Kurs:Dresden/Glossar/Quatembereinnahme
Quatembersteuer, f.
in Sachsen 1646 eingeführte, 1661 bestätigte und 1688 endgültig festgelegte Gewerbesteuer, die quartalweise zu leisten ist
Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quatembersteuer
derjenige, der im handel und mit gewerbe sich profit verschafft, ist gehalten, die oͤffentliche buͤrde der quatembersteuer zu ... leisten
nach 1719 RepRecht XII 158
- RepRecht = Repertorium des gesammten positiven Rechts der Deutschen : besonders für practische Rechtsgelehrte. - Leipzig : Fleischer. Erschienen: 1 (1798) - 12 (1805) XII 1805. - 254 S. Titel
quatember-geld oder steuer ... kommt her von quatember, das ist von demjenigen termine, an welchem es muß gezahlet werden, und ist diejenige steuer, welche der obrigkeit von denen die ein gewerbe ... treiben bezahlet werden muß
1762 Hellfeld IV 2290
- Hellfeld, Johann August: [Repertorium Reale Practicum Iuris Privati Imperii Romano-Germanici oder vollständige Sammlung aller üblichen und brauchbaren Rechte im Heil. Römischen Reiche, und den benachbarten Landen] Repertorivm Reale Practicvm Ivris Privati Imperii Romano-Germanici oder vollständige Sammlung aller üblichen und brauchbaren Rechte im Heil. Römischen Reiche, und den benachbarten Landen : enthaltend Gesetze, Capitularia, Reichs-Abschiede, Land- und Stadt-Rechte, ... Ferner den Kern der Deductionen, ... also daß dieses Werk als eine Bibliotheca Ivris selecta dienen kan / nach alphabetischer. Ordnung ausgearb. unter der Aufsicht Johann August Hellfelds. - Jena : Cuno. Erschienen: 1 (1753) - 4 (1762) Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Jena, bey Christian Henrich Cuno IV Von P bis Z. - 1762. - [1] Bl., S. 2215 - 2572
Quatemberkataster, n.
Verzeichnis über die Veranlagung zur Quatembersteuer
Quatembersteuerkontribuent, m.
Steuerzahler, der zur Quatembersteuer veranlagt wird
Quatemberpfennig, m.
Abgabe zur Quatember (I)
vgl. Quatembergeld
Quatembersteuergeld, n.
Einnahme aus der Erhebung der Quatembersteuer
Mittwoch, Freitag und Samstag von vier Fasten- und Gebetswochen im Kirchenjahr nach den Festen Pfingsten, Kreuzerhöhung, Sankt-Lucia-Tag und dem 1. Fastensonntag; im nicht-sakralen Bereich daher auch: vierteljährlich wiederkehrender Termin - svw. Goldfasten vgl. Goldfastentag
Fronfasten
dreitägige Fasten, die das kirchliche Jahr in vier Jahreszeiten teilen; Quatember. Sie fallen auf den 1. Mittwoch, Freitag und Sonnabend je nach Aschermittwoch, Pfingsten, 14. September, 13. Dezember
die nach alter päpstlicher anordnung zur weihe der priester bestimmte woche (am anfange jedes kirchlichen vierteljahrs), in welcher nebst dem freitag und samstag auch der mittwoch strenggebotener fasttag war; sodann diese vierteljährliche fastenzeit, im bürgerlichen und geschäftlichen leben ein vierteljahr überhaupt, ein quartal: DWB
https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB&lemid=Q00463
bdv.: Temperfasten
Quatemberopfer, n.
vierteljährliche Opfermesse der Zunftmitglieder
Quatemberfisch, m.
Fisch als Naturalabgabe, die zum Quatember (I) zu leisten ist
quatemberlich, adv.
vierteljährlich
vgl. quartalweise
GEOGRAPHISCHES STATISTISCH-TOPOGRAPHISCHES LEXIKON VON OBERSACHSEN UND DER OBER- UND NIEDER-LAUSIZ, ODER VOLLSTÄNDIGE ALPHABETISCHE BESCHREIBUNG ALLER IN OBERSÄCHSISCHEN KREISE UND DER LAUSIZ BEFINDLICHEN STÄDTE ...
Verlag der Stettinischen Buchhandlung, 1801
Einnahmen im Jahr 1778
- I) Von Grundsteuern 1.752.921 Thlr.
- 1) die Schoßsteuereinnahme aus den 7 Kreisen 717.501
- II) Einnahmen an Gewerb= und Personalsteuern 1.187.030 Thlr.
- 1) die Quatembereinnahme aus den 7 Kreisen 900.742 Thlr.
- III) Einnahme an Konsumtionssteuern und Kommerzialabgaben 2.114.997 Thlr.
- an Generalaccise 988.632 Thlr.
- IV) Einnahmen an churfürstlichen Domanial= und Regalnuzungen 1.724.779 Thlr.
- 1) Amtspachtungen bei der Kammerkasse 800.000 Thlr.
Die ganze Einnahme 6.779.727 Thlr.
Die ganze Ausgabe 6.634.133 Thlr.
Mithin bleibt Ueberschuß 145.574 (eigtl. 145.594) Thlr.
1786 betrug der Ueberschuß 193.238 Thlr.
Quatembersteuer Chursachsen Spalte 583ff.
die Stadt Leipzig gibt allein zu einem Quatember 1.200 Thlr.
Dresden gibt 539 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. mit Ausschluß der 12 Thlr. von Friedrichstadt, die dem Amte untergeordnet ist
Rathaus auf dem Alten Markt an der Scheffelgaßecke
im Dritten [Stock ist] die ... Quatembereinnahme
S. 376
Quatembereinnahme
auf dem Rathause, 3 Treppen, rechter Hand
in dem Neustädter Raths-Brauhause 2 Treppen hoch und deren Deputatum Herrn Stadtrichter D. Schulz
Dresdner Anzeigen: 1807,7, Band 1807, Ausgabe 7
Adreßcomptoir, 1807
Das Börnersche Haus muß ich noch erwähnen, weil in ihm die Meißnische Quatembereinnahme ist. [Schreibergasse]
S. 216 Hasche