Kurs Diskussion:Urheberrecht/Referate/Geschichte des Urheberrechts

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Cethegus in Abschnitt Kurzfassung

Vorschlag zur Verkürzung

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In Deutschland wurden im Nordeutschen Bund 1870 Schriften, Bilder, Musik u. Theaterstücke geschützt[1] , im deutschen Kaiserreich 1876 zusätzlich aller anderen bildenden Künste einschließlich der Fotografie[2]. Diese Gesetze erhielten 1901 bzw. 1907 Neufassungen.[3] Diese wurden für die BRD durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ersetzt. (Die genauen Angaben könnten dann in Anmerkungen stehen.)

Anmerkungen

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  1. Das Bundesgesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken vom 11. Juni 1870.
  2. Das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Jan. 1876. Über das Urheberrecht an Photographien das Reichsgesetz vom 10. Jan. 1876.
  3. Das Gesetz vom 11. Juni 1870 wurde aufgehoben durch das Reichsgesetz vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. - Die Gesetze vom 9. und 10. Jan. 1876 wurden aufgehoben durch das Gesetz vom 9. Jan. 1907, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.

Urheberrecht

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Sebastian Brant beschwert sich über unautorisierte Nachdruckte seines Narrenschiffs; Gotthold Ephraim Lessing setzt sich mit dem Urheberrecht auseinander und bestreitet, dass es so ein Recht geben kann - wenn ich seinen Fragment gebliebenen Text richtig verstehe (...). --Michael Reschke 23:33, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Beispiele gibtes massenhaft. Eine echte Rufschädigung erlitt zb. der Arzt w:Andreas Vesalius, der 1538 eine Anatomielehre mit sechs Holzschnitten herausgab. 1542 beklagte er sich in einem Brief, dass, obwohl der Kaiser ihm für mehrere Jahre gegen die Nachbildung der Holzschnitte ein Privileg verliehen hatte, das Werk unterdessen in Venedig, Basel, Augsburg, Köln, Paris und Straßburg nachgedruckt bzw übersetzt wurde und zwar unter Verballhornung des Textes und der Abbildungen... das nur nochmal als Anmerkung, dass Privilegien kein wirklicher Schutz gegen Nachdruck waren. -- Paulis 09:43, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Kurzfassung

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Mit der Erfindung von Vervielfältigungsmitteln (Druck mit beweglichen Lettern für Schriftwerke, Kupferstich für Bilder) entstand ein Bedürfnis für den Schutz der Urheber wissenschaftlicher, literarischer und künstlerischer Werke. Zunächst (16. Jh.) wurde dieser Schutz nur in Form von Privilegien für Einzelpersonen gewährt. Im 18. Jahrhundert entstand ein gesetzlicher Urheberrechtsschutz[1]. Im 19. Jahrhundert wurden auch Musik und Theaterstücke geschützt[2] und dann zusätzlich zu allen anderen bildenden Künste auch die Fotografie[3].

1886 kam es dann zu einer internationalen Übereinkunft, der Berner Übereinkunft vom 9. Sept. 1886.[4] Sie enthielt die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten[5], den Angehörigen der anderen Verbandsstaaten den gleichen Schutz[6] zu gewähren, der den inländischen Urhebern gewährt wird und darüber hinaus sogenannte Mindestrechte.[7] Seit der Folgekonferenz von 1908 spricht man von der "Revidierten Berner Übereinkunft (RÜB)". Seit 1967 wird die Berner Übereinkunft von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat in ihrem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) die meisten Bestimmungen der Berner Übereinkunft übernommen. Da die meisten Staaten der Welt Mitglieder der WTO sind, kann das Urheberrecht – aufgrund der scharfen Sanktionsmöglichkeiten der WTO – recht effektiv international durchgesetzt werden.[8] --Cethegus 11:27, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Anmerkungen

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  1. England (1709), Frankreich (1793), Preußen (1794)
  2. Beispiele: Norddeutscher Bund 11. Juni 1870, Deutsches Kaiserreich 1876.
  3. Das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Jan. 1876, Urheberrecht an Photographien das Reichsgesetz vom 10. Jan. 1876.
  4. in Kraft getreten am 5. Dezember 1887
  5. 1886 schlossen sich diesem Verband acht Staaten an, 2008 sind es 164
  6. siehe Schutzlandprinzip
  7. Diese Mindestrechte werden auf Revisionskonferenzen ständig erweitert. ]]
  8. Tendenziell gilt das sogar für das Markenschutzrecht gegen „Produktpiraterie“. ]]
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