Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien/T-Regularitätskriterium

Einleitung

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Zielsetzung

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Diese Lerneinheit in der Wikiversity hat das Ziel, die  -Regularität eines Elementes   für eine beliebige topologische Algebra zu charakterisieren.

Zielgruppe

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Die Zielgruppe der Lerneinheit sind Studierende der Mathematik. Die Wiki2Reveal-Folien im Kurs dienen dazu, dass Lehrende bei Bedarf direkt die Folien in Lehrveranstaltungen einsetzen können, bzw. Studierende mit den Folien mathematische Sachverhalte vorstellen können, die zur Lösung einer Aufgabe verwendet werden könnten. Die Folien können bei Eingabe mit einem digitalen Stift im Browser annotiert werden, d.h. man im Browser direkt mit einem Stift auf die Folien schreiben.

T-Regularitätskriterium

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Im Folgenden werden wir die Übertragungsmöglichkeiten von pseudokonvexen Algebren auf beliebige topologische Algebren. Da die Cauchymultiplikation aber nur stetig in der Partialsummentopologie von   auf   ist, kann noch keine Charakterisierung der  -regulären Elemente in Anlehnung an die  -regulären Elemente angegeben werden.

Bemerkung zu den Herausforderungen

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Im Anschluß an den Beweis des Satzes wird erläutert, an welchen Stellen die Herausforderungen für ein Charakterisierung der  -regulären Elemente liegen.

Sei   mit   als gerichtetes  -System (aus Gaugefunktionalen). Für jedes   sei eine Folge   von Gaugefunktionalen mit Konstanten   und ein   gegeben, mit

  •   für alle   und  ,
  •  

für alle  ,   und  . Dann existiert ein  -System   auf  , so dass die Cauchymultiplikation mit   stetig ist und die Relativtopologie der Quotientengaugefunktionale

 

auf   mit   mit der von   erzeugten Ausgangstopologie übereinstimmt.

Man definiert mit den oben genannten Eigenschaften (1) und (2) und der Stetigkeit der Addition eine Abbildung

 

für die gilt:

  •  

für alle   und  .

  •  

für alle  ,   und  .

  •  

für alle  ,   und  . Dann gibt es wegen Lemma LemDomSeq eine  -Sequenz   mit

  •  

für alle   und  .

  •  

für alle  ,   und  .

  •   für alle  
  •  .

Anschließend definiert man die Gaugefunktionale auf   durch

 

und man erhält für alle  

 

Mit   gilt auch\\   und man schätzt die Quotientengaugefunktionale mit folgender Ungleichungskette für   nach unten ab.

 

Insgesamt ergibt sich   für alle   und  .  

Zur Lösung der Charakterisierung der T-regulären Elemente

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Der Versuch, den allgemeinen topologischen Fall mit einer ähnlichen Beweisstruktur wie beim pseudokonvexen Charakterisierungsatz zu lösen, ist bei den verschiedensten Lösungsansätzen an der Beschränkung der Gaugefunktionale gescheitert.

  • Beschränkung nach "`oben"', d.h. die Cauchymultiplikation ist

nicht stetig auf  .

  • Beschränkung nach "`unten"', d.h. die

Homöomorphie der Einbettung von   in die gesuchte Algebraerweiterung   ist nicht erfüllt.

Die Übertragungsmöglichkeiten, die in dem Satz zur  -Regularität formuliert sind, liefern kein zufriedenstellendes Ergebnis.

Die Schwierigkeit liegt in der Formulierung des topologischen Invertierbarkeitskriteriums allein über die gegebenen Gaugefunktionale   auf  . Für Teilklassen   von   war dies möglich, denn in den bisher bekannten Beweisen konnten die Eigenschaften von   in Bezug auf das  -reguläre Element   auf die Polynomalgebra   durch die im folgenden definierten  -Funktionale übertragen werden.

 

mit  ,  ,   und  . Die Festlegung, dass die Gaugefunktionale die obige Form   auf   besitzen, ist jedoch für den allgemeinen Fall   eine zu starke Einschränkung. Der Ausweg aus den unter   und   genannten Schwierigkeiten ist die Formulierung des  -Regularitätskriteriums für die Polynomalgebra  . Für den Satz zur  -Regularität müssen wieder zwei Implikation bewiesen werden:

  • Für die  -Regularität eines Elementes   ist es notwendig,

dass die Polynomalgebra   (Cauchymultiplikation auf  ) mit einer Topologie versehen werden kann, die   zu einer topologischen Algebra macht. Den Zusammenhang zur Ausgangstopologie auf   beschreiben zwei Bedingungen über das topologieerzeugende Gaugefunktionalsystem   auf   und das gegebene System   auf  . Wie bei dem  -Regularitätskriterium in Satz  -Regularität besitzt auch hier wieder eine Bedingung rein topologische Bedeutung, während die andere die gewünschten algebraischen Konsequenzen nach sich zieht.

  • Dieses unter a) beschriebene Kriterium ist aber auch hinreichend für

die  -Regularität, denn mit diesem Kriterium kann eine  -Erweiterung   von   konstruiert werden, in der   invertierbar ist.   ist wie bei allen anderen Regularitätsbeweisen eine Quotientenalgebra  , wobei in diesem Fall   {\em nicht} als abgeschlossenes Hauptideal   gewählt wird, sondern als Kern des Systems   mit

 

Kern eines System   von  -Funktionalen auf   bedeutet:

 

Für Hausdorffräume   gilt  .   enthält dabei das oben angegebene Hauptideal. Es ist aber auch möglich, dass das Hauptideal eine echte Teilmenge von   ist.

Zunächst müssen noch zwei Aussagen bewiesen werden, die für die Topologisierung der gesuchten Algebraerweiterung von Bedeutung sind.

Sei   eine topologische Algebra der Klasse   und   sei ein abgeschlossenes Ideal in  . Dann ist   mit   als Äquivalenzklasse von   und dem Quotientensystem   der  -Funktionale

 

eine topologische  -Algebra.

Man betrachtet nur den Fall   mit   als  -Halbnormensystem. Für alle anderen Klassen verläuft der Beweis analog, denn die "` "'-Abschätzung für  -Funktionale auf   bleibt auch auf   gültig (sogar mit den gleichen Stetigkeitskonstanten der Addition bei Quasinormen).

 

Analog erhält man für die Multiplikation mit   für alle  :

 

Da   abgeschlossen ist, ist auch   Hausdorff'sch. 

Sei   nicht notwendig Hausdorffsch, dann ist   mit

 

und den von   auf   induzierten Quotienten- -Funktionalen eine Hausdorffsche Algebra der Klasse  .

Sei   eine beliebige topologische Algebra mit Gaugefunktionalsystem  . Die Beweise für spezielle  -Algebren laufen unter Ausnutzung der Eigenschaften von  -Funktionalen analog. Sei  ,   und  , dann gibt es zu jedem   mit der Stetigkeit der Addition bzw. Multiplikation ein   bzw.   mit

  •  

   \\

  •  

    \\

  •  

   \\

Ferner ist   abgeschlossen, denn für ein Netz   aus  , das gegen   konvergiert, gilt die folgende Abschätzung. Dabei wird   wie oben mit der Stetigkeit der Addition zu   gewählt.

 

Damit folgt   und mit   beliebig erhält man  . Die Behauptung liefert nun die Anwendung von Lemma QuoAlg , da   ein abgeschlossenes Ideal in   bildet.   Der folgende Hauptsatz, der zunächst nur als Lösung der Charakterisierung der  -regulären Elemente entwickelt wurde, hat sich bei näherer Untersuchung als entscheidendes Kriterium herausgestellt, die Invertierbarkeit in einer bestimmten  -Erweiterung einer gegebenen Algebra durch zwei topologische Bedingungen äquivalent zu beschreiben.\\

Hauptsatz

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Sei  . Ein Element   ist genau dann  -regulär, wenn ein  -Funktionalsystem   auf   existiert, das   zu einer nicht notwendig Hausdorff'schen  -Algebra macht und das folgende zwei Bedingungen erfüllt:

  • Zu jedem   existiert ein   und

ein  , so dass \\   für alle   gilt.

  • Zu jedem   existiert ein  

und ein  , so dass

 

für alle   und   gilt.

"` "' Da jedes  -Funktional bei Ersetzung von  -Halbnormen und Quasihalbnormen\footnote{siehe Abschnitt SECpN-QN über den Zusammenhang von  -Normen und Quasinormen.} auch ein Gaugefunktional ist, werden in diesem klassenunabhängigen Beweis lediglich Gaugefunktionaleigenschaften in Zusammenhang mit den stetigen Algebraoperationen verwendet. Haben die Gaugefunktionale zusätzliche Eigenschaften, wie zum Beispiel Halbnormen, so vereinfacht sich der Beweis an einigen Stellen und die Aussage bleibt für eine eingeschränkte Algebrenklasse   ebenfalls gültig. Dies liegt unter anderem an der Tatsache, dass Einschränkungen von  -Funktionalen auf Teilalgebren wieder  -Funktionale sind. Sei   ein  -reguläres Element, dann gibt es eine  -Erweiterung   von  , in der   invertierbar ist. Sei   das Inverse zu   und   das Gaugefunktionalsystem auf  . Die von   und   erzeugte Teilalgebra   von   hat die Gestalt

 

Man wählt   als gesuchtes Gaugefunktionalsystem auf   mit folgender Identifikation mit Elementen aus  . Sei  , dann definiert man

 

Man sieht an dieser Stelle, dass   auf   keine Hausdorfftopologie erzeugt, denn beispielsweise gilt für das von   verschiedene Polynom   gerade   für alle  , da  . Die Cauchymultiplikation auf   und die Multiplikation auf   sind topologisch und algebraisch miteinander verträglich. Damit ergibt sich insbesondere die Stetigkeit der Cauchymultiplikation über die Stetigkeit der Multiplikation auf  . Sei   zu einem gegebenen   so gewählt, dass für alle   die Ungleichung   gilt, dann erhält man für alle   die Abschätzung

 

also die Stetigkeit der Cauchymultiplaktion auf  . In ähnlicher Weise folgt die Stetigkeit der Addition auf   über die von   auf   eingeschränkten Gaugefunktionale.   wird also über die Teilalgebra   von   topologisiert. Mit der Homöomorphie der Einbettung von   in   erhält man einerseits durch die Stetigkeit der Abbildung   die Bedingung {\it (HS 1)} unmittelbar und andererseits gibt es durch die Stetigkeit der Umkehrabbildung   zu jedem   ein   und ein   mit

Abschätzung der Gaugefunktionale nach unten

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Die zweite Ungleichung der Behauptung ergibt sich mit  , denn es gilt

 

Beweisrichtung von dem Gaugefunktionalsystem zur Algebraerweiterung

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" " Sei nun umgekehrt   eine nicht notwendig Hausdorff'sche topologische Algebra mit Gaugefunktionalsystem  , das die Bedingung (HS 1) und (HS 2) aus der Behauptung des Satzes erfüllt. Man definiert auf   ein weiteres Gaugefunktionalsystem  . Für   setzt man:

 

Übergang zur Quotientenalgebra

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Die gesuchte Algebra, in der   invertierbar ist, ist die Quotientenalgebra  , wobei   als Kern des Systems   gewählt wird. Da auch das System   die Algebra   zu einer topologischen Algebra macht, liefert die Anwendung von Lemma QuoKern , dass   eine Hausdorff'sche topologische Algebra ist. Der Algebrahomomorphismus   mit  , der   mit dem konstanten Polynom mit Wert   identifiziert und dann diesem Polynom seine Äquivalenzklasse in   zuordnet, ist der gesuchte Algebraisomorphismus von   nach  , wenn man die Homöomorphie von   und   gezeigt hat (siehe dazu einleitende Bemerkungen zu den K-singulären Elementen). Durch Bedingung (HS 2) aus der Behauptung folgt insbesondere, dass zu jedem   ein   und ein   existieren mit

 

Stetigkeit der Addition

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Wählt man zu dem   ein   mit

 

so erhält man für alle  :

 

für alle  .

Quotientengaugefunktionalsystem

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Dabei ist   das Quotientengaugefunktionalsystem auf  . Damit ist die von   auf   induzierte Relativtopologie feiner als die von   auf   über   induzierte Topologie.

Also ist der Homomorphismus   nach   injektiv und bijektiv von   auf  , denn für alle   gibt es aufgrund des oben erwähnten topologischen Zusammenhangs ein   mit

 

Sei nun  , dann existiert wegen der Hausdorffeigenschaft ein   mit  , so dass

 

und damit   gilt. Zum Nachweis der Homöomorphie ist weiterhin die Stetigkeit der Umkehrabbildung zu zeigen. Diese ergibt sich aber unmittelbar aus Bedingung {\it (HS 1)}, denn wählt man zu jedem   aus {\it (HS 1)} ein   mit

 

so kann man mit {\it (HS 2)} zu diesem   ein   und ein   finden mit   für alle  . Insgesamt ergibt sich für alle   und alle  :

 

Infimumbildung

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Durch Infimumbildung über alle   bleibt die Ungleichung für die Äquivalenzklasse   erhalten und es gilt

 

Wegen  , gilt   und aufgrund Kommutativität der Algebra   und   erhält man  .    

Charakterisierung der T-regulären Elemente

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Die Charakterisierung der  -regulären Elemente ist damit eine unmittelbare Folgerung des Hauptsatzes, die in nachstehendem Korollar noch einmal formuliert wird. Die Konstanten   bzw.   des Hauptsatzes, deren Verwendung für submultiplikative  -Funktionale notwendig ist, werden mit in die Definition der Gaugefunktionale übernommen. Dies vereinfacht die Formulierung der Aussage von Korollar zum Hauptsatz .

Korrollar:

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Sei  . Ein Element   ist genau dann  -regulär, wenn ein Gaugefunktionalsystem   auf   existiert, das   zu einer nicht notwendig Hausdorff'schen topologischen Algebra macht und das folgende zwei Bedingungen erfüllt:

  • Zu jedem   existiert ein   mit

  für alle  .

  • Zu jedem   existiert ein  , so dass
 

für alle   und   gilt.

Aufgaben für Studierende

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Siehe auch

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Seiteninformation

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