine eigenständigen Überlieferungen. Die weiteren angegebenen Hss. überliefern den vorliegenden Brief innerhalb der von Anastasius Bibliothecarius übersetzten Akten des Konzils von Konstantinopel 869/70, vgl hierzu Lohrmann, Arbeitshandschrift sowie Perels, Briefe I 542-545, Jasper, Beginning 115 und Kuttner, Catalogue 63-65. Eine frühe Rezeptionsspur (mit falscher Zuschreibung) findet sich im Pittaciolus des Hinkmanr von Laon, vgl bereits Perels, Briefe II 49f. Zur Coll. Sinemuriensis vgl. Kéry, Canonical collections 203f. und Fowler-Magerl, Clavis Canonum 104-110. Zur Coll. tripartita vgl. allgemein Perels, Briefe II 97-109, Kéry 244-250, Jasper 124 und Fowler-Magerl 187-190. Zur Coll. X partium der Hs. Köln, Hist. Arch. W. Kl. Fol. 199 vgl. Fowler-Magerl 191f. Zur Coll. der Bibl. de l’Arsenal und ihrer Entstehungszeit vgl. n. 435 sowie Fowler-Magerl 192f., zu den drei Fassungen der Coll. Caesaraugustana n. 433 sowie Perels II 114-117, Kéry 260-262, Fowler-Magerl 239-244. Zu den beiden Fassungen der Coll. Catalaunensis vgl. Kéry 288 und Fowler-Magerl 238f. Die Dekretale Scit sancta Romana ecclesia ... nil iudicamus eis debere uel posse resisti wird im Gegensatz zu Gratian in allen anderen Sammlungen unter Papst Leo IX. eingeordnet, der offenbar einen Halbsatz aus dem Brief Nikolaus’ I. zitiert hat. Der Brief antwortet auf das Schreiben des Photios (n. 545). In einem späteren Schreiben an den byzantinischen Kaiser Bardas (n. 826) spricht Nikolaus sogar von der Beeinflussung der beiden auch schon hier kritisierten Legaten. Zum Primatszitat gemäß Math. 16, 18 vgl. Bock, Gregorio VII 259, der eine häufige Verwendung auch bei Gregor VII. feststellt und vermutet, daß dieser den vorliegenden Nikolausbrief über Cod. Vat. lat. 3789 rezipiert haben könnte. Die „Primatsarenga" hat später jedoch auch Gregor V. (Zimmermann, PUU II 688 n. 353) aufgegriffen, vgl. weiterhin Fuhrmann, Pseudoisidor. Fälschungen II 352. Zum Gehalt des Briefes bezüglich primatialer Vorstellungen vgl. zuletzt Scholz; zu Verbindungen mit JE 2084 vgl. Anton, Klosterprivilegien 107. Einige Passagen des Textes sind in das Decretum Gratiani aufgenommen worden, vgl. die Kommentierung (auch zu den weiteren kirchenrechtlichen Argumenten) in MG Epist. VI sowie Hartmann, Kirche und Kirchenrecht 35. Zur weiteren kanonistischen Rezeption vgl. Landau, Rubriken Ivos Panormie 47 mit Hinweis zum fehlenden Text in manchen Handschriften. Die Adresse nennt Photios bezeichnenderweise nur als prudentissimus vir. Das Schreiben gehört zu der Serie von Briefen (n. 569, n. 571 und n. 572), die der Asekretis Leo wohl alle mit nach Konstantinopel nahm, vgl. n. 573.


RI I,4,2 n. 570, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e13874c9-a335-48fe-b5db-f8a5ba2d9f93 (Abgerufen am 23.01.2024).

18. März: RI I,4,2 n. 572

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 572

https://www.dmgh.de/mgh_epp_6/index.htm#page/440/mode/1up

862 März 18

Papst Nikolaus (I.) berichtet allen Gläubigen (omnibus fidelibus sanctae Dei ecclesiae) über die Legation des Kaisers (Michael III.) von Byzanz (… Graecorum inclitus imperator …) nach Rom (n. 509) wegen der Angelegenheit des Photios und Ignatios, über die Entsendung seiner Legaten (der Bischöfe Radoald von Porto und Zacharias von Anagni) (n. 527), über deren Rückkehr (vgl. n. 563) und den durch den Asekretis Leo überbrachten Brief Kaiser (Michaels III.) mit den Beschlüssen der Synode von Konstantinopel (vgl. n. 546 und n. 564); er kritisiert mit Verweis auf Kanones und mit Bibelzitaten die Erhebung des Photios und die Absetzung des Ignatios auf dieser Synode, befiehlt (apostolica auctoritate vobis iniungimus atque iubemus) den Leitern der Kirchen von Alexandria, Antiochia und Jerusalem (dilectissimi fratres, sanctitati vestrae, qui catholicas Alexandrinorum, Antiochenorum vel Hierosolymorum gubernatis ecclesias) mit dem Papst bezüglich der Wiedererlangung der Patriarchenwürde für Ignatios und der Vertreibung des pervasor Photios übereinzustimmen, verordnet (praecipimus), dies in der Predigt zu verkünden, befiehlt (iubemus) außerdem die Papstbriefe an den Kaiser (n. 569) und an die Kirche von Konstantinopel (n. 571) zu lesen, und verweist auf die früheren Schreiben (n. 525 und n. 526).

Originaldatierung:

Data mense Martio die XVIII. indictione X.

Incipit:

Quod igitur generali notitia extat ...

Empfänger:

alle Gläubigen


In einem Transsumpt (auch: Insert) wird der Inhalt einer älteren Urkunde in eine neue Urkunde aufgenommen („inseriert“), um ihn in seiner Rechtskräftigkeit nochmals zu bestätigen. Im Gegensatz zum Vidimus übernimmt der Aussteller der neuen Urkunde rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Urkunde.

Der Begriff kommt von lateinisch transsumere „übertragen, hinübernehmen“. Der Ausdruck Insert leitet sich von lateinisch inserere „einfügen, hineinbringen“ ab.

w:de:Transsumpt


Überlieferung/Literatur Orig.: –.

Kop.: –.

Insert: n. 831.

Erw.: n. 831.

Drucke: Nicolai epistolae p. XI; Carafa, Epist. III 12; Conc. coll. reg. XXII 72; Labbe-Cossart, Conc. VIII 277; Hardouin, Acta Conc. V 127; Mansi, Coll. XV 168; Migne, PL CXIX 783; MG Epist. VI 440-442 n. 84; Acta Rom. Pont. (Tàutu 606-608 n. 318).

Reg.: J 2029; JE 2690; MMFH III 143 n. 18.

Lit.: Hergenröther, Photius I 510f.; Perels, Nikolaus 39f.; Haller, Nikolaus 19 Anm. 43, 21, 22 Anm. 53, 31 Anm. 78; Dvornik, Photian Schism 95f.; Stiernon, Konstantinopel 50f.; Bishop, Nicholas 77, 241; Goetz, Auctoritas et Dilectio 38; Herbers, Ost und West 66.


Die in manchen Editionen (vgl. MG Epist. VI) angegebenen vatikanischen Kopien in Vat. lat. 3789, 3827 und in Ottobon. lat. 276 bieten den vorliegenden Brief lediglich als Insert in n. 831 und sind damit keine eigenständigen Überlieferungen. Dem Schreiben waren offensichtlich gemäß den Ausführungen Abschriften von n. 569 und n. 571 beigefügt. Deshalb dürfen als Adressaten die Gläubigen bzw. der Episkopat vor allem der Ostkirche angesehen werden, zumal die drei Patriarchen von Alexandria, Antiochia und Jerusalem im zweiten Teil gesondert angesprochen werden, aber die Entscheidungskompetenz der römischen sedes hervorgehoben wird. Zum Inhalt, in dem Nikolaus seinen Standpunkt auch im Osten deutlich vertritt, vgl. außerdem Congar, Nicolas Ier bes. 402-407 und Stiernon. Vielleicht wurde der Brief zusammen mit n. 569, n. 570 und weiteren Schreiben dem Asekretis Leo übergeben (vgl. n. 573), jedoch äußerte Nikolaus in einem späteren Schriftstück (n. 831) selbst Unklarheit über den Verbleib des Briefes, vgl. n. 573.

RI I,4,2 n. 572, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b3f0d092-e87b-4a96-b52d-b838866caa17 (Abgerufen am 23.01.2024).

19. März - April: RI I,4,2 n. 573

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Nikolaus I. - RI I,4,2 n. 573

(862 März 19 – April)

Papst Nikolaus (I.) übergibt dem Asekretis des byzantinischen Kaisers Michael (III.), Leo, (nach einer Zusammenkunft) die Schreiben n. 569 und n. 570.

Empfänger:

Asekretis des byzantinischen Kaisers Michael (III.), Leo

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 823; n. 824; n. 831; n. 857; Lib. pont. (Duchesne II 159).

Reg.: JE I p. 344.

Lit.: Hergenröther, Photius I 510; Dümmler, Ostfränk. Reich II 59; Perels, Nikolaus 38-40; Haller, Nikolaus 30f.; Dvornik, Photian Schism 93-96; Stiernon, Konstantinopel 50f; Hartmann, Synoden 288; Nerlich, Diplomatische Gesandtschaften 222; Scholz, Politik 205.

Kommentar

Die angegebenen Erwähungen berichten nur von der Übermittlung der Briefe an Michael (n. 569) und Photios (n. 570) durch Leo (... ad Michaelem Grecorum imperatorem ... ad eundem Photium litteras ... dansque illas eidem Leoni a secretis ..., Lib. pont.). Vielleicht erhielt der Asekretis auch die zeitgleichen Schreiben an die Kirche von Konstantinopel (n. 571) und an alle Gläubigen (n. 572) zur Überbringung nach Byzanz, obwohl bereits die Adresse von n. 572 Fragen nach den möglichen Empfängern aufwirft. Auch betont der Papst in n. 831 als Begleittext zur Inserierung des Schreibens (n. 572), daß er unsicher sei, ob es überhaupt übermittelt wurde (... sed ignoratum est, utrum fuerit datus..., MG Epist. VI 556), vgl. hierzu schon Dvornik 95f. Zum Aufenthalt Leos in Rom vgl. Haller sowie Perels 38f. Die byzantinische Gesandtschaft war schon im Dezember (vgl. n. 563 und n. 564) in der Tiberstadt eingetroffen. Ihre Abreise zögerte sich wegen der Verhandlungen jedoch bis in den Frühling hinaus. Ob die Gespräche auf einem Konzil oder im Rahmen einer Zusammenkunft, wie Hartmann es nennt, durchgeführt wurden, bleibt unklar. Zu datieren ist im Anschluß an die Ausstellung der übermittelten Schreiben.


RI I,4,2 n. 573, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b643242a-34ba-41e5-beeb-decb67e082f6 (Abgerufen am 23.01.2024).

863 oder 864 (laut Tradition am 5. Juli 863) kamen Konstantin und Method in Mähren an. Sie brachten ihre ersten Übersetzungen mit, das Symbol des byzantinischen Doppelkreuzes (das heute im slowakischen Staatswappen steht) sowie die Reliquien des heiligen Clemens, die Konstantin, wie oben erwähnt, 860 in Cherson aufgefunden hatte.

863 gründete Konstantin die so genannte Mährische Akademie, in der künftige slawische Priester und Verwaltungskräfte ausgebildet wurden, und die zum Zentrum der slawischen Literatur wurde. 885 hatte sie etwa 200 Absolventen. Ihre Lage ist leider unbekannt, aber archäologischen Funden zufolge gab es eine kirchliche Schule an der Burg Devín im heutigen Bratislava.

Begleitet von seinem Bruder Michael missionierte Konstantin mehrere Jahre lang in Mähren.

Mikota, Sohn des Bor aus Woz (später: Panteleimon von Nisan), bezieht die Mährische Akademie

Von Anfang an hatten sie als Vertreter des griechisch-byzantinischen Christentums gegen die Kritik der bayerischen Priester in Mähren zu kämpfen, die von der ansässigen Bevölkerung und ihrem Herrscher Rastislav mit Argwohn betrachtet wurden. Selbst unter dem Mantel des westlichen, lateinischen Christentums konnten die Deutschen ihren machtpolitischen Anspruch nie ernsthaft behaupten. Mit dem Argument, dass der Gottesdienst angeblich nur in den drei Sprachen abgehalten werden dürfe, die die Pilatus-Inschrift auf dem Kreuz Jesu enthalte (Latein, Griechisch, Hebräisch), versuchten sie deshalb den Papst für ihre Sache zu instrumentalisieren. Um diesem Dilemma zu entkommen, entschieden sich Konstantin und Michael 867 mit der Zustimmung von Rastislav und Sventopluk (Neutraer Fürstentum (heutige Slowakei)) nach Rom zu gehen, um die Zustimmung des Papstes zur Liturgiesprache Altkirchenslawisch zu erhalten. Sie nahmen dabei auch einige Schüler mit, die zu Priestern geweiht werden sollten. (Nach anderen Quellen wollten sie ursprünglich vom Hafen von Venedig aus nach Konstantinopel reisen, um die Zustimmung des Patriarchen zu erhalten, erhielten dann aber eine Einladung des Papstes).

Auf dem Weg nach Rom machten sie im Sommer einen kurzen Halt im Plattensee-Fürstentum des Fürsten Kocel und unterrichteten auch dort einige Schüler. Im Herbst 867 kamen die Brüder und ihre Schüler in Venedig an, wo sie vor einer Versammlung von Priestern die Verwendung des Altkirchenslawischen als Liturgiesprache zu verteidigen hatten. In Venedig erhielt Konstantin die offizielle Einladung des Papstes Nikolaus I. nach Rom. Dies geschah wohl, weil er die oben erwähnten Reliquien von Clemens I. mit sich trug und weil er Freunde in Rom hatte (Bischof Arsenius).

Im Winter 867 wurden sie vom (neuen) Papst Hadrian II. feierlich empfangen und ihre gesamte Mission in Mähren wurde gebilligt. Zu Weihnachten wurden sogar die Bibelübersetzungen auf den Altar der Peterskirche in Rom und die Übersetzungen der liturgischen Texte auf den Hauptaltar der Basilika Santa Maria Maggiore feierlich gelegt, um so symbolisch deren Akzeptanz seitens Roms zu zeigen.


Mikota begleitet seine Lehrer nach Rom

Im Februar 868 wurden Method und drei Schüler (der aus der heutigen Slowakei stammende Gorazd und die Südslawen Kliment und Naum) in Rom zu Priestern bzw. zwei von ihnen zu Diakonen geweiht.

Im März 868 wurde schließlich die slawische Liturgiesprache (Altkirchenslawisch) zugelassen, als vierte Sprache in der Westkirche. Dies war ein überaus bedeutendes Ereignis, da erst im 20. Jahrhundert (d. h. mehr als 1000 Jahre später) wieder eine Liturgiesprache außer Latein, Griechisch und Hebräisch von Rom zugelassen wurde. 880 wurde die slawische Kirchensprache jedoch von Papst Marinus I. wieder verboten.

Ende 868 erkrankte Konstantin in Rom, wurde Mönch in einem Kloster, wo er auch wahrscheinlich den Namen Kyrill (Kyrillos) annahm, und starb im Februar 869. Er wurde in der St.-Clemens-Basilika in Rom begraben. Umstritten bleibt die Behauptung der Translatio Clementis, dass Konstantin noch zum Bischof geweiht wurde.

Kyrill † 14. Februar 869 in Rom

Die Brüder Kyrill und Method wurden im 9. Jahrhundert vom byzantinischen Kaiser Michael III. ausgesandt, um die Slawen zu missionieren. Dabei konnten sie nach der Legende die Reliquien des hl. Clemens I. auf der Halbinsel Krim auffinden und 867 nach San Clemente in Rom überführen. Kyrill starb 869 in Rom und wurde ebenfalls in San Clemente beigesetzt. Sein Grab wurde bei den Ausgrabungen der Unterkirche aufgefunden. Kyrill ist u. a. der Nationalheilige von Bulgarien. Seit 1929 wurde das Grab von der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche zu einem Pilgerziel ausgebaut, das regelmäßig (zuletzt 2003) vom bulgarischen Patriarchen besucht wird.

JOHANNES VIII., Papst

Von gebürtiger Römer, Sohn von Gundo, ist aus seinem Leben vor seiner Wahl zum Pontifex bekannt, dass er Erzdiakon war und eine wichtige Rolle beim Konzil von 853 spielte, bei dem Anastasio Librarian, damals Kardinalpriester mit dem Titel S. Marcello, anwesend war , wurde aus dem Priesteramt abgesetzt. Anlässlich des Antiphotischen Römischen Konzils vom Juni 869, dessen Akten er unterzeichnete, las G. zunächst die Allocutio Hadriani , aller Wahrscheinlichkeit nach seine eigene.


870 beteiligte sich w:de:Ermenrich von Ellwangen (Bischof von Passau seit 866) am Vorgehen des bayrischen Episkopats gegen den mährischen Erzbischof Method, das zur Verhaftung Methods führte. Ermenrich wurde daraufhin drei Jahre später von Papst Johannes VIII. suspendiert. Bischof Ermenrich starb im Jahr 874.


w:de:Johannes VIII. (Papst) vom 14. Dezember 872 bis zu seinem Tod am 6. Dezember 882 römisch-katholischer Papst.

Die Nachfolge G.s für den nach Mitte November 872 verstorbenen Hadrian II. dürfte nicht ohne Konflikte verlaufen sein. Als Alternative zu ihm war Formosus vorgeschlagen worden, der energische Bischof von Porto, der auch aufgrund seiner Fähigkeiten, die er während seiner Mission in Bulgarien im Jahr 866 bewies, innerhalb der römischen Kurie breite Zustimmung fand. G. wurde jedoch am 14. Dezember geweiht. 872.

Eine der ersten Verpflichtungen des neuen Papstes bestand darin, der Bedrohung durch Sarazenenbanden, die ihr Hauptquartier in Garigliano hatten und seit Jahrzehnten an der Küste Latiums streunten, entschieden entgegenzutreten. In einem seiner ersten Briefe an Kaiserin Engelberga, die Gemahlin Ludwigs II., äußerte G. tatsächlich seine Absicht, ein ehrgeiziges Programm durchzuführen, das die Vorbereitung einer Flotte und die weitere Munition der Stadtverteidigung beinhaltete.

Die Sarazenen unterhielten Beziehungen der gegenseitigen Hilfe zu den verschiedenen Machthabern – dem Herzogtum Amalfi, dem Herzogtum Gaeta, dem Herzogtum Neapel, dem Fürstentum Salerno –, die entlang der tyrrhenischen Küste südlich von Rom lagen. G. schickte eine Reihe von Briefen an ihre Herrscher, in denen er bald dem einen, bald dem anderen mit der Exkommunikation drohte, wenn sie diese Verbindung nicht aufgeben würden. Wenn jedoch, was plausibel erscheint, der „Degivilis excommunicatus“, an den sich der Papst richtete (in einem Brief, der in fragmentarischer Form erhalten ist und einigermaßen auf Dezember 872 bis Mai 873 datiert werden kann), mit dem Hypatus von Gaeta Docibile identifiziert werden kann , dann scheint es klar, dass die päpstlichen Warnungen keine nennenswerten Auswirkungen hatten.


G. musste dann verstehen, dass er diese Vereinbarungen niemals hätte brechen können, ohne schwere Kompromisse, auch wirtschaftliche, einzugehen. Im Jahr 874 schenkte er Docibile dann die päpstlichen Besitztümer von Traetto (dem heutigen Minturno) und Fondi an der Südküste des römischen Kampaniens . Die Konzession und die anschließende Bestätigung des Klosters Montecassino durch Papst Johannes. Daher ist es problematisch, nicht nur den rechtlichen Umfang und die tatsächliche Wirksamkeit der Schenkung vollständig zu erfassen, sondern auch die genauen Umstände, unter denen sie gewährt wurde. Nach Aussage des Chronisten Erchemperto hatten sich die Gaetani – zusammen mit den Salernitani, den Amalfitani und den Neapolitanern – offen mit den Sarazenen verbündet und gemeinsam mit ihnen Rom bedroht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Zugeständnis, für das Beweise vorliegen, Teil einer Reihe päpstlicher Versuche war, die bewaffnete Solidarität der südlichen Herren für die Kirche von Rom zurückzugewinnen. Nach der Geschichte der Cassino-Chronik hielten nur die Neapolitaner an ihrer Feindseligkeit gegenüber dem Papst fest, und tatsächlich wurde ihr Herzog Sergio (II.) zunächst von G. exkommuniziert und dann von seinem eigenen Bruder geblendet und nach Rom gefangen genommen Bischof Atenolfo. Der Salerno-Prinz Guaiferio war stattdessen bereit, die Liga aufzugeben und sich sogar auf den Kampf mit den Sarazenen einzulassen. Sogar die Amalfitaner versprachen G. eine neue Widmung, als Gegenleistung für eine große Geldsumme und wichtige kommerzielle Vorteile. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Gaetani einen ähnlichen Weg eingeschlagen haben, auch wenn der Chronist die Art der päpstlichen Intervention nicht näher erläutert. Tatsächlich scheint es, dass sie einige Jahre später, in den Jahren 880–881, „Romanoff päpstlicher Diener“ ( Chronica monasterii Casinensis , S. 113).

Inzwischen (August 875) war Kaiser Ludwig II. gestorben. G. beschloss, dem Herrscher der Westfranken, Karl dem Kahlen, dem zweiten Sohn Ludwigs des Frommen und Halbbruder Lothars, dem Vater des kürzlich verstorbenen Kaisers, seine Gunst zu erweisen. Im September desselben Jahres sandte er daher eine Gesandtschaft an den König, an deren Spitze sein Rivale von ein paar Jahren, Bischof Formosus, stand, mit dem G. also eine Zusammenarbeit aufgebaut haben muss. Die Mission, an der auch die Bischöfe Gauderico von Velletri und Giovanni von Arezzo teilnahmen, hatte zum Ziel, Karl mitzuteilen, dass G. ihn zum neuen Kaiser gewählt hatte, und ihn zur Krönungszeremonie nach Rom einzuladen.

Die Wahl von G. war keineswegs offensichtlich, wie der entspannte Charakter des Briefes der päpstlichen Legaten vermuten lässt (siehe Fragmenta registers […], in Registrum Iohannis VIII papae , Nr. 59, S. 311). Im Gegenteil herrschte unter den Führern des Frankenreichs überhaupt keine Einigkeit darüber, wer der neue Kaiser werden sollte. Nach einigen Quellen – zum Beispiel dem anonymen Libellus de imperatoria potestate... – hatte Ludwig II. auf seinem Sterbebett Karlmann, König von Bayern und Sohn Ludwigs des Deutschen, zu seinem Nachfolger ernannt. Es handelte sich vielleicht nur um einen zuversichtlichen Hinweis, auch wenn Carloman es später als formelle Investitur verstanden hätte, zumindest was Italien betraf, da er sich auf Ludwig II. bezog, den Neffen seines Vaters und seinen Cousin ersten Grades zu dem einen „qui nobis regnum istud disposuerat“ (siehe zum Beispiel ein Diplom vom Oktober 877, das für das Abruzzen-Kloster S. Clemente a Casauria bestimmt war, in Mon. Germ. Hist. , Diplomata , Diplomata regum Germaniae ex stirpe Karolinorum , I, herausgegeben von P. Kehr, Berlin 1956, Nr. 4, S. 289 s.). Auf jeden Fall gab es eine „östliche“ Fraktion, die Carlomans Kandidatur unterstützte und Persönlichkeiten von tadelloser Würde willkommen hieß, allen voran Engelberga, die Witwe Ludwigs II.


G.s Entscheidung war vielleicht auch von dem Wunsch bestimmt, die Präferenzen seiner beiden Vorgänger-Päpste – Nikolaus I. und Hadrian II. – nicht zu verletzen, die bereits in der Vergangenheit, letzterer sogar in einem Brief an die interessierte Partei, wohlwollend darüber nachgedacht hatten Möglichkeit einer kaiserlichen Thronbesteigung Karls. Es lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Gunst, die der Herrscher unter den gegebenen Umständen genießen konnte, in gewissem Maße bezahlt wurde, wie der Autor des dritten Teils der Annales Fuldenses behauptete . Letzterer, der vermutlich in Mainz schrieb und seine Anhängerschaft zum ostfranzösischen karolingischen Zweig nicht verbarg, gab sogar an, dass Karl seinen Erfolg der „Pecunia“ verdankte, mit der er sich als neuer Jugurtha das Bündnis mit den Franzosen erworben hatte „senatus populi Romani“ . Möglicherweise handelte es sich bei den Wünschen, denen der Papst nach dieser vielleicht schelmischen Darstellung der Ereignisse zugestimmt hätte, um die des Senatus von Rom (vgl. Arnaldi, 1990, S. 10 f.). Auf diese Weise wurde dem Pontifex nicht direkt Korruption vorgeworfen, dennoch wurden ernsthafte Zweifel an seiner Integrität geweckt. Es kann jedoch angenommen werden, dass der Annalist, der eine Version akzeptierte, die in denselben ostfranzösischen Kreisen kursiert haben muss (siehe zum Beispiel Reginon von Prüm), das erste „eius“ nicht dem Senat, sondern Karl selbst meldete. Er hätte daher verstanden, dass die gesamte Bürgerschaft, einschließlich G. (und dass „ita ut etiam“ des Angriffs der Beobachtung einen Ton gespielter Verwunderung verlieh), nichts anderes getan hatte, als aus Gier oder Schwäche dem Verlangen nach Macht nachzugeben des Sohnes Ludwigs des Frommen. Andererseits erwähnt er nicht die Einladung, die der Pontifex nach Angaben römischer Quellen oder Quellen, die der westlichen Fraktion nahestehen, beispielsweise den Annales Bertiniani , an Karl den Kahlen gerichtet hätte, nach Italien zu kommen, um die Kaiserkrone zu tragen . G.s Rolle in der Affäre, die die römische Seite verständlicherweise betonen wollte, war daher in den Interpretationen der Gegenpartei zwar keineswegs marginal, so doch doch zweitrangig gegenüber dem Willen des fränkischen Landesfürsten. Die Aussage von Reginone di Prüm trägt auch dazu bei, zu zeigen, dass es in jenen Kreisen keine Hemmungen gab, Karl ausdrücklich vorzuwerfen, er habe seine Würde erkauft, und daher, nicht einmal allzu indirekt, den Pontifex, sie ihm verkauft zu haben. In seiner Chronica universalis erklärte er, dass Karl „imperatoris nomen a praesule sedis apostolicae Iohanne ingenti pretio emerat“ sei (S. 112 s.).

Die Verleihung der Kaiserwürde an Karl erfolgte jedoch am 25. Dezember in Rom. 875. Das Wahlverfahren sowie die Salbungs- und Krönungszeremonie wurden von G. selbst etwa zwei Jahre später, im August 877, im Beisein der in Ravenna versammelten Bischöfe detailliert nachgezeichnet. Die Worte, mit denen der Papst darüber Rechenschaft ablegte, waren Gegenstand einer sorgfältigen Analyse (Arnaldi, 1990, S. 1-19) mit dem Ziel, die ideologischen Repräsentationsstrategien des Papsttums und damit der römischen Gesellschaft zu erfassen die spätkarolingische Zeit. In einer Erzählung, die in den von ihm verwendeten Symbolen und Formeln darauf abzielte, den antiken Rahmen, in dem die Zeremonie stattfinden würde, zu unterstreichen, hätte G. unter anderem auch die Entscheidungsfindung als konsolidiert und damit maßgebend ausgegeben Prozess, der zur Wahl des neuen Kaisers geführt hatte. Tatsächlich hätte er als „prisca“ den Brauch definiert, nach dem der Klerus, die Aristokratie („senatus“) und das römische Volk zur Kaiserwahl beigetragen hätten. Das heißt, er hätte im Wesentlichen auf eine brillante List zurückgegriffen, um die Menschen glauben zu lassen, dass das, was noch bewiesen werden musste, bewiesen sei: die Tatsache, dass es Rom war, das den Kaiser der Römer wählte.

Es ist jedoch möglich, dass der Papst im Rahmen der von Arnaldi skizzierten subtilen Strategie der ideologischen Bestätigung vorsichtiger war, als aus dieser Lesart hervorgeht. Sich mit einem Verfahren wie dem eben beschriebenen als kanonisch zu rühmen und einfach auf die Ablenkung der Zuhörer zu zählen, wäre vielleicht ein zu unrealistischer Versuch gewesen. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass G. sich mit der Rede von „prisca consuetudo“ ausschließlich auf die Krönungs- und Salbungszeremonie des neuen Kaisers bezog, also auf die Verleihung der Symbole – des Zepter und des Nomen Augustalis – des Kaisertums Würde und die Verleumdung des Kandidaten mit dem heiligen Öl. Darüber hinaus ist bekannt, dass Karl der Kahle der karolingische Herrscher war, dem die Entwicklung immer raffinierterer Krönungszeremonien am meisten am Herzen lag (siehe hierzu R.-H. Bautier, Sacres et couronnements sous les Carolingiens et les Premiers Capétiens. Recherches sur la genèse du sacre royal français , in Annuaire – Bulletin de la Société de l'histoire de France , CXXIV [1987], S. 33–43). Andererseits stellte die Salbung des Souveräns durch einen Bischof, in der offenen Interpretation der Zeremonien der Souveräne Israels, die in der Bibel verraten wird , genau eine kirchliche Tradition dar. Der Papst hätte somit als Garantie (fast a posteriori) für die Echtheit seiner eigenen Wahl, des Klerus und der Römer – oder besser gesagt, für alles, was in den Tagen unmittelbar vor der Krönungszeremonie geschehen war – vorgelegt: die Achtung eines unbestrittenen Brauchtums, dessen Definition und Legitimität durch die Autorität der Schrift und die königliche Tradition beigesteuert wurden. Es sollte auch beachtet werden, dass der Papst nicht der Einzige war, der die Kaiserwahl Karls auf diese Weise repräsentierte. In denselben Jahren betonte der anonyme Fortsetzer der Chronik des Erzbischofs Adonis von Vienne noch eindringlicher einerseits die Rolle des römischen Bürgerrechts bei der Kaiserwahl und andererseits den legitimierenden Wert der Weihe durch den Pontifex. Tatsächlich schrieb er, dass Karl „orandi causa ad limina apostolorum pervenit, ibique a cuncto populo Romano imperator eligitur, et a Iohanne papa in imperemporam consecratur“ (S. 325). Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass anlässlich dieses ersten Besuchs des fränkischen Herrschers in Italien der sogenannte „Stuhl des Heiligen Petrus“ in Rom ankam, der heute noch erhaltene Holzthron mit Verzierungen aus Elfenbein, Silber und Glaspaste in der Vatikanischen Basilika. Es ist jedoch nicht klar, ob es sich um denselben Umstand handelt oder vielmehr um die zweite italienische Expedition Karls des Kahlen (Sommer 877), eine Bibelhergestellt, vielleicht unmittelbar nach 870 in Reims, zu Ehren der zweiten Frau des Herrschers, Richilde, und heute in S. Paolo Fuori le Mura aufbewahrt (die beiden Objekte, die Umstände ihrer Ankunft in Rom und ihre ideologischen Inhalte sind unter anderem immer noch wesentlich). andere, EH Kantorowicz, The Carolingian King in the Bible of S. Paolo Fuori le Mura , in Late Classical and Medieval Studies zu Ehren von AM Friend , Princeton 1955, S. 287–300; E. Gahedle, The Bible of S. Paolo Außerhalb der Mauern in Rom , in Gesta , V [1966], S. 9–21; G. Arnaldi, Der Stuhl des heiligen Petrus , in La Cultura , XII [1974], S. 336–347; C. Frugoni, Die Ideologie der imperialen Macht , in Bull. des Italienischen Historischen Instituts für das Mittelalter , LXXXVI [1976-77], S. 1-104; JM Wallace-Hadrill, Ein karolingischer Renaissancefürst: der Kaiser Karl der Kahle , in Proceedings of the British Academy , LXVII [1978], S. 155–184; G. Arnaldi, 1990, S. 115–128).

Nach den Erwartungen des Papstes hätte Karl der Kahle eine wertvolle Hilfe im Kampf gegen die Sarazenen darstellen sollen. Darüber hinaus zeigte er sich zunächst eher wohlwollend gegenüber dem Apostolischen Stuhl und behielt eine großzügige Haltung ihm gegenüber bei, auch wenn E. Stengel der Meinung ist, dass, im Gegensatz zu dem, was wir im Libellus de imperatoria potestate lesen... (S. 208 s.) ist das Privileg, das Karl G. im Sommer 876 in Ponthion gewährte, zwar eine bedeutende Erweiterung der Privilegien der Kirche, aber nichts weiter als ein erweiterter Neuvorschlag des älteren Paktes. Der Neugewählte enttäuschte jedoch bald die Hoffnungen von G. und beschränkte sich darauf, die Verteidigung der päpstlichen Gebiete Lambert, Herzog von Spoleto, anzuvertrauen. Der Papst beschloss daher einerseits, die apostolische Präsenz jenseits der Alpen zu stärken, indem er Ansegisus von Sens zu seinem Vikar in Gallien und Deutschland ernannte (Januar 876); andererseits wollte er seine eigenen Positionen weiter festigen die innere Front und erstickt die Machtambitionen derjenigen, die sich ihm widersetzten. Unter ihnen befand sich auch Formosus, mit dem G., wie wir gesehen haben, offenbar eine Zusammenarbeit gepflegt hatte. Am 31. März 876, also nur kurze Zeit nach Karls Thronbesteigung, ließ der Papst, nachdem er die von ihm begangenen Missetaten beim neuen Kaiser in Pavia angeprangert hatte, Wilhelm sowie den Magister Militum und Vestararius ausliefern der Nomenkulator Giorgio „de Aventino“ eine Vorladung. Fünfzehn Tage später flohen die beiden, nachdem sie einen Großteil des Schatzes beschlagnahmt hatten, mit ihren Komplizen aus Rom, unter denen sich neben anderen Würdenträgern des Palatium Lateranense auch der Bischof von Porto, Formosus, befand. Die Flüchtlinge wurden sofort in Abwesenheit verurteilt und am 11. Juli in Ponthion der Brief, mit dem G. am 21. April den Geistlichen und Gläubigen Galliens und Deutschlands von der „damnatio Formosi episcopi, Gregorii nomencolatoris et Consentium eis“ verkündet hatte. Zu den Vorwürfen gehörte auch, dass sie die Stabilität des Imperiums untergraben hätten, was wahrscheinlich ein nicht allzu verhüllter Hinweis auf ihre Meinungsverschiedenheit während der Kaiserwahl war, die einige Monate zuvor stattgefunden hatte.

Die Situation wurde jedoch erneut kritisch, als Karlmann im Spätsommer 877 nach Italien kam, um seine dynastischen Rechte einzufordern. Karl der Kahle – der trotz der ständigen Bedrohung durch normannische Einfälle G.s Drängen nachgab, ihm Hilfe gegen die Sarazenen zu gewähren, seine zweite italienische Expedition unternommen hatte und sich nach einem Treffen mit dem Papst in Vercelli zu diesem Zeitpunkt in Pavia befand -, zog er sich zunächst mit G. nach Tortona zurück, von wo aus er, als er erfuhr, dass die erwartete Verstärkung nicht eintreffen würde, beschloss, in seine Heimat zurückzukehren und unterwegs starb, während der Papst nach Rom zurückkehrte. Sogar Carloman, der krank wurde, war gezwungen, seine Ambitionen zu überdenken, und dies veranlasste die Herzöge Lambert von Spoleto und Adalberto von Toskana, die Situation zu erzwingen. Tatsächlich drangen sie mit Unterstützung der von Formosus angeführten Gruppe von Verbannten in die Stadt ein, sperrten den Papst ein und zwangen die Bürger, Carloman ihre Treue zu schwören.


G. gelang die Flucht und erreichte auf dem Seeweg die Provence (Mai 878). Seine erste Wahl für die kaiserliche Nachfolge Karls des Kahlen dürfte auf dessen Sohn Ludwig den Kahlen gefallen sein.

Der Papst ernannte Ludovico anstelle seines verstorbenen Vaters zu seinem Consiliarius a Secretis . Allerdings war der Empfang, der ihm bereitet wurde, nicht der beste. Sogar seine Versuche, die Herrscher, die das Königreich der Franken teilten (Laut der Balbo und die drei Söhne Ludwigs des Deutschen), zum Rat einzuberufen, scheiterten mehrfach. Die Ostherrscher antworteten sogar auf seine Briefe, dass sie den Grund der Bitte nicht verstanden hätten. Aus dem Westfranzösischen Königreich, wohin er im Mai 878 gegangen war und wo es ihm im August in Troyes gelang, den geplanten Rat einzuberufen, der jedoch praktisch verlassen war (Loud the Stammer selbst kam krank und spät an), kehrte G. zurück mit leeren Händen nach Rom, nach Pavia eskortiert von Bosone, Graf von Vienne und Bruder von Richilde, der Witwe Karls des Kahlen, in der er eine Zeit lang einen möglichen Kandidaten für das Kaiserreich sah. Als Ludwig der Stammler starb (April 879), wurde Carloman zu Beginn desselben Jahres von einer Lähmung heimgesucht. Da er nicht wusste, was er mit Ludwig dem Jüngeren anfangen sollte, musste sich der Papst für den dritten Sohn Ludwigs des Deutschen, Karl den Jüngeren, entscheiden Fett. Tatsächlich erscheint eine suggestive Hypothese als unhaltbar, wonach die Tatsache, dass G. sich in einem Brief vom Juni 880 an Sventopluk von Mähren mit der Formel „apostolatus nostri ulnis extensis te quasi unicum filium amore ingenti amplectimur“ wandte, darauf hindeuten würde, dass der Papst hatte darüber nachgedacht, den Herzog von Mähren durch die Karolinger an der Spitze des Reiches zu ersetzen (Havlík, 1991, S. 170 s., der auch die Meinung von F. Dvornik, Die Slawen. Ihre Geschichte und Zivilisation , Boston 1956, S. 96).


Ab 878 n. Chr. versuchte er auch, die guten Beziehungen zur byzantinischen Kirche wiederherzustellen. Patriarch Photius, der während des achten Ökumenischen Konzils (Konstantinopel, Oktober 869 – Februar 870) verurteilt wurde, wurde nach seinem Tod am 23. Oktober wieder in seine Funktionen eingesetzt. 877, von Patriarch Ignatius. Kaiser Basilius I. forderte daher G. auf, die Legitimität von Photius anzuerkennen. Der Papst erklärte sich durch von ihm nach Konstantinopel entsandte Legaten bereit, der Bitte nachzukommen, unter der Voraussetzung, dass Photius die gegen die römische Kirche begangenen Fehler anerkenne und vor allem die Kirche von Konstantinopel auf die Jurisdiktion über die bulgarische Kirche verzichte. Die Briefe, mit denen der Papst seine Bedingungen deutlich machte, wurden während eines Konzils unter dem Vorsitz von Photius selbst (November 879) verlesen. Die griechische Übersetzung, die von ihnen angefertigt wurde, änderte jedoch teilweise ihren Inhalt, wahrscheinlich um die Passagen zu eliminieren, die den Prälaten von Konstantinopel offener verurteilten. Im Wesentlichen wurde jedoch eine Einigung erzielt: Die byzantinische Seite verzichtete darauf, die Kirche von Rom wegen ihrer Gerichtsbarkeitsrechte gegenüber der bulgarischen Kirche anzufechten (im Gegenzug hätten die aus Konstantinopel entsandten Missionare ihre Tätigkeit jedoch ungestört weiterführen können); Auf römischer Seite wurden die Aufhebung der antiphotischen Synoden und die erneute Bestätigung der Gültigkeit des vom Konzil von 381 genehmigten Glaubensbekenntnisses ohne weitere Zusätze (was im Wesentlichen ohne das „Filioque“ bedeutete, aber ohne es offen auszusprechen) angenommen Der ökumenische Charakter des Konzils von Nicäa im Jahr 787 wurde ausdrücklich anerkannt. Allerdings war G.s Erfolg zumindest an der bulgarischen Front nur scheinbar. Die bulgarische Kirche würde endgültig unter der Gerichtsbarkeit von Konstantinopel bleiben.


Karl der Dicke war jedoch weit davon entfernt, den Bitten von G. nachzukommen, der einige Garantien von ihm verlangte, und fiel 879 unverzüglich in das ehemalige lombardische Königreich Italien ein, das er im April des folgenden Jahres verließ, um in seine Heimat zurückzukehren, immer ohne Rücksicht darauf päpstliche Appelle. Erst im Februar 881 reiste er nach Rom, wo er zum Kaiser gekrönt wurde. Angesichts dieser Voraussetzungen ist es nicht verwunderlich, dass er den Erwartungen des Papstes entging, der allein die Initiative ergreifen musste, um das außermurane Gebiet rund um das Kloster St. Paul zu befestigen und so das sogenannte „Iohannipolis“ ins Leben zu rufen. Der neue befestigte Kern bildete zusammen mit der „Gregoriopolis“ (gegründet von Gregor IV. an der Stelle der antiken „civitas Hostiensis“) und mit „Portus“ (von Leo IV. neu besiedelt) den Weg, der von der Tibermündung aus führte nach Rom.

Ebenso, wenn auch nur vorübergehend, war G.s Erfolg bei der Verteidigung der pastoralen Tätigkeit von Methodius, dem Erzbischof von Pannonien und Evangeliumsverkünder von Mähren, gegen den Widerstand des germanischen Klerus. Als er vom Freisinger Bischof inhaftiert wurde (873), erwirkte G. seine Freilassung und durfte seine Predigttätigkeit wieder aufnehmen, wobei er auch die liturgischen Texte in die Landessprache übersetzte. Die Feindseligkeit des germanischen Klerus wuchs jedoch so sehr, dass G. in einem Brief von 879 an Methodius selbst gezwungen war, ihm jeglichen liturgischen Gebrauch der Landessprache zu verbieten.


Auch in anderen Bereichen blieben die Beziehungen zur byzantinischen Kirche angespannt. Während des Pontifikats von G. blieben die Konflikte zwischen Rom und der Hauptstadt des Oströmischen Reiches um die kirchliche Kontrolle von Illyricum und Dalmatien, die schon immer ein Spannungsfeld zwischen den beiden Kirchen gewesen waren, offensichtlich. Im Juni 879 schrieb der Papst beispielsweise an Theodosius, den designierten Bischof von Nin (Nona) in Dalmatien, und forderte ihn auf, „ad gremium sedis apostolicae“ zurückzukehren und nicht einmal daran zu denken, sich „in quamlibet aliam partem“ umzudrehen, um das zu sehen Anerkennung der eigenen bischöflichen Legitimität. Tatsächlich zögerte Theodosius, offensichtlich vom Patriarchen von Konstantinopel überredet, zu lange mit der Annahme, von Johannes geweiht zu werden. Er drohte auch mit der extremen Waffe der Exkommunikation gegen jene dalmatinischen Bischöfe – insbesondere die von Zadar, Ossero und Split –, die sich widerwillig gezeigt hatten, zum römischen Gehorsam zurückzukehren, den sie aufgegeben hatten, indem sie „consecrationes et pallia“ von anderen akzeptierten. Darüber hinaus erklärte sich der Papst bereit, seine Hilfe zu leisten, falls eine Bedrohung „de parte Grecorum vel Sclavorum“ diese Prälaten erreichen sollte. Unter diesen Umständen war die Initiative von G. dennoch von Erfolg gekrönt. Der Bischof von Nin beschloss, den Hinweisen aus Rom zu folgen, und die lateinische Wahl des kroatischen Volkes schien bald endgültig zu sein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die römische Ausrichtung des Fürsten Branimir, dessen Autorität kürzlich von allen kroatischen Stämmen als einzigartig und überragend anerkannt wurde, einen Einfluss auf diesen Beschluss hatte. In einer Reihe von Briefen an Branimir zwischen 879 und 882 gratulierte G. ihm zu seiner Loyalität gegenüber dem Römischen Stuhl.

G. starb am 16. Dezember. 882 und wurde unmittelbar vor der vatikanischen Basilika „iuxta portam Iudicii“ beigesetzt. Laut dem anonymen Verfasser des vierten Teils der Annales Fuldenses wurde er von einer ihm nahestehenden Person, vielleicht sogar einem Verwandten, vergiftet und dann von einer Gruppe von Verschwörern, die ihn anführte, zu Tode geprügelt. Die Aussage ist jedoch isoliert und es ist daher nicht möglich, die Umstände seines Todes genau zu bestimmen.

Einige spätere Episoden, wie die Rückkehr von Formosus und sein anschließender Aufstieg zum Papst oder die Haltung von Papst Stephan V. zur methodischen Frage, lassen darauf schließen, dass G.s Entscheidungen nur von kurzer Dauer waren.

Erste Landnahme der mit dem östfränkischen König Arnolf von Kärnten und dem Byzantinischen Reich verbündeten Ungarn im Karpatenbecken (auch Pannonische Tiefebene), dem westlichsten Teil der Eurasischen Steppe, welche sie gewohnt sind und Beginn der verstärkten Ungarnzüge durch Europa (nach der verheerenden Niederlage der Magyaren am 11. April 901 östlich von Wien an der Fischa durch ein bayerisches Aufgebot setzen diese sich dort endgültig fest, besonders um den weit westlich gelegenen Plattensee).

Eine Abordnung aller böhmischen Großen (darunter auch aus Nisan) unter der Führung des Přemysliden Spytihněv I. und des Slavnikiden Vitislav huldigt Arnolf von Kärnten in Regensburg und zahlt Tribut für militärischen Schutz. Außenpolitisch bindet sich Böhmen nun wieder an das Ostfränkische Reich. Mojmir II. von Großmähren versucht einen vergeblichen Rückeroberungsfeldzug gegen die Böhmen. Damit endet die Herrschaft der Mojmiriden über Nisan. Landesherr ist der Přemyslide Herzog Spytihněv I., ältester Sohn von Bořivoj (gest. 890). Von Bořivoj Tod bis 895 stand Spytihněv I. unter der Vormundschaft zunächst von König (rex) Svatopluk I. von Großmähren, ab dessen Tod 894 unter der von dessem Sohn Mojmir II.


kirchlich erhebt das Bistum Passau Anspruch auf die Obödienz über Böhmen mit Nisan (Bischof: w:de:Engelmar von Passau 875 bis 897) - durch solche Ansprüche, die sich zum Teil realisierten, entwickelte sich das Bistum Passau während des Mittelalters mit 42.000 km² zum größten Bistum des Heiligen Römischen Reichs - das Hochstift Passau verfügte dagegen nur über 991 km²


In der Folge muß die böhmische kirchenslawische Akademie (gegründet 886 nach dem Verbot der Mährischen Akademie) die Prager Burg mit der Marienkirche (gegründet vor 885) verlassen, wobei etliche Lehrer in das Sorbengebiet wechseln, so an die (Elementar)-Schulen von Budyšin (Bautzen) und Gana, aber auch an die von Bresnice in Nisan (darunter Panteleimon von Nisan und Konstantin von Nisan) - die slawischen Sprachen waren damals noch wenig ausdifferenziert, so daß es keine Probleme bei diesen Wechseln gab.


Geboren

um 895: Mathilde, Gemahlin von König Heinrich I.

Gestorben

Álmos (* 819), erster Großfürst der Magyaren, betrat nie das Land Pannonien («non potuit intrare terram Pannoniae»). Erst nach seinem Tod mit 76 Jahren zogen die Ungarn - von den Bulgaren vertrieben - aus ihrer letzten Heimat vor Pannonien Etelköz weiter in das heutige Ungarn. Die Magyaren hatten sich mit den Byzantinern verbündet und mußten diesen Kontrakt mit der Heimatlosigkeit büßen. Sie wurden erst im westlichsten Ausläufer des Eurasischen Steppengürtels, dem Karpatenbecken (Pannonische Tiefebene) wieder seßhaft und beunruhigten von dort bis 955 (der Schlacht auf dem Lechfeld bei Augsburg) nun Europa mit ihren Reiterzügen.

Arnolf von Kärnten wird zum Kaiser gekrönt. Auf dem Höhepunkt seiner Macht bindet er kurzzeitig alle fränkischen Reichsteile an sich. Auch Böhmen und Nisan befinden sich wieder tributabhängig im fränkischen Einflussbereich.


897 erklärten sich auch die Sorben für vom Mährerreich unabhängig.

kirchlich erhebt das Bistum Passau Anspruch auf die Obödienz über die Sorben (Bischof: w:de:Engelmar von Passau 875 bis 897) - - durch solche Ansprüche, die sich zum Teil realisierten, entwickelte sich das Bistum Passau während des Mittelalters mit 42.000 km² zum größten Bistum des Heiligen Römischen Reichs - das Hochstift Passau verfügte dagegen nur über 991 km²

Wiching, der Verfechter einer lateinischen Kirche in Altmähren, wird Bischof von Passau und versucht von dort aus, Böhmen und damit auch Nisan sowie die junge sorbisch-orthodoxe Kirche unter seine Obödienz (mit lateinischem Ritus verbunden) zu bringen, wodurch etliche Sorben das Martyrium erleiden

erste von fünf Christenverfolgungen durch den Bischof von Passau (Wiching 898 bis 899) in Nisan

Beginn einer neuen Zeitrechnung in der sorbisch-orthodoxen Kirche als "Ära der Märtyrer" (nach dem 16. September 902 eingeführt, dem Todestag des Passauer Bischofs Richard von Passau, dem Nachfolger Wichings)


Gestorben

16. Oktober: Märtyrertod von Gorazd von Nisan und seinen sieben Gefährten als erste Märtyrer Nisans, Gorazd ist einer der Fünf Heiligen Nisans (auch "die Fünf von Nisan" genannt)

Nach dem Tod des römisch-deutschen Kaisers Arnolf von Kärnten in Regensburg zerfällt das Frankenreich in der Divergenz der Partikularinteressen endgültig. Die Macht übernimmt eine Adelsfraktion um Hatto I. von Mainz, der ostfränkische Kinderkönig Ludwig das Kind ist lediglich eine Marionette in deren Händen. Böhmen und Nisan hatten 895 Arnolf von Kärnten (noch als König des Ostfrankenreiches) in Regensburg gehuldigt, die Sorben 897. Zuvor gehörten diese Länder zum Großmährischen Reich.

Papst Johannes IX. entspricht einer brieflichen Bitte Mojmirs II. von Großmähren zur Wiedererrichtung der Mährischen Diözese und ignoriert die Beschwerden der baierischen Bischöfe unter ihrem Wortführer Richard von Passau. Der Vorgänger Richards, Wiching, hatte 892 (nach anderen Quellen 893) den Erzbischofstuhl von Mähren böswillig verlassen und war zu dem damaligen militärischen Gegner Großmährens, Arnolf von Kärnten (damals König des Ostfrankenreiches und noch nicht Kaiser), übergelaufen. Hintergrund war das Wiedererstarken des kirchenslawischen Ritus in Großmähren trotz eines päpstlichen Verbots, für das sich Wiching eingesetzt hatte. Für den Übertritt wurde Wiching zunächst Kanzler bei Arnolf von Kärnten, 896 zusätzlich Abt im Kloster Mondsee (das seit 843 dem Hochstift Regensburg unterstand) und 898 schließlich Bischof von Passau. Wiching war vor 874 Mönch im Kloster Reichenau, wo der erste Erzbischof von Mähren Method von Saloniki von 870 bis 873 in baierischer Klosterhaft gehalten wurde (nach anderer Quelle im Kloster Ellwangen). 880 wurde Wiching in Rom zum Suffraganbischof von Method von Saloniki ernannt und geweiht und intrigierte von Anfang an gegen den kirchenslawischen Ritus und Method von Saloniki, so mit gefälschten Papstbriefen.

Papst Johannes IX. entsendet den Erzbischof Johannes und die Bischöfe Benedikt und Daniel nach Mähren[1] (nach anderer Quelle den Metropoliten und drei Bischöfe[2]), unter deren Obödienz sich die Sorben und die Nisaner stellen. Sowohl die Sorben als auch die ultraperipheren Nisaner erhoffen sich durch diese kirchliche Unabhängigkeit von Böhmen eine höhere Unabhängigkeit von dem wachsenden Einfluß der böhmischen Přemysliden. Richard von Passau wird Bischof von Passau und verfolgt den Plan seines Vorgängers Wiching weiter, Böhmen und damit auch Nisan sowie die junge sorbisch-orthodoxe Kirche unter seine Obödienz zu bringen, wodurch weitere Sorben das Martyrium erleiden

zweite von fünf Christenverfolgungen durch den Bischof von Passau (Wiching 898 bis 899 oder Richard von Passau 899 bis 902) in Nisan


Gestorben


19. Mai: Märtyrertod von Panteleimon von Nisan und seiner fünf Gefährten, darunter drei Frauen (zweite Christenverfolgung in Nisan), Panteleimon ist der zweite der Fünf Heiligen Nisans (auch "die Fünf von Nisan" genannt)

8. Dezember: in Regensburg stirbt der römisch-deutsche Kaiser Arnolf von Kärnten

Anmerkungen

  1. Alexis P. Vlasto: "The Entry of the Slavs into Christendom. An Introduction to the Mediaval History of the Slavs.'" Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1970, ISBN 0-521-07459-2, S. 83.
  2. Artikel Papst Johannes IX. In: Katholische Enzyklopädie. New York: Robert Appleton Company. 1913.


Benedikt IV. wird Papst und versucht wie sein Vorgänger, eine selbständige mährische Kirche wiederherzustellen, wobei er erneut auf den Widerstand der baierischen Bischöfe unter Wortführung von Richard von Passau, dem Nachfolger Wichings) trifft, welche Mähren für ihr Missions- und Erweiterungsgebiet halten - weitere sorbische Märtyrer

dritte von fünf Christenverfolgungen durch den Bischof von Passau (Richard von Passau 899 bis 902) in Nisan


Gestorben

21. Juni: Märtyrertod von Konstantin von Nisan und seiner drei Gefährten, darunter zwei Frauen (dritte Christenverfolgung in Nisan), Konstantin ist der dritte der Fünf Heiligen Nisans (auch "die Fünf von Nisan" genannt)


Februar: Ludwig III. (der Blinde) wird von Papst Benedikt IV. in Wikipedia:Rom zum Römischen Kaiser gekrönt und folgt damit Arnolf von Kärnten († 8. Dezember 899 in Regensburg) auf den Thron - König des Ostfrankenreiches ist (seit 4. Februar 900) Ludwig das Kind

11. April: Ungarneinfälle: Die Magyaren werden östlich von Wien an der Fischa von einem bayerischen Aufgebot zurückgeschlagen - danach erfolgt ihre endgültige Landnahme in der Pannonischen Tiefebene (auch Karpatenbecken), dem westlichsten Teil der Eurasischen Steppe, welche sie gewohnt sind

Gesandte des Altmährischen Reiches besuchen den Reichstag in Regensburg und bitten wegen der Ungarneinfälle um Frieden, der ihnen gewährt wird - Nisan gehörte noch bis 895 zum Einflußbereich von Altmähren, hatte sich aber in dem Jahr wie ganz Böhmen dem Kaiser Arnolf von Kärnten in Regensburg unterworfen, die übrigen Sorben folgten 897

Papst Benedikt IV. versucht weiterhin, eine selbständige mährische Kirche wiederherzustellen, wobei er nach wie vor auf den Widerstand der baierischen Bischöfe unter Wortführung von Richard von Passau, dem Nachfolger Wichings) trifft, welche Mähren für ihr Missions- und Erweiterungsgebiet halten, weswegen weitere Sorben das Martyrium erleiden

vierte von fünf Christenverfolgungen durch den Bischof von Passau (Richard von Passau 899 bis 902) in Nisan

ab 901 verschiebt sich das Zentrum des ungarischen Siedlungsgebietes nach Westen an den Plattensee, wodurch auch Nisan in den Bereich ihrer Reiterzüge kommt


Gestorben

27. Mai: Märtyrertod von Pětr von Nisan und seiner zwei Gefährten, darunter einer Frau (vierte Christenverfolgung in Nisan), Pětr ist der vierte der Fünf Heiligen Nisans (auch "die Fünf von Nisan" genannt)

Papst Benedikt IV. versucht weiterhin, eine selbständige mährische Kirche wiederherzustellen, wobei er nach wie vor auf den Widerstand der baierischen Bischöfe unter Wortführung von Richard von Passau (dem Nachfolger Wichings) trifft, welche Mähren für ihr Missions- und Erweiterungsgebiet halten, weswegen weitere Sorben das Martyrium erleiden

fünfte und letzte Christenverfolgung durch den Bischof von Passau (Richard von Passau 899 bis 902) in Nisan

16. September: durch den Tod von Bischof Richard von Passau, dem Nachfolger Wichings auf dem Bischofsstuhl, kommen die Christenverfolgungen in der sorbisch-orthodoxen Kirche und damit auch in Nisan zum Erliegen - der Papst Benedikt IV., ein Anhänger von Formosus, hat sich mit dem Plan einer erneuten selbständigen mährischen Kirche durchgesetzt

nach dem 16. September: Beginn einer neuen Zeitrechnung in der sorbisch-orthodoxen Kirche als "Ära der Märtyrer" ab dem Jahr 898


Gestorben

5. Juni: Märtyrertod von Kliment von Nisan und seiner Gefährtin (fünfte Christenverfolgung in Nisan), Kliment ist der fünfte der Fünf Heiligen Nisans - Gedenktag auch für die Fünf von Nisan

16. September: Bischof Richard von Passau


spätere schriftliche Quellen erwähnen für 910 vier in Mähren siedelnde Bischöfe

(Erzbischof Jan = Johannes und drei Bischöfe)


Lubomír E. Havlík: Kronika o Velké Moravě [= Chronik über Großmähren]. 2., doplněné a upravené vydání, (Dotisk). JOTA, Brno 2013, ISBN 978-80-8561-706-1, S. 303–308.


22. Juni: ein fränkisches Heer unter dem ostfränkischen König Ludwig IV. (das Kind) wird auf dem Lechfeld bei Augsburg von den Ungarn vernichtet (955 werden die Ungarn an gleicher Stelle vom ostfränkischen König Otto I. vernichtend geschlagen, womit die Ungarneinfälle beendet werden)

Geboren

um 910 in Lothringen: Adalbert von Magdeburg, Erzbischof ab 968, † 20. Juni 981

Gestorben

Naum, Gründer der kirchenslawischen Schule von Preslaw, * um 830

der mährische Erzbischof Johannes (Jan) hatte sein Amt bis 925 inne

Lubomír E. Havlík: Kronika o Velké Moravě [= Chronik über Großmähren]. 2., doplněné a upravené vydání, (Dotisk). JOTA, Brno 2013, ISBN 978-80-8561-706-1, S. 303–308.