Kurs:Zwischen Grundgesetz und Scharia/IIFA-Beschluss

Arabische Textgrundlage

Beschluss Nr. 125 (13/8) bezüglich der Menschenrechte im Islam

Der der Organisation der Islamischen Konferenz entspringende Rat der Internationalen Islamischen Fiqh-Akademie, der in der 13. Periode vom 7. bis 13. Schauwal 1422h / 22. bis 27. Dezember 2001 in Kuweit zusammengetreten ist, hat

  • im Glauben daran, dass der Schöpfer - erhaben ist Er, der dem Mensch die Würde verliehen hat, die die Grundlage der Rechte und Pflichten darstellt, und dem Menschen Pflichten gegenüber seinem Herrn, gegenüber sich selbst, gegenüber den Angehörigen seiner Gattung und Bestandteil der Umwelt, die ihn umgibt, auferlegt hat, und dass ein vertiefter, ganzheitlicher und unparteiischer Blick auf die islamische Gesetzgebung einem Gewissheit über seine Brauchbarkeit für die menschliche Gesellschaft und sein Harmonieren mit der Natur des Menschen und dem Daseins gibt, was dazu geführt hat, dass der Islam die Religion der Fitra genannt worden ist, so wie dies das Wort Gottes - Gesegnet und erhaben ist Er - bezeugt: „Richte nun dein Antlitz auf die Religion! (Verhalte dich so) als Hanīf! (Das (d.h. ein solches religiöses Verhalten) ist) die natürliche Art, in der Gott die Menschen erschaffen hat.“ Und die Menschenrechte im Islam sind Ausdruck der Vorrechte, die aus der göttlichen Würdeverleihung hervorgehen, die Gott dem Menschen verliehen hat und von denen gilt, dass er die Allgemeinheit zu ihrer Respektierung in Übereinstimmung mit den schariagemäßen Regeln und Voraussetzungen verpflichtet hat.
  • im Glauben daran, dass
  • und da die islamischen Völker an den Vorschriften und Gesetzgebungen des Islams festhalten mit unzweifelhaftem autonomem Willen, in den Personenstandsangelegenheiten, den Angelegenheiten der Frau, den familiären Beziehungen und anderen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen.
  • Und da die UN-Charta das Recht jedes Staates vorsieht, seine Souveränität im Rahmen seines geographischen Territoriums zu verbreiten und Eingriffe in seine inneren Angelegenheiten zu verhindern, und die speziellen Gesetzgebungen in souveränen Staaten keinen ausländischen Vorschriften und Abkommen unterliegen,

beschlossen:

  1. Erstens: Internationalen Organisationen, die sich mit den Menschenrechten aller ihrer Abkommen und Vorschriften beschäftigen, sollen auf Einmischung in diejenigen Bereiche verzichten, die im Leben der Muslime von der islamischen Scharia beherrscht werden, und ihnen steht kein Recht zu, Muslime zu ihren Systemen und Werten, die im Widerspruch zu ihren Gesetzen und Werten stehen, zu zwingen, und es ist nicht zulässig, sie aufgrund der Verstöße gegen Gesetze, mit denen sie nicht einverstanden sind und nach denen sie nicht ihre Urteile fällen, zur Rechenschaft zu ziehen.
  1. Zweitens: Einrichtung eines ihm angeschlossenen Menschenrechtszentrums. Dafür sind die notwendigen Maßnahmen für seine Einrichtung und Festlegung seiner eigenen Ordnung zu ergreifen.

Das Institut empfiehlt Folgendes:

  1. Erstens: Das Institut ruft die Staaten und die internationalen und humanitären Gremien dazu auf, sich für die Achtung der Rechte und faire Behandlung muslimischer Minderheiten in den verschiedenen Ländern der Welt einzusetzen, insbesondere in dieser schwierigen Zeit, um das Prinzip der Gerechtigkeit zu erreichen und jedem sein Recht zu geben.
  1. Zweitens: Das Institut erklärt hiermit seine Bereitschaft, mit Juristen und wissenschaftlichen, internationalen, offiziellen und vom Volk getragenen Gremien und Organisationen aller Hintergründe und Richtungen zu kommunizieren, um Wege der Verständigung und Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte zu untersuchen, die Sicherheit, Gerechtigkeit, Wohlstand und menschenwürdiges Leben garantieren, Korruption verhindern und das Zusammenleben zwischen den Menschen gemäß den zuvor genannten Grundsätzen gerade richten.

Lassen Sie unser Motto dabei die folgende Aussage des Allmächtigen und Erhabenen Gottes sein: “Allah gebietet Gerechtigkeit, gütig zu sein und den Verwandten zu geben; Er verbietet das Schändliche, das Verwerfliche und die Gewalttätigkeit. Er ermahnt euch, auf dass ihr bedenken möget.” (Qur´an 16:90) Sowie auch die Aussage des Gesandten Gottes, Gott segne ihn und schenke ihm Heil, die er während der Abschiedswallfahrt angekündigt hatte: ”Euch ist euer Blut, euer Vermögen und eure Ehre ist für Euch verboten/heilig, genauso wie die Heiligkeit dieses Tages, dieses Monats und dieses Landes.”

Gott ist der Rechtleitende